KONIGLICHER HARMONIE-MUSIKVEREIN EUPEN 1875, ABGEKURZT : KGL.HARMONIE EUPEN

Divers


Dénomination : KONIGLICHER HARMONIE-MUSIKVEREIN EUPEN 1875, ABGEKURZT : KGL.HARMONIE EUPEN
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 406.514.924

Publication

23/03/2012
ÿþ ~~~~~ ,r.L3 Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Sta tsbla,,iergfeittïb, n MOD 3.2

des Handelsgerichts EUPEN



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1 3 -03- 2012

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der Greffier

Kanzlei

Unternehmensnr : 0406.514.924

Name der Vereinigung ! Stiftung 1 Organismen

(ausgeschrieben) : Kóniglicher Harmonie St. Joseph Eupen

(abgekürzt) :

Rechtsfarm : VoG

Sitz : BergstraiFe 124, 4700 Eupen

Gegenstand

der Urkunde : Verwaltungsrat, koordinierte Statuten

Die Generalversammlung der vereinigung hat ln seiner Versammlung vom 29.01.2012 einstimmig folgende

Entscheidung getroffen:

Die gesamte Neuformulierung der Statuten der VoG die wie folgt lauten soli:

Künigliches Harmonie-Orchester Eupen

SATZUNG

Definition der nachfolgenden Begriffe

Einfache Mehrheit _ mehr ais 50% der Stimmen (bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des

Prâsidenten oder dessen Vertreters).

Absolute Mehrheit = mehr als .75% der Stimmen (bel Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des

Prâsidenten oder dessen Vertreters).

Kapitel 1 : Benennung, Sitz, Vereinigungszweck, Dauer

Artikel 1: Benennung

Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht lautet "Künigliches Harmonie-Orchester

Eupen", abgekürzt "Harmonie-Orchester Eupen".

Artikel 2 : Sitz der Vereinigung

Der Sitz der Vereinigung befindet sick Bergstrasse 124 (Kolpinghaus) 4700 Eupen.

Der Sitz der Vereingung befindet sich im Gerichtsbezirk Eupen (Belgien).

Artikel 3 : Vereinigungszweck

Zweck der Vereingung besteht in der Ausbildung ihrer Mitglieder in der Instrumentalmusik, sowie der

Verbreitung und Pflege derselben.

Sie kann sâmtliche Handiungen vomehmen, die direkt oder indirekt in Verbindung zu ihrem,

Vereinigungszweck stehen. Sie kann dabei jede Tâtigkeit und Handiung übemehmen oder durchführen, die

diesem Zweck dienlich ist.

Artikel 4: Dauer

Die Vereinigung ist für unbestimmte Dauergegründet.

Über die Aufl song der Vereinigung entscheidet die Generalversammlung.

Kapitel 2 ; Mitgliedschaft, Aufnahme, Fembleiben, Austritt, Ausschluss, Haftung, Mitgliederregister

Artikel 5 : Mitglieder

Die Anzahl der aktiven und inaktiver Mitglieder ist unbegrenzt, jedoch muss die Anzahl aktiver Mitglieder,

mindestens sieben betragen.

Ehrenmitglieder werden vom Vorstand und mit einfacher Mehrheitsabstimmung emannt.

Die Mitgliedschaft zur Vereinigung steht prinzipiell allen natürlichen, juristischen und bffentlichen Personen

offen.

Artikel 6 : Aufnahme neuer aktiver Mitglieder

Bei aktiven Mitgliedem handelt es sich ausschliesslich um natürliche Personen. Um aktives Mitgüed der

Vereinigung zu werden, muss sich die Persan verpflichten, die Satzung der Vereinigung zu beachten, sich für

die Zielsetzung und Aktivitâten der Vereinigung zu interessieren sowie aktiv an den Tâtigkeiten der Vereinigung

teilzunehmen.

Jeder Antrag auf Mitgliedschaft -rnuss beien Vorstand eingereicht werden. Über den Antrag entscheidet die

Generalversammlung mit einfacher Mehrheit, die ihre Entscheidung nicht begründen muss.

Bitte suf der ietzfen Balte des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dr¬ tien gegenüber, zu vestreten. Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Staatsblad - 27b112012 - Annexes du Moniteur belge

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MOD 3.2

Die Aufnahme never aktiver Mitglleder wird gültig durch deren Eintrag im Mitgliederregister, ab dem Datum

der Eintragung.

Aktive Miiglieder geniessen alle vom Gesetz oder der Satzung zugestandenen Rechte.

Artikel 7 : Aufnahme inaktiver Mitglieder

Um inaktives Mitglied der Vereinigung zu werden, muss jede natürliche, juristische oder i ffentliche Person

die Satzung der Vereinigung beachten, sich fur die Ziefsetzung und Aktivitâten der Verelnigung interessieren

und die die Zieisetzung und Aktiviitüten der Vereinigung unterstützen. Jeder Antrag auf Mitgliedsschaft kaan

sowohl schriftlich als auch mündlich beim Vorstand eingereicht werden.

Über den Antrag entscheidet der Vorstand, mit einfacher Mehrheit, der seine Entscheidung nicht begründen

muss.

Inaktive Mitglieder geniessen kelne vom Gesetz zugestandenen Rechte. Folgende Rechte kann der

Vorstand den inakt¬ ven Mitgliedem zugestehen:

Te¬ Inahme an Vereinsversammiungen;

Teilnahme an der Generalversammlung (jedoch ohne Stimmrecht fur inaktive Mitglieder ab 2012).

Artikel 8 : Fembleiben

Alle Mitglleder, welche durch zeitweiliges Fembleiben sich nicht am Vereinsieben beteildigen kónnen, haben

dem Verein das Vereinsgut, welches sich in ihren Hünden befindet, zweoksAufbewahrung zu übergeben.

Artikel 9 : Austritt

Der Austritt aus der Vereinigung kann sowohl schriftlich wie auch mündlich an den Vorstand der Vereinigung

gerichte# sein.

Der Austritt elnes aktiven Mitglieds wird gültig durch den Eintrag im Mitgliederregister, ab dem Datum dieser

Eintragung. Der Vorstand trügt in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen und Fristen den Austritt eines

Mitglieds in das Mitgliederregister ein.

Der Austritt eines inaktiven Mitglieds wird gi3ltig durch die Bestëtigung des Vorstands bezügllch des

Austritts.

Artikel 10 : Ausschluss

Der Ausschfuss eines Mitglleds kann erfolgen, wenn eine grobe Verletzung der Interessen der Vereinigung

oder ihrer Satzung vorliegt. Der Beschluss über den Ausschluss elnes Mitgliedes wird mit einer absoluten

Mehrheit der anwesenden oder vertretenden stimmberechtigten Mitglieder durch die Generalversammlung

getroffen. Vor einer Entscheidung über den Ausschluss muss das betreffende Mitglied immer vom Vorstand

angehürt werden, der der Generaiversammiung dann das Protokoil der Erklârungen und Tatsachen vorlegt. Der

Beschluss der Generalversammlung muss dem betroffenen Mitglied mitgetellt werden. Der Vorstand trâgt in

den gesetzlich vorgeschriebenen Formen und Fristen den Ausschluss eines Mitglieds in das Mitgiiederregister

ein.

Der Vorstand kann die Mitgliederschaft der Mitglieder, die eventuell ausgeschiossen werden sollen, bis zur

Entscheidung der Generalversammlung aussetzen.

Artikel 11 : Ansprüche der ausgeschiedenen Mitglieder

Ausgeschiedene Mitglieder (Austritt Oder Ausschluss), Oder dessen Rechtsnachfolger, haben keinerlei Recht

auf Vermógensteile der Vereinigung. Sie kónnen weder die Rückerstattung eventuell gefeisteter Beitrâge

verlangen noch Kontenabrechnungen, Inventaraufnahmen oder Versiegelungen.

Sie haben Vereinsgut welches sich zum Zeitpunkt des Austritts/Ausschlusses in ihrem Besitz befindet,

innerhaib von einer Woche der Vereinigung zu erstatten, widrigenfalls bat das ausgeschiedene Mitglied, oder

dessen Rechtsnachfolger, die durch evt. Verztigerung entstehende Kosten zu übemehmen.

Artikel 12 : Haftung der Mitglieder

Die finanzie¬ len Verpflichtungen jades Mitgliedes sind bis zur Hóhe des eventuell gelelsteten Beitrages

begrenzt. Sie haften nicht fur die Verbindiichkeiten der Vereinigung.

Artikel 13 : Mitgliederverpflichtung

Alle aKtiven Mitglieder sind verpflichtet, den wiichentlichen Proben des Vereins beizuwohnen, Dreimaliges

unentschuidigtes Fehlen kann den Aussohluss nach sich ziehen.

Bei Auftritten des Vereins wird prinzipieli nur fur die gemeinsame Kasse gespielt. Eventuelle Spesen und

Unkostenvergüterungen kennen jedoch den Mitgliedem nach Gutachten des Vorstands zuerkanntwerden.

Artikel 14 : Mitgliederregister

Am Sitz der Vereinigung sowie in der Kanzlei des zust&ndigen Gerichtbezirks wird ein Mitgliederregister

gehalten, welches die Namen, Vomamen und Domizil bzw. lm Faite von juristischen und 8ffentlichen Personen

die Bezeichnung, Rechtsform und Gesefischaftss¬ tz anführt.

Artikel 15 : Mitgliedsbeitrag

Die aktiven und inaktiven Mitglieder bezahien einen Mitgliedsbeitrag, der vom Vorstand festgelegt wird. Die

Ehrenmitglieder kunnen, mussen jedoch keinen Mitgliedsbeitrag bezahien.

Kapite¬ 3 : Generalversammlung

Artikel 16 : Zusammensetzung der Generalversammlung

Die GOneralversammlung setzt slch aus allen aktiven Mitgi¬ edem der Vereinigung zusammen.

Artikel 17 : Befugnisse der Generalversammlung

Die Generalversammlung hat die ihr gesetzlich oder satzungsmâssig zustehenden Befugnisse,

insbesondere:

-Ânderung der Satzung;

-Emennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedem;

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-Ernennung und Abberufung von Kassenrevisoren;

-Entiastung des Vorstands;

-Entiastung von Kassenrevisoren;

-Genehmigung des Budgets und der Jahresendrechnung;

-Freiwillige Auflbsung der Vereinigung;

-Aufnahme oder Ausschluss von Mitgliedem;

-Umwandlung der Vereinlgung;

-Verlegung des Sitzes der Verelnigung;

Alle Befugnisse, die über die Grenzen der dem Vorstand gesetzlich und aufgrund der Satzung vorliegenden

Befugnisse hinausgehen.

Artikel 18 : Sitzungen der Generalversammlung

Die ordentiiche Generalversammlung wird einmal 1m Jahr abgehalten.

Weitere ausserordentiiche Generalversammlungen finden statt:

-wenn 115 der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich beim Presidenten des Vorstands beantragen. Die

von diesen Mitgliedem beantragte Tagesordnung muss beigefügt sein. Dlesem Wunsch auf Einberufung einer

ausserordentlichen Generalversammiung ist innerhaib eines Monates stattzugeben;

-jedesmal wenn der Vorstand dies im Interesse der Vereinigung für erforderlich halt.

Der Vorstand ladt die Mitglieder des Vereins zur Generalversammlung ein.

Den Vorsitz der Generalversammiung führt der Prâsident des Vorstands oder eine vom Verstand hierzu

ermâchtigte Person.

Artikel 19 : Beschlussfassung

Alle ordentiichen oder ausserordentlichen Generalversammlungen sind beschlussfehig, wenn mindestens

50% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Soute dies nicht der Fail sein, wird eine

zweite Generalversammlung einberufen. Diese Generalversammlung ist beschlussfâhig ungeachtet der Anzahl

der anwesenden oder vertretenen stimmberechtigten Mitgiiedem.

Alle Beschlüsse der Generalversammlungen werden durch die einfache Mehrheit der Stimmen der

anwesenden oder vertretenen stimmberechtigten Mitgliedem getroffen.

Jedes aktive Mitgiied, ab 16 Jahren (oder das im besagten Jahr 16 Jahre alt wird), hat eine Stimme.

Artikel 20 : Protokolle

Von der Generaisversammiung wird ein Protokoil erstellt, welches insbesondere die Beschlüsse der

Generalversammlung festhalt. Das Protokoil wird durch den Vorsitzenden der Generalversammlung sowie

durch ein Vorstandsmitglied der Vereinigung unterzeichnet.

Kapstel 4 : Verstand

Artikel 21 : Zusammensetzung und Wahl des Vorstandes

Der Vorstandsmitglieder werden von der Generalversammiung emannt und kónnen jederzeit von ihr abberufen werden. Die Generalversammlung emennt die Mitglieder des Vorstandes für eine Dauer von 2 Jahren. Die ausscheidendan Vorstandsmitglieder sind wieder wâhlbar. Die Posten Prâsident, Schriftführer, Kassierer sollten nicht gleichzeitig gewechselt werden.

Der Vorstand setzt sich aus mindestens 7 Mitgliedem zusammen: Prâsident, Stelivertreter des Presidenten, Kassierer, Sekretâr, Notenwart, Materialwart, Beisitzer. Es ist von Vorteil wenn die Anzahl der Vorstandsmitglieder sich aus eiher ungeraden Zahi zusammensetzt. Die Vorstandsmitglieder sind ab 18 Jahren stimmberechtigt.

Die Vorstandsmitglieder werden In den Vorstand gewâhlt, ohne für elven bestimmten Posten direkt gewâhlt worden zu sein. Die zu besetzenden Posten werden dann Intern im Verstand verteilt. Die Kandidaten mit den meisten Stimmen werden den Vorstand bilden. Ein gewâhiter Kandidat darf auch immer die Aufnahme in den Verstand verweigem.

Den Vorsitz des Vorstandes führt der Prâsident des Vorstandes. Bei dessen Verhinderung führt sein

Steilvertreter oder ein anderes Vorstandsmitglied die Funktion des Presidenten aus.

Artikel 22 ; Vorzeitiges Ausscheiden aines Vorstandsmitglieds

Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kunnen die restlichen Vorstandsmitglieder eine

vorisufige Ersatzwahl vomehmen. Die nâchste darauffolgende Generalversammlung schreitet dann zur

definitiven Emennung. Das Ersatzmitglied führt die Restlaufzeit des Mandates des ausgeschiedenen

Vorstandmitgliedes zu Ende.

Artikel 23 : Sitzungen des Vorstandes

Der Vorstand tritt jedesmal dann auf Einladung seines Vorsitzenden (oder von zwei Vorstandsmitgiiedern)

zusammen, wenn es die Interessen der Verelnigung erfordert.

Artikel 24 : Beschlussfassung

Alle Beschlüsse des Vorstandes werden rechtsgiiltig getroffen durch die einfache Mehrheit der Stimmen der

anwesenden oder vertretenen Mitglieder.

Artikel 25 : Vertretung der Vereinigung

Die Vereinigung wird rechtsgüitig vertreten durch die Unterschrift des Vorsitzenden des Vorstands oder zwel

gemeinsamhandelnde Vorstandsmitglieder.

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M0D 32

Prozesse, bel denen die Vereinigung als Kiágerin oder Beklagte auftritt, werden im Namen der Vereinigung

vom Prâsidenten des Vorstands oder dessen Vertreter geführt.

Artikel 26 : Verantwortlichkeiten

Unbeschadet der ailgemeinen gesetzlichen Bestimmungen über Rechte und Pflichten der

Vorstandsmitglieder von Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht unterliegen die Vorstandsmitglieder

nicht der personlichen Hartung.

Artikel 27 : Vergütung

Die Mandate der Vorstandsmitglieder sind unentgeltlich.

Artikel 28 : 7ügliche Geschâftsfüh rung

Der Vorstand kann die t5gliche Geschftsführung der Vereinigung sowie die Vertretungsbefugnisse im

Rahmen der tâglichen Geschâftsführung an einen oder mehrerer Geschâftsführer, Vorstandsmitglieder oder

nicht, übertragen. Der Vorstand legt die Befugnisse des (der) Geschâftsführer(s) fest.

Artikel 29 : Dirigent

Der Dirigent wird vom Vorstand bestimmt. Die Mitglieder kennen ihre Vorschlâge und Anmerkungen dem

Vorstand unterbreiten.

Kapitel 5 : Rechnungsiegung

Artikel 30 : Kommissare

Unbeschadet der gesetzlichen Verpflichtungen zur Bezeichnung eines Kommissars, hat die

Generalversammiung das Recht einen oder mehrere Kommissare zu emennen. Aufgabe des oder der

Kommissare ist insbesondere die Überprüfung der Jahresabschlüsse der Vereinigung sowie die Erstellung

eines jáhrtichen Prüfungsberichts. Die Generaiversammiung bestimmt ebenfalis die Dauer des Mandats der

Kommissare sowie deren eventuelle Vergütung.

Artikel 31 : Jahresendabrechnung - Budget

Zu einero jeden Jahresende [egt der Verstand eine Jahresendabrechnung vor, aus der die finanzielle

Situation der Vereinigung ersichtlich ist. Die Jahresendabrechnung wird durch die bezeichneten Kommissare

geprüft und der Generalversammlung zwecks Gutachtung unterbreitet.

Kapitel 6 : Auflüsung der Vereinigung

Artikel 32 : Auflüsung

Die Vereinigung kann gemül3 den gesetzlichen Bestimmungen und Formerfordemisse aufgeli st werden.

Der Beschluss über die Auflüsung der Vereinigung wird mit einer absoluten Mehrheit der anwesenden oder

vertretenden stimmberechtigten Mitglieder durch die Generalversammlung getroffen..

Artikel 33 : Liquidator

lm Faite der freiwilligen Auflüsung bestimmt die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren und

legt deren Befugnisse sowie eventuelle Vergütung fest.

" Artikel 34 : Verbielbendes Nettovermogen

Nach Ausgleich der Verbindlichkeiten der Vereinigung wird das verbleibende Nettovermogen einer

Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht mit âhnlichen Zielsetzungen zur Verfügung gestellt.

Die Generalversammlung kann bestimmen, welche genaue Verwendung das Nettovermogen der

Vereinigung erhalten soli.

Kapitel 7 : Verschiedenes

Artikel 35 : Verschiedenes

Alle Bereiche, die nicht ausdrücklich in der vorliegenden Satzung behandelt werden, unterliegen den

Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juni 1921 betreffend die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Die Generalversammiung der Vereinigung hat in seiner Versammiung vom 29.02.2012 einstimmig folgende Entscheidungen getroffen.

Der gesamten VorstandNerwaltungsrat Ist zurück getreten

Reichelt Dieter, Rue des Wallons 13, 4840 Welkenraedt

Blanche Caroline, Rue des Wallons 13, 4840 Welkenraedt

Radermecker Denis, Rue Boveroth 70, 4837 BAELEN-MEMBACH

Postiau Laura, Rue de l'église 21, 4840 Welkenraedt

Postlau Benoît, Rue sur les pleines 34, 4020 Liege

Ernst Lysianne, Am Bahndamm 9, 4700 Eupen

Kreusen Jennifer,Hochstraf5e 141, 4700 Eupen

Folgender VorstandNerwaltungsrat wurde emannt.

Leffin Ralph, Schünefelderweg 18, 4700 Eupen

Reichelt Dieter, Rue des Wallons 13, 4840 Welkenraedt

Radermecker Denis, Rue Boveroth 70, 4837 BAELEN-MEMBACH

Radermacher 13emd, Hütte 36, 4700 Eupen

Rauw Alfons, Rue Roi Baudouin 1, 4710 Herbesthal

Diffels Paul, Rue St, Paul 192, 4840 Welkenraedt

MOO 3.2

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Teil B : Fortsetzung

Offermann Monique, Stendrich 45, 4837 Membach

Bitte auf der letzten Seite des Teils" B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars ader der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung Oder die Organismus Driften gegenüber, zu vertreten,

Auf der RGckseite : Name und Unterzeichnung,

" Dem Belgischen 5taatsblatt vorbehalten

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25/01/2012
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist

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13 -01- 2012

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der Greffier Kanzlei



Unternehmensnr : 0406.514.924

Name der Vereinigung I Stiftung 1 Organismen

(ausgeschrieben) : Kôniglicher Harmonie Musikverein Eupen 1875 G.o.E.

(abgekürzt) : Kgl. Harmonie Eupen

Rechtsform : VoG

Sitz : Bergstrafle 124

Gectenstand

der Urkunde : Versetzung und Abschluss der Liquidation

Durch die Generalversammlung vom 01.07.2011 wurde die o.g. VOG in Liquidation versetzt.

Als Liquidatoren wurden bestimmt: Monique Offermann, Stendrich 45, 4837 Membach und

Harald Mathie, Stendrich 43, 4837 Membach.

Sie sollen das gesamte Inventar, das Barvermogen sowie die Mietschulden prûfen.

Dem gesamten Verwaltungsrat wird Entlastung for das Mandat als Verwalter erteilt.

Durch die Generalversammiung vom 16.12.20e1 wurde beschlossen die Liquidation

der o.g. VoG abzuschlief3en. Das gesamte Inventar wird der KgI.Harmonie St. Joseph Eupen

überschrieben, das Barvermogen wird der Kgl. Harmonie St. Joseph Eupen überwiesen und

die Mietschulden, die sich auf maximal 900 Euro belaufen werden von der

Kgl. Harmonie St. Joseph Eupen Obernommen.

Dem Liquidatoren wird Entlastung for das Mandat erteilt.

Die Bücher werden warend 5 Jahren an folgende Adresse aufbewahrt:

Kolpinghaus, BergstraRe 124, 4700 Eupen.

Hinterlegte Unterlagen : Generalversammlungsbericht vom 01.07.2011 und vom 16.12.2011, Fusionsvereinbarungen, lnventurliste der Liquidation

Gezeichnet : Monique Offermann - Liquidator

Harald Mathie - Liquidator

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 25/01/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermachtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritlen gegenüber, zu verireten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Coordonnées
KONIGLICHER HARMONIE-MUSIKVEREIN EUPEN 1875,…

Adresse
BERGSTRASSE 124 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne