MOBILE SHAKERZZ

Divers


Dénomination : MOBILE SHAKERZZ
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 627.985.225

Publication

20/04/2015
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MOBILE SHAKERZZ

Offene Handelsgeseiischaft o.H.G.

Eifel-Ardennenstrafle 32 - 4780 SANKT VITH

- " GRÜNDUNG - SATZUNGEN - ERNENNUNG

Die Unterzeichneten,

Herr Jérôme HODENIUS, wohnhaft in 4780 SANKT VITi-1, Eii'el-Ardennenstraí3e 32,

NN: 870803-307.31,

und

Herr Manuel MARAITE, wohnhaft in 4791 THOMMEN, Oudier 72 H, NN: 861012-155.03

haben am besohlossen, eine Geselfschaft zu gründen, deren Satzungen wie folgt aufgesetzt wurden:

KAPITEL I: Benennung - Sitz - Gegenstand - Dauer

Artikel 1: Benennung

Durch Gegenwârtige wird zwischen den Erschienenen eine offene Handeisgeseilschaft (société en nom collectif) gegründet, enter der Bezeichnung  MOBILE SHAKERZZ".

Auf allen Akten, Rechnungen, Anzeigen, Verôffentlichungen und anderen Schriftstücken der Gesellschaft muss die genannte Firmenbezeichnung mit dem Zusatz  offene Handelsgeselischafr,  Société en nom collectif' oder abgekürzt  O.H.G." oder  S.N.C.", der Geschéftssitz, sowie die Untemehmensnummer angegeben werden.

Artikel 2: Sitz der Gesellschaft

Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in 4780 SANKT VITH, Eifel-ArdennenstraRe 32

Der Sltz der Gesellschaft kann durch einfachen Beschluss eines Komplementlrgesellschafters an jeden anderen Ort Belgiens verlegt werden. Dieser Beschluss wird in den Anlagen des Belgischen Staatsanzelgers verSffentlicht. Die Gesellschaft kann durch einfachen Beschluss der Geschâftsführung Zweigniederiassungen, Agenturen, Geschéftsbüros oder Kontore in Belgien oder im Ausland errichten.

Artikel 3: Gegenstand

Gegenstand der Gesellschaft sind sâmtliche Tétigkeiten, die, îm In- als auch im Ausland, im weltesten Sinne

des Wortes 1n Verbindung stehen mit:

-Beschrânkte Restaurantdiensfieistungen (56102)

-Erbringung sonstiger Verpfiegungsdienstieistungen (56290)

-Schankwirtschaften (56301)

-Diskotheken, Tanzlokale (56302)

-Sonstige Getrdnkeausschünke (56309)

-Darbietungen von,selbstdndig arbeltenden Künstlern im Bereich der darstellenden Kunst (90011)

-Darbietungen von Künstlergruppen lm Bereich der darstellenden Kunst (90012)

-Fdrderung und Organisation von Veranstaltungen im Bereich der darstellenden Kunst (90021)

-Sonstige persbnliche Dlenstleistungen (96099)

-Sonstige Frefzeitaktivitéten (93299)

-Schrsibbüros (74851)

-Beteillgungsgesellschaften (64200)

-Vermietung, Verpachtung von elgenen oder geleasten Wohnimrnobilien mit Ausnehme von

Sozialwohnungen (68201)

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 20/04/2015 - Annexes du Moniteur belge

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Sie kann im Obrigen alla industrlellen, kaufmânnischen und finanziellen hlandlungen in Bezug auf bewegiiche oder unbewegliche Güter vollziehen, die für die Verwirklichung des Gegenstandes der Geseitschaf notwendig sind.

Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftsgegenstand QQberall ausüben und hierzu aile notwendigen und nützlichen Mallnahmen ergreifen, die ihr als geeignet erscheinen,

Die Geseilschaft kaan sich gleichfalls durch Einbringungen, Anteilszeichnungen, Verschmelzungen oder auf jede andere Art und Weise an allen anderen Armen, Gesellschaften und Untemehmon beteliigen, die omen gleichen oder ôhnlichen Zweck verfolgen oder die zur Verwirkiichung oder Ausdehnung des Gesellschaftsgegenstands beltragen ki nnten.

Die Gesellschaft kann die Geschditsleitung übernehmen und/oder die Funktlon des Verwaiters In anderen juristischen Personen. Sie kann über Einiagen, Zeichnung, Fusion oder jeder anderen Art und Wolse in juristischen Personen einbringen.

Artikel 4: Dauer

Die Gesellschaft bestehtfür sine unbestimmte Dauer, beginnend am 1. April 2015. Sie kann gegebenen¬ ails aufgefást werden, durch Beschiuss der Generalversammlung der Geselischafter, unter Befoigung der fier die Abânderung der Statuten vorgesehen Bestimmungen,

KAPITEL II: Gesellschaftskapital

Artikel 5: Kapital

Das Gesellschaftskapital betriágt fünfhundert (500,-) EURO und let eingetoilt ln zehn (10) namentliche Anteile.

Artikel S: ZEICHNUNG

Das Kapital wird durch die Unterzeichneten wie foigt gezeichnet:

1.Herr Jérôme HODENIUS, 250,- ¬ dargesteiit durch 5 Anteile,

2.Herr Manuel MARAITE, 250,-¬ dargesteiit durch 5 Anteile,

Artikel 7: KAPITALBEFREIUNG

Das Kapital wurde gônziich befreit und am heutigen Tage auf das Konto der Geseilschaft überwiesen, Artikel 8: RECHTSGLEICHHEIT DER ANTEILE

.teder Geseilschaftsantell gibt ein gleiches Recht an der Aufteliung des Gewinns und des

Liquidierungsergebnisses.

Artikel 9: UNTEILBARKEIT DER ANTEILE

Die Gesefischaftsanteile sind unteiibar.

Die Rechte aus den Geselischaftsanteilen einer Erbengemeinschaft werden durch eiven der

Gescháftsführung zu bezeichnenden gemeinschaftiichen Vertreter ausgeübt.

Die Ausübung der Rechte von verschiedene Eigentümem elfes Geschâftsanteiis kônnen durch die

Gescháftsführung solange suspendeert werden, bis eine einzige Person als Eigentümerin disses

Geschüftsanteiles bestimmt worden ist.

In Ermangelung einer Einigung bel Nutznie¬ 3ung und nacktem Eigentum vertritt der Nutznlel3er ailein aile

berechtigten Personen.

Die Geselischaftsanteile sind nomlnativ.

Die Rechte der elnzelnen Teiihaber ergeben sich ausschlieflich aus den gegenwôrtigen Statuten, den

eventuellen Abânderungen derselben, sowle aus den rechtm í3ig erfoigten Anteilsübertragungen.

Artikel 10: ABTRETUNG UND ÜBERTRAGUNG VON ANTEILEN

Die unentgeltliche oder entgeltliche Abtretung von Geseflschaftsanteilen, sowie die Obertragung derselben von Todes wegen, bedart der Zustimmung und Genehmigung aller Gesellschaften ohne Zustimmung dleses vorherigen und schriftiichen Einverstündnisses sind die Anteile unabtretbar und unübertragbar. Im Falla der Abtretung von Geselischaftsanteiien besitzen die anderen Geselischafter sin Vorkaufsrecht gegenüber Driften.

Die Erben, Rechtsnachfolger oder Glâubiger eines Geseitschafters sind unter keinem Vorwand berechtigt, auf das Geschéftsverm&gen oder die Schriftstücke der Geseilschaft Siegel anlegen zu lassen, oder sich auf irgendeine Art in die Geschôftsführung einzumischen.

KAPITEL III: Geschôftsführung

Artikel 11: Emennung eines Geschditsführers - Befugnisse

Die Geschôfcsführung wird durch die Generaiversammlung emannt,

Der oder die Geschüftsführer erhaiten alle erforderiichen Befugnisse um im Namen der Gesellschaft zu

handeen, alle irgendwelche mit dam Gegenstand der Gesellschaft in Verbindung stehenden Rechtsgeschéfte

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vorzunehmen, und die Gesellschaft rechtsverbindliche zu verpflichten. Der oder die Geschafisführer besitzen smfilche Verwaltungs- und Verfügungsrechte mit Ausnahme derjenigen, die durch das Gesetz der Generalversammlung vorbehaiten sind. Der oder die Geschâftsführer kónnen dle Voilmachten ganz ader teliweise an Drittpersonen Obertragen, Mitglieder und Nichtmitglieder der Gesellschaft.

Jeder Geschïftsführer kann Dritten Sondervolimachten gewâhren.

Die GeschâftsfUhrung wird durcit die Herren Jérôme HODENIUS und Manuel MARAITE, beide vorgenannt, für die Dauer der Gesellschaft ausgeübt. Sie sind alleine zeichnungsberechtlgt und nehmen die Mandate an. Herr Jérôme HODENIUS wird für die Dauer der Gesellschaft zum stándigen Vertreter emannt.

Herr HODENIUS nimmt das Mandat an.

Artike! 12: Vergütung der Geschôftsführer

Das den GeschôftsfOhrem zustehende Gehalt, soude lhre Vergütungen, werden durch die Generalversammlung der Gesellschafter festgesetzt. Reisekosten und andere durch. die Geschââftsführer im Dienst der Gesellschaft gemachten Auslagen werden durch die Geselischaft gegen einfache Vorlage einer richtig bezeichneten Aufstellung zurückerstattet.

KAPITEL IV: Generalversammlungen

Artikel 13: Befugnisse

Die Geselischafter treten zur Generalversammlung zusammen, um über aile, die Gesellschaft betreffenden Fragen, die nicht zu den Befugnissen der Geschéftsführer gehoren, zu beraten und zu beschlief3en.

Artikel 14: Besahlüsse

Die Generalversammlung ist das souverône Machtorgan der Gesellschaft. Sie beschilel3t, gemâf3 den allgemeinen Versammlungsregeln und den gesetzlichen Bestimmungen, über die Generalversammiungen der Privatgeseilschaften mit beschrânkter Haftung, In den Grenzen des Gesetzes und den Statuten sind ihre Beschlüsse fOr aile bindend.

Artikel 15: Datum

Alijôhrlich findet am 20. Tag 1m Monet Juni, um 20:00 Uhr die ordentiiche Generalversammiung der Gesellschaft statt. Sollte dieser Tag eln gesetzllcher Felertag sein, so findet disse Versammiung am folgenden Werktag statt. Die Generalversammiung kann aul erdem jedes Mal einberufen werden, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert. Sie mues auf schriftlichen Antrag von Geseilschaftern, die ein Fünftel des Geselischaftskapitals vertreten, durch die Geschditsführung einberufen werden.

Artikel 16: Ort

Die ordentiichen und aul3erordentlichen Generalversammlungen linden am Geschâftssitz Oder an einem

anderen in der Einladung bezeichneten Ort statt.

Artikel 17: Einladungen

Die Generalversammlungen werden von der Geschàftsführung durch eingeschriebenen Brief oder per E-Mali, mit Angaben über die Tagesordnung, innerhalb einer Frist von vlerzehn Tagen, berechnet vom Tage der Aufgabe bei der Post bis zum Tage der Versammiung, einberufen, wobei die genannten Tage nicht mitzurechnen sind.

Die Generalversammlung let beschiussfOhig bezüglich aller ihr unterbreiteten Gegenstânde ohne sine Einladung nachwelsen zu mussen, wenn aile Geselischafter anwesend oder vertreten sind. Die Generalversammlung kann in schr¬ ftiicher Form abgehalten werden unter der Voraussetzung, dace die geseiz¬ ¬ chan Vorschriften erfüllt sind.

Artikel 18: Stimmrecht

Jeder Gesellschaftsantell gilet Anrecht auf sine Stimme.

Artikel 19: Vertretung

Die Gesellschafter kónnen sich durch einen Bevollmi chtigten vertreten lassen, unter der Bedingung, dass der Bevollmâchtigte eln anderer Gesellschafter ist.

Letztere Bedingung iet nicht fur elven Ehepartner, der den anderen Partner vertritt, fOr den Vormund des Minderjéhrigen acier Entmündeten, für den Nief3braucher, der den Elgentümer des hackten Eigentums vertritt, maf3gebend.

KAPITEL V: Geschâftsjahr - Reingewinn

Artikel 20: Gescháftsjahr

Das Geschéfisjahr beginnt am 01. Januar und endet am 31.Dezember.

Artikel 21: Gewinn

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Der nach Abzug aller Lasten, Geschettskosten und der erforderlichen Abschraibungen verbleibende Gewinn

bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Die Generalversammlung entscheidet über die Verwendung disses Reingewinns.

KAPITEL VI: Aull sung der Gesellschaft

Artikel 22: Aufldsung

Die Gesellschaft wird nicht aufgeldst durch Rechtsunffhigke¬ t, Konkurs, Zahlungsunffhigkeit oder Tod eines

Gesellschaftere Oder eines Geschâftsführers.

lm Felle des Verlustes der Hülfte des Gesellschaftskapitats muss dle Gescheftsführung der

Generalversammlung die Frege der Aufldsung der Gesellschaft unterbreiten.

Artikel 23: Liquidierung

Bei Aulesung der Gesellschaft erfolgt die Liquidierung, falls die Gesellschaft nicht anders beschliel t, durch den oder die 1m Amt befindiichen Geschaftsführer.

Die mit der Liquidierung beauftragten Personen verfügen über die weitgehendsten Befugnisse.

Es steht jedoch der Generalversammlung fret, diese Befugnisse einzuschrânken oder ausreichende Garantien far aine gute Ausführung der Liquidierung zu verlangen, Nach Bereinigung des Passive und der Lasten wird das Nettoergebnis der Liquidierung unter allen Geseliechaftem verteilt.

KAPITEL VII: Ailgemeine Übergangsbestimmungen

Artikel 24: Gesetz über die Geselischaffen

lm Übr¬ gen geiten für alles, was in den gegenwârtigen Statuten nicht vorgesehen lst, die in den Artikeln 201

und fotgende der Gesetze über die Geseilschaften enthattenen Vorschriften.

Artikel 25: Erstes Geschâftsjahr und erste Generalversammlung

Das erste Geschâftsjahr beginnt am 01.04.2015 um am 31.12.2015 zu enden. Die erste ordentliche Generaiversammiung findet im Jahre 2016 statt.

Als stândiger Vertreter im Faite der Emennung der  NOBELE SHAKEN O.H.G. als Verwalter oder Gescháftsführer einer anderen Gesellschaft wird der Geschâftsführer, Herr Jérôme HODENIUS bezeichnet Ausgestellt in vier Exemplaren zu SANKT VITH, den 30. Mürz 2015

Gezeichnet,

Jérôme HODENIUS Manuel MARAITE

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Coordonnées
MOBILE SHAKERZZ

Adresse
EIFEL-ARDENNENSTRAßE 32 4780 SAINT-VITH

Code postal : 4780
Localité : SAINT-VITH
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne