LOS CANNONOS

Divers


Dénomination : LOS CANNONOS
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 839.511.838

Publication

04/10/2011
ÿþ IrOa 3.2

Ausfertigung, dle nach Hinterlegung der Urkunde In den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veri4ffentlichen ist



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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 04/10/2011- Annexes du Moniteur belge

Bitte eut der leuten Sotte des Tells B angeben : Auf der Vordersette: Name und Elgenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, dle dazu erm5ch tgt sind die Verelnigung, dle Stiftung oder die Organlsmus Dritten gegenüber, zu verfreten.

Peur der RtIckeaite : Name und Unterschrlft.

Unternehmensnr 0835.54 A . ó 32

Name der Vereinlgung l Stiftung ! Organismen

(ausgeschrieben) : Los Cannonos

(abgekorzt) : Los Cannonos VoG

Rechtsforen : Verelnigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : Mohlenweg 18, 4710 Lontzen

Gegenstand

der Urkunde : Satzungen

Die Unterzelchnenden

1° Angela Schweitzer, MOhlenweg 18, 4710 Lontzen, geboren In Eupen, am 07.09.1977

2° Jean-Pierre Pluymen, Sportstrasse 86,4720 Kelmis

3° Alain Schmets. Patronagestrasse 2712, 4720 Keimis

haben alle der Grondung etner Verelnigung ohne Gewinnerzlelungsabsicht fOr elne unbestimmte Dauer

zugestimmt.

Kapitel I - Benennung, Sitz, Zweck, Dauer

Artikel 1 : Dle Benennung der belgischen Vereinlgung ohne Gewinnerzlelungsabsicht lautet :

0Los Cannons" Vereinlgung ohne Gewinnerzletungsabslcht

in Abktlrzung : Los Cannonos VoG

Artikel 2 : Der Sitz der Vereinlgung befindet sich In 4710 Lonlzen, Mühlenweg 18. Er kann durcit Beschluss des Verwaitungsrates an jeden Ort In Belgien verlegt werden. Der 31tz der Verelnigung befindet sich lm Gerlchtsbezirk Eupen (Belgian).

Artikel 3 : Die Verelnigung hat als Ziel die Weiterführung und Belebung des kuitureHen Erbes der Reglon. Ihre Aufgabe besteht unter anderem darm :

1. die vorbeschrtebene Zietsetzung zu fdrdern und zu unterstützen, deren Koordinierung und Belebung zu begünstlgen;

2. jade Art von Veranstattung lm In- und Ausland durchzuführen;

3. Veranstaltu gen zu organisieren, Audio- und Videornaterial zu produzieren,...

4. Mabillon und immobilien zu erwerben bzw. zu verwalten und alle Geschafte zu ttitigen, die dem Gesellschaftszweck mltteibar oder unmitteibar dienlach sind.

Artikel 4 : Die Vereinlgung wird gegrundet für eine unbestimmte Dauer.

Kapitel li - Mitgileder, ROcktritt, Annahme, Auschtuss

ArUket 5 : Jade physische oder juristische Person kann Mltglled der Vereinlgung werden. Die Elntragung als tllitgiled bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrates.

Artikel 8 : Die Anzahl der Mitgieder, die mindestens drel betragt sst unbegrenzt.

Artikel 7 : Soulte etn Mitglied aus glekh welchem Grund aus dar Vereinlgung ausschelden, muss diese Person ersetzt werden, solange die Mindestanzahi Personen vorhanden let.

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MO0 3.2

Artikel 8 : En Mitglied kann zu jeder Zeit ars der Vereinigung austreten durch entsprechende Mitteilung an dan Verwattungsrat

Artikel 9 : Auf Beschluss der Generaiversammlung wird als ausscheldendes Mitgiled betrachte#, jedes Mitglied, welches gegen die Bestimmungen der gegenwertigen Satzungen versteSt und welches durch seine AuBerungen dein Namen der Geseilschaft schariet.

Artikel 10 : Die Miiglieder der Vereinigung kbnnen dunte Besrhiuse der Generafversammiung mit einar Stimmenmehrhelt von zwel Drittein ausgeschiossen werden.

Artikel 11 : Ausgeschiodene, ausgeschiossene oder verstorbene Mitgileder und Ihre Rechtsnachfolger haben keinen Anspruch auf das Veretnfgungsvennegen und icônnen in derselben aus keineriel Grienden Ihre Beitrege ganz oder teliwelse zurückfordem. Sie kennen weder die Voilage der Vereinigungsdokumente und Buchfûhnmgsunteriagen der Vereinigung, noch sin Inventer aus irgendeinem Grunde fordem.

Artikel 12 : Personen oder Gerneinschaften, welche die Vereinigung fer ihre Verdienste oder aus einem anderen triftigan Grund besonders ehren mochten, kunnen von der Generalversammlung auf Vorschlag des Veiwaftungsrat, als Ehrenmltglieder emannt werden.

Artikel 13 : Der Verwaitungsrat ftihrt am Vereinigungssüz efn Mitglfederregister. Messes Register enthblt Name, Vomame und Wohnsitz der Mitglleder. (berthes mossen nach M. 10 des Gesetzes vom 27106/1921 alle Beschlüsse Ober Zulassung und, gegebenenfalls, Ausschelden oder Auschffeóung hier aufbewahrt werden.

Kapstel III - Generetversammfung, Verwaltungsrat

Artikel 14 : Die Generalversammlung let das hôchste Organ der Vereinigung; sie lat auschlielüich zustándig

fer (siehe Art. 4 des Gesetzes vom 27/06/1921) :

- Satzungsabenderungen;

- Emennung und Abbarufung der Verwaltungsratmitglleder;

- Erteilung der Entlastung an Verwalter und Kommissare;

- Ausschluss aines Mitgiiedes;

- Umwandlung der V.o.E. in faine andere Geseilschattsforrn;

Autltlsung der Vereinigung;

- alle Beschlüsse fier de der Verwaitungsrat nicht zustandig Ist

- sie kann jedes Jahr zwel Kommissare eipennen, die mit der Kontrolta aller Finanzoperationen der

Vereinigung beauftragt werden, und der Generalversammlung diesbezügllch Bericht erefatten mussen.

Artikel 15 : Die Generalversammlung tritt mindestens eenmal jithrlkch zusammen, und zwar im Monet April, in ordentlicher Stizung. Jedoch kann doser Tannin auf Wunsch des Verwattungsrates auf einen anderen Monet vertegt werden.

Artikel 16 : AuBerdem muas eine aul3erordentilche Generalversammlung Innerhaib eines Monats einberufen werden, Im Faite eines entsprechenden Antrags an den Verwaitungsrat durch ein Fünftel der aktiven Mitglieder, Oder wenn der Verwaitungsrat dies als erforderlich erachtet.

Artikel 17 : Die Einiadungen werden den Mitglledem durch den Verwaitungsrat durch einfachen Brief, wenigstens vierzehn Tage vor dem fer die Verwaltungsralsitzung oder Generalversammlung vorgesehenen Datum zugesandt; die Elniadung werd durch den Presidenten oder durch zwel Verwaltungsratmitglieder unterschrieben.

Die Einladungen mossen die auf der Tagesordnung stehenden Punkie erwehnen; die Versammiung kann nur über diese Punkte Beschiüsse tassen.

Jades Mitglied des Verwaltungsrates kann arien Zusalzpunkt beantragen. Er muss jedoch B Tage vor der Sitzung sahrfftlich beantragt werden.

In dringenden Feilen dart ein Thema, desa nicht auf der Tagesordnung steht doch behandelt werden, wenn die Mehrheit dies zu Beglnn der Sitzung akzeptlert.

Den Vorsitz der Versammlung führt der President des Verwaltungsrates oder In seiner Abwesenheit der Vizeprbsident Soffite letzterer ebenfalls abwesend sein, bestimmt die Versammiung aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden fer die Versammiung.

Artikel 18 : Jades verhinderte Mitgiled der Generalversammlung kann sich durch sin anderes Mitglied vertreten lassen, aber jedes Mitgiled dar/ nicht mer ais aine schrifliche Voiimadrt besitzen.

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Artikel 19 : Stehen Ànderungen der Satzungen an, ist die Generahrersammlung baschlussfehig, wenn mehr als dle Hálfta ihrer Mltglleder anwasend oder vertreten sind. Wenn das Quorum (beschlussffhige Mehrheit) nicht errelcht fst, wind die Generalversammlung emeut efnberufen und zwar innerhiab von 15 Tagen. Sie ist sodann besdhlussfáhlg, gleick welche Anzahl Mitglieder anwesend oder vertreten sind. in diasem Falle muss in der Elniadung der Hinwels, dass es sich um eine zwelte Einberufung mit gleicher Tagesoninung handelt. ausdrüddich vermemel sein.

Artikel 20 : Die durch Abstimmung gefassten Besc hlüsse der Generalversammlung werden aufgezeichnet In einem Protokoll, welches unterschrieben wird durch den Schriftführer und den Vorsltxenden, sowie durch die Versammlungstellnehmer, welche dies wOnschen. Elne Kopie dleses Protokdls wind jedern Mitglled zugestellt

Artikel 21 : Die Vereinigung wird verwaltet durch den Venvattungsrat Dieser besteht aus 3 Mitgliedem, die durch die Generahrersammlung (Or eine unbestimmte Dauer gewahit werden.

Der Verwaltungsrat bestimmt aus seiner Miite den Prâsidenien, Schriftführer und Kassierer.

Beratungshalber k6nnen dem Verwaltungsrat oder der Verelnigung (remde Personen, deren Anwesenheit nülzlich oder angebracht erschelnen sopte, zu den Versammiungen eingeladen werden.

Artikel 22 : Die Verwaltungsratsrnitglieder sind nicht perstinlich haftbar, Ihre Verantwortung beschr5nkt slch auf dle Ausfohrung des Buien anvertraut n Mandats.

Artikel 23 : Der Verwaltungsrat wird durch den Presidenten oder die sie vertretenden Verwaltungsratsmitgliedem rnlndestens drel Mal lm Jahr einberufen, oder wenn es tir die Interessenten der Vereinigung erforderlich rat

Der Verwaltungsrat muss auf Antrag von zwel Venwaltungsratmrtgliedem einberufen werden. Jeder Verwalter kann einem anderen Mitgiled des Verwaltungsrates Voltmacht ertellen. Zur gültigen Beschlussfassung ast die Anwesenheit von mindestens die Hittite der Verwalter erforderlich.

Die Beschiüsse des Verwaltungsratas werden mit zwel Drittel Mehrheit gefasst.

Artikel 24 : Der Verwaltungarat veifügt fur samliiche, der Vereinigung betreffenden Verwaftungsgeschefte

und Anordnungen Ober die ausgedehntesten Vollmachten.

Zu seiner Zustandigkeit gehdren sâmtliche Geschatte, welche das Gesetz oder die vorliegenden Satzungen

nicht ausdrüsklich der Generalversammiung vorbehalt.

Insbesondere ast der Verwaltungsrat befugt, von sich aus Ober sámtiiche Operationen zu entscheiden

welche zur Aufgabe der Gesellschaft geh6ren.

Dle Verwaltungsratsmltglieder Oben lhr Mandat unentgeltlich aus.

Der Verwaltungsrat versarnmeit slch auf Vorladung Im Geseilschafssitz, es sel denn, dass In der Vorladung

clin anderer Ort bestimmt wird.

Artikel 25 : Der Rücktritt eines Verwaltunsgratsmltgliedes Ist nur gWtlg, Insofem er auf schrfftlichem Wege dam Verwaltungsrat zugestellt und durch denseiben angenommen wind.

Artikel 26 : Der Verwaltungsrat wird Drltien gegenüber gültig durch zwei Verwalter vertreten, die verttffentllcht werden mussen und deren Befugnisse festilegen.

Kapitei IV - Rechnungslegung, Einnahmen

Artikel 27 : Das Gescháftsjahr beglnnt am erstan Januar und enclot am elnunddreil ligsten Dezember. Das erste Gescheftsjahr begint ausnahmsweise am heutigen Tag und enclot am einunddreifaligsten Dezember zweitausendelf.

Dle Rechnungslegung des vertiossenen Gescheftsjahres und der nette Haushaltsplan werden der Generalversammiung zur Genehmigung vorgelegt.

Artikel 28 : Die Einnahmen der Verelnigung setzen sich zusammen aus den Einnahmen der Veranstaltungen, CD Verkaufen, dam Erfrag der investierten Kapitalien, Schenkungen, Vermachtnissen. Zusdhüssen, sonstigen Spanden und Einnahmen.

Artikel 29 : Der eventuelle Einnehmeüberschusa wird zur Baldung eines Reservenfonds verwendet Dieser Fond kann dazu dienen, Abschreibungen vorzunehmen, aullergewahnflche Kosten zu decken, ungenügende Elnnahmen auszuglelchen, beziehungsweise Kosten zu decken.

+Rein ,8èigischen Staatsblatt vorbehaiten Tell B : Fortsetzung

r+eOD 3,2

Kapitel V - AuflBsungen, VerscNedenes

Artikel 30 : FOr dia Ab ndenmgen der Satzungen eind auschileBlich die Bestimmungen des Artikels 8 des Geselzes vom 27. Juni 1921 mallgebend.

Infolgedessen kOnnen gegenwattige Satzungen nur abgeendert werden, wenn eire Generatversammiung, deren Tagesordnung diesen Punkt aufweist, hierzu einon Boschiues mit zwei Drittel Stimmenmehrheit der anwesenden oder vertretenen ordentiichen Mitgileder fassi.

Auferdem mussen zwei Drfttei der ordentiichen Mitglleder anwesend oder verfreten sein. Est lieses Quorum nicht erreicht, wird innerhalb 15 Tegen die Generalvorsammiung emeut und mit der gleichen Tagesordnung elnberufen. Sie Ist sodann beschiussfehig, gleich wir viole ihrer Mltgileder anwesend oder vertreten sind.

En Entwurf der vorgesehenen Anderungen wird den Bntadungen belgefügt.

Beschiùsse der Generalverearnmlung

Die Generaiaversammiung der Vereinigung hat am heutigen Tage einstimmig fotgende Entscheidung

getroffen :

Fotgende Personen werden ais Verwaltungsrabiltglieder emannt :

Angelo Schweitzer, Mühlenweg 18, 4710 Lontzen, geboren in Eupen, am 07.09.1977

Jean-Pierre Pluymen, Sportstrasse 86, 4720 Kelmis

Alain Schmets, Patronagestrasse 2712.4720 Kelmts

Beschiûsse des Verwaltungsratea

Der neu gew9hlte Verwaltungsrat der Vereinlgung haf am heutlgen Tage folgende Entscheidungen

einstimmig getroffen

Aus seinen Reihen wahlt der Verwaitungsrat folgendes Presidium:

Pr sIdent : Angelo Schweitzer, Mùhienweg 18, 4710 Longen, geboren in Eupen, am 07.09.1977

Schriftführer : Herr Jean-Pierre Pluymen, Sportstrasse 86, 4720 Keimis

Kassierer : Herr Main Schmets, Patronagestrasse 2712, 4720 Kelmis

Zum Vermeer wird gewehlt :

Herr Angelo Schweitzer

Der Verwaitungsrat ùbertr9gt item die teglichen Gescheftsführungsbefugntsse.

lm Rahmen der ttigiic hen Gesch9ftsíührung karn die Vereinigung durch die Unterschrift der Gescheftsführer

vertreten werden.

Gel9tfgt zu Longen, am 25.01.2011

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Bitte auf der leuten Seite des Teils B angeben : Auf der Vordereeit§: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen. die dazu berechtigt eind die Vereinigung, die Sdftung oder die Organismes Duiten gegenQber, zu verfreten.

Auf der Rgckselte : Name und Unterzelchnung.

Coordonnées
LOS CANNONOS

Adresse
MUHLENWEG 18 4710 LONTZEN

Code postal : 4710
Localité : LONTZEN
Commune : LONTZEN
Province : Liège
Région : Région wallonne