MILCHERZEUGER INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT, ABGEKURZT : MIG-DG

Divers


Dénomination : MILCHERZEUGER INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT, ABGEKURZT : MIG-DG
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 845.347.971

Publication

30/04/2012
ÿþMQD 3.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist

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i.ausee-chrserrrn, Milcherzeuger lnteressengemeinschaft Deutschsprachige Gemeinschaft

MIG-DG

~r~Lf,fb.w Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

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Aus dem privatschriftlichen Protokoll der Gründungsversammlung vom 7. Februar 2012 geht hervor: Am 7. Februar 2012, um 21 Uhr, sind folgende Personen zusammengekommen:

1. Herr COHNEN Jose, geboren zu St. Vith am fünften November neunzehnhundertvierundsiebzig, NN 74 11 05101-22, wohnhaft In 4770 AMEL, Meyerode 12b,

2. Herr CRANSHOF Marc, geboren zu Eupen am fünfundzwanzigsten August neunzehnhundertzweiundachtzig, NN 82 08 25 039-19, wohnhaft in EUPEN, Monschauer StraRe 93,

3. Herr FRAUENKRON Max, geboren zu St. Vith am zwi lften Januar neunzehnhundertsechsundachtig, N 86 01 12 191-01, wohnhaft in 4780 ST.VITH, Neundorferstra(3e 13,

4. Herr GENTEN Sven, geboren zu St.Vith am aohtzehnten Oktober neunzehnhundertsechsundachtzig, NN 86 10 18 251-18, wohnhaft in 4770 SCHOPPEN-AMEL, Am Sidders 29,

5. Herr HICK Daniel, geboren zu Eupen am fünfundzwanzigsten August neunzehnhundertachtzig, NN 80 08 25 271-36, wohnhaft in 4730 HAUSET, Asteneter Stalle 19,

6. Herr KAUT Erwin, geboren zu St. Vith am einundzwanzigsten Januar neunzehnhundertsechsundsechzig, NN 66 01 21 347-28, wohnhaft in 4790 BURG-REULAND, Bracht 12,

7. Herr LEONARDY Bernard, geboren zu St.Vith am driften September neunzehnhunderteinundsechzig, NN 61 09 03 235-45, wohnhaft in 4780 HINDERHAUSEN, Hinderhausen 61,

8. Herr LENTZ Rainer, geboren zu Malmedy am siebenundzwanzigsten Mérz

neunzehnhundertfünfundsiebzig, NN 75 03 27 293-08, wohnhaft in 4770 SCHOPPEN-AMEL, Helleburen 4,

9. Herr LOYENS Pierrot, geboren zu Eupen am vierundzwanzigsten Oktober neunzehnhundertvierundfünfzig, NN 54 10 24 185-08, wohnhaft in 4711 Walhorn, Rabotrath 199,

10. Herr MERTES CHRISTIAN, geboren zu Malmédy am zweiundzwanzigsten Dezember neunzehnhundertsechsundsiebzig, NN 76 12 21 197-47, wohnhaft in 4770 SCHOPPEN-AMEL, Messeweg 11,

11. Herr MÜLLER Jürgen, geboren zu St.Vith am achtundzwanzigsten Dezember neunzehnhundertsechsundsiebzig, NN 76 12 28 153-08, wohnhaft in 4770 VALENDER-AMEL, Niederhardt 26,

12. Herr PAUELS Hubert, geboren zu St. Vith am fünfundzwanzigsten Mérz neunzehnhundertvierundsechzig, NN 64 03 25 339-82, wohnhaft in 4770EIBERTINGEN-AMEL, Buchenweg 33,

13. Herr PONEN Erich, geboren zu Eupen am dreisigsten Mai neunzehnhundertsechsundsechzig, NN 66 05 30 255-72, wohnhaft in 4731 EYNATTEN, Langstraffe 7,

14. Herr SARLETTE Carlo, geboren zu Malmédy am neunzehnten September neunzehnhundertneunundsechzig, NN 69 09 19 267-93, wohnhaft in 4750 WEYWERTZ, Am Struck 35,

15. Herr SCHNEIDER Elmar, geboren zu Malmedy am fünfundzwanzigsten Februar neunzehnhunderteinundsiebzig, NN 71 02 25 375-89, wohnhaft in 4760 BOLLINGEN, Honsfeld 5a,

16. Herr SCHÔPGES Erwin, geboren zu St. Vith am siebzehnten Juni neunzehnhundertvierundsechzig, NN 64 06 17 311-80, wohnhaft in 4770 AMEL, lm Tdmmel 11,

17. Herr SCHUMACHER Philippe, geboren zu Nidrum am siebzehnten Juli neunzehnhunderteinundsechzig, NN 61 07 17 149-89, wohnhaft in 4750 NIDRUM, Dellenstrasse 17,

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und vereinbaren als Gründungsmitglieder, eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht gemass Gesetz vom 27. Juni 1921, abgeândert durch Gesetz vom 2. Mai 2002 zu gründen.

Sie legen deren Satzung wie foigt fest:

KAPITEL I

Bezeichnung

Artikel 1. - Bezeichnung

Die Bezeichnung der Vereinigung lautet

"MILCHERZEUGER INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT, Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht".

Aile von der Vereinigung erstellten oder ver+ ffentlichten Schriftstücke, Dokumente, Anzeigen und sonstigen Belege, müssen hinter dem Namen der Vereinigung die Worte "Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht" oder die Abkürzung V.o.G. veemerken.

Artikel 2. - Sitz

Der Sitz der Vereinigung befindet sich in Schoppen, Helleburen 4, 4770 AMEL.

Sie unterliegt dem Gerichtsbezirk Eupen.

Der Sitz kann durch Beschluss des Verwaltungsrates an jeden anderen Ort innerhaib Belgiens verlegt

werden.

Jegliche Verânderung des Sites muss in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt verbffentlicht werden.

Artikel 3. - Zielsetzung

Der Zweck der Vereinigung sind alle Aktivitüten, die direkt oder indirekt in Verbindung stehen mit:

- der Organisation von landwirtschaftlichen Weiterbildungen und Informationsveranstaltungen;

- den kostendeckenden Milchpreis zu erreichen und zu halten;

- die Interessen der Milchproduzenten auf allen Ebenen zu vertreten;

- dem Ankauf von Material für diese Dienste ;

-der Zusammenführung von Milcherzeuger sowie deren Sympathisanten, uni zwischen ihnen ein Zusammengehdrigkeitsgefühl zu schaffen und andererseits, einem jeden von ihnen im Bedarfsfall direkt oder indirekt moralische oder materielle Unterstützung zukommen zu lassen.

-der Veranstaltung von freundschaftlichen Zusammenkünften, z.B. Ausflüge, Familientag, Sommerfesten use..

Sie kann alle Handiungen ausführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Verbindung stehen oder die dazu geeignet sind, diesen zu verbessern. Sie kann sich für alle Aktivitâten interessieren, die mit ihrer eigenen gleichartig sind oder diese welter entwickeln kunnen.

Artikel 4. - Dauer

Die Vereinigung wird für eine unbegrenzte Dauer gegründet. Sie kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen aufgelost werden.

KAPITEL Il

Mitglieder

Artikel 5. - Mitglieder

Die Vereinigung besteht aus effektiven und angenommenen Mitgliedern.

Die effektiven Mitglieder sind die Personen die im Besitz einer gültigen Betriebsnummer, ausgestellt durch

das Landwirtschaftsministerium und die ebenfalls Milchproduzent sind.

Allein die effektiven Mitglieder sind stimmberechtigt.

Die angenommenen Mitglieder werden durch den Verwaltungsrat ernannt.

Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt. Sie darf jedoch nicht weniger als neun (9) betragen.

Die ersten Mitglieder sind die unterzeichnenden Gründungsmitglieder.

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MOD 3.2

Die effektiven Mitglieder sind verpflichtet Mitglied der MIG (Belgien) (Unternehmensnr. 0807.353.665) zu sein.

Artikel 6. -Aufnahme

Jede Person, welche Mitglied der Vereinigung werden máchte, muss seine Kandidatur zur Mitgliedschaft mittels eines vorgeschriebenen Anmeldeformulars stellen. Der Verwaltungsrat het die M6glichkeit eine Kandidatur anzunehmen oder abzulehnen. Diese Entscheidung des Verwaltungsrates kann nicht angefochten werden.

Artikel 7. _Ausschluss

Die Mitglieder kônnen die Vereinigung jederzeit verlassen, indem sie dem Verwaltungsrat ihren Rücktritt schriftlach mitteilen.

Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden oder vertretenen Mitglieder ausgesprochen werden.

Die Mitglieder dürfen die Beitrage, die sie selbst oder ihre Rechtsvorganger eingezahlt haben, nicht zurückfordern. Sie dürfen weder eine Rechnungsaufstellung oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von Siegein, noch ein Inventer anfordern oder beantragen.

Die Mitglieder der Vereinigung gehen keinertei perstinliche Hattung in Bezug auf die Verpflichtungen der Vereinigung ein.

Die Mitglieder der Vereinigung kônnen von derselben auf keine Art und Weise und aus keinem irgendwelchem Grund für in Folge der Tatigkeit der Vereinigung verursachte Schaden Entschadigungen oder Schadensersatz fordern.

Die Mitgliedsbeitrage werden jedes Jahr vom Verwaltungsrat auf einen bestimmten Eetrag pro Mitglied

festgesetzt, wobei der Jahresbeitrag für jedes Mitglied nicht hôher sein darf als eintausend (1.000) Euro.

Die angenommen Mitglieder zahlen keinen Beitrag.

Gilt ebenfalls als ausgetreten das Mitglied, das seinen Beitrag nicht bezahlt.

Artikel 8. - Mitgliederregister

Am Vereinigungssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Dieses Register enthalt Namen, Vornasnen und Wohnsitz der Mitglieder, im Faite einer juristischen Person, Name, Rechtsform und Anschrift des Sitzes. Die Beschlüsse zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschluss von Mitgliedern werden binnen 8 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des Beschlusses erhalt, in das Mitgliederregister eingetragen.

Alle Mitglieder und interessierte Drittpersonen haben das Recht, am Sitz der Vereinigung Einsicht in das Register zu nehmen.

KAPITEL III

Generalversammlung

Artikel 9. - Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere zustandig für :

1.die Anderung der Satzung;

2.die Bestellung und Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder;

341e Bestellung und Abberufung der Kommissare;

4.die den Verwaltungsratsmitgliedern und Kommissare zu erteilende Entlastung;

5.die Billigung des Haushaltsplans und des Jahresabschiusses;

6.die freiwillige Auflôsung der Vereinigung;

7.den Ausschluss von Mitgliedern;

8.011e Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und auf Grund der Satzungen

verliehenen Befugnisse hinausgehen.

Jedes Mitglied hat das Recht, den Versammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen. Alle effektiven Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jedes von ihnen verfügt über eine Stimme. Ein effektives Mitglied kann eich durch ein anderes effektives Mitglied vertreten lassen. Ein effektives Mitglied kann hdchstens die Vollmacht eines einzigen anderen Mitgliedes erhalten. Die Vollmacht muss schriftlich verfasst sein und dem Prâsidenten vor der Generalversammlung ausgehándigt werden. Die Abstimmungsrnodalitâten entsprechen denen, die gesetzlich vorgesehen sind.

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MOD 3.2

Artikel 10. - Einberufung

Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden, diese findet jedes Jahr im Laufe des ersten Trimesters staff.

Aullerordentliche Generalversammlungen kónnen so oft einberufen werden, wie es für die Interessen der Vereinigung erforderlich ist. Eine au(erordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder dies schriftlich beantragen.

Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat durch einen einfachen Brief vorgenommen, der jedem Mitglied wenigstens 8 Tage vor der Versammlung zugesandt wird. Darin muss die Tagesordnung, die Zeit und der Ort der Versammlung angegeben werden.

Artikel 11. - Tagesordnung

Auf Antrag von zwei Drittel der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder dart die Versammlung über Punkte beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies gilt jedoch nicht für Beschlüsse betreffend Ausschluss eines effektiven Mitgliedes, Auflôsung, Jahresabschluss und Haushaltsplan oder Satzungsíânderungen.

Artikel 12. - Protokolle der Generalversammlung

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in Protokolien festgehatten, die in ein speziell dafür angelegtes Register eingetragen werden, welches stdndig am Sit der Vereinigung aufbewahrt wird. Sie kdnnen dort von jedem Mitglied oder auch von jeder Drittperson, die ein berechtigtes Interesse daran nachweist, eingesehen werden. Diese Protokolle werden vom Prâsidenten, vom Sekretâr sowie von allen Mitgliedern, die dies wünschen, unterschrieben. Auszüge daraus, die vor Gericht oder anderwürtig vorzulegen sind, werden vom Prâsidenten des Verwaltungsrates oder von zwel Verwaltungsratsmitgliedern unterschrieben. Diese Auszüge werden auf entsprechendem Antrag hin jedem Mitglied oder jeder Drittperson, die ein berechtigtes Interesse daran nachweist, ausgehândigt.

KAPITEL CV

Verwaltung

Artikel 13. -Verwaltung

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus mindestens sechs (6) Mitglieder besteht welche unter den effektiven Mitgliedern ausgewhlt werden;

Die verschiedenen Funktionen der Verwalter sind:

-Prüsident

Vize-Prüsident,

-Sch rtftfü hrer,

-Kassierer,

-zwei Beisitzer.

Die Verwaltungsratsmitglieder werden von der Generalversammlung für eine Amtszeit von drei (3) Jahren gewghit.

Sie kunnen zu jeder Zeit von ihr abberufen werden. Wiederwahl ist móglich.

Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom Prâsidenten oder von mindestens einem Sechstel der Verwaltungsratsmitglieder wenigstens einmal pro Jahr einberufen.

Der Verwaltungsrat ist beschlussfàhig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend sind.

KAPITEL V

Vertretung, Haftung

Artikel 14. - Vertretung der Vereinigung

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MOD32

Der Verwaltungsrat hat die Befugnis, die Vereinigung in allen gerichtlichen und auflergerichtlichen Verhandlungen zu vertreten. Verfügungsakte einbegriffen, sowie für alles, was nicht von Rechts wegen in den alleinigen Zustândigkeitsbereich der Generalversammlung gehort. Er benótigt hierzu keine besondere Erlaubnis der Generalversammlung. Der Verwaltungsrat kann in diesem Sinne Stiftungen und Schenkungen annehmen, aile Mobiliar- und immobiliarhandiungen votlziehen, verâul3ern und kaufen, mieten und vermieten, verleihen und/oder Anleihen aufnehmen, alle Handels- und Bankgeschâfte tâtigen, in Hypothek stellen, selbst mit Anwendung der Zwangsvollstreckungsklausei, sowie Ltischungen von hypothekarischen Eintragungen gewâhren, Zustimmung und Abschluss jeden Vertrags, Geschâfts und Unternehmens tâtigen, in einem Wort, der Verwaltungsrat hat Befugnis, die Vereinigung bei allen Angelegenheiten im weitesten Sinne des Wortes zu vertreten.

Die Vereinigung ist Drittpersonen gegenüber rechtsgültig vertreten durch die Unterschrift von zwei Verwaltungsratsmitgliedern, insofern sie in Ausführung eines vorherigen Verwaltungsratbeschiusses handeln.

Gerichtsverfahren, sel es als Klâger oder Beklagte, werden im Namen der Vereinigung durch den Verwaltungsrat geführt, auf Betreiben und Betreibung ihres Presidenten oder dessen Stellvertreter, oder einer hierzu beauftragten Person.

Die Verwalter gehen hinsichtlich der Verbindlichkeit der Vereinigung keinerlei pers6nliche Verpflichtung ein. Ihre Haftung ist begrenzt auf die Ausführung des ihnen anvertrauten Mandates.

Artikel 15. - Übertragung der Befugnisse

Der Verwaltungsrat hat das Recht einen Teil seiner Befugnisse an eine Person seiner Wahl zu übertragen.

Die Geschafte und Rechtshandlungen der tâglichen Geschâftsführung, sowie die laufende Korrespondenz k6nnen durch ein durch den Verwaltungsrat ernanntes delegiertes Verwaltungsratmitglied allein unterschrieben werden. Es handelt sich hier insbesondere um alle Beziehungen zur Postverwaltung und allen anderen amtlichen oder privaten Verwaltungen.

Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Presidenten ausschlaggebend. Der Prâsident entscheidet über die Art und Weise der Abstimmung, au[3er wenn ein Verwaltungsratsmitglied aine geheime Abstimmung wünscht.

Alle nicht in den Statuten besprochenen Punkte werden entweder durch die innere Geschâftsordnung oder durch den Vorstand geregelt.

Artikel 16. - Rücktritt eines Verwaltungsratsmitgliedes

Der Rücktritt eines Verwaltungsratsmitgliedes ist nur gültig, wenn er dem Verwaltungsrat per Einschreibebrief zugestelit wird. Der Verwaltungsrat kann das zurückgetretene Verwaltungsratsmitglied bis zur nâchsten Generalversammlung ersetzen.

Artikel 17. -Jahresabschluss, Haushaitsplan

Jedes Jahr, am 31. Dezember, werden die Konten des abgelaufenen Jahres durch den Verwaltungsrat abgeschiossen. Dieser wird einen Bericht über die Tâtigkeiten der Vereinigung sowie den Haushaitsplan des nachfolgenden Geschâftsjahres und den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschâftsjahres aufsetzen. Konten, Haushalt und Bericht werden der ordentlichen Generalversammlung im Laufe des ersten Trimesters zur Billigung vorgelegt.

Die Generalversammlung entscheidet über die Entlastung des Verwaltungsrats.

Die Buchhaltung wird gemâss Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 und dessen Ausführungserlassen

geregelt.

KAPITEL VI

Satzungsânderung, Aufltisung

Artikel 18. - Satzungsânderung

Die Satzungen dürfen nur Gemâss den gesetzlichen Bestimmungen geândert werden.

Artikel 19. - Aufldsung

w' 61OD3.2

lm Falle der freiwilligen Aufldsung wird die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren ernennen und deren Befugnisse festsetzen. In allen Fí llen derAuflásung aus beliebigen GrOnden, wird das Vermogen der Vereinigung, nach der Tilgung der Schulden und Begleichung der Lasten, einer Vereinigung zugeführt, die einen âhnlichen oder gleichen Zweck hat, wie die gegenwârtige Vereinigung.

KAPITEL Vil

Abschlieflende Verfügung

Artikel 20. -

Hinsichtlich aller in den vorliegenden Satzungen nicht geregelten Punkten, geiten die Bestimmungen der Gesetzgebung über Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsichten.

Da nichts mehr zu erklí3ren oder zu beschlief3en ist, ist die Gründungsversammlung aufgehoben.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 30/04/2012 - Annexes du Moniteur belge Getdtigt zu Honsfeld, in Brei Exemplaren, am 7. Februar 2012, wovon zwei beim Handelsgericht hinterlegt werden.

Es folgen die Unterschriften der Gründungsmitglieder.

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Aus dem privatschriftlichen Protokoll der lsten Generalversammlung vom 17. Februar 2012 geht hervor.

2. Mitgliedsbeitrag.

Der generelle Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2012 stellt sich wie folgt zusammen:

jedes Gründungsmitglied zahlt einen einmaligen Gründungsbeitrag von 500E.

3.Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder.

a) Zusammensetzung des Verwaltungsrates.

Laut Artikel 13 der Satzung ist die erste Dauer der Mandate der Mitglieder des Verwaltungsrates 3 Jahre.

Die jeweiligen Funktionen der Angeh6rigen des Verwaltungsrates werden von letzterem selbst bestimmt.

b) Modalitâten der Wahl des Verwaltungsrates.

Wie in der Satzung der lnteressengemeinschaft beschrieben ist, wird der Verwaltungsrat von allen effektiven

Mitgliedern gewâhlt.

e) Wahl des Verwaltungsrates.

Der gesamte Verwaltungsrat wird gewâhit.

Zusammensetzung des Verwaltungsrates.

Durch geheime Wahl wurden folgende Personen in den Verwaltungsrat gewâhit:

Carlo SARLETTE

- Christian MERTES

Erich PONEN

- Erwin SCHOPGES

Jurgen MÜLLER

- Rainer LENTZ

4.Geschâftsjahr.

Das erste Geschâftsjahr beginnt am heutigen Tag und endet am 31.12.2012.

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MDD 3.2

Telt B : Fariseizung

Aus dem privatschriftlichen Protokoll der 1 sten Verwaltungsratssitzung vom 17. Februar 2012 geht hervar:

1. Wahl der verschiedenen Gremien.

Alle Gremien werden einstimmig gewdhlt.

Prdsident: Herr POHEN Erich, 4731 EYNATTEN, Langstrasse 7, NN 66 05 30 255-72

Vize-Prdsident: Herr SARI_ETTE Carlo, 4750 WEYWERTZ, Am Struck 35, NN 69 09 19 267-93

Schriftführer: Herr LENTZ Rainer, 4770 SCHOPPEN-AMEL, Helleburen 4, NN 75 03 27 293-08

Kassierer: Herr MÜLLER Jürgen, 4770 VALENDER-AMEL, Niederhardt 26, NN 76 12 28 153-08

Beisitzer: Herr MERTES Christian, 4770 SCHOPPEN-AMEL, Messeweg 11, NN 76.1222 197-47 sowie

Herr SCHÜPGES Erwin, 4770 AMEL, lm Rimmel 11, NN 86 10 18 251-18

2. Kontoertiffnung

Es wird beschlossen ein Konto bei der AXA-Bankfiliale Bongartz Gentges in Amel zu ertiffnen.

***************

Wird gleichzeitig hinterlegt:

- die koordinierte Fassung der Statuten

das Protokoll der Gründungsversammlung

- das Protokoll der ersten Generalversammlung

- das Protokoll der ersten Velwaltungsratsversammfung

Unterzeichnet von

Erich POHEN

Prdsident

Rainer LENTZ

Schriftführer

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Bitte aast der letzten Seite des Teiís B angeben : Aug der Vordereeife Mante und Eigenschaft des beurkundenden Notars °der der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiitung oder die Organismus Driften gegendber, zu vedreten

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18/08/2015
ÿþBitte auf der letzten Seite des Tels B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die

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MILCHERZEUGER INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT

( ribel;jizí) : MILCHERZEUGER INTERESSENGEMEINSCHAFT DG (MIG-DG VoG)

VoG

Sit. ; Helleburren 4, Schoppen -4770 AMEL

Gss1:ion~t~=ild Sitzver[egung, Anpassung Verwaltungsrat

ïit.a :

. Der Verwaltungsrat beschliesst in seiner Generalversammlung vom 3.Mérz 2015 foigende Abénderungen vorzunehmen:

1, Sitzénderung:

Neue Adresse: MIG DG VoG

Am Hüjst 23, Meyerode

4770 AMEL

2. Aliânderung der Verwaltungsratsmitglieder:

Rücktritt von:

. Rainer Lentz, wohnhaft 4770 Schoppen-AMEL, Helleburen 4, NN 75 03 27 293-08, Schriftführer Jürgen Müller, wohnhaft 4770 Valender-AMEL, Niederhardt 26, NN 76 12 22 197-47, Kassierer

Ernennung von:

Sven Genten, wohnhaft 4770 Schoppen-AMEL, Am Sidders 29, NN 86 10 18 251-18, Kassierer José Cohnen, wohnhaft 4770 Meyerode-AEL, Am Hüjst 23, NN 74 11 05 101-22, Schriftführer

unterzeichnet von

Erich POHEN Président

Christian MERTES Beisitzer

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -18/08/2015 - Annexes du Moniteur belge

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Coordonnées
MILCHERZEUGER INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCH…

Adresse
HELLEBUREN 4 - SCHOPPEN 4770 AMBLEVE

Code postal : 4770
Localité : AMBLÈVE
Commune : AMBLÈVE
Province : Liège
Région : Région wallonne