KONIGLICHER SCHUTZENVEREIN ST. HUBERTUS MEDELL

Divers


Dénomination : KONIGLICHER SCHUTZENVEREIN ST. HUBERTUS MEDELL
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 422.858.830

Publication

23/04/2014
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den An lagen zure Belgischen Staatsblatt vertiffentlicht ist mOD 3,0

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Geselischaftsname

(ausgeschrieben) : Kániglicher Schützenverein "St.Hubertus" Medell

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht Sitz : Medell, Zur Heide 17 - 4770 Amel

Unternehmensnr : 422.858.830

Gegenstand Satzungen der V.o.G.

der Urkunde

Arti kel 1: Beze ichn u ng

Hinterlegt bei aei . ,anziei des Handelsgericr, EUPEN

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 23/04/2014 - Annexes du Moniteur belge

Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht lautet "Küniglicher Schützenverein "St.Hubertus" Medell.

Artike[2:Sitz

Der Sitz ist in Medeli, Zur Heide 17, 4770 Amel

Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen

Artikel3: Zielsetzung

Zielsetzung der Vereinigung ist im Allgemein und insbesondere in Medell den Schief3sport im Gewehr- und Pistolenschtessen in den dafür vorgesehenen Rumen zu fürdern, sowie die Fürderung der sportlichen und kulturellen Aktivitüten die zur gesellschaftlichen Unterhaitung beltragem

Der Verein besitzt das Recht alle beweglichen und unbeweglichen Güter die der Verwirklichung dieses Zweckes dienen, zu besitzen.

Artikel 4: Dauer

Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

KAPITEL II: Mitglieder

Die Vereinigung besteht aus effektiven und angeschlossenen Mitgliedern sowie den Pistolenclubmitgliedern.

Es kunnen als effektive Mitglieder aufgenommen werden: Personen, die in Medell ansâssig sind oder ihre Wurzeln in Medell haben. Personen die nicht von Medell end und auch nicht in Medell ansâssig sind, kunnen unter folgenden Bedingungen aufgenommen werden :

a) Das Mitglied muil in einer Versammlung die erfordrliche Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erhalten haben.

b) Das gewühlte neue Mitglied hat volles Stimmrecht, und kann ebenfalls In den Verwaltungsrat gewühlt

werden. Die Aufnahmegebühr betrâgt 40 ¬ (25 ¬ für Mitglieder unter 21 Jahre).

Der Jahresbeitrag betrâgt max. 50 E. Die Jahresversammlung hat das Recht diese Beitrâge abzuündern.

c) Bei Erhalt der Uniform miel jedes Mitglied eine Kaution von 125 ¬ hinterlegen (75 ¬ für Mitglieder unter 21 Jahre). Die Uniform bleibt zehn Jahre Eigentum des Vereins. Bei vorherigem Austritt und bei Rückgabe der Uniform, in einem tadllosen Zustand, erhâtt es die Kaution zurück,

d) Aufnahmefâhig ist jeder der das 16. Lebensjahr erreicht hat und im guten Ruf stekt. Jede neue Mitgliedschaft wird vom Vewaltungsrat objektiv geprüft, Nur durch eine geheime Abstimmung kann ein neues: Mitglied aufgenommen werden. Die Mitgliedschaft wird effektiv im Augenblick dass der Mitgliedsbeitrag gezahlt'-wird.

Bitte auf der ietzten Selle des Tells B angeben . Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind, die Vereinigung oder die Stiftung Dritten gegenüber, zu vertreten,

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 23/04/2014 - Annexes du Moniteur belge

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Die Mitglieder verlassen den Verein entweder durch:

a) den Tod

b) den freiwilligen Austritt

c) durch Ausschliessung.

Ein Mitglied, das eine Mitteilung an den Vorsitzenden richtet oder seinen Mitgliedsbeitrag nicht, in der durch

den Vewaltungsrat festgelegten Form und Frist entrichtet hat, wird als ausgetretenes Mitglied betrachtet.

Der Ausschluf3 eines oder mehrer Mitglieder erfolgt durch einen Beschluf3 des Verwaltungsrates bei

einfacher Mehrheit. Ausgeschlossen wird jede Persan die gegen die Sicherheit im Schiel stand verstüsst, sich

unsportlich verhâlt, oder den Verein in andere Weise schâdigt.

e) Die Mitglieder des Pistolenclubs gehoren ebenfalls zum Verein. Ihr Mitgliedsbeitrag betrâgt max. 100 ¬ . . Es soute die Punkte vom Abschnitt d) erfüllen und muss mind. 18 Jahre ait sein.

f) Ein Ehrenmitglied wird als angeschlossenes Mitglied betrachtet. Es wird zu Versammlungen eingeladen, hat aber kein Stimmrecht.

Mitgllederregister:

Am Vereinigungssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgllederregister. Dieses Register enthült Namen, Vornamen und Wohnsitz der Mitglieder. Die Beschlüsse zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschluf3 von Mitgliedern sind binnen 8 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Vewaltungsrat Kenntnis des Beschlusses erhàlt, einzutragen. Geme dem Gesetz vom 27 Juni 1921 wird ein Recht auf Einsichtnahme gewfihrt.

GENERALVERSAMMLUNG, BILANZVERSAMMLUNG, VERWALTUNGSRAT, ABSTIMMUNG:

a) Die Generalversammlung setzt sich aus allen Mitgliedern zusammen (laut der letzten gültigen Mitgliederliste). Sie allein besitzt das Recht, die Verwaltungsratsmitglieder zu wàhlen oder auszuschliessen, den Haushaltspian zu verabschieden und die Satzungen abzuândern. Bel der Generalversammlung legt der Schriftführer den Jahresbericht zur Kenntnisname vor. Jedes Mitglied sollte den Versammlungen beiwohnen und daran teilnehmen. Alle Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und Jedes von ihnen verfügt über eine Stimme. Ein Mitglied kann sich durch ein anderes vertreten lassen.

Die Mitglieder mussen mindestens 8 Tage voler schrittfich benachrichtigt werden. Die Tagesordnung ist beizufügen. Ebenfalis Zeit und Ort der Versammlung.

Alle Abstimmungen bestehen bei einfacher Mehrheit, mit Ausnahme der Beschlüsse, welche die Anwendung der Artikel 8,12 und 20 des Gesetzes vom 27 Juni 1921 betreffen.

Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden. Diese findet im Dezember staff. Die Erlaubnis das Wort zu ergreifen wird vom Prí3sidenten erteilt. Ehrenpflicht eines jeden Mitglieds ist, über die in den Versammlungen behandelten Themen Nichtmitgliedern gegenüber zu schweigen.

Es kann so aft eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen werden wie es für die Interessenten der Vereinigung erforderlich ist. Eine ausserordentliche Generalversammlung muss einberufen werden wenn mindestens 1/8 der Mitglieder dies beantragt.

Die Mitglieder müssen innerhaib von 30 Tagen zu dieser ausserordentiichen Generalversammlung eingeladen werden. Tagesordnung, Zeit und Ort der Versammlung werden angegeben.

b) lm Januar (oder spâtestens 3 Monate nach der Generalversammlung) wird eine Bilanzversammlung einberufen, wo der Kassierer dem Verein das Kassenbuch vor legt, welches am Tag am 31.12 des Vorjahres abgeschlossen wurde. Die Prüfung der Unteriagen geschieht durch drei in der vorigen Bilanzversammlung gewâhtte Kassenprüfer, Auch hier dart der Haushaltsplan abgeândert oder verabschiedet werden (wenn dies nicht auf der Bilanzversammlung geschehen ist).

c) Der Verwaltungsrat besteht aus neun Mitgliedern. Die Generalversammiung wâhlt die Mitglieder des

Verwaltungsrates bel einfacher Mehrheit. Das Mandat hat eine Dauer von 2 Jahren. Wiederwahl ist m5glich.

Der 1.Vorsitzende, der 2.Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassierer bilden den geschâftsführenden

Vorstand des Verwaltungsrates. Dieses Organ wird beschrieben gemdf3 Artikel 2, Absatz 1, Punkt 7, Buchstabe

b des Gesetzes vom 27 Juni 1921.

In den geraden Jahren scheiden folgende Vewaltungsmitglieder aus:

Der 2.Vorsitzende (der ebenfalls Hauptmann ist)

Der Schriftführer

Der 2.Waffenmeister

Der F2hnrlch

Der 2.Beisitzer

In den ungeraden Jahren scheiden aus:

Der 1. Vorsitzende

Der Kassierer

Der 1.Waffenmeister

Der 1.Beisitzer

In den geraden Jahren scheiden also 5 und in den ungeraden Jahren 4 Mitglieder aus.

Die Verwaltungsratsmitglieder werden in geheimer Wahl gewâhlt.

Dem 1.Vorsitzenden steht der Vorsitz der Versammlungen zu. Er bringt die Tagesordnung vor, wacht über die Sachgerechte Anwendung der Statuten, stellt die verschiedene Probleme zur Diskussion und beschliesst die

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Dem Befgischet3 5taatsbiatt vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 23/04/2014 - Annexes du Moniteur belge

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Tell B : Fortsetzung

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Versammiungen. In seiner Abwesenheit wird der Vorsitz dem 2.Vorsitzenden übertragen. Wenn auch letzter fehlt, dem Altesten der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder.

Bei Tod, Austritt oder Ausschlufl eines Verwalters muss die Generalversammlung innerhalb von 30 Tagen

zusammentreten urn seinen Nachfolger zu wehlen. Dieser Verwalter übt das Mandat bis zum Zeitpunkt

aus, an dem er ersetzt wird.

Das Gescheftsjahr beginnt am am 1. Januar und endet am 31.Dezember.

Der Hauptmann leitet den Verein im Festzug und wacht über die Ordnung.

Die Waffenmeister sorgen für die nattige Sicherheit beim Schiessen.

Der Schriftführer befasst sich mit der Korrespondenz und führt Protokoll. In normalen Füllen unterzeichnet er

die Korrespondenz mit seinem Namen. Anderseits ist in wichtigen Füllen neben seiner Unterschrift die

Gegenzeichnung des Presidenten erforderlich. Weiterhin hat er die Funktion des Archivars zu übernehmen,

dessen Durchsichtjedem Mitglied in Beisein eines Verwaltungsratmitgliedes gestattet ist.

Der Kassierer führt das Kassenbuch, zieht die Einnahmen ein und tâtigt die vom Verwaltungsrat

' angeordneten Ausgaben.

Abünderungen:

Jede Abânderung der Satzungen erfolgt gemâss den Bestimmungen des Artikel 8 des hieroben erwâhnten Gesetzes (2/3 Mehrheit)

Die Auflüsung der Vereinigung ist vorgesehen durch Artikel 20 des hierobenen erwâhnten Gesetzes,

lm Falle einer Auflflsung der Vereinigung werden 2 Personen bezeichnet uni die Auflflsung der Gesellschaft im Einklang mit den Bestimmungen des Geselzes vom 27 Juni 1921, Artikel 19,20 und folgende vorzunehmen.

Eine Geschâftsordnung und eine Schief3standordnung werden diese Satzungen vervolistândigen. Die Erstellung dieser Ordnungen und die vorzunehmende Abânderungen liegen in der Zustândigkeit des Verwaltungsrates. Jedoch dürfen diese Ordnungen niemals und in keinem Falle im Wiederspruch zu den vorliegenden Satzungen stehen.

in einer ausserordentlichen Generalversammlung am 27 Mârz 1982 wurden diese Statuten durch eine 2/3 mehrheitliche Abstimmung gutgeheissen.

Sportschützen:

Mitglieder die nur als Sportschützen dem Verein beitreten mdchten, müssen folgende Bedingungen erfüllen:

a) Sie dürfen nicht in einem anderen Verein des R.S.F.O. Mlitglied sein, es set deun, sein Verein kann ihm keine Mannschaft stellen, in der es seine Disziplin schiessen kann, In diesem Fa11 dart es Mannschaftswettkdmpfe (VVWK, Ligacup, KK Cup) mit der Medeller Schützenmannschaft schiessen.

b) Sie müssen einen schriftlichen Antrag am Verein stellen.

c) Wenn der Anwârter Medeller Bürger ist, oder aus Medell stamrot, muss er bei geheimer Wahl mehr als ° die HeIfte der Stimmen der anwesenden Mitglieder erhalten

Anwârter die nicht von Medell sind, und auch nicht in Medell ansâssig sind, müssen wenigstens 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erhalten.

d) Der Jahresbeitrag der Sportschützen betrâgt max. 100 E.

e) Der Sportschütze muss alle anfallene Unkosten selbst bezahien (Startgelder,Fahrten,Munition....).

f) Der Sportschütze muss an aile Manschaftswettkempfen teilnehmen

(Vereinsvergleichwettkempfe,Liga-Cup, ev. Regionalmeisterschaft, Landesmeisterschaft, KK- Cup)

g) Die Sportschützen dürfen die Stünde nur in Anwesenheit aktiver Mitglieder benutzen.

h) Jugendiiche unter 21 Jahre werden vom Verein gefdrdert und unterstützt.

Da Mario Zanzen als 1. Vorsitzender zurückgetreten ist, hat die Generalversammiung vom 14 Dezember 2013 sowie die Bilanzversammlung vom 25. Januar 2014 folgende Vorstandsmitglieder gewehit beziehungsweise bestâtigt:

Gescháftsführende Vorstandsmitglieder:

1.Vorsitzender: SCHWALL Dieter 2.Vorsitzender: TRANTES Helmut Schriftführer: CLASSEN Daniel Kassierer: MARX Michael seit dem 14/12/2013 seit dem 14.12.1997 seit dem 04/06/2006 seit dem 03/12/2005

Nicht geschâftsführende Vorstandsmitglieder:

1. Waffenmeister: ZANZEN Alain 2.Waffenmeister: DUPONT Philippe 1.Beisitzer: BONGARTZ Manuel

2. Beisitzer: HECKTERS Nathalie Fâhnrich: SCHWALL Dieter seit dem 14/12/2013 seit dem 01/12/2012 seit dem 25/01/2014 seit dem 29/01/2011 seit dem 11/12/2010

Brtte suf der letzten Selle des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Dritten gegent ber, zu vertreten,

Auf der Rllekseite : Name und Unterzeichnung.

06/12/2013
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Unternehrn ensn r.,: 0422858830

Name der Vereinigung/Stiftung/Organismus :

(Ausgeschrieben) : Kôniglicher Schützenverein "St-Hubertus" Medeli

(Abgekürzt) :

Rechtsform : VOG

Sitz : Medell 88 4770 Amel

Gegenstand Strassennamen

der Urkunde :

Auf Grund des Beschlusses der Gemeinde über Einführung von Stral3ennahmen und Nummerierung in der Gemeinde Amel wird bescheinigt, dass aufgrund des eben genannten Projektes am 26. November 2011 die Adresse von oben genanntem Verein geândert wurde von Medell 88, 4770 Amel in Medeli, Zur Heide 17, 4770 Amel

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Ausfertigung, die nach Hinterle Anlagen zum Belgischen S

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/12/2013 - Annexes du Moniteur belge

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Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die

dazu ermâchtigt sind, der Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift

16/02/2015
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt veróffentlicht ist

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(ausgeschrieben) : Kóniglicher Schützenverein "St.Hut7ertus" Medell

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : Medell, Zur Heide 17 - 4770 Amel

Unternehmensnr : 422.868.830

Gegenstand Satzungen der V.o.G.

der Urkunde :

Artikel l : Bezeichn u ng

Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht lautet "Kbniglicher Schützenverein "St.Hubertus" Medell.

Artikel2:Sitz

Der Sitz ist in Medell, Zur Heide 17, 4770 Amel

Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen

Artike13: Zielsetzung

Zielsetzung der Vereinigung ist im Allgemein und insbesondere in Medell den Schier3sport im Gewehr- und Pistolenschiessen in den dafür vorgesehenen Rdumen zu fiirdern, sowie die FSrderung der sportlichen und kulturellen Aktivitâten die zur gesellschaftlichen Unterhaitung beitragen.

Der Verein besitzt das Recht alle beweglichen und unbeweglichen Güter die der Verwirklichung dieses Zweckes dienen, zu besitzen.

Artikel 4: Dauer

Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

KAPITEL ll: Mitglieder

Die Vereinigung besteht aus effektiven und angeschiossenen Mitgliedern sowie den Pistolenclubmitgliedern.

Es ktinnen als effektive Mitglieder aufgenommen werden: Personen, die in Medell ansâssig sind oder ihre' Wurzeln in Medell haben. Personen die nicht von Medeli sind und auch nicht in Medell ansàssig sind, kunnen' unter folgenden Bedingungen aufgenommen werden

a) Das Mitglied muil in einer Versammiung die erforderliche Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erhalten haben.

b) Das gewàhlte neue Mitglied hat voiles Stimmrecht, und kann ebenfalls in den Verwaltungsrat gewühlt

werden. Die Aufnahmegebühr betrâgt 40 ¬ (25 ¬ für Mitglieder unter 21 Jahre).

Der Jahresbeitrag betrâgt max. 50 E. Die Jahresversammlung hat das Recht diese Beitrâge abzuândern.

c) Bei Erhalt der Uniform min jades Mitglied eine Kaution von 125 ¬ hinterlegen (75 ¬ für Mitglieder unter 21 Jahre). Die Uniform bleibt zehn Jahre Elgentum des Vereins. Bei vorherigem Austritt und bel Rückgabe der: Uniform, in einem tadllosen Zustand, erhâlt es die Kaution zurück.

d) Aufnahmefíhig ist jeder der das 16, Lebensjahr erreicht hat und im guten Ruf stept. Jede neue' Mitgliedschaft wird vom Vewaltungsrat objektiv geprüft. Nur durch eine geheime Abstimmung kann ein neues Mitglied aufgenommen werden, Die Mitgliedschaft wird effektiv im Augenblick dass der Mitgliedsbeitrag gezahlt wird.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind, die Vereinigung oder die Stiftung Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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Die Mitglieder versassen den Verein entweder durch:

a) den Tod

b) den freiwilligen Austritt

o) durch Ausschliessung.

Ein Mitglied, das eine Mitteilung an den Vorsitzenden richtet oder seinen Mitgliedsbeitrag nicht, in der durch

den Vewaltungsrat festgelegten Form und Frist entrichtet hat, wird als ausgetretenes Mitglied betrachtet.

Der Ausschluf3 eines oder mehrer Mitglieder erfoigt durch einen Beschlul3 des Verwaltungsrates bei

einfacher Mehrheit. Ausgeschiossen wird jede Person die gegen die Sicherheit im Schiellstand verstásst, sich

unsportlich verhâlt, oder den Verein in andere Weise schâdigt.

e) Die Mitglieder des Pistolenclubs gehoren ebenfalls zum Verein. lhr Mitgliedsbeitrag betrâgt max. 100 ¬ . . Es sollte die Punkte vom Abschnitt d) erflillen und muss mïnd. 18 Jahre alt sein.

f) Ein Ehrenmitglied wird als angeschlossenes Mitglied betrachtet. Es wird zu Versammlungen eingeladen, hat aber kein Stimmrecht.

Mitgliederregister:

Am Vereinigungssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Dieses Register enthâlt Namen, Vornamen und Wohnsitz der Mitglieder. Die Beschlüsse zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschlull von Mitgliedern sind binnen 8 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Vewaltungsrat Kenntnis des Beschlusses erhàlt, einzutragen. Gem dem Gesetz vom 27 Juni 1921 wird ein Recht auf Einsichtnahme gewâhrt.

GENERALVERSAMMLUNG, BILANZVERSAMMLUNG, VERWALTUNGSRAT, ABSTIMMUNG:

a) Die Generalversammlung setzt sich aus allen Mitgliedern zusammen (laut der letzten gültigen Mitgliederliste). Sie allein besitzt das Recht, die Verwaltungsratsmitglieder zu wâhlen oder auszuschliessen, den Haushaltsplan zu verabschieden und die Satzungen abzuândern. Bei der Generalversammlung legt der Schriftführer den Jahresbericht zur Kenntnisname vor. Jedes Mitglied soulte den Versammlungen beiwohnen und daran teilnehmen. Aile Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jedes von ihnen verfügt über eine Stimme. Ein Mitglied kann sich durch ein anderes vertreten lassen.

Die Mitglieder mussen mindestens 8 Tage vorher schriftllch benachrichtigt werden. Die Tagesordnung ist beizufügen. Ebenfalls Zeit und Ort der Versammlung.

Alle Abstimmungen bestehen bei einfacher Mehrheit, mit Ausnahme der Beschlüsse, welche die Anwendung der Artikel 8,12 und 20 des Gesetzes vom 27 Juni 1921 betreffen.

Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden. Diese findet im Dezember statt. Die Erlaubnis das Wort zu ergreifen wird vom Prâsidenten erteilt. Ehrenptlicht eines jeden Mitglieds sst, Ober die in den Versammlungen behandelten Themen Nichtmitgliedern gegenüber zu schweigen.

Es kann so oft eine ausserordentiiche Generalversammlung einberufen werden wie es fur die lnteressenten der Vereinigung erforderlich ist. Eine ausserordentiiche Generalversammlung muss einberufen werden wenn mindestens 1/8 der Mitglieder dies beantragt.

Die Mitglieder müssen innerhalb von 30 Tagen zu dieser ausserordentlichen Generalversammlung eingeladen werden. Tagesordnung, Zeit und Ort der Versammlung werden angegeben.

b) lm Januar (oder spâtestens 3 Monate nach der Generalversammlung) wird eine Bilanzversammlung einberufen, wo der Kassierer dem Verein das Kassenbuch vor legt, welches am Tag am 31.12 des Vorjahres abgeschlossen wurde. Die Prüfung der Unterlagen geschieht durch drei in der vorigen Bilanzversammlung gewffhlte Kassenprüfer. Auch hier darf der Haushaltspian abgeândert oder verabschiedet werden (wenn dies nicht auf der Bilanzversammlung geschehen ist).

c) Der Verwaltungsrat besteht aus neun Mitgliedern. Die Generalversammlung wâhlt die Mitglieder des

Verwaltungsrates bel einfacher Mehrheit. Das Mandat hat eine Dauer von 2 Jahren. Wiederwahl ist miglich.

Der 1.Vorsitzende, der 2.Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassierer bilden den geschàftsführenden

Vorstand des Verwaltungsrates. Dieses Organ wird beschrieben gemí3f3 Artikel 2, Absatz 1, Punkt 7, Buchstabe

b des Gesetzes vom 27 Juni 1921.

In den geraden Jahren scheiden folgende Vewaltungsmitglieder aus:

Der 2.Vorsitzende (der ebenfalls Hauptmann ist)

Der Schriftführer

Der 2.Waffenmeister

Der Fâhnrich

Der 2.Beisitzer

In den ungeraden Jahren scheiden aus:

Der 1. Vorsitzende

Der Kassierer

Der 1.Waffenmeister

Der 1.Beisitzer

In den geraden Jahren scheiden also 5 und in den ungeraden Jahren 4 Mitglieder aus.

Die Verwaltungsratsmitglieder werden in geheimer Wahl gewâhlt.

Dem 1.Vorsitzenden stept der Vorsitz der Versammlungen zu. Er bringt die Tagesordnung vor, wacht über die Sachgerechte Anwendung der Statuten, stellt die verschiedene Probleme zur Diskussion und beschliesst die

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Versammlungen, In seiner Abwesenheit wird der Vorsitz dem 2.Vorsitzenden übertragen. Wenn auch letzter fehit, dem Altesten der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder.

Bei Tod, Austritt oder Ausschlul3 eines Verwalters muss die Generalversammlung innerhaib von 30 Tegen

zusammentreten um seinen Nachfolger zu wâhlen. Dieser Verwalter übt das Mandat bis zum Zeitpunkt

aus, an dem er ersetzt wird.

Das Geschüftsjahr beginnt am am 1. Januar und endet am 31.Dezember,

Der Hauptmann leitet den Verein im Festzug und wacht über die Ordnung.

Die Waffenmeister sorgen fur die nbtige Sicherheit beim Schiessen.

Der Schriftführer befasst sich mit der Korrespondenz und führt Protokoll, In normalen Fâilen unterzeichnet er

die Korrespondenz mit seinem Namen. Anderseits ist ln wichtigen Fâfen neben seiner Unterschrift die

Gegenzeichnung des Prâsidenten erforderlich. Weiterhin hat er die Funktion des Archivars zu übemehmen,

dessen Durchsicht jedem Mitglied in Beisein eines Verwattungsratrnitgliedes gestattet ist,

Der Kassierer führt das Kassenbuch, zieht die Einnahmen ein und tuigt die vom Verwaltungsrat

angeordneten Ausgaben.

Abânderungen:

Jede Abânderung der Satzungen erfoigt gemoss den Bestimmungen des Artikel B des hieroben erwâhnten Gesetzes (2/3 Mehrheit)

Die Aufi6sung der Vereinigung ist vorgesehen durch Artikel 20 des hierobenen erwâhnten Gesetzes.

lm Falle einer Auflifisung der Vereinigung werden 2 Personen bezeichnet um die Auflbsung der Gesellschaft im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 27 Juni 1921, Artikel 19,20 und folgende vorzunehmen.

Eine Geschâftsordnung und eine SchieBstandordnung werden diese Satzungen vervollst5ndigen. Die Erstellung dieser Ordnungen und die vorzunehmende Abânderungen liegen in der Zustândigkeit des Verwaltungsrates. Jedoch dürfen diese Ordnungen niemals und in keinem Falie lm Wiederspruch zu den vorliegenden Satzungen steken,

ln einer ausserordentiichen Generalversammlung am 27 Mfirz 1982 wurden diese Statuten durch eine 2/3 mehrheitliche Abstimmung gutgeheissen.

Sportschützen:

Mitglieder die nur als Sportschützen dem Verein beitreten mochten, müssen folgende Bedingungen erfuilen:

a) Sie dürfen nicht in einem anderen Verein des R,S.F,O. Mlitglied sein, es sei deun, sein Verein kann ihm keine Mannschaft stellen, in der es seine Disziplin schiessen kann. ln diesem Fali dart es Mannschaftswettkmpfe (VVWK, Ligacup, KK Cup) mit der Medeller Schützenmannschaft schiessen.

b) Sie mussen einen schriftlichen Antrag am Verein stellen.

c) Wenn der Anwârter Medeller Bürger ist, oder aus Medeli stammt, muss er bel geheimer Wahl mehr als die HSlfte der Stimmen der anwesenden Mitglieder erhaiten

Anwürter die nicht von Medeli sind, und auch nicht in Medeil ansâssig sind, müssen wenigstens 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erhaiten.

d) Der Jahresbeitrag der Sportschützen betrâgt max. 100 ¬ ,

e) Der Sportschütze muss alle anfallene Unkosten selbst bezahien (Startgelder,Fahrten,Munition....).

f) Der Sportschütze muss an aile Manschaftswettkâmpfen tellnehmen

(Vereinsvergleichwettkâmpfe,Liga-Cup, ev. Regionalmeisterschaft, Landesmeisterschaft, KK- Cup)

g) Die Sportschützen dürfen die Stânde nur ln Anwesenheit aktiver Mitglieder benutzen.

h) Jugendiiche unter 21 Jahre werden vom Verein gefôrdert und unterstützt.

Die Generalversammlung vom 13 Dezernber 2014 hat folgende Vorstandsmitglieder gewühlt beziehungsweise bestátigt: Vizeprâsident Helmut Trantes liess sich aus perstinlichen Gründen nicht mehr wieder wâhlen. Daraufhin wurde Marcel Reuter mit grosser Mehrheit zum neuen Vizeprâsident gewühlt,

Geschiftsführende Vorstandsmitgiieder.

1,Vorsitzender: SCHWALL Dieter NEU: 2,Vorsitzender: REUTER Marcel Schriftführer: CLASSEN Daniel Kassierer MARX Michael

seit dem 14.12.2013 seit dem 13.12.2014 seit dem 04/06/2006 seit dem 03/12/2005

Nicht geschâftsführende Vorstandsmitglieder:

1, Waffenmeister: ZANZEN Alain 2.Waffenmeister: DUPONT Philippe 1,Beisitzer: BONGARTZ Manuel 2. Beisitzer: HECKTERS Nathalie Fâhnrich: SCHWALL Dieter seit dem 14/12/2013 seit dem 01/12/2012 seit dem 25/01/2014 seit dem 29/01/2011 seit dem 11/12/2010

Bitte auf der letzten $eite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein ader die stiftung Driften gegentiber, zu vertreten.

Auf der RtIckseite : Name und Unterzeichnung.

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Coordonnées
KONIGLICHER SCHUTZENVEREIN ST. HUBERTUS MEDE…

Adresse
ZUR HEIDE 17 4770 AMBLEVE

Code postal : 4770
Localité : AMBLÈVE
Commune : AMBLÈVE
Province : Liège
Région : Région wallonne