M.MICHAELI

Divers


Dénomination : M.MICHAELI
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 842.136.875

Publication

06/06/2012
ÿþBitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Persan Britten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanziei in den Anlagen zum Belgischen Sfaatsblatt zu veroffentlichef ist

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Untemehmensnr.: 0842.136.875

Gesellschaftsname

(voit ausgesahrieben) : M.Michaeli KG.

Rechtsfarm : einfache Kommanditgeseffschaft

Sitz : 4770 Amel, Schoppen, Messenweg 66

Gegenstand

der UrKunde : Bericht des Geschâftsführers

Bericht des Geschâftsführers im Falle des Erwerbs durch die Gesellschaft von Vermágensgegenstânden, die dem Gründer gehoren.

Gezeichnet

Marco MICHAELI

Geschâftsführender Geselischafter

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/06/2012 - Annexes du Moniteur belge

06/01/2012
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~j ] Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei

in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen ist

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des Handeisgerichts EUPEN

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Unternehmensnr. : D 8'4 2, /f'3 ( ?-r

Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) : M.Michaeli KG.

Rechtsform : einfache Kommanditgesellschaft

Sitz : 4770 Amel, Schoppen, Messenweg 66

Gegenstand

der Urkunde : "Gründung

Aus einer privatschriftlichen Urkunde vom 21.Dezember 2011 geht hervor, dass Herr MICHAELI Marco,

wohnhaft in Schoppen, Messenweg 66, 4770 Amel und Frau HEINRICHS Andrea, wohnhaft in Schoppen,

Messenweg 66, 4770 Amel eine einfache Kommanditgesellschaft gegründet haben unter der Bezeichnung

"M.Michaeli KG.".

Die Satzungen sind wie folgt festgelegt:

Artikel 1

Hiermit wird unter der Bezeichnung "M.Michaeli KG." eine einfache Kommanditgesellschaft gegründet, an

der einerseits Marco MICHAELI als persdnlich haftendet Gesellschafter und andererseits Andrea HEINRICHS

als Geldgeber beteiligt sind.

Artikel 2

Gegenstand der Gesellschaft ist

°Die Ausübung der Tâtigkeit des Kinesitherapeuten im weitesten Sinne des Wortes.

Q'Die Finanz- und Anlage- Beratung sowie die Beratung auf dem Gebiet der Geschâftsführung und, Verwaltung. Sie kann dieses Ziel ausüben für sich selber aber ganz besonders für andere Unternehmen. Ebenfalls versteht sich die Gesellschaft als Investitions- und Finanzgeselischaft.

°Die Errichtung von Gebâuden für eigene Rechnung, An- und Vermietung von Liegenschaften.

Zu diesem Zweck kann sie alle Verwaltungs- und Verfügungshandlungen durchführen, Mietverhltnisse auch für eine sehr lange Dauer  abschliessen, Geldanlagen ohne jede Einschrankung in beweglichen und' unbeweglichen Gütern, Wertpapieren, Anleihen und so weiter vornehmen, Darlehen oder Kredite aufnehmen` oder gewahren, gegebenenfalls mittels Vergütung dinglicher Sicherheiten für ihre Aktionâre oder Dritte bestellen.

Die Gesellschaft kann alle Geschaftshandlungen unbeweglichen, beweglicher, kaufmânnischer, industrieller' oder finanzieller Art vornehmen, die mittelbar oder unmitterbar mit dem Gegenstand der Gesellschaft in Verbindung stehen.

Die Gesellschaft kann sich gleichfalls durch Einbringungen, Anteilszeichnungen, Verschmelzungen oder auf jede andere Art und Weise an alle anderen Firmen, Gesellschaften und Unternehmen beteiligen, die einen gleichen oder âhnlichen Zweck verfalgen oder die zur Verwirklichung oder Ausdehnung des Gesellschaftsgegenstandes beitragen kinnen.

Die Gesellschaft kann ihren Geseilschaftsgegenstand überall ausüben und hierzu alle notwendigen und nützlichen Maf3nahmen ergreifen, die ihr als geeignet erscheinen.

Artikel 3

Sitz der Gesellschaft ist in 4770 Amel, Schoppen, Messenweg 66.

Der Sitz kann aber auf einfachen Beschluss der beiden Gesellschafter an gleichwelchen Standort verlegt

werden.

Ebenfalls kdnnen Niederfassungen in Belgien und im Ausland gegründet werden.

Artikel 4

Die Gesellschaft beginnt am 01. Januar 2012 für eine unbegrenzte Dauer.

Jeder Mitgesellschafter haf zu jeglichem Zeitpunkt das Recht mittels einer eingeschriebenen dreimonatigen

Kündigung per Einschreiben aus der Gesellschaft auszuscheiden. Ihm obliegt allerdings die Verpflichtung, seine

Tdtigkeit wâhrend sechs Monaten ab Datum der Kündigung fortzusetzen.

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermàchtigt sind, die juristische Person Driften gegenüber zu vert reten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/01/2012 - Annexes du Moniteur belge

Das Ableben oder Ausscheiden der persbnlich haftenden Gesellschafter führt nicht zur Gesellschafsaufl6sung. Beim Ableben des persünlich haftenden Gesellschafters werden dessen Anteile von seinen Erben im weitesten Sinne des Wortes übemommen.

Artikel 5

Die Führung der Gesellschaft obliegt einzig und allein bei Herrn Marco Michaeli und er hat alleine die Verfügungsbefugnisse, um im Namen der Gesellschaft aufzutreten. Er ist berechtigt, seine Befugnisse ganz oder teilweise sogar an Drille zu übertragen. Er trâgt den Titel "Geschâftsführende Gesellschafter". Er wird für eine unbegrenzte Zeit ernannt.

Artikel 6

Die geschâftsführenden Gesellschafter haben ihre ganze Zeit und Sorgfalt den Gesellschaftsangelegenheiten zu widmen.

Artikel 7

Das Gesellschaftskapital ist festgelegt auf zehntausend Euro (10.000 ¬ ), dargestellt durch 100 namentliche

Anteilsscheine ohne Nennwert. Die Anteile werden sind foigt gezeichnet:

a)Marco MICHAELI 6.000,00 ¬ (60 Anteile)

b)Andrea HEINRICHS 4.000,00 ¬ (40 Anteile)

Insgesamt Gesellschaftskapital 10.000,00 ¬ (100 Anteile)

Das Gesellschaftskapital ist vollstândig gezeichnet und freigemacht bei der Gründung.

Artikel 8

Die Anteilsscheine sind frei verâusserbar zwischen Mitgesellschaftern.

Die Anteilscheine sind jedoch nur an Drittpersonen verâusserbar, die vorher als Mitgesellschafter anerkannt

wurden, wie im Artikel 9 festgelegt.

Artikel 9

Folgende Personen sind als Mitgesellschafter zugelassen:

Die Unterzeichner der gegenwârtigen Urkunde

Die physischen oder moralischen Personen die durch Mehrheitsbeschluss (festgelegt in Artikel 15) der

Generalsversammlung zugelassen werden.

Artikel 10

Die geschâftsführenden Gesellschafter sind berechtigt, jedes Mal wenn es ihnen für das Wohl der Gesellschaft erforderlich erscheint, eine Gesellschafterversammlung im Sitz der Gesellschaft oder an gleich welchem Ort, der unter gegenseitigem Einverstândnis bestimmt wird, einzuberufen.

Artikel 11

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird am 31. Dezember eines jeden Jahres, und zum ersten Mal am

31. Dezember 2012 für das zu jenem Zeitpunkt abgelaufene Geschâftsjahr erstellt.

Dieser Jahresabschluss wird mit einfacher Mehrheit bei der Gesellschaftsversammlung gebilligt.

Alijâhrlich findet am ersten Freitag des Monates Juni um 19 Uhr die ordentiiche Generalversammlung der

Gesellschaft statt. Soilte dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag sein, so findet diese Versammlung am folgenden

Werktag statt. Die erste ordentliche Generalversammlung findet am ersten Freitag des Monats Juni 2013 um

19 Uhr statt.

Das erste Geschâftsjahr beginnt am 01. Januar 2012 um am 31.Dezember 2012 zu enden.

Die Gesellschaft ist für eine unbestimmte Dauer gegründet worden.

Artikel 12

Der Überschuss des Jahresabschlusses bildet unter Abzug aller Sozialabgaben und Abschreibungen

zweifelhafter Forderungen den Gewinn der Gesellschaft.

Wenn nicht anderslautend beschlossen, wird dieser Gewinn unter den Gesellschaftern im Verhâltnis ihres

Geschâftsanteils aufgeteilt.

Etwaige Verluste werden von den persbnlich haftenden Gesellschaftern getragen.

Allerdings kann die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit beschliefsen die Gewinne ganz oder

teilweise auf Rücklagen oder Vorsorgefonds zu verwenden oder diese erneut zu übertragen.

Artikel 13

Die Entziehung der Geschâftstâtigkeiten der geschâftsführenden Gesellschafter, ihre Entmündigung, ihr

Konkurs oder ihre Zahlungsunfâhigkeit führen nicht zur Auft Sung der Gesellschaft.

Artikel 14

Die persbnlich haftenden Gesellschafter kdnnen eine Gesellschafterversammlung einberufen, um zu

beschlier3en, ob die Gesellschaft aufgel6st wird.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/01/2012 - Annexes du Moniteur belge

Dem Belgischen Staatsbiatt vorbehalten

Die Gesellschafterversammlung kann über die Aufldsung der Gesellschaft nur dann rechtsgültig beraten und' beschliellen, wenn die vorgeschlagenen Anderungen eigens in der Einladung angegeben worden sind und wenn die Anwesenden mindestens die Halfte des Gesellschaftskapitals vertreten.

Ist letzte Bedingung nicht erfüllt, ist eine neue Einberufung erforderlich und die zweite Versammlung bergt und beschlieet rechtsgültig, gleich welcher Anteil des Kapitals durch die anwesenden Gesellschafter vertreten ist.

Eine Anderung gilt nur als angenommen, wenn sie drei Viertel der Stimmen erhalten hat.

lm Falle einer Gesellschaftsaufldsung sind die Bestimmungen der Artikel 181 bis 196 Gesellschaftsgesetzbuch (Code des Sociétés) anwendbar.

Artikel 15

Die Gesellschafterversammlung kann über die Satzungsdnderungen nur dann rechtsgültig beraten und beschliellen, wenn die vorgeschlagenen Anderungen eigens in der Einladung angegeben worden sind und wenn die Anwesenden mindestens die HeIfte des Gesellschaftskapitals vertreten.

Ist letzte Bedingung nicht erfüllt, ist eine neue Einberufung erforderlich und die zweite Versammlung berét und beschliefit rechtsgültig, gleich welcher Anteil des Kapitals durch die anwesenden Gesellschafter vertreten ist.

Eine Anderung gift nur als angenommen, wenn sie drei Viertel der Stimmen erhalten hat.

Die im Rahmen von Satzungsénderungen anwendbaren Mehrheiten sind auch in folgenden Fellen

anwendbar:

Anderung des Gesellschaftsgegenstandes

Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform

Kapitalerhbhungen und Kapitalherabsetzungen

Aufnahme neuer Geselfschafter

Artikel 16

Gerichtsstand für sémtliche Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder zwischen deren Erben hinsichtlich

der Auslegung der vorliegenden Satzungen ist das für den Gesellschaftssitz zustdndige Handelsgericht.

Artikel 17

Für semtliche Verfügungen, die nicht ausdrücklich in den vorliegenden Satzungen enthalten sind, erkléren die Parteien sich auf die für offene Handelsgesellschaften anwendbaren Bestimmungen im Gesellschaftsgesetzbuch (Code des Sociétés) sowie die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches.

Der Anzahl der Parteien entsprechend angefertigten Originale, in Schoppen am 21. Dezember 2011.

Gezeichnet

Marco MICHAELI

Gescheftsführender Gesellschafter

Hinterlegt zur gleichen Zeit den vollstdndigen Akt.

Bitte auf der tetzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen. die dazu ermüchtigt sind, die juristische Person Driften gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift

Coordonnées
M.MICHAELI

Adresse
MESSENWEG 66 4770 AMBLEVE

Code postal : 4770
Localité : AMBLÈVE
Commune : AMBLÈVE
Province : Liège
Région : Région wallonne