MITTELSTANDSVEREINIGUNG ST.VITH, AMEL, BURG-REULAND, AFGEKORT : MSV ST.VITH, AMEL, BURG-REULAND

Divers


Dénomination : MITTELSTANDSVEREINIGUNG ST.VITH, AMEL, BURG-REULAND, AFGEKORT : MSV ST.VITH, AMEL, BURG-REULAND
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 421.777.774

Publication

07/07/2014
ÿþMOD 2.2

Copie à publier aux annexes du Moniteur belge après dépôt de l'acte





des Ficnel'ulemrichts.,LLFii











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Greffe

Nr d'entreprise : 0421.777.774

Dénomination

(en entier) Mittelstandsvereinigung St. Vith, Amel, Burg-Reuland

(en abrégé) MSV St. Vith, Amel, Burg-Reuland

Forme juridique : VoG

Siège : Vennbahnstrasse 4, 4780 St.Vith Objet de l'acte Ânderungen im Verwaltungsrat

Nicht wieder gewâhlt am 31.03.2008 : Herr Marcel SCH ONS

Verstorben am 20.12.2012 : Frau Gabriele THIEMANN

Neu ernannt am 24.03.2014: Herr Gregor FRECHES

Der neue Verwaltungsrat setzt sich wie folgt zusammen :

- ZIANS Guido, Président

- HARTMANN René

THIEMANN Rainer

- KELLER Catharina

- JAKOBS Lambert

- KOHN Danny

- GANGOLF Ewald

- FRECHES Gregor

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 07/07/2014 - Annexes du Moniteur belge

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Mentionner sur ia dernière page du Vo!et

Au recto Nom et qualité du notaire instrumentant ou de ia personne ou des personnes ayant pouvoir de représenter l'association, la fondation ou l'organisme à l'égard des tiers

Au verso " Nom et signature

10/05/2012
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist MOD 3,2

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L 7 -0/1- 2012

Unternehmensnr : 0421.777.774

Name der Vereinigung I Stiftung 1 Organismen

(ausgeschrieben) : Mittelstandsvereinigung St.Vith, Amel, Burg-Reuland

(abgekürzt) : MSV St.Vith, Amel, Burg-Reuland

Rechtsforen : VoG

Sitz : Hauptstralre 54, 4780 St.Vith

Gedenstand

der Urkunde

1) Sitzânderung eb dem 29.03.2012

Neue Adresse der Mittelstandsvereinigung St.Vith, Amel, Burg-Reuland:

Vennbahnstral e 4, 4780 St.Vith

2) Anderung im Verwaltungsrat

Rücktritt Herr Erwin Kohnen am 29.03.2007

Der neue Verwalungsrat setzt sich wie foigt zusammen:

- Guido ZIANS, Président

- René HARTMANN

- Gabriele THIEMANN

- Rainer THIEMANN

- Karin MESKENS

- Lambert JAKOBS

- Danny KOHN

- Ewald GANGOLF

- Marcel SCHONS

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -10/05/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermachtigt sind die Vereinigung die Stiftung Oder die Organismus Dieten gegenüber, zu verlieten

Auf der Rtíckseite : Name und Unterschr;ít

12/08/2015
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Copie à publier aux a après dépôt de l'acte

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exes du Moniteur belge

-lirikerlGgt bei der Kanzlei

des 1-Han delsqorr`cht; EUPEN

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der Greffier

N' d'entreprise 0421.777.774

Dénomination

(e entier) : Mittelstandsvereinigung St. Vith, Amel, Burg-Reuland V~

ten abrégé) . MSV St. Vith, Amel, Burg-Reuland

Forme juridique ; VoG

Siège Vennbahnstrasse 4, 4780 St.Vith

Obiet de l'acte : Satzungsânderungen

KAPITEE_ 1: BEZEICHNUNG, SITZ, GEGENSTAND, DAUER

Artikel 9: Bezeichnung

Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht lautet  Mittelstandsvereinigung St.Vith,

Amel, Burg-Reuland V.o.G;".

Auf sâmtlichen Akten, Rechnungen, Mitteilungen, Veriiffentlichungen und sonstigen Schriftstücken der

Vereinigung ist der Name derselben anzugeben.

Vor oder hinten diesem Namen sind die Worte beizufügen: ,Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht"

oder abgekürzt:

Artikel 2: Sitz

Der Sitz ist in 4780 St.Vith, Vennbahnstrafle 4

Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk EUPEN

Artikel 3: Zielsetzung

Die Zielsetzung der Vereinigung ist

'die Wahrung und Vertretung der moralischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Interessen der

Mittelstândler und freiberuflich Tâtigen;

'die Fürderung des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens unseres Gebietes;

'die Information der Mitglieder;

.die Schaffung von Weiterbildungsmdglichkeiten beruflicher, betrieblicher und kultureller Art;

'die Kontaktpflege mit regionalen, nationalen und intemationalen gleichartigen Vereinigungen. Aus diesen

Gründen wird die Mittelstandsvereinigung ein Sekretariat unterhalten, welches den Mitgliedern zur Verfügung

stehen wird.

Artikel 4: Dauer

Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet, sie kann jederzeit aufgelüst werden,

KAPITEL II: MITGLIEDER

Artikel 5: Mitglieder

Die Vereinigung besteht ausschlief3lich aus effektiven Mitgliedern.

Die Anzahi der Mitglieder ist unbegrenzt. Sie darf jedoch nicht weniger als drel betragen.

Die Mîtgiiedschaft steht allen handelsgerichtiich eingetragenen Handels- und Gewerbstreibenden und

Handwerkern sowie den freiberuflich Tâtigen offen.

Durch seinen Beitritt bestâtigt das Mitglied die vorbehaltiose Anerkennung der Satzungen der Vereinigung.

Neue Mitglieder kidnnen durch die Zahiung des Mitgliedsbeitrags für jeweils 9 Jahr in die Vereinigung

aufgenomrnen werden.

Ein Mitglied kann zu jeder Zeit mittels einer schriftlichen Mitteilung an den Verwaltungsrat austreten.

Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der

Anwesenden oder Vertretenen ausgesprochen werden.

Die Mitglieder dürfen die Beitrâge, die sie selbst oder ihre Rechtsvorgünger eingezahlt haben, nicht

zurückfordern. Sie dürfen weder eine Rechnungsaufstellung oder Rechnungsiegung, noch die Anbringung von

Siegeln, noch eïn Inventer anfordern oder beantragen.

Die Verbindlichkeit eines jeden Mitglieds ist genau auf die Summe seiner Beitrâge begrenzt. Diese werden

jedes Jahr vcm Verwaltungsrat auf einen einheitlichen Betrag für aile Mitglieder festgesetzt, wobei der

Jahresbeitrag für jedes Mitglied nicht haher sein dart als 250,- EUR.

Artikel 7: Mitgliederregister

l ijTagèn bij hèt Belgisch Staatsblad -12/08/2015 - Annexes du Moniteur belge

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -12/08/2015 - Annexes du Moniteur belge

M0D 2.2

Am Vereinigungssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Dieses Register enthült Name, Vornamen und Wohnsitz der Mitglieder [wenn juristische Person: Name, Rechtsfarm und Anschrift des Sitzes]. Die Beschlüsse zum Austritt oder zum Ausschluss von Mitgliedern sind eingetragen binnen 8 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des Beschlusses erhâlt. Gem fS dem Gesetz vom 27. Juni 1921, Art.10 Abs. 2, wird ein Recht auf Einsichtnahme gewáhrt.

KAPITEL III: GENERALVERSAMMLUNG

Artikel 8: Generalversammlung

Die Generalversammlung (GV) ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere zustândig für: 1.die Anderung der Satzung;

2.die Bestellung und Abberufung der Verwalter;

3.die den Verwaltem und Kommissaren zu erteilende Entlastung;

4.dle Billigung des Haushaltspians und des Jahresabschlusses;

5.die freiwillige Auflbsung der Vereinigung;

6.den Ausschluss eines Mitgliedes;

7.die Umwandlung der Vereinigung. in eine Gesellschaft mit sozialer Zielsetzung;

8.alle Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung verliehenen Befugnisse hinausgehen,

9.das Verlegen einer jührIichen Abrechnung über das verflossene Geschâftsjahr, woraus klar und deutlich die finanzielle Situation der Vereinigung ersichtlich ist. Die Jahresrechnung muss durch einen Rechnungsprüfer geprüft sein.

Jedes Mitglied hat das Recht, den Versammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen. Aire Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jedes von ihnen verfügt über eine Stimme, [Ein Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied oder einen Driften vertreten lassen.] Die Abstimmungsmodalitâten entsprechen denen, die lm Gesetz vom 27. Juni 1921, Art, 8 vorgesehen sind.

Artikel 9: Einberufung

Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden; diese findet im MSrz statt. Es kann se oft eine auf3erordentliche Generalversammlung einberufen werden, wie es für die Interessenten der Vereinigung erforderlich ist.

Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat durch eine Verüffentlichung in der Zeitschrift "Mittelstündler" oder per Brief, per E-Mail oder per Mitteilung auf der Website des Mittelstands vorgenommen, die jedem Mitglied wenigstens 8 Tage vor der Versammlung zugesandt wird bzw. zugânglich ist. Darin wird die Tagesordnung, die Zeit und der Ort der Versammlung angegeben.

Artikel 10: Tagesordnung

Auf Antrag von 2/3 der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder dart die Versammlung über Punkte beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies gilt jedoch nicht für Beschlüsse betreffend Ausschluss eines effektiven Mitgliedes, Auflüsung, Jahresabschluss und Haushaltsplan oder Satzungs5nderungen.

Artikel 11: Protokolle der Generalversammlung

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in Protokollen festgehalten, die vom Prâsidenten, vom Sekretâr sowie von allen Mitgliedern, die dies wünschen, unterschrieben werden; sie werden auI erdem in ein besonderes Verzeichnis eingetragen. Auszüge daraus, die vor Gericht oder anderwârtig vorzulegen sind, werden vom Prâsidenten des Verwaltungsrates oder von 2 Verwaltungsratsmitgliedern unterschrieben. Diese Auszüge werden auf einen entsprechenden Antrag hin jedem Mitglied oder jeder Drittperson, die ein berechtigtes Interesse daran nachweist, ausgehândigt, Das Register wird am Sitz der Gesellschaft aufbewahrt. Das Protokoll der GV wird spütestens mit der Einladung zur nâchsten GV übermittelt

KAPITEL IV: VERWALTUNG

Artikel 12: Verwaltungsrat

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus wenigstens drei Mitgliedern besteht; diese werden von der Generalversammlung für 1 Jahr gewühlt und kunnen zu jeder Zeit von ihr abberufen werden. Wiederwahl ist móglich.

Der Verwaltungsrat wàhlt unter seinen Mitgliedern einen Prâsidenten und steilvertretenden Prâsidenten. Weitere Verwalter werden von der Generalversammlung unter den Mitgliedern gewáhlt.

Die Verwalter üben ihr Mandat unentgeltlich aus. Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom Vorsitzenden oder von mindestens 1/5 der Verwalter wenigstens dreimal pro Jahr einberufen. Er ist beschlussfâhig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Jeder Verwalter kann einen anderen Verwalter mit seiner Vertretung bei einer bestimmten Versammlung des Verwaltungsrates beauftragen, und an seiner Stelle abstimmen lassen.

Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Prâsidenten oder seines Stelivertreters ausschlaggebend. Der Verwaltungsrat vertritt die Vereinigung in allen gerichtlichen und auf3ergerichtlichen Verhandlungen.

Vollmacht : Der Verwalfungsrat erteilt dem Prâsidenten und seinem Stellvertreter die Vollmacht Schriftstücke und/oder Finanzdokumente zu unterzeichnen. Bei alten Dokumenten betreffend der Einstellung oder Kündigung von Personalmitgliedem geiten die gleichen Auflagen.

Artikel 13: TBgliche Verwaltung

Die tügliche Verwaltung wird vom Pràsidenten ausgeübt, der ggbfs administrative Handlungen an das Sekretariat welter delegiert,

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KAPITEL V: VERTRETUNG, HAFTUNG

Artikel 14: Vertretung der Vereinigung

Für alle Handlungen ist ein mehrheitlicher Beschluss des Verwaltungsrats erforderlich, damit die Vereinigung vor Drittpersonen rechtsgültig vertreten ist. Diese Personen brauchen keinen vorherigen Beschluss des Verwaltungsrates nachzuweisen.

Gerichtsverfahren, sel es ais Kldger oder als Beklagter, werden im Namen der Vereinigung durch den geschâftsführenden Vorstand geführt, Betreibungen und ersuchen durch seinen Vorsitzenden oder aine hierzu beauftragte Person.

Die Verwalter gehen hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keinerlei pers&nliche Verpflichtung ein. Ihre Haftung ist begrenzt auf die Ausführung ihres Mandates.

Artikel 15: Jahresabschluss, Haushaltsplan

Das Buchhaltungsjahr, das am 01.10.2005 begonnen hat, endgit am 31.12.2006. Ab dann laufen die Buchhaltungsjahre immer vom 01.01, bis zum 31,12, eines jeden Jahres, ln Zukunft werden die Konten Jedes Jahr am 31, Dezember des abgelaufenen Jahres durch den Verwaltungsrat abgeschlossen. Dieser wird einen Bericht über die Tàtigkeiten der Vereinigung sowie den Haushaltsplan des nachfoigenden Geschâftsjahres und den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschâftsjahres aufsetzen. Konten, Haushait und Berichte werden der ordentiichen Generalversammlung lm Laufe des Monats Mürz zur Billigung vorgelegt.

Die Generalversammlung entscheidet über die Entlastung des geschâftsführenden Vorstandes.

Die Buchhaltung wird gemâf3 Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 und dessen Ausführungserlassen geregelt.

KAPITEL VI: SATZUNGÂNDERUNG, AUFLOSUNG

Artikel 16: Satzungsânderung

Die Satzung darf nur gemér3 den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 21. Juni 1921

gendert werden.

Artikel 17: Auflüsung

lm Faite der freiwilligen Auflósung wird die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren ernennen

und ihre Befugnisse festsetzen, Der verbleibende Nettobestand nach der Tilgung der Schulden wird einer

Organisation zugeführt, die âhnliche Ziele verfoigt. Der Beschluss wird mehrheitlich von der

Generalversammlung getroffen.

Der aktuelle Vorstand setzt sich aus folgenden Personen zusammen :

- Guido ZIANS, Président

-René HARTMANN, stellvertretender Président und Vorstandsmitglied

-Rainer THIEMANN, Vorstandsmitglied

-Catharina KELLER, Vorstandsmitglied

-Lambert JAKOBS, Vorstandsmitglied

-Ewald GANGOLF, Vorstandsmitglied

-Danny KOHN, Vorstandsmitglied

-Gregor FRECHES, Vorstandsmitglied

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Coordonnées
MITTELSTANDSVEREINIGUNG ST.VITH, AMEL, BURG-…

Adresse
VENNBAHNSTRASSE 4 4780 SAINT-VITH

Code postal : 4780
Localité : SAINT-VITH
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne