MEDIMOTION

Divers


Dénomination : MEDIMOTION
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 841.322.867

Publication

05/11/2013
ÿþr

MOD WORD 17.7

11:41 Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bel der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist

l3nte'<nehnrº%ensnr. : 0849.322.887

Gesellschaftsnarrse

(valf ausgeschrieben) : Medimotion

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 05/11/2013 - Annexes du Moniteur belge

(abgekirrzt) :

Rechtsfurr : Privatgeselischaft mit beschrrnkter Haftung

Sitz : Aachener Strar e 200 , 4730 Raeren

(volstandige adresse)

Gegenstand

der Urkunde : Hinteriegung des Berichts des Geschâftsfiihrers und Revisors

Bericht des Geschâftsführers und des Revisors im Faite des Erwerbs durch die Gesellschaft wichtiger Vermügensgegenstânde , die dem Gründer! Geschâftsführer gehoren.

Oliver Dussin

Geschâftsführer

Bitte eut der tetzten Seite ries Tells $ ongeben : Auf der Vorderselee

A~fk~der t3cackseiRe

: Né1711e und iifenseth]lt dL" :S beLLrirnndeRden Nott7rs orler dor Personen, die dazu en47ilehtigt sinrL die jrJrisliset' Poison .Dritten _qegenliUer zu vnrtreten

Name und Uer:sctarit`i.

10/09/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2012, GEN 22.06.2013, NGL 30.08.2013 13569-0165-013
06/12/2011
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veróffentlichen ist

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Gesellschaftsname

(volt ausgeschrieben) : "MEDIMOTION PGmbH"

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4730 HAUSET, Aachener Stra(3e 200

Unternehmensnr : 405,4v. 322. P6 "

Gegenstand GRÜNDUNG - ERNENNUNGEN

der Urkunde

Aus einer Urkunde getuigt vor Notar Jacques RIJCKAERT, assoziierter Notar, Mitglied der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Form einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung  Jacques RIJCKAERT & Antoine RIJCKAERT, assoziierte Notare" mit Sitz in Eupen, am 17. November 2011, Registriert drei Bli3tter ohne Zusatz in Eupen, am 21. November 2011, Band 199, Blatt 61, Fach 01, erhalten 25,00 E, Der Hauptinspektor a.i. A.F.MOCKEL", geht hernor, dass:

1/ Herr DUSSIN Oliver, geboren zu Aachen (D), am 20. Dezember 1974, deutscher Staatsangeh5rigkeit, (NN 74.12.20 485-68), und dessen Ehegattin,

2! Frau LAMOUR Aimée, geboren zu Maastricht (NL), am 24. Januar 1975, niederlândischer Staatsange-hürigkeit, (NN 75.01.24 420-54),

beide wohnhaft in 4730 Raeren, Neudorfer Berg 18, welche erklüren in Deutschland am 12. September 2001 geheiratet zu haben, ohne einen Ehevertrag abgeschlossen zu haben;

3/ Herr ANTONIADIS Efstratios, geboren zu Aachen (D), am 28. Juli 1986, belgischer Staatsangehdrigkeit, (NN 86.07.28 433-97), ledigen Standes, wohnhaft in 4700 Eupen, Bergstral33e 42;

eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung gegründet haben:

STATUTEN

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt enter der Bezeichnung: "MEDIMOTION PGmbH", Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verd ffentlichungen müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Rechtspersonenregister, gefolgt von der Abkürzung RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4730 HAUSET, Aachener Straf3e 200.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluf3 der Geschüftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes verüffentlicht. Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat als Gegenstand :

- die Ausübung der Osteopathie;

- das Betreiben einer Fitness- und Gesundheitszentrums.

Die vorstehende Aufzâhlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrdnkend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

lm allgemeinen kann die Gesellschaft jegliche Handlung vornehmen die zivilrechtlichen finanziellen oder industriellen Charakter hat und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter bezieht und direkt oder indirekt, gânzlich oder teitweise mit dem Gegenstand in Verbindung steht oder geeignet ware, die Verwirklichung dieses Gegenstands zu erteichtem oder zu fôrdern.

Die Gesellschaft kann durch Einlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Intervention oder sonstwie sich an Unternehmen beteiligen, die in Belgien oder im Auslande bereits bestehen oder noch gegründet werden, wenn diese Unternehmen denselben oder einen ahnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft haben.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Aufldsungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Bitte auf der Ietzten Selle des Teils l3 angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeiciinung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/12/2011- Annexes du Moniteur belge

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ). Es zerfallt

in einhundert (100) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. Jeder Anteil entspricht einem/Einhundertstei (11100)

des Gesellschaftsverm5gens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundert (100) Gesellschaftsanteile werden wie foigt gezeichnet:

- durch Herrn DUSSIN Oliver : 55 Anteile

- durch Frau LAMOUR Aimée : 15 Anteile

- durch Herrn ANTONIADIS Efstralios : 30 Anteile

Jeder dieser Anteile ist augenblicklich zu einem/Driftel (1/3) freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der  KBC Bank" in Raeren unter Nummer 13E30 7310 2140 1811 , hinteriegt worden. Eine Bankbescheinigung aus der dies hervorgeht ist dem amtierenden Notar ausgehandigf worden.

Die Erschienenen erklaren und erkennen an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einee Betrag von sechstausendzweihundert Euro (6.200,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 7.

Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und allein durch die Geschaftsführung beschlossen. Jede aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile angerechnet.

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammlung, welche zu den bei Statutenanderungen vorgesehenen Bestimmungen beschliel t, erheht oder ermafbigt werden.

1n diesem Falle müssen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Gesellschaftern angeboten werden, im Verhaltnis zu dem Teil des Kapitals, welches deren Anteile vertritt. Die Geschaftsführung beschlieat und teilt den Gesellschaftern die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes im Falle von Kapitalerhehung durch Bareinlagen mit.

ARTIKEL 8.

Die Anteile geiten als Namensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Gesellschafterregister eingetragen. Die Anteile sind unteilbar. Sollten für einen Anteil mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft als Eigentümer anzusehen ist, Das Gleiche gift im Falie der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils.

ARTIKEL 9.

Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, darf ein Gesellschafter, sei es entgeltfich oder unentgeltiich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todeswegen nicht einem Nicht-Geselischafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich ziehen.

ARTIKEL 10.

Die Geschaftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschaftsführern anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falie für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschaftsführung kann die tagliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschaftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmachtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschaftsführer werden die notwendigen Voelmachten übertragen, um aile zur Tâtigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kbnnen. Gerichtliche Klagen, sowohl ais Klager wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschaftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwel Geschaftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, die die Geseiischaft verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, aile Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfângern durch zwei Geschaftsführer unterschrieben, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschaftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 14.

Den Geschaftsführern kunnen feststehende oder veranderliche Entschadigungen gewahrt werden, die aus den allgemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Hehe durch die Generalversammlung der Gesellschafter festzusetzen ist. Das Mandat eines Geschaftsführers kann ebenfalls unentgeltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemal3 den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treeen zu einer Generalversammiung zusammen, um über aile sie interessierenden Geschafte zu bersten.

Jedes Jahr tindet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Einladungen vorgeschriebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am driften Samstag des Monates Juni um achtzehn Uhr. Ise dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nachstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls auf3erordentlich, gemaí3 den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedesmal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschaftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und eri rtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

Teil B - Fortsetzung

ARTIKEL 17.

Das Geschaftsjahr beginnt am ersten Januar urn am einunddreif3igsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschaftsführung das Inventer und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bitanz, das Resultatskonto sowie dessen Antage, und bilden ein Ganzes. AuRerdem erstelit die Geschaftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschaftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bitanz, nach Abzug aller aiigemeinen Kosten, Soziailasten und Abschreibungen, bildec den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunachst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, ween der Reservefonds ein/Zehntet des Gesell-schaftskapitals erreicht hat.

Das Saldo wird der Generalversammiung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschtielat. Es sei bemerkt, daf3 jeder Anteit ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschlul3 der Generalversammiung aufgelbst werden. lm Falle der Auffósung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemass Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über . Gesellschaften fest.

Nach Begieichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient der Nettoaktiv zunachst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteilen. Der verbleibende Überschuss wird zwischen allen Gesellschaftern gemaft der Anzahl ihrer Anteile verteilt. ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwârtigen Satzungen wâhlt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschaftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

ARTIKEL 21.

Für Alles was in den gegenwârtigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Partelen sich auf das Gesetzbuch über Gesellschaften.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschaftsjahr beginnt mit dem heutigen Tage um am einunddreif3igsten Dezember zweitausend-zwdif zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach statt am dritten Samstag des Monates Juni zweitausenddreizehn um achtzehn Uhr.

Me im Namen der sich in Gründung befindenden Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen werden ausdrücklich durch die Gesellschaft übernommen und durch diese bestatigt.

AUf3ERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG - ERNENNUNGEN

1m gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt und die Gesellschaft gegründet ist, sind die vorgenannten Gesellschafter zu einer aullerordentlichen Generalversammlung zusammengetreten.

Einstimmig beschliellt diese Generalversammlung für eine unbestimmte Zeitdauer als nicht-statutare Geschaftsführer zu ernennen, die eingangs unter 1/ und 3/ vorgenannten Erschienenen, die Herren DUSSIN Oliver und ANTONIADIS Efstratios, die dieses Amt annehmen.

Für gleichlautenden analytischen Auszug : Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar.

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde; man überschlag1 den Finanzplan.

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bitte auf der letzten Seite des Teits 8 angeben : Auf der Vorderselte' Name und Eigenschafi des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenober. zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

19/10/2015 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2014, GEN 20.06.2015, NGL 07.10.2015 15646-0238-015
03/11/2016 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2015, GEN 18.06.2016, NGL 25.10.2016 16662-0440-015

Coordonnées
MEDIMOTION

Adresse
AACHENER STRABE 200 4730 HAUSET

Code postal : 4730
Localité : Hauset
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne