KINDERCHOR KINDER STIMMEN

Divers


Dénomination : KINDERCHOR KINDER STIMMEN
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 834.020.351

Publication

16/05/2013
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MDp 3.2

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~ ~7Hinterlegung ~ Ausferíi un die nach der Urkunde in den

Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verSffentlichen ist

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í iintr:rlegt bei der Kanzlei des hl.zndeis

lJntemehmensnr : 0834.020.357

; Name der Vereinigung 1 Stiftung 1 Organismen

(ausgeschrleben) : KINDERCHOR KINDER STIMMEN

(abgekGrzt) ;

Rechtsform : VOG

Sit : Neidingen 65 - 4783 St,Vith

Gegenstand

der Urkunde : ÂNDERUNG DES VORSTANDES+SITZVERLEGUNG

IN DER GENERALVERSAMMLUNG VOM 06. FEBRUAR 2013 WURDE DER VORSTAND WIE FOLGT BESTIMMT:

Ins Amt der PRASIDENTIN gewâhit

VERA GENTEN

Bom, IN DER BRACHT 13

4770 AMEL

Ins Amt der KASSIERERIN gewâhit:

BERNADETTE HOWELS

IN DER TROT 5

4782 SCHONBERG

1m Amt der SCHRIFTFUHRERIN bestdtigt:

DANIELA KREUSCH

Halanteld, AUF DEM HOTEL 36

4770 AMEL

IN DER GENERALVERSAMMLUNG VOM 06. FEBRUAR 2013 WURDEN AUS DEM VORSTAND WIE

FOLGT ABGEWHFILT

Aus der VOG ausgetreten + aus dem Amt des Prâsidenten zurückgetreten:

STEPHAN SCHMITZ

NETDINGEN 65

4783 St.Vith

Aus dem Amt der Kassiererin gewâhlt:

VERA GENTEN

Bom, IN DER BRACHT 13

4770 AMEL

Aus dem Amt der Beisitzerin gew5hlt

BERNADETTE HUWELS

IN DER TROT 5

4782 SCHONBERG

Der Sltz der VOG wurde von Neidingen 64 - 4783 St.Vith nach Bom, ln der Bracht 13 - 4770 Amel verlegt.

Bitte auf der letzten Seita des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenuber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift,

08/03/2011
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsbiatt zu veroffentlichen ist

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Belg Staa vorbl

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Unternehmensnr : OC/ ae. 3J/t

Name der Vereinigung I Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : Kinderchor "KINDER STIMMEN"

(abgekürzt) :

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerziefung

Sitz : 4783 Neidingen 65

Gegenstand

der Urkunde : Gründung einer VoG

SATZUNGEN

Am 21. Januar 2011 haben die Unterzeichneten:

" Genten Vera, Musiklehrerin, St.Vither Stalle 98 F, 4770 Amel;

" Jouck Inès, Studentin, Malmedyer Strette 44, 4760 Biillingen;

" Kessler Bernadette, Kindergârtnerin, In der Tri3t 5, 4782 Schönberg;

" Kreusch Daniela, Kindergârtnerin, Halenfeld 44 A, 4771 Amel;

" Schmitz Stephan, Musiklehrer, Neidingen 65, 4783 St. Vith;

" Zanzen Claudia, Primarschullehrerin, Deidenberg 60 A, 4770 Amel;

alle beigischer Nationalitât, einen Kinderchor mit folgenden Satzungen gegründet:

Kapitel I  Benennung, Sitz, Ziel, Dauer

Benennung

Artikel 1

Der Kinderchor trâgt den Namen: Kinderchor  KINDER STIMMEN"

Der Chor nimmt die Form einer Vereinigung ohne Gewinnerzielung (VoG) an.

Sitz

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermLchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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des Handeis erichts FUPEN

2 4 -02- 2011

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der Greffier

Kanzlei

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Artikel 2

Der Sitz des Vereins ist Neldingen 65, 4783 St.Vith. Der Verein untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Ziel

Artikel 3

Ziel des Vereins ist es, den Gesang der Kinder zu pflegen, zu fôrdern und weiterzubilden. Die eigene Organisation von Konzerten oder das Mitwirken an Konzerten sind (ester Bestandteil des Jahresablaufes und sollen zur Motivation der Kinder beitragen.

Dauer

Artikel 4

Der Verein wird für eine unbestimmte Dauer gegründet, kann jedoch jederzeit aufgelóst werden.

Kapitel Il  Mitglieder, Aufnahme, Rücktritt

Artikel 5

Die Anzahl der Mitglieder beiden Geschlechts ist unbegrenzt.

Artikel 6

Aktives Mitglied kann jeder werden, der sich den Anordnungen des Vereins fügt.

Ausgeschiedene Mitglieder oder ausgeschlossene Mitglieder und deren Erben haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermi gen.

Kapitel III  Generalversammlung

Artikel 7

Die jâhrliche Generalversammlung muss vor Ende des ersten Trimesters stattgefunden haben. Die Einladung hierzu erfoigt mündlich oder schriftlich (per E-Mail) und zwar mindestens vierzehn Tage im Voraus.

Ihre Tagesordnung enthlt:

- den Verwaltungs- und Tltigkeitsbericht des vergangenen Jahres,

- die eventuelle Erneuerung des Vorstandes;

- den Kassenbericht;

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 08/03/2011- Annexes du Moniteur belge

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MOD 3.2

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 08/03/2011- Annexes du Moniteur belge

- die Vorlage des Haushaltes für das kommende Jahr;

- die Ernennung von zwei Kassenprüfern;

- die Vorschau der Tâtigkeiten für das kommende Jahr;

- Verschiedenes

Der Schriftführer liest das Protokoll der letzten Generalversammlung vor.

Kapitel IV  Aufldisung

Die Generalversammiung ist beschlussfi#hig, gleich wie viel stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse der Generalversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Prâsidenten ausschlaggebend. Die Statuten kunnen nur abgeündert werden durch die jâhrliche oder eine aul6ergewi hnliche Generalversammiung. Jede Statutenânderung bedarf der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Stimmen. Die Enthaltungen werden den Ja  Stimmen hinzugefügt.

Eine auaergewiihnliche Generalversammlung kann durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes oder durch den Antrag von mindestens einem Fünftel der aktiven Mitglieder einberufen werden.

Artikel 8

Die Vereinigung wird durch einen Verwaltungsrat verwaltet, der aus mindestens 5 Mitgliedern besteht. Auf der Generalversammlung werden in üffentlicher Wahl die Vorstandsmitglieder gewâhlt. Jedes Jahr wird ein Teil des Vorstandes neu gewâhlt.

Die Dauer des Mandates betragt 2 Jahre.

Jedes Vorstandsmitglied kann zu jeder Zeit sein Amt niederlegen. Jeder ist unbegrenzt wieder wâhlbar.

Gewhlt wird alle zwei Jahre abwechselnd:

1. - der Prâsident;

- der Kassierer;

2. - der Vize  Prtisident;

- der Schriftführer;

- die Beisitzer.

Artikel 9

Der Vorstand tritt mindestens dreimal pro Jahr zusammen. Er kann auch, den Umstânden entsprechend, auf Einladung des Prâsidenten oder des Schriftführers sowie auf Einladung eines Vorstandsmitgliedes zusammenkommen.

Von jeder Versammlung wird ein Protokoll erstellt, welches insbesondere die Beschlüsse der Versammlung festhalt.

Artikel 10

Das Geschaftsjahr beginnt am 1. Januar eines jeden Jahres und endet am 31. Dezember desselben Jahres.

Teil B : Fortsetzung

Kapitel V - Aufltisung

" Artikel 11

MDD3,2

Dem Belgischen Staatsbiatt vorbehatten

"

"

Bei der Aufliisung des Vereins wird das Guthaben einer Vereinigung mit âhnllcher Zielsetzung überlassen.

Nachdem die Statuten festgelegt und der Verein gegründet worden ist, Naben die Erschienenen einstimmig erklrt, zu einer auaerordentlichen Generalversammlung zusammenzutreten. Die Generalversammiung beschlie(it einstimmig die Anzahl der ersten Vorstandsmitglieder auf fünf festzulegen.

Aufgrund der bereits im Voraus vorgenommenen Wahien werden zu dieser Funktion die eingangs bezeichneten Personen ernannt; sie nehmen die Wahl an.

Die Funktion der Vorstandsmitglieder verteilt sich wie foigt:

1. Schmitz Stephan in der Eigenschaft ais Président;

2. Kessler Bernadette in der Eigenschaft als Vize - Prâsidentin;

3. Kreusch Daniela in der Eigenschaft als Schriftführerin;

4. Genten Vera in der Eigenschaft als Kassiererin;

5. Zanzen Claudia in der Eigenschaft als Beisitzerin.

So getâtigt und unterschrieben in Neidingen, am 21. Januar 2011

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Coordonnées
KINDERCHOR KINDER STIMMEN

Adresse
NEIDINGEN 65 4783 LOMMERSWEILER

Code postal : 4783
Localité : Lommersweiler
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne