JUNGGESELLENVEREIN ZUM SPRITZENHAUS THOMMEN

Divers


Dénomination : JUNGGESELLENVEREIN ZUM SPRITZENHAUS THOMMEN
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 425.868.206

Publication

13/08/2013
ÿþMOD 3.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist

Hinterk;gt bei der Kanzlei des Hanclelsgerichts EIJPEN

Dem Belgischer Staatsblati vorbehaltei

Unternehmensnr : 0425.868.206

Name der Vereinigung I Stiftung 1 Organismen

(ausgeschrieben) : JUNGGESELLENVERE1N THOMMEN

(abgekürzt) :

Rechtsform : V.o.G.

Sitz : THOMMEN 38 4790 BURG-REULAND

GeQenstand

der Urkunde : Abânderung und Koordination der Statuten und Bestimmung des

Verwaltungsrates, Abânderung Zusammensetzung Verwaltungsrat

1. Auszug ous der Generalversammlung vom 31. Mârz 2011:

Pascal SCHMITZ und Sandro KLEIS traten von ihren Posten zurück.

Die am 31. Mrz 2011 stattgefundene Generalversammlung hat folgende Personen ais'

Verwaltungsratsmitglieder in die jeweilige Funktion bestimmt, bzw. bestâtigt:

"Président: Jeremy RICHTER,

Vize-Prâsident: Alexander HILLEN

Schriftführer: Resi HEINEN

Kassierer: Norbert PACKES

1. Beisitzer: Oliver SCHMITZ

2. Beisitzer: Katrin GREVEN

3. Beisitzer: Achim PACKES"

Ii. Auszug aus der Generalversammlung vom 30. Mârz 2012:

Katrin GREVEN trat von ihrem Posten zurück.

Die am 30. Mârz 2012 stattgefundene Generalversammlung hat folgende Personen als

Verwaltungsratsmitglieder in die jeweilige Funktion bestimmt, bzw. bestâtigt:

"Prâsident: Jeremy RICHTER,

Vize-Président: Alexander HILLEN

Schriftführer. Resi HEINEN

Kassierer: Norbert PACKES

1, Beisitzer Oliver SCHMITZ

2. Beisitzer: Thomas COUMONT

3. Beisitzer. Achim PACKES"

III. Auszug aus der Generalversammlung vom 31. Mârz 2013

Die am 31. Mârz 2013 stattgefundene Generalversammlung hat folgende Personen als

Verwaltungsratsmitglieder in die jeweilige Funktion bestimmt, bzw. bestâtigt:

"Prâsident: Jeremy RICHTER,

Vize-Prâsident: Alexander HILLEN

Schriftführer: Resi HEINEN

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermachtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -13/08/2013 - Annexes du Moniteur belge

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14/01/2011
ÿþo. Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verbffentlichen ist MOO 3.2

~

Hinterleat bei der I(anzlei

des Handelsgerichts EUPEN

5 - -01- 2011

iA/

der Grétenzlei

1II Iii I 1111 li liii UI III 1 iII

*11007272*

Dein Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Unternehmensnr : 0425.868.206

Name der Vereinigung / Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : JUNGGESELLENVEREIN THOMMEN

(abgekürzt) :

Rechtsform : V.o.G.

Sitz : THOMMEN 3844790 BURG-REULAND

Gegenstand

der Urkunde : Abânderung und Koordlnation der Statuten und Bestlmmung des

Verwaltungsrates, Abânderung Zusammensetzung Verwaltungsrat

1. Auszug aus dem Protokoll der Generalversammlung vom 22. Mârz 2006 der V.o.G. Junggesellenverein: Zum Spritzenhaus Thommen:

1. Die am 22. Mârz 2006 stattgefundene Generalversammlung hat folgende Personen als: Verwaltungsratsmitglieder in die jeweilige Funktion bestimmt, bzw. bestâtigt:

Prdsident: Arno LEONARDY, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 35 Vize-Président: Sandro KLEIS, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 56A

Schriftführer: Resi HEINEN, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 23

Kassierer: Norbert PACKES, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 27

1. Beisitzer: Thomas KLAUSER, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 37B

2. Beisitzer: Pascal SCHM1TZ, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 54B

3. Beisitzer: Achim PACKES, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 50D

2. Die V.o.G. hat beschiossen, die Statuten abzuândem. Nachstehend die koordinierte Fassung der, Statuten der V.o.G. Junggesellenverein Zum Spritzenhaus Thommen:

KOORDINIERTE STATUTEN

Erstellung der ersten Statuten am 15. Juni 1984 bei der Gründung der Gesellschaft ohne Erwerbszweck  Junggesellenverein Thommen' durch die Gründungsmitglieder Willy FOETELER, Gerhard PACKES, Werner MICHAELIS, Ewalt MARAITE, Edmund ARENS, Walter MICHAEL1S und Paul PACKES.

Veraffentlicht im belgischen Staatsblatt vom 18. Juli 1985, ldentifizierungsnr. 8559/85.

Statutenânderung in der ordentlichen Generalversammlung vom 15. Juli 1987. Mehrheitlich wurde beschlossen, Artikel 20 der Statuten der oben erwahnten Gesellschaft abzuàndem. Verdffentlicht als Beilage, des Belgischen Staatsblattes vom 10 September 1987, Nr. 14016, ldentifizierungsnr. 8559/85.

Statutenanderung in der ordentlichen Generalversammlung vom 28. Juli 1988. Mehrheitlich wurde. beschiossen, Artikel 10 der Statuten der oben erwâhnten Gesellschaft abzuândem. Verdffentlicht als Beilage des Belgischen Staatsblattes vom 9. Mârz 1989, Nr.2713 Identifizierungsnr. 8559/85.

Statutenânderung in der ordentlichen Generalversammlung vom 9. Mârz 1998. Mehrheitlich wurde beschiossen, Artikel 1 und 13 der Statuten der oben erwahnten Gesellschaft abzuândern. Verdffentlicht als Beilage des Belgischen Staatsblattes vom 21. Mai 1998, Nr. 9278, Identifizierungsnr. 8559/85.

Die Generalversammlung vom 22. Mârz 2006 hat mehrheitlich beschlossen, Anderungen an den Statuten', vorzunehmen. Es foigt die neue und koordinierte Fassung der Statuten der V.o.G. Jungesellenverein Thommen.

KAPITEL I:RECHTSFORM, BEZEICHNUNG, SITZ, Z1ELSETZUNG, DAUER

Artikel 1: Rechtsform und Bezeichnung

1.1. Die Vereinigung hat die Rechtsforen der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht" (V.o.G.) gemâss.

den Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juni 1921 über Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und:

Bitte auf der Ietzten Seita des Teils B angeben Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigl sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu verfreten.

Auf der Rtickselte : Name und Unterschrift.

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1y MOD 3.2

Stiftungen, abgeendert durch das Gesetz vom 2. Mai 2002, durch das Gesetz vom 16. Januar 2003 und durch

das Gesetz vom 22. Dezember 2003 (nachstehend auch ,Gesetz über Vereinigungen und Stiftungen" genannt).

1.2. Die Geselischaft tregt die Bezeichnung "JUNGGESELLENVEREIN ZUM SPRITZENHAUS

THOMMEN".

Artikel 2:Sitz der Vereinigung

Der Sitz der Vereinigung befindet sich in 4790 Burg-Reuland, Thommen 38A.

Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Artikel 3:Ziel der Vereinigung

3.1. Die Vereinigung ,Junggesellenverein Zum Spritzenhaus Thommen" ist eine Vereinigung mit regionalem

Interesse, deren Ziel die F6rderung der Einigkeit der Jugend ist und zu diesem Zwecke die Veranstaltung von

Festlichkeiten in dem ihnen zur Verfügung gestellten Lokal.

3.2. Die Vereinigung verfolgt keine politischen noch konfessionelle Zwecke.

Artikel 4:Dauer der Vereinigung

Die Dauer der Vereinigung ist unbegrenzt. Sie kann jederzeit gemfiss den gesetzlichen und

satzungsmí Bigen Bestimmungen aufgelí st werden.

KAPITEL Il MITGLIEDER

Artikel 5:Mindestanzahl

Die Anzahl der aktiven Mitglieder ist unbegrenzt, sie betrâgt jedoch mindestens drei.

Artikel 6:Aufnahme und Ausschluss der Mitglieder

6.1. Als aktives Mitglied der Vereinigung k6nnen aile Personen aufgenommen werden, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihrerr Wohnsitz in Thommen haben. Die Mitgliedschaft ist beiden Geschlechtem zugenglich.

6.2. Um als aktives Mitglied angesehen zu werden, muss es sich am Vereinsleben beteiligen, insbesondere was den Unterhalt des Vereinslokals und die Hilfeteistungen, vor, wehrend und nach den Veranstaltungen (im weitesten Sinne des Wortes) betrifft. In diesem Sinne wird kein Jahresbeitrag erhoben.

6.3. Jedes Mitglied kann dem Vorstand seinen Austritt mitteilen, ohne denselben begründen zu müssen.

6.4. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der Anwesenden oder Vertretenen ausgesprochen werden.

Die Mitglieder dürten die Betrâge, die sie selbst oder ihre Rechtsvorgdnger eingezahlt haben, nicht zurückfordern. Sie dürfen weder eine Rechnungsaufstellung oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von Siegeln, noch ein Inventer anfordern oder beantragen.

6.5. Am Vereinssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Dieses Register enthfilt Name, Vomamen und Wohnsitz der Mitglieder. Die Beschlüsse zum Beitritt oder zum Ausschluss von Mitgliedern sind eingetragen binnen acht Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des Beschlusses erhelt. Gemàss den Bestimmungen des Gesetzes über Vereinigungen und Stiftungen wird den aktiven Mitgliedern ein Recht auf Einsichtnahme gewahrt.

KAPITEL IIIGENERALVERSAMMLUNG

Artikel 7:Zusammensetzung und Stimmrecht

7.1. Die ordnungsgernea zusammengesetzte Generalversammlung setzt sich aus der Gesamtheit der

aktiven Mitglieder zusammen.

7.2. Jedes aktive Mitglied hat ein gleichberechtigtes Stimmrecht, jedes aktive Mitglied verfügt dabel über

eine Stimme.

Artikel 8:Befugnisse

8.1. Die Generalversammlung ist zustendig für:

1. Satzungsenderungen

2. Die Erneuerung und Abberufung der Verwalturrgsratsmitglieder in ihren jeweiligen Funktionen

3. Die Genehmigung des Haushalts und der Rechnungslegung

4. Die Aufltsung der Vereinigung

5. Den Ausschluss von Mitgliedern

8.2. Die Generalversammlung erhelt Kenntnis des jâhrlichen Tâtigkeitsberichtes und der finanziellen Lage der Vereinigung.

8.3. Punkt zwei hat in geheimer Wahl zu erfolgen. Wenn fair einen anderen Tagesordnungspunkt '/ der anwesenden oder vertretenen Mitglieder eine geheime Abstimmung wünschen, hat diese zu erfolgen.

Artikel 9:Versammlungen

9.1. Die jdhrliche ordentliche Generalversammlung findet im Laufe des ersten Quartais am Sitz der Vereinigung oder dem in dem Einberufungsschreiben angedeuteten Ort staff.

9.2. Es kann jederzeit eine aullerordentliche Generalversammlung durch Beschluss des Verwaltungsrates sowie innerhalb von dreiflig Tagen nach einem schriftlichen Antrag von mindestens 1/5 der aktiven Mitglieder einberufen werden. Dieser Antrag muss an den Presidenten gerichtet werden und die Punkte enthalten, die auf der Tagesordnung gesetzt werden sollen.

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9.3. Die Einberufung der Generalversammlung muss durch den Verwaltungsrat durch einfachen Brief mindestens 10 Tage vor dem Datum der Generalversammlung an alle aktiven Mitglieder zugesandt werden.

9.4. Jeder Vorschlag, der von mindestens 1/20 der aktiven Mitglieder unterschrieben ist, muss auf die Tagesordnung der nechsten Generalversammlung gesetzt werden.

Artikel 10:Anwesenheitsquorum und Abstimmungen

10.1. Aufser wenn das Gesetz über Vereinigungen und Stiftungen etwas anderes vorsieht, ist die Generalversammlung ungeachtet der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfihig.

10.2. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden oder vertretenen aktiven

Mitgliedern gefasst. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Presidenten entscheidend. Trifft

Stimmengleichheit bei einer geheimen Abstimmung ein, gilt der Vorschlag als abgelehnt.

10.3. lm Falle einer Satzungsinderung müssen mindestens 2/3 der aktiven Mitglieder anwesend oder vertreten sein. Falls 213 der aktiven Mitglieder nicht anwesend oder vertreten sind, kann eine zweite Generalversammlung einberufen werden, die, ungeachtet der Anzahl der anwesenden oder vertretenen aktiven Mitgliedern, rechtsgültig über die Satzungsenderungen abstimmen kann. Die zweite Generalversammlung kann jedoch nicht innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach der ersten Generalversammlung stattfinden. Ein Vorschlag gilt als angenommen, wenn dieser durch 2/3 der anwesenden oder vertretenen aktiven Mitgliedem gefasst wurde.

10.4. Der Vorsitz der Generalversammlung führt der Prdsident des Verwaltungsrates.

Artikel 11:Protokoll der Generalversammlung

11.1. Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in einen Protokoll festgehalten, das in einem Register der Protokolle aufbewahrt wird. Gemàss den Bestimmungen des Gesetzes über Vereinigungen und Stiftungen wird den aktiven Mitgliedem ein Recht auf Einsichtnahme gewdhrt.

11.2. Das Protokoll der Generalversammlung muss von der nachfolgenden Generalversammlung genehmigt werden.

KAPITEL IV VERWALTUNG

Artikel 12:Zusammensetzung

12.1. Die Vereinigung wird verwaltet durch einen aus Sieben Mitgliedern bestehenden Verwaltungsrat.

12.2. Seine Mitglieder werden durch die Generalversammlung in die jeweilige hierarchisch bestimmte

Funktion gewehlt:

- der President

-der Vize-Prâsident

-der Schriftführer

- der Kassierer

- drei Beisitzer.

12.3. Die Verwaltungsmitglieder werden durch einfache Stimmenmehrheit der Generalversammlung für eine

unbestimmte Dauer ernannt. Die Verwaltungsmitglieder kinnen zu jeder Zeit durch die Generalversammlung

abgesetzt werden. Wiederwahl ist mtglich.

12.4. Die Mitglieder des Verwaltungsrates üben lhr Amt ehrenamtlich und unentgeltlich aus.

Artikel 13:Versammlungen

Der Verwaltungsrat tagt durch Einberufung des Prâsidenten oder auf Wunsch von 2/3 seiner Mitglieder.

Artikel 14:Anwesenheitsquorum und Abstimmungen

14.1. Der Verwaltungsrat ist nur beschlussfehig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.

14.2. Der Verwaltungsrat fassi seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit ist die

Stimme des Presidenten entscheidend.

Artikel 15:Protokoll der Verwaltungsratssitzungen

15.1. Von jeder Verwaltungsratssitzung wird ein Protokoll angefertigt, das vom Presidenten und vom

Schriftführer unterzeichnet wird.

15.2. Die Protokolle der Verwaltungsratssitzungen werden in einem Register der Protokolle aufbewahrt.

Gemáss den Bestimmungen des Gesetzes über Vereinigungen und Stiftungen wird den aktiven Mitgliedem ein

Recht auf Einsichtnahme gewehrt.

Artikel 16:Befugnisse und Vertretung

16.1. Der Verwaltungsrat besitzt die ausgedehntesten Befugnisse für die Geschâftsführung und die

Verwaliung der Vereinigung. lm Allgemeinen kann er alle Handlungen ausführen, die nicht ausdrücklich durch

das Gesetz oder die Satzung der Generalversammlung vorbehalten sind.

16.2. Der Verwaltungsrat vertritt die Vereinigung in allen gerichtlichen und ausser-gerichtlichen Handlungen

und Rechtsgescheften.

Für alle Handlungen ist der mit einfacher Mehrheit gefasste Beschluss des Verwaltungsrates erforderlich,

damit die Vereinigung vor Driftpersonen rechtsgültig vertreten ist.

Gerichtsverfahren, sei es als Kleger oder Beklagter, Beitreibungen und Ersuchen werden im Namen der

Vereinigung durch den Verwaltungsrat geführt. Der Verwaltungsrat wird dabel durch den Presidenten, oder, bei

dessen Abwesenheit, durch den Vize-Presidenten oder den Schriftführer vertreten.

16.3. Die tegliche Gescheftsführung der Vereinigung wird durch den Schriftführer und den Kassierer

ausgeführt.

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4 '

Der Schriftführer hat alle Befugnisse, die Korrespondenz alleine zu unterzeichen. Jedoch alle Briefe und Vereinbarungen, welche die Vereinigung verpflichten, müssen vom Presidenten oder den Vize-Presidenten gegengezeichnet werden.

Die Geldabhebungen werden durch den Kassierer, den Presidenten oder den Schriftführer getâtigt. Dabei haben der Schriftführer, der Prdsident und der Kassierer die Befugnis, alleine zu handeln. Sie müssen jedoch Rechenschaft über diese Abhebungen ablegen.

Artikel 17: Haftungsausschluss

Die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie die Personen, denen die Generalversammlung oder der Verwaltungsrat die tâgliche Geschaftsführung oder andere Mandate anvertraut hat, sind nicht perst nlich for die Verbindlichkeiten der Vereinigung haftbar. Ihre Haftung ist begrenzt auf die Ausführung ihres Mandates.

KAPITEL V HAUSHALT UND BUCHFÜHRUNG

Artikel 18: Ha u sh altsjahr

Das Haushaltsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

Artikel 19: B uchhaltung

19.1. Die Buchhaltung wird gemàss den Bestimmungen des Gesetzes über Vereinigungen und Stiftungen

sowie dessen Ausführungsbestimmungen geregelt.

19.2. Die Jahresbilanz wird durch den Verwaltungsrat vorbereitet und zwei Kassenprüfem zur Genehmigung

vorgelegt. Die Kassenprüfer werden wehrend der Generalversammiung mit einfacher Mehrheit der anwesenden

oder vertretenen aktiven Mitgliedern bestimmt.

19.3. Nach Genehmigung durch die beiden Kassenprüfer wird die Jahresbilanz der Generalversammiung zur Abstimmung vorgelegt.

19.4. Die Jahresbilanz wird in der Amtsstube des Handelsgerichts gemdss den Bestimmungen des Gesetzes über Vereinigungen und Stiftungen sowie dessen Ausführungsbestimmungen hinterlegt.

KAPITEL VI VERSCHIEDENES

Artikel 20:G rund un gsmitg lieder

Die am 15. Juni 1984 gewehlten Vorstandsmitglieder sind als Gründer des V.o.G. "Junggesellenverein. Thommen" anerkannt. Selbst nach ihrem Austritt aus dem Vorstand oder des Vereins müssen sie zur jhrlichen Generalversammlung eingeladen werden. Sie haben jedoch kein Stimmrecht zu eventuellen Wahlen, aber alle Beschlüsse, die gefasst werden und die einen Bezug zum Vermogen des Vereins haben, müssen von ihnen gutgeheiflen werden.

Nach dem Ableben eines Mitgründers kunnen die Überlebenden ein anderes Mitglied der Vereinigung an dessen stelle einsetzen.

Artikel 21:Auflüsung der Vereinigung

21.1. Bei Aufli sung der Vereinigung bestimmt die Generalversammiung mit namentlicher Abstimmung und 2/3 Mehrheit über die Zuteilung der restlichen Aktiva.

21.2. Nach Beschluss der Generalversammlung zur Auflásung der Vereinigung muss die Vereinigung gemess den Bestimmungen des Gesetzes über Vereinigungen und Stiftungen sowie dessen Ausführungsbestimmungen stets vermerken, dass es sich um eine "Vereinigung in Auflôsung" handelt.

KAPITEL VIIDER AMTIERENDE VERWALTUNGSRAT

Die am 22. Merz 2006 stattgefundene Generalversammlung hat folgende Personen als Verwaltungsratsmitglieder in die jeweilige Funktion bestimmt, bzw. bestàtigt:

"Prâsident: Arno LEONARDY, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 35 Vize-Priâsident:Sandro KLEIS, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 56A

Schriftführer: Resi HEINEN, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 23

Kassierer: Norbert PACKES, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 27

1. Beisitzer: Thomas KLAUSER, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 37B

2. Beisitzer: Pascal SCHMITZ, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 54B

3. Beisitzer: Achim PACKES, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 50D"

Il. Auszug aus dem Protokoll der Generalversammlung vom 23. Merz 2007 der V.o.G. Junggesellenverein Zum Spritzenhaus Thommen:

Die am 23. Márz 2007 stattgefundene Generalversammlung hat folgende Personen als

Verwaltungsratsmitglieder in die jeweilige Funktion bestimmt, bzw. beslâtigt:

"Prsident: Pascal SCHMITZ, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 54B Vize-Prsident: Sandro KLEIS, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 56A

Schriftführer: Resi HEINEN, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 23

Kassierer: Norbert PACKES, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 27

1. Beisitzer: Arno LEONARDY, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 35

2. Beisitzer: Thomas KLAUSER, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 37B

MOD 3.2

Dem, , 

Tell B : Fortsetzung

pelgtsdhën

Staatsblatt 3. Beisitzer: Achim PACKES, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 50D"

vorbehalten

III. Auszug aus der Generalversammlung vom 31. Marz 2008

Der Verwaltungsrat bleibt unverândert.

IV. Auszug aus der Generalversammlung vom 31. Mârz 2009

"Die am 31. Mârz 2009 stattgefundene Generalversammlung hat folgende Personen als Verwaltungsratsmitglieder in die jeweilige Funktion bestimmt, bzw. bestetigt:

"President: Pascal SCHMITZ, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 54B Vize-Prasident: Sandro KLEIS, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 56A

Schriftführer: Resi HEINEN, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 23

Kassierer: Norbert PACKES, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 27

1. Beisitzer: Katrin GREVEN, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 57 C

2. Beisitzer: Thomas KLAUSER, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 37B

3. Beisitzer: Achim PACKES, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 50D" IV. Auszug aus der Generalversammlung vom 18. Mârz 2010

"Die am 18. Merz 2010 stattgefundene Generalversammlung hat folgende Personen als Verwaltungsratsmitglieder in die jeweilige Funktion bestimmt, bzw. bestetigt:

"President: Pascal SCHMITZ, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 54B Vize-Prasident: Sandro KLEIS, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 56A

Schriftführer: Resi HEINEN, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 23

Kassierer: Norbert PACKES, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 27

1. Beisitzer: Jeremy RICHTER, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 57 D

2. Beisitzer: Katrin GREVEN, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 57 C

3. Beisitzer: Achim PACKES, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 50D"

SCHMITZ PASCAL President

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 14/01/2011 - Annexes du Moniteur belge

HEINEN RESI

Schriftführerin

Bitte auf der tetzten Seile des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung Oder die Organismus Driften gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

11/05/2015
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen ist

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*15066986*

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -11/05/2015 - Annexes du Moniteur belge

Unternehmensnr ; 0425.868.206

Name der Vereinigung I Stiftung i Organismen

(ausgeschrieben) : (abgekürzt) :

Rechtsfarm : V.o.G.

Sitz : Thommen 38, 4790 BURG REULAND

Gegenstand

der Urkunde : Abânderung Zusammensetzung Verwaltungsrat

Zusammenfassender Auszug ausGeneralversammtung vom 31. Mârz 2014:

Achim Packes, Thomas Coumont und Oliver Schmitz geben ihren Rücktritt aus dem Vorstand des JGV

Thommen bekannt.

Nach einer Diskussion tritt ebenfalis Norbert Packes zurück.

Die am 31, Mârz 2014 stattgefundene Generalversammlung hat folgende Personen in die jeweilige Funktion bestimmt bzw. bestâtigt;

Prâsident: Jeremy Richter RICHTER JEREMY Prâsident

Vize-Prasident: Alexander Hillen

Schriftführer: Resi Reinen

Kassierer: Stephan Colles Yi¬ U..

1. Beisitzer: Mario Hillen ne u.

2. Beisitzer: Salto Foeteler h.W.

3. Beisitzer: Lionel Schorkops "

HEINEN RESI

Schriftführerin

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Bille auf der Ietzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermftchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Coordonnées
JUNGGESELLENVEREIN ZUM SPRITZENHAUS THOMMEN

Adresse
THOMMEN 38 A 4790 REULAND

Code postal : 4790
Localité : Reuland
Commune : BURG-REULAND
Province : Liège
Région : Région wallonne