MARED INDOOR

Divers


Dénomination : MARED INDOOR
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 523.958.762

Publication

02/09/2014 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2013, GEN 27.06.2014, NGL 27.08.2014 14493-0105-010
14/05/2013
ÿþ1101) WORD 11.1

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bel der Kanziei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist

11

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Unternehmensnr. : 0523958762

Geselischaftsnarne

(von ausgeschrieben) : MARED 1NDOOR

I-;litiierlegt hei der Kanzlel

des Hendelsgsrlchts EUPEN

0 2 -05- 2013

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der GreffgafZlel

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -14/05/2013 - Annexes du Moniteur belge (abgekürzt) :

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4790 Burg-Reuland, Ouren Nr. 14

(volstandige adresse)

Gegenstand

der Urkunde : BERICHTIGUNG

Analytischer Auszug der Urkunde des Notars Edgar HUPPERTZ in St.Vith vom sechsundzwanzigsten April zweitausenddreizehn, zur Registrierung vorgelegt,

Aufgrund dieser Urkunde ist eine aulSerordentliche Generalversammlung der Privatgesellschaft mit' beschrânkter Haftung  MARED INDOOR", mit dem Gesellschaftssitz in 4790 Burg-Reuland, Ouren Nr. 14,- abgehalten worden.

Die Generalversammlung beschloss wie foigt:

Erster Beschluss.

Die Generalversammlung steilte fest, dass bei der Gründung (Zeichnung der Anteile) die Anzahl Anteile und deren Zeichnungswert falsch angegeben wurden.

Richtig ist, dass einhundert Anteil in bar zum Preise von zweitausend Euro je Anteil gezeichnet wurden

durch Marc van der Linden fünfzig Anteile

- durch Edwin KAPPERT fünfzig Anteile

Dieser Betrag von zweihunderttausend Euro stelit das gesamte Gesellschaftskapltal dar, dargestelit durch einhundert Anteile,

Zweiter Beschluss,

Die Generalversammlung erteilte dem Notar Auftrag und Voilmacht, für die Verüffentlichung der gegenwârtigen Beschlüsse und die Koordinierung der Salzungen Sorge zu tragen.

Für analytischen Auszug,

Edgar HUPPERTZ

Notar

Akte gleichzeitig hinterlegt: Ausfertigung der Urkunde,

Bitte eut der letzien Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Elgensahafi des beurkundenden Notera oder der Personen, die daze ermâchtigt sind, die juristische Persan Britten gegenüber zu versreten

Name und Unterachrift.

Auf der Rückseite :



28/03/2013
ÿþldOD WbRD 7 S.t

1 Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei

in den Anlagen zum Belgischen Staatsbiatt zu veroffentlichen ist

Unternehmensnr. : n -v3 .51) .

Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) : MARED 1NDOOR

(abgekürzt) :

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung Sitz : 4790 Burg-Reuland, Ouren Nr. 14

(volstândige adresse)

Gegenstand

der Urkunde : Gründung - Satzungen - Ernennungen

Analytischer Auszug der Urkunde des Notars Edgar HUPPERTZ in St.Vith vom vierzehnten Mârz zweitausenddreizehn, zur Registrierung vorgelegt.

KAPITEL 1 : GRÜNDUNG

Aufgrund dieser Urkunde haben die nachbezeichneten Personen eine Privatgesellschaft mit beschrinkter Haftung unter der Bezeichnung  MARED INDOOR", mit Sitz in 4790 Burg-Reuland, Ouren Nr. 14 gegründet.

1)Herr Marc Petrus Johannes van der Linden, geboren in Mierlo am 1. Juni 1970, wohnahft in 6673 Chemin (Gouvy), rue de Rettigny 32

2)Herr Edwin KAPPERT, geboren in Ommen am 12. September 1968 (NN 680912-509-40), wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Ouren Nr. 14

Das Kapital der Gesellschaft betrâgt zweihunderttausend Euro, dargestellt durch zweihundert Anteile, in bar,, zum Preise von eintausend Euro je Anteil wie folgt gezeichnet:

Herr Marc van der Linden : fünfzig Anteile Herr Edwin Kappert : fünfzig Anteile

Dieser Betrag von zweihunderttausend Euro stellt die Gesamtheit des Kapitals dar und folglich ist das gesamte Gesellschaftskapital gezeichnet.

Die gezeichneten Anteile wurden vollstândig freigemacht mittels Einzahlung auf das Konto BE77 0016 8739 6842 der BNP PARIBAS FORTIS,

Eine Bescheinigung der Bank, welche dies bestâtigt, wurde dem Notar vorgelegt und verbleibt in seiner Akte.

KAPITEL IISATZUNGEN

Die Satzungen enthalten folgendes:

Titel I : Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer

Artikel 1.- Bezeichnung

Die Gesellschaft nimmt die Form einer PGMBH, Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung, und wird'

gegründet unter dem Namen  MARED INDOOR".

Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermdchtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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III

t-mterlegt bei der Kanzlei

des F;andelsgerich,s EUPBN

i 9 -03- 2013

141 Kanzlei

Ce! .Greffier

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Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft und ihre Veri ffentlichungen mussen vor oder hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit bes 'chrànkter Haftung" oder  société privée à responsabilité limitée" oder die Abkürzung "PGmbH" oder "SPRL" sowie den Sitz, die Mehrwertsteuemummer/Untemehmensnummer, die Abkürzung RJP sowie das zustândige Handelsgericht tragen.

Artikel 2.- Gesellschaftssitz

Der Gesellschaftssitz befindet sich in 4790 Burg-Reuland, Ouren Nr. 14.

Er kann durch einfachen Beschluss der Gener-'alversammlung veriegt werden.

Die Generalversammlung kann Zweigstellen, Agenturen und Depots errichten und zwar überall, wo sie es für gut erachtet.

Artikel 3.- Gegenstand

Zweck und Gegenstand der Gesellschaft ist:

5610101 Restaurants mit herkümmlicher Bedienung

5610105 Cafés-restaurants (tavernes)

56102 Restauration à service restreint

5610201 Verkauf an der Theke oder per Telefon, Fax, Internet von Speisen und Getrânken: Fast-food-Restaurants wie Snackbars, Sandwichbars usw.

5610202 Verkauf an der Theke oder per Telefon, Fax, Internet von Speisen und Getrânken zum Verzehr an Olt und Steile: Frittenbuden, Hot-Dog-Stànde usw.

5610203 Verkauf an der Theke oder per Telefon, Fax, Internet von Speisen und Getrànken: Croissant-, Pfannkuchen- und Waffelstânde

5610204 Verkauf an der Theke oder per Telefon, Fax, Internet von Speisen und Getrânken: Teesalons, Eisdielen usw.

5610205 Verkauf an der Theke oder per Telefon, Fax, Internet von Speisen und Getrànken: Cafeterien 5610206 Verkauf an der Theke oder per Telefon, Fax, Internet von Speisen und Getrânken: Drive-in-Restaurants

5610207Verkauf an der Theke oder per Telefon, Fax, Internet von Speisen und Getrànken: Pizzerien 5621002 Organisation von Hochzeiten, Banketts, Cocktails, Büfetts, Lunchs, Empfàngen usw.

5630101 Organisation von Hochzeiten, Banketts, Cocktails, Büfetts, Lunchs, Empfângen usw. 5630201Regelmàssiger Betrieb von Diskotheken, Ballsàlen und Privatclubs, die Ihren Umsatz aus dem

Verkauf von Getrànken erzielen, auch wenn Eintrittkarten, die Anrecht auf Getrânke geben, verkauft werden 56309 Sonstige Getrànkeausschànke

681001 lmmobilienverkaufstàtigkeiten: Wohngebàude und Wohnhàuser, Nutzbauten, Grundstücke und

Land

6810002Verkauf von eigenen Gescháfts- oder Firmenwerten wie Pachtansprüchen und Abstandssummen

(l.ibemahme)

6820101 Vermietung von Wohnungen und ms blierten oder unmiiblierten Hàusem für Wohnzwecke

6820102 Langzeitvermietung in Appartementhoteis

6820103 Nutzung von Immobilien im Time-Sharing

6820301 Vermietung von Nichtwohngebàuden wie Bürogebàuden, Geschâfts- und Aussteilungsràumen

usw.

6820302 Jahresvermietung von Garagenboxen und Fahrzeugstellplátzen

6820303 Vermietung Geschàfts- oder Firmenwerten (in einem System freier Geschàftsführungen)

6832101 Erbringung der erforderlichen Dienstleistungen für die Gebâudeverwaltung im Auftrag des oder der

Eigentümer(s) (Wohngebàude)

6832102 Einnahme von Mieten (Wohngebàude)

6832201 Erbringung der erforderlichen Dienstleistungen für die Gebàudeverwaltung im Auftrag des oder der

Eigentümer(s) (Nichtwohngebâude)

6832202 Einnahme von Mieten (Nichtwohngebâude)

9311001 Verwaltung und der Betrieb von Sporizentren für die Ausübung verschiedener Sportarten und Disziplinen

9311002Verwaltung und Betrieb von hauptsàchlich für die Sportausübung bestimmte Multifunktionszentren 9311011Betrieb von Fussballstadien, Schwimmbàdem, Leichtathletikbahnen, Bowlingbahnen, Golfplàlzen,

Tennisplàtzen, Eislaufhallen, Schiessstànden, sowie sonstigen spezialisierten Sportsàlen und -plàtzen

9311021 Organisation und Verwaltung von sportlichen Tàtigkeiten: Fussball-, Fahrrad-, Bowling-, Schwimm-,

Golf-, Box-, Ringerclubs und Vereine für sonstige Kampfsportarten, Boldy Building, Wintersport usw.

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9313001 Betrieb von Tumsálen und Fitness-, Bodybuilding-, Aerobiczentren usw. einschliel Zich sportfiche

Betreuung der Kunden

93192 Tetigkeiten von selbstândigen Sportiem

93199 Sonstige sportfiche Tetigkeiten, a.n.g.

9319901 Ferderung und Organisation von Sportveranstaltungen sowohl auf eigene Rechnung ais auch für

Rechnung Drifter

9319902 Nebendienstleistungen

93211 Betrieb von Jahrmarktattraktionen

9321101 Jahrmarktattraktionen

93212 Betrieb von Themen- und Erlebnisparks

9321201 Betrieb von Eriebnisparks

93291 Betrieb von Billard- und Snookersâlen

9329101 Betrieb von Billardsâlen

93292 Betrieb von Freizeitdomenen

9329201Betrieb von automatischen oder nicht automatischen Spielen (Flipper, elektronische Spiele,

Tischfussball usw ;), im allgemeine ohne Geldgewinn

93299 Sonstige Freizeitaktivitâten a.n.g.

9329901 Organisation von a.n.g. Unterhaltungsaktivitâten: Zirkusveranstaltungen, Puppentheater, Rodeos,

Licht- und Tonspiele usw.

9329912 Bereitstellung zu Freizeitzwecken von Tretbooten, Ruderbooten, Fahrredern, Ponys usw.

9329921 Sonstige anderweitig nicht aufgeführte Freizeitaktivitâten

Sie kann im Übrigen alle kaufmtinnischen und finanziellen Handfungen in Bezug auf bewegliche und unbewegliche Güter vollziehen, die für die Verwirklichung des Gegenstandes der Gesellschaft notwendig oder auch nur nützlich sind oder welche die Entwicklung der Gesellschaft erleichtem kennen.

Die Gesellschaft ist zu allen zur Erreichung des Geselfschaftszwecks und -gegenstandes notwendigen oder nûtzlichen Geschiften und Mal3nahmen, zum Erwerb anderer sowohl gleichartiger oder âhnlicher, als nicht gleicher oder tthnlicher Untemehmen, zur Beteiligung an solchen Untemehmen, zum Abschluss von Interessengemeinschaften oder zur Beteiligung an vorübergehenden oder nicht befristeten Untemehmenszusammenschlüssen sowie zur Vergabe von Lizenzen und sonstigen Rechten im In- und Ausland berechtigt.

Sie kann ebenfafls als Verwalter oder Gescheftsführer einer Gesellschaft handefn.

Sie kann ihren Gegenstand sowohl in Belgien ais auch im Ausland verwirklichen, auf alle Aden und gem den Modalitâten, die ihr als die geeignetesten erscheinen.

Artikel 4.- Bekanntmachungen

Die Gründung der Gesellschaft und deren spâteren Beschlüsse und Bekanntmachungen werden, soweit dies gesetzlich erforderlich ist, im belgischen Staatsblatt vereffentlicht.

Artikel 5.- Dauer

Die Gesellschaft wird ab dem vierzehnten Mârz zweitausenddreizehn für eine unbegrenzte Dauer gegriindet.

Die Gesellschaft kann durch den Tod, Entmündigung, Konkurs oder Zahlungsunfâhigkeit eines der Gesellschafter nicht aufgelóst werden

Titel Il : Kapital, Anteile

Artikel 6.- Kapital

Das Kapital der Gesellschaft wird auf zweihunderttausend Euro festgesetzt, dargestelit durch einhundert Anteile ohne Nennwert.

Artikel 7.- Zeichnung und Freimachung

Dieses Kapital ist vollstândig gezeichnet und freigemacht.

Titel Ill : Gesellschaftsanteile

Artikel 8.- Rechtsgleichheit

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Jeder Gesellschaftsanteil gibt ein gleiches Recht an der Aufteilung der Gewinne und der Liquidationsergebnisse.

Artikel 9.- Unteilbarkeit der Anteile

Falls mehrere Personen Eigentümer eines Gesellschaftsanteils sind, und in dem Faite von Streitigkeiten betreffend des Eigentums der Anteile ist die Geschâftsführung berechtigt, die Rechte der Anteile zu suspendieren, bis zu dem Zeitpunkt, wo der Gesellschaft gegenüber nur ein Eigentümer benannt wurde.

In Ermangelung einer Einigung bei Nutzniellung und nacktem Eigentum vertritt der Nutznieller allein alle berechtigten Personen,

Artikel 10.

Die Gesellschaftsanteile sind nominativ.

Die Rechte der einzelnen Teilhaber ergeben sich ausschliel3lich aus den gegenwártigen Statuten, den eventuellen Anderungen derselben sowie aus den rechtmâIlig erfolgten Anteilsübertragungen

Jeder Gesellschafter oder interessierte Dritte kann vom Gesellschaftsregister Kenntnis nehmen. Artikel 11.- Abtretung und Obertragung der Anteile

1. Abtretung unter Lebenden

a)Falls die Gesellschaft bei der Abtretung nur zwei Gesellschafter hat, ist die Abtretung eines Gesellschafters alter oder eines Tells seiner Anteile nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung des anderen Gesellschafters müglich.

Diese Zustimmung ist ebenfails notwendig bei Abtretung an eine Person der Familie.

Die Ablehnung dieser Erlaubnis ist unwiderrutlich.

Der sich widersetzende Gesellschafter hat, ab dem Tage des Antrags, sechs Monate Zeit einen Kdufer zu finden, anderenfalls er verpflichtet ist, die Anteile selber zu kaufen oder die Ablehnung zurückzunehmen.

Der Kaufpreis wird wie hiemach erklârt festgelegt.

b)Falls die Gesellschaft meter ais zwei Gesellschafter bat, kunnen die Anteile eines Gesellschafters nur dann, unter Nichtigkeitsbedingung, unter Lebenden gegen Entgelt oder unentgelttich abgetreten werden, wenn mindestens die Hâlfte der Gesellschafter, welche mindestens die Hâlfte des Kapitals vertreten müssen, unter Abzug der Anteile, welche für die Ûbertragung vorgesehen sind, ihr Einverstündnis geben.

Die Entscheidung wird in einer Generalversammiung getroffen, die durch die Geschâftsführung auf Antrag des Gesellschafters, der abzutreten beabsichtigt, einberufen wird.

Besagte Generalversammiung muss innerhalb eines Monats nach dem Antrag abgehalten werden und der Beschluss wird den Beteiligten innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Versammlung durch Einschreibebrief mitgeteilt.

Die Abwesenheit eines Gesellschafters bei der Generalversammlung, die über die Frege beschliellt, es sel deun er habe schriftlich ab-'gestimmt oder sich vertreten lassen, setzt sei-ene Zustimmung voraus. Das Gleiche gilt für je-iden weillen Stimmzettel.

Diese Zustimmung ist ebenfalis notwendig, wenn die Anteile einem Mitgesellschafter, dem Ehe-'gatten, den Var- oder Nachfahren abgetreten werden sollen.

Die Ablehnung dieser Zustimmung ist unwiderruf-'tich, Die Gesellschafter die sich widersetzen haben sechs Monate nach der Ablehnung Zeit ei-mnen Kâufer zu finden, anderenfalls sie ver-pflichtet sind, die Anteile selbst zu kaufen oder die Ablehnung zurückzunehmen.

Der Kaufpreis der Anteile wird jedes Jahr durch die ordentiiche Generalversammlung nach der Zu-istimmung der Bilanz festgelegt. Dieser Punkt muss in der Tagesordnung aufgeführt sein. Dieser Preis ist bis zur ndchsten ordentlichen Gene-ralversammlung bindend und kann nur zwischen-'zeitlich durch eine Generalversammlung, welche mit Mehrheiten, die vorgesehen sind für eine Statutenânderung, entscheiden muss, abgeündert werden. Der Preis ist zahlbar spâtestens ein Jahr nach dem Antrag auf Abtretung.

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Die Dividenden sirrd im Verhâltnis zwischen dem Zeilenten und dem Übemehmer zu verteilen und zwar gerechnet ab dem Datum der Anfrage aufAb-4retung.

in keinem Fali kano der Zedent die Auflüsung der Gesellschaft verlangen, aul3er wenn die Zah-'lung binnen Jahresfrist nach Ablehnung der Zu-'stimmung hiervor erwâhnt, nicht geleistet wur-de,

2. Übertragung durch Erbfolge

a)Falls die Gesellschaft nur zwei Gesellschafter hat, kann der überiebende Gesellschafter - die Gesellschaft mit den Erben oder Vermâchtnisnehmem weiterführen;

-die Erben oder Vermâchtnisnehmer des verstorbenen Geselischafters unwiderruflich ablehnen

Der Gesellschafter hat sechs Monate nach der Ablehnung, welche innerhalb eines Monats nach dem Tode des Geselischafters erfolgen muss, anderenfalls er der Übertragung zustimmt, Zeit, eiven Kaufer zu finden, anderenfalls er verpflichtet ist, die Anteile selber zu kaufen, geman, den hiervor aufgeführten Fristen und Preisen, cder die Ablehnung zurückzuneh-'men;

b)Falis die Gesellschaft meter als zwei Antellhaber hat, kdnnen die Anteile durch Erbfolge übertragen werden, wenn mindestens die Hülfte der Geselischafter, welche mindestens die Halite des Kapitals vertreten mussen, unter Abzug der Anteile die übertragen werden sollen, mit der Übertragung einverstanden sind.

Die Zustimmung hat gemaf3 der unter 1,6) aufgeführten Prozedur zu erfolgen.

Diese Zustimmung ist ebenfalls notwendig, fans die Anteile einem Gesellschafter, dem Ehegatten, Ver- oder Nachfahren des Verstarbenen übertragen werden salien.

Die Erben und Vermchtnisnehmer, welche nicht Geselischafter werden kunnen, haben Anrecht auf den Wert der Anteile,

Dieser Wert wird wie hiervor beschrieben festgelegt.

Die eventuellen Dividenden werden ebenfalls wie hiervor beschrieben getelit.

Fans die Zahlung nicht binnen Jahresfrist ab dem Todestage geschehen ist, sind die Erben oder Vermâchtnisnehmer berechtigt, die Auflá-'sung der Gesellschaft vorzunehmen.

Artikel 12,-Anderung des Kapitals

Bei einer Kapitalerhahung durch Bareinlagen muss den Geseiischaftem eiti Vorkaufsrecht proportionnel zu ihren Beteiligungen gewâhrt werden.

Die Generalversammlung kann das Vorzugsrecht bei ihrem Beschluss zwecks Kapitalerhdhung durch neue Einbringung ganz oder teilweise ausschiiefFen. Der Beschluss kann nur auf die Art und Weise gefasst werden, die fur eine Satzungsünderung vorgeschrieben ist.

Artikel 13.-

Die Erben, Glâubiger und anderen Berechtigten des Gesellschafters kdnnen sich in keinem Far] in die Geschaltsführung der Gesellschaft einmischen noch die Versiegelung von Gütem und Werten der Gesellschaft verlangen und die Liquidation sowie die Aufteilung ihres Vermogens betreiben, mit Ausnahme des Hiervorgesagtem.

Titel IV : Verwaltung und Aufsicht

Artikel 14.-

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschâftsführer gesichert die Mitglied oder Nichtmitglied der Gesellschaft sind und die allein befugt sind, die Leitung der Geschafte zu übemehmen,

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Die Geschâftsführung kann ebenfalls durch eine moralische Person gewdhrleistet werden, welche verpflichtet sein wird, einen stündigen Vertreter zu benennen.

Die Zahl der Geschâftsführer, sowie die Rechte des alleinigen Geschâftsführers oder der Geschàftsführer und die Dauer ihres Mandats werden durch die Generalversammlung festgelegt. Bern oder die Geschâftsführer werden die ausgedehntesten Verwaltungs- und Verfügungsrechte für die Geschâftsführung der Gesellschaft übertragen. Zu ihrer Zustdndigkeit gehoren alle Handlungen, die durch das Gesetz oder die Satzung nicht der Generalversammlung vorbehaiten sind.

Jeder Geschâftsführer besitzt getrennt die sâmtlichen Verwaltungs- und Verfügungsrechte mit Ausnahme derjenigen, die durch das Gesetz der Generalversammlung vorbehalten sind.

Artikel 16.-

Der oder die Geschâftsführer unterschreiben alle Dokumente, Urkunden und sonstigen Schriftstücke im Namen der Gesellschaft mit ihrem eigenen Namen, mit Angabe ihrer Eigenschaft und Benennung der Gesellschaft.

Aile Urkunden, die die Gesellschaft verpflichten auller diejenigen der tàglichen Geschâftsführung, das heilat alle Urkunden über Verfügungshandlungen, müssen rechtmMig durch den oder die Geschâftsführer unterzeichnet werden, ohne dass derselbe sich Dritten gegenüber mit einer besonderen Genehmigung ausweisen braucht.

Artikel 16:

Mit Genehmigung der anderen Geschâftsführer kann jeder Geschâftsführer, für die Dauer die sie bestimmen, die tâgliche Geschâftsführung übertragen.

Diese Person erhâlt gegebenenfalis den Tite!  beauftragter Geschâftsführer".

Titel V : Die Generalversammlung

Artikel 17,-

Die ordentliche Generalversammlung findet statt alijahrlich am vierten Freitag des Monats Juni um achtzehn Uhr_ Falls dieser Tag ein Feiertag ist, sa findet sie am darauffolgenden Werktag zur gleichen Uhrzeit statt

Artikel 18

Die aullerordentliche Generalversammlung findet statt sobald das Interesse der Gesellschaft dies verlangt oder auf Antrag solcher Tellhaber, die ein Fünftel des Gesellschaftskapitals vertreten.

Artikel 19:

Jede Generalversammlung muss durch die Geschâftsführung mit der Frist von fünfzehn Tagen im Voraus mit Einschreibebrief, unter Bekanntmachung der Tagesordnung, einberufen werden.

Sie kann auch, wenn alle stimmberechtigten Anteile vertreten sind, ohne die vorgenannte Frist über aile ihr auf der Generalversammlung unterbreiteten Anti-âge beraten und entscheiden.

lm Falle eines einstimmigen Beschlusses der Gesellschafter kann die Generalversammlung auch in schriftlicher Fonn gemâss den gesetzlichen Bestimmungen abgehalten werden.

Artikel 20.-

Die ordentliche und auflerordentliche Generalversammlung findet am Gesellschaftssitz oder an einem in der Einladung bezeichneten Ort statt.

Artikel 21.-

Jeder Anteil verfügt über eine Stimme.

Jeder Anteilhaber kann selbst abstimmen.

Die Stimmabgabe durch einen Vertreter ist mbglich, ween dieser eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Teilhabers vorweist und selbst als Gesellschafter stimmberechtigt ist.

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Artikel 22.-

Gleich wie hoch die Anzahl der vertretenen Stimmen ist, werden die Gesellschaftsbeschlüsse in den Generalversarnmlungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Slimmen gefasst, soweit das Gesetz oder der gegenwârtige Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Mehrheit vorschreibt.

Titel VI : Bilan, Gewinnverteilung

Artikel 23.-

Das Geschüftsjahr beginnt am ersten Januar eines jeden Jahres und endet am einunddreissigsten Dezember.

Artikel 24.-

Am Ende eines jeden Jahres werden das Inventar und die Bilanz sowie die Ergebnisrechnung aufgestellt, entsprechend den Bestimmungen des Gesetzbuches der Gesellschaften.

Artikel 25.-

Vom Reingewinn sind jührfich fünf Prozent dem gesetzlichen Reservefonds zuzuführen bis letzterer zehn Prozent des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Auf Vorschlag des Geschetsführers oder der Geschâftsführung entscheidet die Generalversammlung über die Verwendung des hiemach verbleibenden Reingewinns. Die Geschâftsführer sind berechtigt, Vorschüsse auf die eventuell zu zahlenden Dividenden auszuzahlen.

Titel VII : Auflüsung der Gesellschaft

Artikel 26.-

1m Palle der Auflüsung der Gesellschaft aus gleich welchem Grunde erfolgt die Liquidation derselben durch den oder die Geschüftsführer in ihrer Eigenschaft als Liquidatoren soweit nicht durch die Generalversammlung andere Personen zu Liquidatoren bestimmt werden.

Die Liquidatoren verfügen über die weitgehendsten Befugnisse so wie sie in den Bestimmungen des Gesetzbuches der Gesellschaften oder durch die Generalversammlung vorgesehen sind,

Artikel 27,-

Nach Begleichung aller Schulden dient die Nettoaktiva zuerst zur Rückzahlung, set es in bar oder mittels Wertpapieren des freigemachten, nicht amortisierten Telles der Gesellschaftsanteile.

Wenn die Gesellschaftsantelle in einem gleichen Verhâltnis nicht alle freigemacht sind, stellen die Liquidatoren vor jeglicher Verteitung zunâchst das Gleichgewicht wieder her, indem alle Geschüftsanteile auf absolut gleichen Fut3 gestellt werden, set es durch Zahlung zusâtzlicher Summen zu Lasten der nicht hinreichend freigemach-'ten Anteile, sel es durch vorherige Rückzahlung in bar zugunsten der in einem hüheren Verhiltnis freigemachten Geschâftsanteile.

Titel VIII : allgemeine Bestimmungen.

Artikel 28

Zwecks Ausführung des Gegenwârtigen wühlen alle Geseilschafter, Geschâftsführer oder Liquidatoren Wohnsitz am Sitz der Gesellschaft, wo alle Mitteilungen, Vorladungen, Anweisungen und Zustehlungen rechtsgültig gemacht werden konen,

KAPITEL III ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN

Das erste Geschâftsjahr beginnt am 14. Mârz 2013 und endet am einunddreissigsten Dezember zweitausenddreizehn.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet im Jahre zweitausenvierzehn statt. KAPITEL IV : ERNENNUNGEN

Die GrOndungemitglieder der Gesellschaft emannten für die Dauer der Gesellschaft zum Geschâftsführer

Herr Marc van der Linden

Herr Edwin Kappert

Sie haben die weitgehendsten Verwaltungs- und Verfügungsrechte und unterschreiben allein sâmtliche Akten der Gesellschaft.

Sie erklârten dieses Amt anzunehmen.

Welter wird zum stândigen Vertreter der Gesellschaft bezeichnetr Herr Marc van der Linden und Herr Edwin Kappert, welche annehmen.

Für analytischen Auszug,

Edgar HUPPERTZ

Noter

Akte gieichzeitig hinterlegt: Ausfertigung der Urkunde.

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"

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bitte suf der letzten Selle des jeik_a angeben: Auf der Vorderselte : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Persan Driften gegenüber zu verfreten

Auf der Rückseite : Name und Unlerschrift

31/08/2015 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2014, GEN 26.06.2015, NGL 26.08.2015 15474-0510-011

Coordonnées
MARED INDOOR

Adresse
OUREN 14 4790 REULAND

Code postal : 4790
Localité : Reuland
Commune : BURG-REULAND
Province : Liège
Région : Région wallonne