KATJA WAGNER

Divers


Dénomination : KATJA WAGNER
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 500.643.526

Publication

08/09/2014 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2013, GEN 27.06.2014, NGL 22.08.2014 14473-0044-018
16/12/2013
ÿþ MOD WORD 11.1

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei

in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verroffentlichen ist

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Unternehmensnr.: 0500643526

Gesellschaftsname

(volt ausgeschrieben) : Katja Wagner

(abgekürzt) :

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4783 St.Vith, Setz Nr 11

(volstândige adresse)

Geoenstand

der Urkunde : 1) Genehmigung der Quasieinlage - 2) Ernennung einer Ad-hoc-Vertreterin

Analytischer Auszug der Urkunde des Notars Edgar HUPPERTZ, in St.Vith vom sechsundzwanzigsten November zweitausenddreizehn, zur Registrierung vorgelegt.

Aufgrund dieser Urkunde ist eine auflerordentliche Generalversammlung der Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung  Katja Wagner", mit dem Gesellschaftssitz in 4783 St. Vith, Setz Nr. 11 abgehalten worden,

Die Generalversammlung beschloss wie folgt:

Erster Beschluss:

Herr A. KOHNEN, Betriebesrevisor in Eupen, weicher von den Gründern der Gesellschaft beauftragt wurde, hat den Bericht gem Artikel 220 des Gesetzbuches über die Gesellschaften verfasst,

Dieser endet wie folgt:

 ln Ausführung von Artikel 220 und 222 des Gesetzbuches über Handelsgesellschaften haben wir die durch die Geschâftsführerin der kaufenden Geseilschaft aufgestellte Bewertung der an die Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung  KATJA WAGNER " im Rahmen einer

unvollkommenen Einlage abzutretenden, der Gesellschafterin, Mitgründerin und Geschâftsführerin gehdrenden Wertgegenstânde und Verbindlichkeiten geprüft.

Diese universel verâu(erte unvollkommene Einlage besteht ausschlieI lich aus den Tátigkeiten und der Nettoaktiva eines bisher durch die Verkâuferin geführten Haarstudios.

lm Rahmen dieses Mandats haben wir die unter den gegebenen Umstânden erforderlichen Prüfungshandlungen durchgeführt. Hierbei konnten wir uns u.a. devon überzeugen, dass die durch die Gesellschaft zu erwerbende Einzelfirma über eine angemessene interne Verwaltungsstruktur verfügt.

Wie in unserem Bericht ausführlich dargestellt, bewertet die Geschâftsführerin der Gesellschaft die unvollkommene Einlage mit 35.951,90 E.

Die durch die Geschâftsführerin festgelegte Vergütung erfolgt durch Anerkennung einer Verbindlichkeit der Gesellschaft von 35.951 ,90 ¬ gegenüber der Verkâuferin.

Der Verkauf erfolgt mit Wirkung vom 1, November 2012. Ab diesem Stichtag erbrachte Leistungen der Verkâuferin gehen somit ausschlieI lich auf Gewinn und Verlust der Gesellschaft. Uns sind keine Ereignisse nach dem Übernahmedatum bekannt, welche eine rückwirkende Wertberichtigung des vorgehend definierten Übemahmewerts erforders würden,

ItglijnI3IJ

Dem Belgischen Staatsblatt -vorbehalten

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r Fiinteriegt bel de Kanztei des Handelsgerichts EUPEN

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -16/12/2013 - Annexes du Moniteur belge

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Wir weisen darauf hin, dass die Gesellschaft solidarisch für eventuelle Verpflichtungen der Verkâuferin haftet, da die geme Art. 442 bis EstGB und gemâf3 Art. 93 undecies B MWStGb durch das Finanzministerium auszustellenden Bescheinigungen uns nicht vorliegen. Gemül3 Art. 41 quinquies des Gesetzes vom 27 Juni 1969 über die Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer haftet die Kâuferin gegebenenfalls auch solidarisch für eventuelle Sozialschulden der Verküuferin.

Festzuhalten ist aul3erdem, dass die schriftliche Zustimmung einer Gláubigerbank bezüglich der Übertragung der Finanzverbindlichkeiten in 1i5he von 19.583,09 ¬ , bisher nicht vorliegt.

Das an die Gesellschaft zu übertragende Gebâude ist auf einem Driften gehürenden Grundstück errichtet worden, das nicht an die Gesellschaft übertragen wird. Laut uns von der Geschàftsführung übermittelten Informationen ist vorgesehen, bei der Übertragung des Gebâudes an die Gesellschaft mit den Eigentümern des Grundstücks eïn Oberflâchenrecht notariell zu beurkunden.

Abschlieflend, nach dem Ergebnis unserer Prüfung, in Übereinstimmung mit den Prüfungsgrundsâtzen des Instituts der Betriebsrevisoren (IRE) bezüglich unvolikommener Einlagert, bestâtigen wir mit dem Hinweis auf die in den drei vorausgehenden Absâtze erlâuterten Ungewissen steuerlichen und sozialrechtlichen Haftungsverhâltnisse, sowie der noch erforderlichen Zustimmungen eines Finanzinstituts zur Übertragung von Finanzverbindlichkeiten in HShe von insgesamt 19.583,09 ¬ und der Beurkundung eines Oberflàchenrechts, dass:

-die Beschreibung der unvollkommenen Einlage mit der erforderlichen Genauigkeit und Überschaubarkeit erstellt wurde;

-die Bewertung der unvollkommenen Einlage nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den allgemein anerkannten, betriebswirtschaftlichen Grundsâtzen erfoigte und die so ermittelte Wertschâtzung zumindest dem dafür zuerkannten Vergütungswert entspricht."

Frau K. WAGNER, Geschâftsführerin der Gesellschaft hat ebenfalls den Bericht gemgf3 Artikel 222, Absatz 2, des Gesetzbuches über die Gesellschaften verfasst.

Dieser hat folgenden Wortlaut:

 Die Geschâftsführem Gesellschafterin, Frau Katja WAGNER, bietet der Gesellschaft den Ankauf der hauptsâchlichen Nettoaktiva ihres bisher auf selbstândiger Basis geführten Einzelunternehmens an.

Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in 4783 Sankt Vith, Setz 11. Das Privatunternehmen hat die Mehrwertsteuernummer BE 0755.316.432.

Das Privatunternehmen ist tâtig im Bereich des Betriebes von Frisiersalons im weitesten Sinn.

Wie aus einer entsprechenden, durch Ihren Geschâftsführer verfassten Aufstellung hervorgeht, wird der Wert des Verkaufs auf 35.951,90 ¬ festgesetzt, den Wert des Untemehmens zum Übernahmezeitpunkt vom 1. November 2012 darstellend. Dieser entsprechende Betrag 35.951,90 ¬ ist in den Gesellschaftsbüchern Frau Katja WAGNER gutzuschreiben als Anerkennung einer gleichiautenden Verbindlichkeit der Gesellschaft. Der Verkauf beinhaltet Sachanlagen in H6he von 38.000,- ¬ , Warenbestand in Hdhe von 17.534,99 ¬ , sowie Verbindlichkeiten von 19.583,09 E. Der Goodwill (Kundschaft) wird nicht bewertet, aber pro memoria an die Gesellschaft übertragen.

Der Ihnen vorgeschlagene Ankauf des Frisiersalons des Einzeluntemehmens von Frau Katja WAGNER, deren Tâtigkeiten gr&f3tenteils identisch sind mit dem Gegenstand der Gesellschaft, wird als nützlich erachtet, da dieser wesentlich zu der Entwicklung der  Katja WAGNER" PGmbH beitragen wird.

Die Übernahme mit Wirkung ab dem 1. November 2012 vorgesehen, sodass sâmtliche durch den Unternehmenszweig von Frau Katja WAGNER seit diesem Zeitpunkt getâtigten Geschifte ausschiieRlich für Gewinn oder Verlust der Gesellschaft gebucht werden.

Die P.G.m.b,H. TKS & PARTNERS, Betriebsrevisoren in Eupen, wurde mit der gesetzlichen Überprüfung der Bewertung dieser dem Mitgründer gehárenden Güter beauftragt, Bezüglich des Inhaits und der Schlussfolgerungen des Prüfungsberichts vom 8. August 2013, ergibt sich keinerlei Einschrünkung seitens der Geschâftsführerin. `

Nach Einsicht dieser Beschlüsse beschloss die Generalversammlung einstimmig, die Quasieinlage zu genehmigen

Zweiter Beschluss;

Da die Geschâftsführerin Frau WAGNER durch die Quasieinlage ein direktes entgegengesetztes Interesse vermdgensrechtlicher Art gegenüber der Gesellschaft hat, ernannte die Generatversammlung einstimmig,

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehaiten

gêmill Artikel 260 des Gesellschaftsgesetzbuches, Frai Moriiika PE1FFER, welche annahm, zur Ad-hoc-Vertreterin, um das Geschrift für die Rechnung der Gesellschaft zu tâtigen.

For analytischen Auszug,

Edgar HUPPERTZ

Ndtar

Akte gleichzeitig hinterlegt: Ausfertigung der Urkunde, Bericht des Betriebsrevisors, Bericht der Gescl7âftsführung.

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Bitte auf der letzten Serte des Tells 8 angeben ." Auf der Verderseite : Name und Eigenschaft des beurkundender Notars ader der

Personen, die dazu ermifchtigt sind, die juristische Persan Dritten gegenûber zu vert reten

Auf der Ritcksette Name und Unterschritt

20/11/2012
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Mod 2.1

Î Gf f Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei

in den Anlagen zum Belgis eiffentlrchen ist

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Geseflschaftsname

(veil ausgesch¬ ieben) : Katja Wagner

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânktér Haftung

Sitz : 4783 St.Vith, Setz Nr. 11

Gegenstand

der Urkunde : Gründung - Satzungen - Ernennungen

Analytischer Auszug der Urkunde des Notars Edgar HUPPERTZ in St.Vith vom dreil3igsten Oktober

zweitausendzwblf, registriert sieben Blatt und ohne Zusatz in St.Vith am 5. Oktober 2012, Band 207, Blatt 40, Fach 5.

Aizfgrund dieser Urkunde haben die nachaufgeführten Personen eine Privatgesellschaft mit beschrünkter Haftung unter der Bezeichnung  Katja WAGNER", mit dem Sitz in 4783 St.Vith, Setz Nr. 11, gegrün-det

1}lârau Katja WAGNER, geboren in St Vith am 20. Jamar 1982 (NN 820120-210-46), wohnhaft in Oudler Nr. 71K, Gemeinde Burg-Reuland;

2}Frau Monika PEIFFER, geboren in St.Vith am 26. Mai 1958 (NN 580526-290-86), wohnhaft in Setz Nr. 11, Gemeinde St.Vith

KAPITAL I : GRÜNDUNG

Das Kapitel der Gesellschaft betrügt zwanzigtausend Euro, darge-stellt durch einhundert Anteile, ohne Nennwert.

Die einhundert Anteile wurden in bar zum Preise von zweihundert Euro je Anteil wie folgt gezeichnet:

Frau Katja WAGNER zeichnete neunzig Anteile

Frau Monika PEIFFER zeichnete zehn Anteile

Dieser Betrag von zwanzigtausend Euro stellt die Gesamtheit des Kapitals dar und folglich ist das gesamte Gesellschaftskapital ge-zeichnet.

Die Erschienenen erklâren und erkennen an, dass die hier-vor gezeichneten Anteile vollstiindig freigemacht wurden mittels Ein-zahlung auf das Konto BE89 7310 2819 9285.

Eine Bescheinigung der Bank, welche dies besttigt, wurde dem unterzeichnenden Notar vorgelegt. Diese verbleibt in seiner Ak-te.

Die Satzungen stellen sich wie folgt dar

KAPITEL IISATZUNGEN

Titel I : Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer

Bitte auf der letzien Serie des Tells B angehen Auf der Vorderseite : Name und Bigenschafl des beurkundeaden Notars ode; der

Personen, die dazu emrachtigt sind, die juristische Person Britten gegendber zu verfreten

Auf der Riickseite : Name und Unterschrifl

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Artikel 1.- Bezeichnung

Die Gesellschaft nimmt die Form einer PGMBH, Privatge-sellschaft mit beschr nkter Haf ung, und wird gegründet miter dern Namen  Katja Wagner".

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Ge-sellschaft und ihre Veriiffentlichungen mussen vor oder hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit bes'chr nkter Haftung" , oder  société privée à respon sabilité limitée" oder die Abkürzung "PGmbH" oder "SPRL" sowie den Sitz, die Mehrwertsteuernummer/Unternehmensnummer, die Abkürzung RJP sowie das zustündige Handelsgericht tragen.

Artikel 2.- Gesellschaftssitz

Der Gesellschaftssitz befindet sich in 4783 St.Vith, Setz Nr. 11.

Er kann durch einfachen Beschluss der Gener alversammlung verlegt werden.

Die Generalversamnnlung kann Zweigstellen, Agenturen und Depots errichten und zwar überall, wo sic es fiir gut erachtet.

Artikel 3.- Gegenstand

Zweck und Degenstand der Gesellschaft ist;

-Frisürbetrieb fiir Damen und Herren (96.021-

-Einzelhandel mit Schünheitsprodukten und Toilettenartikel (47750)

-Betreiben eines Kosmetiksalons (96022)

-Beratung in Sachen Schünheits- und KSrperpflege: Gesichtsmas-sagen, Anti-Falten Behandlungen,

Schminken, usw.

-Schbnheits- und Kórperpflege, Kürperenthaarungen (9602202)

-Maniküre und FuBpflege (9602203)

-9604001 Erbringung von sonstigen überwiegend persünlichen Dienstleistungen fiir das kbrperliche

Wohlbefinden, das in Ther-malstationen, Bader, Saunas, Dampfbâder, Solarien und Massa-gesalons erbracht wird

-Erbringung von sonstigen Dienstleistungen fur das kbrperliche Wohlbefinden, das in Thermalstationen,

Bader, Saunen, Dampf-bâdern, Solarien und Massagesalons erbracht wird (9604)

-Verkauf von Naturheilmitteln (4774002)

-Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KSrperpflege-mitteln

-Vermietung und Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebâuden und Wohnungen 

Immobilienvermie-tung (6820)

-Einzelhandel mit medizinischen und orthopâdischen Artikeln (4774)

-Einzelhandel mit Dekorationsartikeln

-Vermietung von Maschinen und Gerüten (7729);

-An- und Verkauf von Immobilien fair eigene Rechnung;

-Desweiteren kann die Gesellschaft auch Immobilien vermieten und verwalten;

-Einzelliandel in Elektroartikel

Sie kann im Übrigen alle kaufmánnischen und finanziellen Handlungen in Bezug auf bewegliche und unbewegliche Güter voll-ziehen, die fur die Verwirklichung des Gegenstandes der Gesell-schaft notwendig oder auch nur nützlich sind oder welche die Ent-wicklung der Gesellschaft erleichtern kunnen.

Die Gesellschaft ist zu allen zur Erreichung des Gesell-schaftszwecks und -gegenstandes notwendigen oder nützlichen Ge-schaften und Mai3nahmen, zum Erwerb anderer sowohl gleichartiger oder âhnlicher, als nicht gleicher oder âhnlicher Unternehmen, zur Beteiligung an solchen Unternehmen, zum Abschluss von Interes-sengemeinschaften oder zur Beteiligung an vorübergehenden oder nicht befristeten

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Unternehmenszusammenschlüssen sowie zur Ver-gabe von Lizenzen und sonstigen Rechten im In- und Ausland be-rechtigt,

Sie karn ebenfalls als Verwalter oder Geschaftsfihrer einer Gesellschaft handeln.

Sie kann ibren Gegenstand sowohl in Belgien als auch im Ausland verwirklichen, auf alle Arten und gemül3 den Modalitéten, die ihr als die geeignetesten erscheinen.

Artikel 4.- Bekanntmachungen

Die Gründung der Gesellschaft und deren spâteren Be-schlüsse und Bekanntmachungen werden, soweit dies gesetzlich erforderlich ist, im belgischen Staatsblatt verSffentlicht,

Artikel 5.- Dauer

Die Gesellschaft wird ab dem 01. November 2012 fir eine unbegrenzte Dauer gegründet.

Die Gesellschaft kann durch den Tod, Entmündigung, Kon-kurs oder Zahlungsunfáhigkeit eines der Gesellschafter nicht aufge-lust werden

Titel II : Kapital, Anteile

Artikel 6.- Kapital

Das Kapital der Gesellschaft wird auf zwanzigtausend Euro festgesetzt, dargestellt durch einhundert Anteile ohne Nennwert.

Artikel 7.- Zeichnung und Freimachung

Dieses Kapital ist vollstündig gezeichnet und freigemacht.

Titel III ; Gesellschaftsanteile

Artikel 8.- Rechtsgleichheit

Jeder Gesellschaftsanteil gibt ein gleiches Recht an der Aufteilung der Gewinne und der Liquidationsergebnisse.

Artikel 9.- Unteilbarkeit der Anteile

Falls rnehrere Personen Bigenttimer eines Gesellschaftsan-teils sind, und in dem Falle von Streitigkeiten betreffend des Eigen-tums der Anteile ist die Geschiifsführung berechtigt, die Rechte der Anteile zu suspendieren, bis zu dem Zeitpunkt, wo der Gesellschaft gegenüber mir ein Eigentümer benannt wurde.

In Ermangelung einer Einigung bei Nutzniel3ung und nack-tem Eigentum vertritt der Nutzniei3er allein alle berechtigten Perso-nen.

Artikel 10,-

Die Gesellschaftsanteile sind nominativ.

Die Rechte der einzelnen Teilhaber ergeben sich aus-schliel3lich aus den gegenwürtigen Statuten, den eventuellen Ânde-rungen derselben sowie aus den rechtmiiliig erfolgten Anteilsüber-tragungen

Jeder Gesellschafter oder interessierte Dritte kann vom Gesellschaftsregister Kenntnis nehnrzen.

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Artikel 11 Abtretung und Übertragung der Anteile

1. Abtretung tinter Lebenden

a)Falls die Gesellschaft bei der Abtretung nur zwei Gesellschaf-ter hat, ist die Abtretung eines Gesellschafters aller oder eines Teils seiner Anteile nur mit der ausdrücklichen und schriftli-chen Genehmigung des anderen Gesellschafters mtiglich.

Diese Zustimmung ist ebenfalls notwendig bei Abtretung an eine Person der Familie.

Die Ablehnung dieser Erlaubnis ist unwiderruflich.

Der sich widersetzende Gesellschafter hat, ab dem Tage des Antrags, sechs Monate Zeit einen Kâufer zu finden, anderen-falls er verpflichtet ist, die Anteile selber zu kaufen oder die Ablehnung zurückzunehmen.

Der Kaufpreis wird wie hiernach erklârt festgelegt.

b)Falls die Gesellschaft mehr als zwei Gesellschafter hat, kon-nen die Anteile eines Gesellschafters nur dann, unter Nichtig-keitsbedingung, tinter Lebenden gegen Entgelt oder unentgelt-lich abgetreten werden, wenn mindestens die Hâlfte der Ge-selischafter, welche rnindestens die Hâlfte des Kapitals vertre-ten mussen, unter Abzug der Anteile, welche fur die Übertra-gung vorgesehen sind, ihr Einverstündnis geben.

Die Entscheidung wird in einer Generalversamm,lung getrof-fen, die durch die Gesch ftsfiihrung auf Antrag des GeselI-schafters, der abzutreten beabsichtigt, einberufen wird.

Besagte Generalversammlung muss innerhaib eines Monats nach dem Antrag abgehalten werden und der Beschluss wird den Beteiligten innerhalb von fiinfzehn Tagen nach der Ver-sammlung durch Einschreibebrief mitgeteilt.

Die Abwesenheit eines Gesellschafters bei der Generalver-sammlung, die über die Frage beschlieSt, es sei denn er habe schriftlich ab-gestimmt oder sich vertreten lassen, setzt sei-'ne Zustimmung voraus. Das Gleiche gilt fur je-'den weiBen Stimm-zettel.

Diese Zustimrnung ist ebenfalIs notwendig, wenn die Anteile einem Mitgesellschafter, dem Ehe-'gatten, den Vor- oder Nach-fahren abgetreten werden sollen.

Die Ablehnung dieser Zustimmung ist unwiderrufilich. Die Ge-sellschafter die sich widersetzen haben sechs Monate nach der Ablehnung Zeit ei-men Káufer zu frnden, anderenfalls sie ver-pflichtet sind, die Anteile selbst zu kaufen oder die Ableh-nung zurückzunehmen.

Der Kaufpreis der Anteile wird jedes Jahr durch die ordentliche Generalversammlung nach der Zu-'stimmung der Bilanz festge-legt. Dieser Punkt muss in der Tagesordnung aufgeführt sein. Dieser Preis ist bis zur nâchsten ordentlichen Gene-raiversanunlung bindend und kann nur zwischen-zeitlich durch eine Generalversammiung, welche mit Mehrheiten, die vorge-sehen sind fur eine Statutenânderung, entscheiden muss, ab-geündert werden. Der Preis ist zahlbar spâtestens ein Jahr nach dem Antrag auf Abtretung,

Die Dividenden sind im VerhâItnis zwischen dem Zedenten und dem Übernehmer zu verteilen und zwar gerecimet ab dem Datum der Anfrage auf Ab-tretung.

In keinem FaIl karn der Zedent die Auflbsung der Gesellschaft verlangen, auBer wenn die Zah-lung binnen Jahresfrist nach Ablehnung der Zu-stimmung hiervor erwàhnt, nicht geleistet wur-'de.

2. Übertragung durch Erbfolge

a)Falls die Gesellschaft nur zwei Gesellschafter hat, kann der überlebende Gesellschafter: - die Gesellschaft mit den Erben oder Vermâchtnisnehmern weiterfiihren;

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-die Erben oder Vermâchtnisnehmer des verstorbenen Ge-sellschafters unwiderruflich ablehnen

Der Gesellschafter hat sechs Monate nach der Ablehnung, welche innerhalb eines Monats nach dem Tode des Gesell-schafters erfolgen muss, anderenfalls er der Übertragung zu-stimmt, Zeit, eihen Kâufer zu finden, anderenfalls er verpflich-tet ist, die Anteile selber zu kaufen, gemâ13 den hiervor aufge-führten Fristen und Preisen, oder die Ablehnung zurückzuneh-men;

b)Falls die Gesellschaft mehr als zwei Anteilhaber hat, kunnen die Anteile durci Erbfolge übertragen werden, wenn mindes-tens die Hülfte der Gesellschafter, welche mindestens die Hâlfte des Kapitals vertreten müssen, tinter Abzug der Anteile die übertragen werden sollen, mit der Übertragung einverstan-den sind.

Die Zustimmung hat gemal3 der tinter 1.13) aufgefiihrten Pro-zedur zu erfolgen.

Diese Zustimmung ist ebenfalls notwendig, falls die Anteile ei-nem Gesellschafter, dem Ehegatten, Vor- oder Nachfah ren des Verstorbenen übertragen werden sollen.

Die Erben und Vermüchinisnehmer, welche nicht Gesellschaf-ter werden kunnen, haben Anrecht auf den Wert der Anteile.

Dieser Wert wird wie hiervor beschrieben festgelegt.

Die eventuellen Dividenden werden ebenfalls wie hiervor be-schrieben geteilt.

Falls die ZahIung nicht binnen Jahresfrist ab dem Todestage geschehen ist, sind die Erben oder Vermâchtnisnehmer be-rechtigt, die Aufló- ,song der Gesellschaft vorzunehmen.

Artikel 12.- Anderung des Kapitals

Bei einer Kapitalerhühung durch Bareinlagen muss den Gesellschaftem ein Vorkaufsrecht proportionnel zu inren Beteiligun-gen gewâhrt werden.

Die Generalversammlung kann das Vorzugsrecht bei ihrem Beschluss zwecks Kapitalerh6hung durch neue hrinbringung ganz Oder teilweise ausschliel3en. Der Beschluss kann nur auf die Art und Weise gefasst werden, die fier eine Satzungsünderung vorgeschrie-ben ist.

Artikel 13.-

Die Erben, Gláubiger und anderen Berechtigten des Ge-sellschafters kunnen sich in keinem Fall in die Geschüftsführung der Gesellschaft einmischen noch die Versiegelung von Gütern und Wer-ten der Gesellschaft verlangen und die Liquidation sowie die Auftei-hing ihres Verm igens betreiben, mit Ausnahme des Hiervorgesag-tem.

Titel 1V : Verwaltung und Aufsicht

Artikel 14.-

Die Geschüftsfiihrung der Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschüftsfiihrer gesichert die MitgIied oder Nichtmit-glied der Gesellschaft sind und die allein befugt sind, die Leitung der Gescháfte zu übemehmen.

Die Geschuiftsfiihrung kann ebenfalls durci eine moralische Person gewahrleistet werden, welche verpflichtet sein wird, einen stündigen Vertreter zu benennen.

Die Zahl der Geschüftsführer, sowie die Rechte des alleini-gen Geschâftsfiihrers oder der GeschMtsfihrer und die Daller ihres Mandats werden durch die Generalversammlung festgelegt. Dem oder die Geschâftsfiihrer werden die ausgedehntesten Verwaltungs- und Verfitgungsrechte fur die Gesch ftsfüihrung der Gesellschaft übertragen. Zu ihrer Zustândigkeit gehoren alle Handlungen, die durch das Gesetz oder die Satzung nicht der Generalversammlung vorbehalten sind.

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Jeder Geschüftsführer besitzt getrennt die sümtlichen Ver-waltungs- und Verfiigungsrechte mit Ausnahme derjenigen, die durch das Gesetz der Generalversammlung vorbehalten sind,

Artikel 15.-

Der oder die Gescháftsfthrer unterschreiben alle Dokumen-te, Urkunden und sonstigen Schriftstücke im Namen der Gesellschaft mit ihrem eigenen Namen, mit Angabe ihrer Eigenschaft und Benen-nung der Gesellschaft.

Alle Urkunden, die die Gesellschaft verpflichten auBer die-jenigen der ti glichen Gesch ftsfùhrung, das heiBt alle Urkunden über Verfügungshandlungen, mussen rechtm Big durch den oder die Geschâftsführer unterzeichnet werden, ohne dass derselbe sich Drit-ten gegenüber mit einer besonderen Genehmigung ausweisen braucht.

Artikel 16.-

Mit Genelvnigung der anderen Geschüftsführer kann jeder Geschüftsführer, fier die Dauer die sie bestemmen, die tâgliche Ge-schâftsführung übertragen.

Diese Person erhült gegebenenfalls den Titel  beauftragter Geschüftsführer".

Titel V : Die Generalversammlung

Artikel 17.-

Die ordentliche Generalversammlung findet statt alljührlich am letzten Freitag des Monats Juni um 19.00 Uhr. Falls dieser Tag een Feiertag ist, so findet sie am darauffolgenden Werktag zur glei-chen Uhrzeit statt.

Artikel 18.-

Die auBerordentliche Generalversammlung findet staff so-bald das Interesse der Gesellschaft dies verlangt oder auf Antrag solcher Teilhaber, die een Fünftel des Gesellschaftskapitals vertreten,

Artikel 19.-

Jede Generalversammlung muss durch die Geschüftsfüh-rung mit der Frist von fünfzehn Tagen im Voraus mit Einschreibe-brief, unter Bekanntmachung der Tagesordnung, einberufen werden.

Sie kann auch, wenn aile stimmberechtigten Anteile vertre-ten sind, ohne die vorgenannte Frist über alle ihr auf der Generalver-sammlung unterbreiteten Antrage beraten und entscheiden.

lm Falle eines einstimmigen Beschlusses der Gesellschaf-ter kann die Generalversammlung auch in schriftlicher Form gemüss den gesetzlichen Bestimmungen abgehalten werden.

Artikel 20.-

Die ordentliche und auBerordentliche Generalversammlung findet am Gesellschaftssitz oder an einero in der Einladung bezeich-neten Ort statt.

Artikel 21.-

Jeder Anteil verfügt über eine Stimme.

Jeder Anteilhaber kann selbst abstimmen.

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Die Stimmabgabe durcit einep Vertreter ist müglich, wenn dieser eine schriftliche Volimacht des zu vertretenden Teilhabers vorweist und selbst als Gesellschafter stimmberechtigt ist.

Artikel 22.-

Gleich wie hoch die Anzahl der vertretenen Stimmen ist, werden die Gesellschaftsbeschlüsse in den Generalversammlungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit das Gesetz oder der gegenwartige Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Mehrheit vorschreibt.

Titel VI ; Bilanz, Gewinnverteilung

Artikel 23.-

Das Geschftsjahr beginut am ersten Januar eines jeden Jahres und endei am einunddreissigsteu Dezember.

Artikel 24,-

Am Ende eines jeden Jahres werden das Inventar und die Bilanz sowie die Ergebnisrechnung aufgestellt, entsprechend den Bestimmungen des Gesetzbuches der Gesellschaften.

Artikel 25.-

Vom Reingewinn sind jührlich fünf Prozent dem gesetzli-chen Reservefonds zuzuführen bis letzterer zehn Prozent des Ge-sellschaftskapitals erreicht hat.

Auf Vorschlag des Geschetsfihrers oder der Geschíiftsfüh-rong entscheidet die Generalversammlung über die Verwendung des hiernach verbleibenden Reingewinns. Die Geschâftsfiihrer sind be-rechtigt, Vorschüsse auf die eventuell zu zahlenden Dividenden aus-zuzahlen.

Titel VII r Auflüsung der Gesellschaft

Artikel 26.-

Im Palle der Auflosung der Gesellschaft aus gleich welchem Grande erfolgt die Liquidation derselben durch den oder die Ge-schâftsführer in ihrer Eigenschaft als Liquidatoren soweit nicht durch die Generalversammiung andere Personen zu Liquidatoren bestimmt werden.

Die Liquidatoren verfügen über die weitgehendsten Befug-nisse so wie sie in den Bestimmungen des Gesetzbuches der Ge-sellschaften oder durch die Generalversanunlung vorgesehen sind,

Artikel 27.-

Nach Begleichung aller Schulden dient die Nettoaktiva zu-erst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren des freigennachten, nicht amortisierten Toiles der Gesellschaftsanteile.

Wenn die Gesellschaftsanteile in einem gleichen Verhâltnis nicht alle freigemacht sind, stellen die Liquidatoren vor jeglicher Ver-teilung zunüchst das Gleichgewicht wieder her, indem alle Ge-schftsanteile auf absolut gleichen Ful3 gestellt werden, sei es durch Zahlung zusâtzlicher Summen zu Lasten der nicht hinreichend frei-gemach ten Anteile, sei es durch vorherige Rückzahlung in bar zu-gunsten der in einem hüheren Verhíiltnis freigemachten Geschiifts-anteile.

Titel VIII : allgemeine Bestimmungen.

Artikel 28.-

k ~ l S Zwecks Ausfiihrung des Gegenwârtigen wâhlen alle Ge-seilschafter, Geschaftsführ -r Oder Liquidatoren Wohnsitz am Sitz der Gesellschaft, wo alle Mitteilungen, Vorladungen, Anweisungen und Zustel-'longen rechtsgültig gemacht werden keinnen.

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten KAPITEL III ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN



Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 20/11/2012 - Annexes du Moniteur belge Das erste Geschaftsjalir beginut am ersten November zweitausend-zwSlf und endet am einunddreif3igsten Dezember zweitausenddrei-zehn

Die erste ordentliche Generalversammlung fmdet im Jahre zweitau-sendvierzehn statt.

KAPITEL IV : ERNENNUNGEN

Die Gründungsmitglieder der Gesellschaft emannten fir die Dauer der Gesellschaft zum Geschíiftsführer:

Frau Katja WAGNER

Sie hat die weitgehendsten Verwaltungs- und Verfiigungs-rechte und unterschreibt allein sâmttliche Akten der Gesellschaft.

Sie erklürte dieses Anet anzunehmen,

fiir analytischer Auszug

Edgar Huppertz

Notar

Akte gleichzeitig hinterlegt : Ausfertigung der Urkunde

Bitte suf der letzten Bette des Teils B engeben . Auf der Vorderselte : Name und Bigenscheft des beurkundenden Notars oden der

Personen, die dazu ermr4chtigt sind, die juristische Persan Driften gegenüber zu wegreten

Auf der Rilckseite : Naine und Unterschrift

10/04/2015
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Den Betgis~ Staatst vorbeh

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9-fel I Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veráffentlichen ist

Htnterlegt bel er

des Handelsgertchts EUPEN

111111111111#!111111111111

Unternehtnensnr.: 0500.643.526

Gesellschaftsname

(von ausgeschrieben) : Katja WAGNER

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -10/04/2015 - Annexes du Moniteur belge

(abgekiirzt)

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4783 St.Vith, Setz Nr. 11

(voistdndige adresse)

Gegenstand

der Urkunde : Erweiterung des Gegenstandes - Festiegung einer Handelsbezeichnung -

Festlegung eines Betriebssitzes - Satzungsanpassungen - Ernennung

Analytischer Auszug der Urkunde des Notars Edgar HUPPERTZ aus St.Vith vom neunzehnten Mârz zweitausendfünfzehn, registriert in Malmedy am folgenden 24. Mârz 2015, Fach 1337, Erhoben : fünfzig Euro. Der Einnehmer.

Aufgrund dieser Urkunde ist eine aul erordentliche Generalversammlung der Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung  Katja WAGNER", mit dem Gesellschaftssitz in 4783 St.Vith, Setz Nr. 11, abgehalten worden.

Die Generalversammlung beschloss folgendes

Erster Beschluss.

Die Generalversammlung nahm Kenntnis vom Bericht der Geschfiftsführung im Hinblick auf die Erweiterung des Gegenstandes. Diesem wurde eine finanzielle Situation zum 31. Dezember 2014 beigefügt.

Zweiter Beschluss.

Die Generalversammlung beschloss einstimmig, den Gegenstand der Gesellschaft wie folgt zu erweitern:

-Elektrotechnische Installationsarbeiten an Gebüuden (Nacebel 43.211)

-Andere elektrotechnische Installationsarbeiten als an Gebâuden (Nacebel 43212)

-Sonstige Installationsarbeiten a.n.g. (Nacebel 43299)

-Einzel- und Groilhandel mit elektrischen Haushaltsgerâten, Rundfunk- und Fernsehgerâten (Nacebel

46431+47540)

-Groflhandel mit Elektromaterial, Installationsmaterial eingeschiossen (Nacebel 46693)

-GroOO- und Einzelhandel ohne ausgeprâgten Schwerpunkt (Nacebel 46900+47599)

-Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsartikel in spezialisierten Geschâften a.n.g. (Nacebel 47599)

-Einzelhandel mit Gerâten der Unterhaltungselektronik (Nacebel 47430)

-Einzel- und Grol1handel mit Beleuchtungskprpern in spezialisierten Geschâften (Nacebel 46473+47592)

-Reparatur von Gerâten der Unterhaltungselektronik (Nacebel 95210)

-Reparatur von elektrischer Ausrüstung (Nacebel 33140)

-Reparatur von elektrischen Haushaltsgerâten und Gartengerâten (Nacebel 95220)

Dritter Beschluss,

Die Generalversammlung beschloss einstimmig, zwei Handelsbezeichnungen zu schaffen und zesar:

Luminenca Light & Design

Bitte auf der ietzten Seife des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt Sind, die juristische Person Driften gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -10/04/2015 - Annexes du Moniteur belge

l3em Belgischen Staatsblatt vorbehalten

und

Katja Wagner Hairdressers

Vierter Beschluss.

Die Generalversammlung beschloss einstimmig, einen Betriebssitz zu schaffen in

4780 St.Vith, zur Burg Nr. 4

Fünfter Beschluss.

Die Generalversammlung beschloss einstimmig, die Satzungen der Geseilschaft wie folgt anzupassen:

Artikel 1, Absatz 1 : Hinzufügen

Die Geseilschaft wird die Handelsbezeichnungen  Katja Wagner Hairdressers" und  Luminenca Light & Design" führen.

Artikel 2. Absatz 2: Hinzufügen

Die Geseilschaft wird einen Betriebssitz haben in 4780 St.Vith, zur Burg Nr, 4,

Artikel 3 : Hinzufügen des Gegenstandes

Sechster Beschluss.

Die Generalversammlung bezeichnete Herrn Mario Nicolas HABSCH, geboren in Malmedy am 11. Mârz 1968 (RN 690311-405-35), wohnhaft in Honsfeld Nr. 121, Gemeinde Büllingen

zum technischen Geschftsführer für den hier erweiterten Gegenstand und dies für unbestimmte Dauer. Er hat die Befugnisse, im Hinblick auf die Ausführung dieses Gegenstandes, alles Notwendigen namens der Gesellschaft zu unterzeichnen und diese zu verpflichten.

Er erklürte dieses Amt anzunehmen.

für analytischen Auszug

Edgar HUPPERTZ, Notar

Akte gleichzeitig hinterlegt : Ausfertigung der Urkunde, Bericht der Geschâftsführung, koordinierte Satzungen

Bitte auf der fetzten Seite des Teiis B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notera oder der

Personen, die daze ermâchtigt sind, die juristische Person Driften gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift

Coordonnées
KATJA WAGNER

Adresse
SETZ 11 4783 LOMMERSWEILER

Code postal : 4783
Localité : Lommersweiler
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne