KENZO KUMA

Divers


Dénomination : KENZO KUMA
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 836.972.418

Publication

05/04/2013
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist



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18 -03- 2013

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der Greffier Kanzlei



Unternehmensnr : 0836.972.418

Name der Vereinigung ! Stiftung ! Organismen

(ausgeschrieben) ; KENZO KUMA

(abgekürzt)

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : 4780 SANKT VITH - Malmedyer Strasse 31

Gegenstand

der Urkunde : AUFLÔSUNG - LIQUIDATION

Aus dem Protokoll der ausserordentiichen Generalversammiung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungs-absicht "KENZO 4ClIMA" vom 21, Februar 2013 geht folgendes hervor.

I. Die Versamrnlung beschliegt einstimmig, die VoG mit sofortiger Wirkung aufzuldsen und zu liquidieren, da sie keinerlei Tâtigkeiten mehr ausübt.

II. Die Versanimlung stellt fest, dass die Gesellschaft keine Verbindlichkeiten hat, so dass die Liquidation hiermit als definitiv abgeschlossen angesehen werden kann. In Ermangelung von Passiva beschliegt die Versammlung also, dass kein Liquidator zu bezeichnen ist.

III. Die Versarnmlung beschiielM, dass eventuelle Aktiva der Liquidation beziehungsweise die verbleibenden Güter der Vereinigung folgender Vereinigung zugeführt werden : keine verbleibende Aktiva.

IV. Die Versemmlung bevollm5chtigt den Herrn Gido SCHÜR, Notar mit Amtssitz in Sankt Vith, die Verôffentlichung der vorliegenden Beschlüsse in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt vorzunehmen.

V. Die Versarnmlung erteilt den bisherigen Verwaltungsratsmitgliedern Entlastung, niàmlich Bemd Meyer, Mario Faim, Daniel Klinkenberg, Anja Hilger, Gino Leifgen und Daniel Classen

Für analytischen Auszug:

Gido Schür, Bevollmâchtigter

Gleichzeitig hinterlegt: Protokoll der ausserordentiichen Generalversammiung vom 21.02.2013

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 05/04/2013 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seite des Teils e angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

27/06/2011
ÿþnnoo 3.2

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Belgischen 111

Staatsblatt

vorbehalten



Name der Vereinigung ! Stiftung / Organismen

(ausgeschrieben) : KENZO KUMA

(abgekürzt) :

Rechtsforen : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : 4780 Sankt Vith, Malmedyer Strasse 31

Gectenstand

der Urkunde : GRÜNDUNG - SATZUNGEN

Aus einem privatschriftlichen Vertrag vom 7. Juni 2011 geht folgendes hervor:

1-Herr Daniel CLASSEN, geboren in Malmedy am 3. Mai 1983, wohnhaft in 4770 Amel, Medeli 20

2-Frau Anja HILGER, geboren in Sankt Vith am 26. Màrz 1986, wohnhaft in 4780 Sankt Vith, Malmedyer

Stralle 25 2/1

3-Herr Daniel Hubert KLINKENBERG, geboren in Eupen am 16. November 1982, wohnhaft in 4780 Sankt

Vith, Malmedyer Straffe 25 2/1

4-Herr Bernd MEYER, geboren in Malmedy am 13. Mai 1976, wohnhaft in 9665 Liefrange (Luxemburg),

Haaptstrooss 14

5-Herr Gino LE1FGEN, geboren Malmedy am 6. Juni 1973, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Burg-Reuland 3

6-Herr Mario PALM, geboren in Malmedy am 27. Januar 1979, wohnhaftin 1150 Brüssel, rue au Bois 311

haben eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht wie folgt gegründet:

Benennung:

Die Benennung der Vereinigung lautet  KENZO KUMA".

Sitz - Gerichtsbezirk:

Der Sitz der Vereinigung ist in 4780 Sankt Vith  Malmedyer StrafFe 31, Gerichtsbezirk Eupen.

Dieser Sitz kann innerhalb des gleichen Gerichtsbezirks durch einen einfachen Beschtuss des

Verwaltungsrates verlegt werden.

Zielsetzung:

Zweck der Vereinigung ist es

-in den Bereichen von Kunst, Kultur und Musik den Künstlern durch Organisationen von Events, Konzerten,

Ausstellungen eine Prâsentationsplattform zu bieten,

-im weitesten Sinne Projekte und Vorhaben zu verwirklichen, die eine Kombination beziehungsweise das

Zusammenführen der Sinne Horen-Sehen-Riechen-Schmecken-Berühren zu einem einheitlichen',

Gesamtkonzept zum Ziel haben.

-die Unterstützung aller Mafsnahmen, die zur Realisierung der vorerwfthnten Zielsetzungen direkt oder

indirekt beitragen k6nnen, auch wenn sie durch Dritte organisiert werden.

Dauer:

Die Vereinigung wird für ein unbegrenzte Dauer gegründet.

Mitglieder:

Die Vereinigung wird gebildet aus Mitgliedern.

Die Zahl der Mitglieder ist unbeschrânkt; sie muss sich jedoch auf wenigstens DREI belaufen. Die.

unterzeichnenden Gründer sind die ersten Mitglieder. Die Rechte und Verpflichtungen der Mitglieder sind durch'

das Gesetz und die vorliegende Satzung festgelegt.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermachtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Oritten gegenüber, zu vertreten. Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Unternehmensnr

Teil B:

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verdffentlichen ist

«t M0D 3.2

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/06/2011- Annexes du Moniteur belge Aufnahme der Mitglieder - Bedingungen:

Jede Person, die durch den Verwaltungsrat angenomrnen wird, kann Mitglied werden.

Die Aufnahmeanfragen müssen von den Personen, die Mitglied werden mochten schriftlich an den Verwaltungsrat gerichtet werden, indem sie ihren Namen, Vornamen, Adresse, Geburtsort und  datum angeben.

Diese Anfrage muss die Gründe beinhaiten, die das zukünftige Mitglied dazu bewegen Mitglied der Vereinigung zu werden.

Der Verwaltungsrat wird seinen Beschluss spetestens drei Monate nach Erhalt des schriftlichen Antrags fassen.

1m Faite einer Verweigerung muss dieser seine Gründe nennen.

Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsrates kann anlesslich der nâchsten Generalversammlung Einspruch erhoben werden.

Dieser Einspruch muss innerhalb eines Monats nach dem Bescheid der Verweigerung beim Verwaltungsrat hinterlegt werden.

Rechte und Verpflichtungen der Mitglieder:

Die Mitglieder der Vereinigung sind verpflichtet :

a)die Satzungen und die eventuellen Vorschriften der Vereinigung zu beachten, ebenso die Entscheidungen des Verwaltungsrates

b)den Interessen dieser Vereinigung oder eines Verwaltungsratsmitglieds nicht zu schaden. Mitgliederregister:

Der Verwaltungsrat führt am Sitz der Vereinigung ein Mitgliederregister. In diesem Register sind die Namen, Vornamen und Wohnsitze der Mitglieder oder - wenn es sich um eine juristische Person handelt - die Benennung, juristische Form und die Anschrift des Sitzes zu vermerken.

Alle Beschlüsse bezüglich der Aufnahme, des Rücktritts oder des Ausschlusses von Mitgliedern werden durch den Verwaltungsrat innerhalb von acht Tagen, nachdem der Verwaltungsrat von dem Beschluss Kenntnis genommen hal, in dem Register eingetragen.

Beitrege und Zahlungen - Hichstbetrag:

Die Verpflichtung jedes Mitglieds ist durch seine Beitrege streng begrenzt. Diese Beitrege werden jehrlich durch den Verwaltungsrat festgelegt auf einen Betrag der für alle Mitglieder gleich ist, ohne dass der jehriiche Mitgliedsbeitrag 100 Euro überschreiten darf.

Mitglieder - Rücktritt - Rücktritt von Amts wegen - Ausschluss:

Jedes Mitglied der Vereinigung kann sich frei aus der Vereinigung zurückziehen, indem es dem Verwaltungsrat seinen Rücktritt mitteilt. Unbeschadet der Bedingungen, die in vorliegender Satzung für die Aufnahme und den Austritt der Mitglieder festgelegt sind, kann der Ausschluss eines Mitglieds nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder beschlossen werden.

Das zurückgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch auf das Vermogen der Vereinigung, und es hat auch kein Recht auf Erstattung der gezahlten Beitrâge.

Verwaltungsrat:

Der Verwaltungsrat besteht aus wenigstens drei Personen.

Wenn die Vereinigung jedoch nur drei Mitglieder hal, wird der Verwaltungsrat aus zwei Personen gebildet.

Die Verwalterzahl muss in jedem Fall geringer sein als die Anzahl der Mitglieder der Vereinigung.

Uni zum Verwalter gewehlt zu werden, muss man Mitglied der Vereinigung sein.

Die Verwalter werden durch die Generalversammlung ernannt, und sie kdnnen zu gleich welchem Zeitpunkt

durch sie abgesetzt werden. Die Verwaltermandate werden unentgeltlich ausgeübt.

Wenn ein Mandat vakant wird, kann der Verwaltungsrat einen neuen vorleufigen Verwalter bezeichnen

(welcher durch die niàchsten Generalversammlung bestetigt oder ersetzt wird). Dieser beendet dann das

Mandat des Verwalters, den er ersetzt.

Verwaltungsrat - Zusammensetzung - Sitzungen:

Der Verwaltungsrat bezeichnet unter seinen Mitgliedern einen Presidenten, eventuell einen Vize-Prâsidenten, einen Kassierer und einen Schriftführer, der den amtlichen Schriftwechsel der Vereinigung führt. Der Schriftführer beruft den Verwaltungsrat ein und führt die Sitzung zusammen mit dem Presidenten.

Wenn der President und der Vize-President verhindert oder abwesend sind, wird die Sitzung durch den àltesten der anwesenden Verwalter geführt.

Der Rat tagt nur dann gültig, wenn die Mehrheit der Verwalter anwesend ist.

Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Presidenten ausschlaggebend.

Über jede Sitzung wird Protokoll geführt. Das Protokoll wird von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer unterschrieben.

Die vorzulegenden Auszüge sowie alle anderen Dokumente werden rechtsgüttig von dem Schriftführer unterschrieben und von dem Prâsidenten gegengezeichnet. Bei Verhinderung des Prâsidenten müssen zwei Verwaiter gegenzeichnen.

Befugnisse des Verwaltungsrates:

MOD 3.2

Teil B : Fortsetzung

Der Verwaltungsrat führt die Geschëfte der Vereinigung. Er verfügt über die weitgehensten Befugnisse, um : alle die Vereinigung betreffenden Verwaltungs- und Verfügungshandlungen zu verwirklichen, sofern diese Handlungen nicht der Generalversammlung laut Gesetz vorbehalten sind.

Vertretung der Vereinigung - Tgliche Geschâftsführung - Übertragung von Befugnissen:

Die Vereinigung wird bei allen gerichttichen und auf3ergerichtlichen Handlungen rechtsgültig von zwei gemeinsam auftretenden Verwaltern vertreten.

Unter seiner eigenen Verantwortung kann der Verwaltungsrat seine Befugnisse bezüglich der tâglichen Geschâftsführung der Vereinigung einem oder mehreren Geschâftsführern, die Mitglied oder Nicht-Mitglied sind, übertragen unter der Voraussetzung, dass diese Übertragung speziell ist und dass sie Dritten ordnungsgemâl3 zur Kenntnis gebracht wird.

In Ermangelung eines Beschlusses, durch den Befugnisse bezüglich der tâglichen Geschâftsführung übertragen werden und der Driften ordnungsgemâf3 zur Kenntnis gebracht wurde, nimmi der Schriftführer die Aufgaben der tâglichen Geschâftsführung der Vereinigung wahr.

Generalversammlung: Datum - Einberufung:

Die ordentliche Generalversammlung tindet jedes Jahr entweder am Sitz der Vereinigung oder an jedem anderen in der Einladung bezeichneten Ort, am 15. Juni statt. Wenn dieser Tag ein Feiertag ist, wird die Versammlung auf den nâchsten Werktag, um die gleiche Uhrzeit vertagt.

Geschàftsjahr:

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar; es endet am einunddreif3igsten Dezember.

Erstes Geschâftsjahr und Generalversammlung:

Das erste Geschâftsjahr beginnt mit Gründung der Vereinigung und endet am 31 Dezember 2012. Die erste

ordentliche Generalversammlung wird folglich im Jahre 2013 stattfinden.

GE NERALVERSAMMLUNG

Emennungen:

Alle Gründer haben sich im Anschluss an die Gründung zu einer Generalversammlung zusammengefunden

und die folgenden Personen als Verwaltungsratsmitglieder ernannt:

Die vorgenannten Gründer: Bernd Meyer, Mario Palm, Daniel Klinkenberg, Anja Hilger, Gino Leifgen und

Daniel Classen.

Vollmacht:

Die Versammlung bevollmâchtigt zudem die stellvertretende Notarin Florence Godin, in Vertretung des Herrn Bernard Sproten, vormals mit Amtssitz in Sankt Vith, die Ver6ffentlichung der Gründungsversammlung in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt vorzunehmen.

Annahme der für Rechnung der in Gründung befindlichen Vereinigung eingegangenen Verpflichtungen

Gemâl3 Artikel 3 Paragraph 2 des Gesetzes über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht erklàrt die Generalversammlung und die hiervor ernannten Verwalter, dass die Vereinigung alle Verpflichtungen, welche im Namen und für Rechnung der in Gründung befindlichen Vereinigung eingegangen wurden, annimmt und zur vollstândigen Entlastung der jeweiligen Handelnden übernimmt.

VERWALTUNGSRAT

Der Verwaltungsrat hat alsdann die Aufgaben im Verwaltungsrat wie folgt aufgeteilt:

-Prâsident: Bernd Meyer

-Schriftführer: Mario Palm

-Kassierer: Daniel Klinkenberg

Für analytischen Auszug:

Florence GODIN,

Bevollmâchtigte

Gleichzeitig hinterlegt: privatschriftlicher Gründungsvertrag.

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
KENZO KUMA

Adresse
MALMEDYER STRASSE 31 4780 SAINT-VITH

Code postal : 4780
Localité : SAINT-VITH
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne