KONIGLICHE SANKT PAULUSSCHUTZEN KELMIS

Divers


Dénomination : KONIGLICHE SANKT PAULUSSCHUTZEN KELMIS
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 475.000.783

Publication

23/07/2012
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bel der Kamlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veróffontiiichen ist

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 23/07/2012 - Annexes du Moniteur belge

Derri 8elgischen 5taatsblati vrorbehaltei

Geselischaftsname

Rechtsform :

Sitz

Unternehrnensnr :

Gegenstand

der Urkunde : KAPITEL I

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Kónigliche Sankt Paulusschützen Kelm s

V,O.G,

Patronagenstr. 98,4724 Kelrnis (Gerichtsbezirk Eupen) 475000783

Satzungsânderung und Anpassung

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Benennung Sitz,Dauer, Zweck.

Artikel 1.

Die Gesellschaft trâgt den Namen *Kinigiiche Sankt Paulusschützen Keimis * und wurde am 01.Januar:

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1897 1m Lokal Fritz Melsen gegründet.

Artikel 2.

" Sitz der Gesellschaft ist der jeweilige Wohnsitz des Schriftführers, dato, Patronagenstr. 18, 4720 Keimis, in'

" jedem Fall aber im deutschsprachigen Gebiet Ostbelgiens und untersteht somit dem Gerichtsbezirk Eupen.

Artikel 3.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegriûndet.Sie kann 1ederzeit, unter Beriiçksichtigung.

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Artikel 4.

" Zweck und Ziel :

a) immer und überall den Schiesssport sowie dessen Tradition zu fardera.

b) Die Gesellschaft verfoigt weder politische noch konfessionelle Ziele.

KAPITLEL 11

Mitglieder, Aufnahme ,Rücktritt, Ausschuss.

Artikel 5.

a) Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt, darf jedoch nicht niedriger ais fünf (5) sein.

b) Die Gesellschaft besteht aus aktiven und inaktiven Mitgliedern

c) Ein Mitgiied gift ais Aktiv wenn es Schütze ist oder den Verein durch andere Arbeiten hilft.

d) Bleibt ein aktives Mitgiied den Versammelungen und Veranstaltungen wâhrend eines Jahres ohne'

triftigen Grund fem, (zb. Krankheit, Beruf,usw. wird es automatisch lnaktiv. "

e) Machte ein ais lnaktiv anerkanntes Mitglled wieder ais Aktiv geiten, braucht es dies nur dem Vorstand zu; melden.

" Artikel 6.

Personen, welche die Gesellschaft für lhre Verdienste ure den Schiesssport oder aus einem trifftigen Grund ehren mochten, kinnen auf Vorschtag des Vorstandes von der Generalversammelung als Ehrenmitglieder ernannt werden.

Artikel 7.

" Derjenige der sich der Gesellschaft anschliessen machte, muss persehniich beim Vorstand vorsprechen.

Artikel 8.

Für die Aufnahme ist eine einfache Mehrheit bei der allemüchsten Vorstandsversammelung

erforderlich.Sollte diese nicht erreicht werden, so kann der Kandidat - nach Ablauf von drei Monaten - sich:

wieder zur Aufnahme vorschlagen lassen, faits bei dieser Abstimmung wieder keine Mehrheit erlangt wind,:

verliert er das Recht auf eine neue Abstimmung.

Artikel 9.

Jedes Mitgiied kann durch ein Rücktrittsschreiben an den Vorstand ausscheiden.

Artikel 10.

Mitglieder der Gesellschaft kennen nur durch Beschiuss der Generaiversammelung mit einer

Stimmenmehrheit von 2i3 ausgeschlossen werden.

Bitte euf der tetzten Selle des Tells B angeben . Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notera oder der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder dle stiftung Britten gegenüber, zu vestreten.

Auf der Rückseite " Name und Unterzeichnung.

Artikel 11.

Die aus der Gesellschaft ausscheidenden oder ausgeschlossenen Mitglieder haben kein Anrecht auf die

entrichteten 8eitrâge oder auf das Gesellschaftsvermdgen.

KAPITLE 11I

Generalversammelung

Artikel 12.

Die Generalversammelung findet im ersten Vierteijahr im Vereinslokal statt.Genaues Datum,

Stunde und Tagesordnung werden mindestens 8 Tage vor dem Termin den Miigliedem schriftlich mitgeteift. Artikel 13.

Tagesordnung der Generalversammelung enthâlt obligatorisch und ausschliesslich folgende Punkte:

1. Jahresbericht der Vorstandsversammelungen

2. Jahresbericht des Kassierers

3. Entlastung der Vorstandsmitglieder nach Bericht der zwei (2) Kassenrevisoren.

4. Wahl der Vorstandsmitglieder

5. Festlegung der Termine (Vogelschuss, Vereinsschiessen, usw.) und Haushaitspian des kommenden Jahres.

6. Bennenung von zwei (2) Kassenrevisoren.

7. Statutenergânzung oder -ânderung.

8. Verschiedenes.

P.S.Gewünschte Themen mussen dem Vorstand schriftlich 8 Tage vor der Generalversammelung beim

Prbsidenten ader im Sekretariat vorgeschiagen werden.

Artikel 14.

Elne aussergewtihnliche Generalversammelung kann ebenfalis einberufen werden faits die Mehrheit des

Vorstandes schriftlich die Einberufung einer solchen beantragt. Jeder Antrag muss deren Tagesordnung

e enthalten.

Artikel 15.

Die Generalversammelurng berAt nur Punkte der Tagesordnung. Die Beschtüsse werden mit einfachér

Stimmenmehrheit gefasst. Bei Personenfragen ast die Abstimmung immer geheim.

e Artikel 16.

Jedes aktive Mitgiled ist berechtigt an der Generalversammelung teilzunehmen.

Artikel 17.

Die Beschlüsse der Generalversammelung* sowie die des Vorstandes, werden in einem Protokollbuch

éingétragen. welches durch den Schritfilhrer und den: Prftsidenten unterschrieben werden.

KAPITEL IV

Vorstand

Artikel 18.

Die Gesellschaft wird durch einen Verstand verwaitet.

Dieser Verstand wird direkt von der Generalversammelung gewâhit und besteht aus:

-einem Prtisidenten.

-einem Vize-Presidenten

-einem Kassierer.

-einem Schriftführer.

Ce -einem 1.Schiessmeister.

ri) -einem 2.Schiessmeister.

-einem 3.Schiessmeister.

re -einem 4.Schiessmeister.

°1D Artikel 19.

pq Die Vorstandsmitglieder werden fur unbestimmte Dauer gewbhit.

Gruppe 1: Vize-PrAsident, Schriftführer, 1.Schiessmeister, 3.Schiessmeister.

Gruppe 2: Prdsident, Kassierer, 2.Schiessmeister, 4.Schiessmeister.

Die ausscheidenden Vorstandsmitglieder sind wiederwâhlbar.

Artikel 20,

Vorstandsmitglieder anderer Schützengesellschaften kunnen nicht in den Verstand gewâhlt werden.

Artikel 21.

pq Die Kandidatur eines Amtes ais Vorstandsmltglied kann mündlich wAhrend der Generalversammelung

eingereicht werden.

Artikel 22.

Die Vorstandsmitgliederverpflichten sich alles ehrenamtlich auszuführen.

Artikel 23.

Der Vorstand wird durch den Presidenten oder die Mehrzahl der Mitglieder des Vorstandes so aft einberufen

wie es fur die Interessen der Gesellschaft erforderlich ist.

Artikel 24.

.~.~., Dem Fortsetzung

Belgischen Staatsblatt vorùehatterE -Der Vorstand ist mit den weitestgehenden Befugnissen ( Veiwaltungs-und Verfügungsrecht) ausgestattet

= urn aile Geschafte zu tatigen und aile Massnahmen zu treffen welche die Gesellschaft angehen.

-Alles was nicht ausdrücklich durch das Gesetz oder die Statuten der Voilversammelung vorbehalten ist, gehort zu seiner Zustandigkeit.

-Der Vorstand wird vor den Gerichten durch den Pr;sidenten oder seinem Steiivertreter, zusammen mit einero weiteren Vorstandsmitgtied vertreten.



Artikel 25.

Das Rücktrittsggesuch eines Vorstandsmitgliedes muss dem Vorstand zugestelit werden. Der Vorstand kaan

den Zurücktretenden bis zur nachsten Generalversammelung vorübergehend ersetzen.

Artikel 26.

Für Verpflichtungen, die Hundertfünfundzwanzig Euro (125 ¬ ) nicht übersteigen, genügt die Lrnterschrift des

Kassierers.

Verpflichtungen die Hundertfünfundzwanzig Euro (125 ê) übersteigen, bedürfen der Genehmigung des

Vorstandes.

Artikel 27.

Die Einnahmen umfassen u.a. die Jahresbeitrage der Mitglieder, der Erles aus Veranstaltungen, ,

Geschenke, Vermachtnisse, Spenden, Zuschüsse und Subventionen der Behi rden.

Artikel 28.

Die liche der Beitrége werden auf Vorschlag des Vorstandes auf der Generalversammelung festgelegt und

dürfen fünfundsiebzig Euro ( ¬ ) nicht überschreiten,

Artikel 29.

" Der Vorstand ist nur haftbar Ober das vorhandene Vermogen der Gesellschaft und nicht mit dem Privatvermbgen eines jeden Mitgliedes.

KAPITEL V

Statutenergenzung,-anderung

Artikel 30.

Geandert werden kennen vorliegende Statuten nur durch eine ordentilche oder ausserordentlichen

Generalversammelung deren Tagesordnung diesen Punkt aufweist.

Artikel 31.

Bei abstimmungen über Statutenânderungen müssen mindestens zwei Drittel ( 2/3 ) des Vorstandes

vertreten sein. Ausserdem kann nur eine zwel Driftel ( 2/3) Stimmenmehrheit eine Abânderung hervorrufen.

" - " Artikel 32,

Im Falie einer eventuellen freiwilligen Auflasung der Gesellschaft bestimmt die Generalversammelung was mit dem Guthaben der Gesellschaft geschieht. Dies dürlte aber nur armen hilfsbedürltigen Kindem zugute kommen.

Artikel 33.

' Das Gesetz vom siebenundzwanzisten Juni neunzehnhunderteinundzwanzig ist für all das massgebend,

was in den vorliegenden Satzungen nicht vorgeshen ist.

VORSTAND.

"

President: Hetlebrandt Fabrice,Bauweg 41A,4720 Kelmis,Geboren am 241111976 in Eupen Vize-Prasident:Koch Jean-Marie, Driesch 46, 4720 Kelmis, Geboren am 15/03/1952 in Kelmis Schriftführer: Schaaf Astrid, Patronagenstr. 18, 4720 Kelmis,Geboren am 15/04/1980 in Moresnet Kassierer:Meesters Nadine, Rue Aubel 16, 4850 Hombourg, Geboren am13/11/1987 in Moresnet 1 °Schiessmeister. Finecke Meesters, Bauweg 47, 4720 Kelmis, Geboren am 27/02/1942 in Aachen 2°Schiessmeister :Hellebrandt Adrien. Steinkaulstrasse 41, 4720Ke[mis, Geboren am 05/03/1949 in Eupen 3°Schiessmeister:Heliebrandt Fabrice Bauweg 414720 Kelmis, née le 24/11/1975 à Eupen

" 4°Schiessmeister:Maats Hermann,Maxstrasse 14,4721 Kelmis Geboren 31110/1942 ln Kelmis Rücktritt : Thoma Jan, Dethier Thierry, Meesters Hein

Emennung: Meesters Nadine, Meesters Finecke, Koch Jean-Marie

Blue auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die daze berechtigt Sind der Verein oder die stiftung Dritten gegenuber. zu vertreten.

Auf der RtIckseite ; Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
KONIGLICHE SANKT PAULUSSCHUTZEN KELMIS

Adresse
HAGENFEUR 20 4720 KELMIS

Code postal : 4720
Localité : LA CALAMINE
Commune : LA CALAMINE
Province : Liège
Région : Région wallonne