L'UNIC TENTATION

Divers


Dénomination : L'UNIC TENTATION
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 607.939.778

Publication

26/03/2015
ÿþMod PDF 11.1

Teil B Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen ist



Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name unde Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Staatsblatt vorberhalten

Belgischen

Dem

*15305142*

Déposé

24-03-2015

Kanzlei

0607939778

Unternehmensnr. :

Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) :

L Unic Tentation

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 26/03/2015 - Annexes du Moniteur belge

Aus einer Urkunde getätigt vor assoziiertem Notar Philippe MALHERBE, in Eupen, am 11. März 2015, noch nicht einregistriert, geht hervor dass :

1. Frau OHN Rosalie Maria, geboren zu Eupen, am 20. Februar 1951, belgischer Staatsangehörigkeit, NN. 510220-078-19, Ehefrau des Herrn KREUSCH Robert, wohnhaft zu 4720 Kelmis, Chemin du Loup, 3

2. Frau KREUSCH Verena Jessica, geboren zu Eupen, am 6. März 1981, geschieden, belgischer Staatsangehörigkeit, NN. 810306-146-38, wohnhaft zu 4720, Kelmis, Chemin du Loup, 7

3. Herr DELNOY Thierry Jonathan, geboren zu Verviers, am 16. April 1979, geschieden, NN. 790416-231-06, wohnhaft zu 4720 Kelmis, Chemin du Loup, 7.

eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesell­schaft mit beschränkter Haftung gegründet haben und zu diesem Zweck folgenden Gesell­schafts­ver­trag abgeschlossen haben :

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung "L Unic Tentation", Privatge­sellschaft mit

beschränkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Ge­sellschaft sowie ihre Veröffentlichungen

müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesell­schaft

mit beschränkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnummer beim

Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks,

dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4720 Kelmis, Chemin du Loup, 7.

Die Gesellschaft untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschäftsleitung und

wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes veröffentlicht.

Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland

errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat zum Gegenstand (sowohl in Belgien als auch im Ausland) den Betrieb einer

Cafeteria-Sandwichverkaufsstand und, unter anderem:

- die Vermietung und die Zurverfügungstellung von Empfangssälen;

- den Betrieb einer Verkaufsstelle für aromatisierte, alkoholisierte und andere Arten von Getränken;

eines Restaurants; von Empfangssälen für Bankette aller Art; von Teestuben und Eisdielen;

- schnelle Küche und Imbissstände;

- Cateringservice;

- die Organisation von Veranstaltungen aller Art;

- Dienstleistungen im Bereich des Marketing, des Managements für Personen, Künstler und

Vorstellungen;

Sitz :

(volständige adresse)

Gegenstand der Urkunde :

Rechtsform :

(abgekürzt) :

Wolfsweg 7

4720 Kelmis

Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung

Einrichtung

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Teil B - anschluss

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- Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen)

- den An- und Verkauf, den In- und Export und im Allgemeinen den Handel von Bieren, Weinen,

Spirituosen und von Nahrungsmitteln.

Die vorstehende Aufzählung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschränkend und ist im weitesten

Sinne auszule­gen.

Die Gesellschaft darf sich in jeder Weise an allen Geschäften, Unternehmen oder Gesellschaften

beteiligen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die

Entwicklung ihres Unternehmens zu begünstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmännischen und

finanziellen Handlungen mobilari­scher und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder

indirekt auf den Gesellschaftszweck beziehen.

Sie kann allen Gesellschaften Geld leihen und sich für sie verbürgen, selbst auf hypothekarische

Weise.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer ge­gründet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Auflösungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf zweihundertfünftausend Euro (205.000,00 ¬ ).

Es zerfällt in zweihundertfünf (205) Gesellschafts­anteile, ohne Nennwert.

Jeder Anteil entspricht einem/Zweihundertfünftel (1/205) des Ge­sell­schaft­svermögens.

ARTIKEL 6.

Diese zweihundertfünf (205) Geschäftsanteile werden wie folgt gezeichnet :

" durch Frau Rosalie OHN, vorgenannt, die Summe von hundertfünfundsechzigtausend Euro (165.000,00 ¬ ) oder hundertfünfundsechzig Anteile (165),

" durch Frau Verena KREUSCH, vorgenannt, die Summe von zwanzigtausend Euro (20.000,00 ¬ ) oder zwanzig Anteile (20).

" Durch Herrn Thierry DELNOY, vorgenannt, die Summe von zwanzigtausend Euro (20.000,00 ¬ ), oder zwanzig Anteile (20)

Jeder Anteil ist augenblicklich vollständig freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesell­schaft bei der KBC Bank in Eupen, unter der Nummer BE26-7390-1170-129 hinterlegt worden. Die Erschienenen haben dem Notar eine diesbezügliche Bescheinigung vorgelegt.

Die Erschienene erklärt und erkennt an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von zweihundertfünftausend Euro (205.000,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 10.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschäftsführern anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann. ARTIKEL 11.

Die Geschäftsführung kann die tägliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschäftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschaf­ter oder nicht, anver­trauen und jedem Bevollmächtigten bestimmte Sondervollmach­ten übertragen.

Ein Geschäftsführer darf sich weder direkt noch indi­rekt an einem Unter­nehmen beteiligen, welches als Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschäftsführer werden die notwendigen Vollmach­ten übertragen, um alle zur Tätigkeit der Gesellschaft er­forder­lichen Leistungs- und Verwaltungs­handlungen vornehmen zu können. Gerichtliche Klagen, sowohl als Kläger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschäftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschäftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, welche die Gesellschaft verpflichten, alle Befug­nisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Ange­stellten oder Lohnempfängern durch zwei Geschäftsführer unterzeichnet, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschäftsführer auszuwei­sen brauchen.

ARTIKEL 14.

Den Geschäftsführern können feststehende oder veränder­liche Entschädigun­gen gewährt werden, die aus den allgemei­nen Kosten zu entnehmen sind.

Das Mandat eines Geschäftsführers kann ebenfalls unent­geltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestim­mun­gen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie

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Teil B - anschluss

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interessierenden Geschäfte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am zweiten Samstag im Mai, um fünfzehn Uhr. Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversamm­lung auf den nächst­folgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls außerordentlich, gemäß den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfor­dert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschäftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erörtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zählt übt dieser die der Generalversammlung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handelnd stellvertretend für die

Generalversammlung, werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten. ARTIKEL 17.

Das Geschäftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreißigsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschäftsführung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Gan­zes. Außerdem erstellt die Geschäftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschäftsführung Rechenschaft gibt. ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunächst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschließt. Es sei bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Ver­teilung der Gewinne hat. ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgelöst werden. Im Falle der Auflösung bezeichnet die Generalversamm­lung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemäss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunächst zur Rück­zahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der frei­gemachten und nicht abgeschriebenen Anteile. Der verbleibende Überschuss wird, gemäss der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Gesell­schaftern verteilt.

ERNENNUNG - BEFUGNISÜBERTRAGUNG

Im gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt sind und die Gesellschaft gegründet ist, ist eine außerordentliche Generalver­sammlung der Gesellschafter zusammengetreten, welche einstimmig beschließt:

1. Frau Verena KREUSCH, NN. 810306-146-38, vorgenannt, als Geschäfts­führer für eine unbestimmte Dauer zu ernennen, welche dieses Mandat annimmt. Das Mandat von Frau KREUSCH wird vom 1. April 2015 bis zum 31. März 2016 unentgeltlich ausgeübt und anschließend entgeltlich.

2. keinen Kommissar zu ernennen.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschäftsjahr beginnt am 1. April 2015, um am 31. Dezember 2016 zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach am 13. Mai 2017 um fünfzehn Uhr statt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug :

Philippe MALHERBE, assoziierter Notar

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde.

Coordonnées
L'UNIC TENTATION

Adresse
WOLFSWEG 7 4720 KELMIS

Code postal : 4720
Localité : LA CALAMINE
Commune : LA CALAMINE
Province : Liège
Région : Région wallonne