MUSIC2NIGHT WEBER EKG

Divers


Dénomination : MUSIC2NIGHT WEBER EKG
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 837.236.890

Publication

06/08/2013
ÿþMod 2.1

1jrij Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei

in den Anlagen zum Belgischên Stegtetiket3reAMptli. - n ist

des i-landelsaeric,t

Unternehmensnr. : 0837.236.890

Gesellschaftsname

(vol' ausgeschrieben) : Music 2Night Weber

Rechtsform : Einfache Kommanditgesellschaft

Sitz : Maimedyer Straf3e 93 - 4780 Sankt Vith

Gegenstand

der Urkunde : Verlegung des Gesellschaftssitzes

Aus dem Protokoll der auf3erordentfichen Generalversammlung vom 12. Juni 2013 gehen folgende é3eschl¬ isse hervor:

1. Der Sitz der Gesellschaft wird mit sofortiger Wirkung auf folgende Adresse verlegt:

Vielsalmer Stral3e, Rodt, 19/1/1

4780 Sankt-Vith

Gez. Dietmar WEBER- Geschaftsf0hrer

Gleichzeitig hinterlegt ProtoEcoli der auf3erordentlichen Generalversammlung vom 12.06.2013

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Bitte auf der tetzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vordersefte : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermbchtigt sind, die juristische Person Driften gegenaber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

06/07/2011
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iJ=~~ jJ Fj Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist

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2' -06- 2011

der Greffier v- 1 .

Unternehmensnr. : eni .

Gesellschaftsname

(voii ausgeschrieben) : MUSIC2NIGHT WEBER E11Cs-

Rechtsform : Einfache Kommanditgesellschaft

Sitz : Malmedyer Straf3e 93 - 4780 SANKT VITH

Gegenstand

der Urkunde : GRÜNDUNG

MUSIC 2NIGHT WEBER E.K.G.

Die Unterzeichneten,

Herr Dietmar René WEBER, wohnhaft in 4780 SANKT VITH, Kerpener Stra6e 8/0/1, NN: 790106-033-95,

Komplementâr

und

Herr Thomas Remy WEBER, wohnhaft in 4780 SANKT VITH, Malmedyer Stalle 93, NN: 820717-035-62

Einfacher Kommanditist,

haben am beschlossen, eine Gesellschaft zu gründen, deren Satzungen wie folgt aufgesetzt wurden:

KAPITEL I: Benennung - Sitz - Gegenstand - Dauer

Artikel 1: Benennung

Durch Gegenwârtige wird zwischen den Erschienenen eine einfache Kommanditgesellschaft gegründet, unter der Bezeichnung "MUSIC 2NIGHT WEBER EKG".

Herr Dietmar René WEBER gift als Komplementdr (commandité), Herr Thomas Remy WEBER gift als einfacher Kommanditist (commanditaire).

Auf allen Akten, Rechnungen, Anzeigen, Ver6ffentlichungen und anderen Schriftstücken der Gesellschaft muss die genannte Firmenbezeichnung mit dem Zusatz ,Kommanditgesellschaft", oder abgekürzt  KG", der GeschMftssitz, sowie die Untemehmensnummer angegeben werden.

Artikel 2: Sitz der Geselischaft

Sitz der Gesellschaft ist in 4780 SANKT VITH  Malmedyer StraI e 93.

Der Sitz der Gesellschaft kann durch einfachen Beschluss eines Komplementârgesellschafters an jeden anderen Ort Belgiens verlegt werden. Dieser Beschluss wird in den Anlagen des Belgischen Staatsanzeigers verdffentlicht. Die Gesellschaft kann durch einfachen Beschluss der Geschaftsführung Zweigniederlassungen, Agenturen, Geschéftsbüros oder Kontore in Belgien oder im Ausland errichten.

Artikel 3: Gegenstand

Gegenstand der Gesellschaft sind sémtliche Tétigkeiten, die, im In- als auch im Ausland, im weitesten Sinne des Wortes in Verbindung stehen mit:

-Der Organisation, der Durchtührung und Animation von Musikveranstaltungen gleich welcher Art;

-Der Vermietung von allen Musikinstrumenten und Material, Verstérkern, akustischen Instrumenten und Material und jeglichen Beleuchtungskbrpern, Lichtanlagen, usw. und zwar mit oder ohne technischen Beistand, sowie den Grofs- und Einzelhandel von sémtlichem Ton- und Beleuchtungsmaterial;

-Die Betreibung von Discotheken und allen dazugehdrigen Tatigkeiten;

Sie kann im Übrigen alle industriellen, kaufmannischen und finanziellen Handlungen in Bezug auf bewegliche oder unbewegliche Güter volfziehen, die für die Verwirklichung des Gegenstandes der Gesellschaft notwendig sind.

Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftsgegenstand überall ausüben und hierzu alle notwendigen und nützlichen Mallnahmen ergreifen, die ihr als geeignet erscheinen.

Die Gesellschaft kann sich gleichfalls durch Einbringungen, Anteilszeichnungen, Verschmelzungen oder auf jede andere Art und Weise an allen anderen Firmen, Gesellschaften und Untemehmen beteiligen, die einen

Bitte auf der letzten Selle des TeilsB angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermachtigt sind, die juristische Persan Driften gegenüber zu verfreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/07/2011- Annexes du Moniteur belge

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gleichen oder àhnlichen Zweck verfolgen oder die zur Verwirklichung oder Ausdehnung des Gesellschaftsgegenstands beitragen kiinnten.

Die Gesellschaft kann die Geschaftsleitung übemehmen und/oder die Funktion des Verwalters in anderen juristischen Personen. Sie kann über Eivlagen, Zeichnung, Fusion oder jeder anderen Art und Weise in juristischen Personen einbringen.

Artikel 4: Dauer

Die Geselischaft besteht für eine unbestimmte Dauer, beginnend mit dem Datum gegenwàrtiger Urkunde. Sie kann gegebenenfails aufgelüst werden, durch Beschluss der Generalversammiung der Gesellschafter, unter Befoigung der für die Abanderung der Statuten vorgesehen Bestimmungen.

KAPITEL Il: Gesellschaftskapital

Artikel 5: Kapital

Das Gesellschaftskapital betragt fünftausend (5000,-) EURO und ist eingeteilt in einhundert (100)

namentliche Anteile.

Artikel 6: ZEICHNUNG

Das Kapital wird durch die Unterzeichneten wie folgt gezeichnet:

1.Herr Dietmar René WEBER, 2.500e ¬ dargestellt durch 50 Anteile;

2.Herr , Thomas Remy WEBER, 2.500,- ¬ dargestellt durch 50 Anteile.

Artikel 7: KAPITALBEFREIUNG

Das Kapital wurde ganzlich befreit und am heutigen Tage auf das Konto der Geselischaft überwiesen. Artikel 8: RECHTSGLEICHHEIT DER ANTEILE

Jeder Gesellschaftsanteil gibt ein gleiches Recht an der Aufteilung des Gewinns und des

Liquidierungsergebnisses.

Artikel 9: UNTEILBARKEIT DER ANTEILE

Die Gesellschaftsanteile sind unteilbar.

Die Rechte aus den Gesellschaftsanteilen einer Erbengemeinschaft werden durch einen der

Geschâftsführung zu bezeichnenden gemeinschaftiichen Vertreter ausgeübt.

Die Ausübung der Rechte von verschiedene Eigentümern eines Geschaftsanteils kunnen durch die

Geschaftsführung solange suspendiert werden, bis eine einzige Person als Eigentümerin dieses

Geschíiftsanteiles bestimmt worden ist.

In Ermangelung einer Einigung bei NutznieI ung und nacktem Eigentum vertritt der Nutznieller allein alle

berechtigten Personen.

Die Gesellschaftsanteile sind nominativ.

Die Rechte der einzelnen Teilhaber ergeben sich ausschliel3lich aus den gegenwârtigen Statuten, den

eventuellen Abanderungen derselben, sowie aus den rechtmal3ig erfolgten Anteilsübertragungen.

Artikel 10: ABTRETUNG UND ÜBERTRAGUNG VON ANTEILEN

Die unentgeltliche oder entgeltliche Abtretung von Gesellschaftsanteilen, sowie die Übertragung derselben von Todes wegen, bedarf der Zustimmung und Genehmigung aller Gesellschafter: ohne Zustimmung dieses vorherigen und schriftlichen Einverstandnisses sind die Anteile unabtretbar und unübertragbar.

Die Erben, Rechtsnachfolger oder Glâubiger eines Geselischafters sind enter keinem Vorwand berechtigt, auf das Geschaftsvermügen oder die Schriftstücke der Gesellschaft Siegel anlegen zu lassen, oder sich auf irgendeine Art in die Geschàftsführung einzumischen.

KAPITEL III: Geschaftsführung

Artikel 11: Ernennung eines Geschaftsführers - Befugnisse

Die Geschaftsführung der Geselischaft wird durch einen oder mehrere Komplementare gesichert, der/die allein befugt ist/sind, die Leitung der Gesellschaft zu übemehmen.

Der oder die Geschâftsführer erhalten alle erforderlichen Befugnisse um im Namen der Gesellschaft zu handein, alle irgendwelche mit dem Gegenstand der Gesellschaft in Verbindung stehenden Rechtsgeschafte vorzunehmen, und die Gesellschaft rechtsverbindliche zu verpflichten. Der oder die Geschâftsführer besitzen samtiiche Verwaltungs- und Verfügungsrechte mit Ausnahme derjenigen, die durch das Gesetz der Generalversammlung vorbehalten sind. Der oder die Geschâftsführer kinnen die Vollmachten ganz oder teilweise an Drittpersonen übertragen, Mitglieder und Nichtmitglieder der Geselischaft.

Jeder Geschâftsführer kann Driften Sondervollmachten gewahren.

Die Kommanditisten dürfen sich  vorbehaltlich des hiemach vorgesehenen Kontrollrechts  nicht in diese Geschaftsführung einmischen.

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Der Komplementâr, Herr Dietmar René WEBER, wird hiermit zum Geschâftsführer für unbegrenzte Dauer

emannt.

Artikel 12: Vergütung der Geschâttsführer

Das den Geschëftsführern zustehende Gehalt, sowie Ihre Vergütungen, werden durch die Generalversammlung der Gesellschafter festgesetzt. Reisekosten und andere durch die Geschdftsführer im Dienst der Gesellschaft gemachten Auslagen werden durch die Gesellschaft gegen einfache Vorlage einer richtig bezeichneten Aufstellung zurückerstattet.

KAPITEL IV: Generalversammlungen

Artikel 13: Befugnisse

Die Gesellschafter treken zur Generalversammlung zusammen, um über alle, die Gesellschaft betreffenden

Fragen, die nicht zu den Befugnissen der Geschâftsführer gehoren, zu beraten und zu beschlieI en.

Artikel 14: Beschlüsse

Die Generalversammlung ist das souveréne Machtorgan der Gesellschaft. Sie beschlieat, gemaf3 den allgemeinen Versammlungsregeln und den gesetzlichen Bestimmungen, über die Generalversammlungen der Privatgesellschaften mit beschrânkter Hartung. In den Grenzen des Gesetzes und den Statuten sind ihre Beschlüsse für alle bindend.

Artikel 15: Datum

Alljahrtich findet am zweiten Donnerstag im Monat Juni, um 20:00 Uhr die ordentliche Generalversammlung der Gesellschaft statt. Soulte dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag sein, so findet diese Versammlung am folgenden Werktag statt. Die Generalversammlung kann auf3erdem jedes Mal einberufen werden, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert. Sie muss auf schriftlachen Antrag von Gesellschaftern, die ein Fünftel des Gesellschaftskapitals vertreten, durch die Geschaftsführung einberufen werden.

Artikel 16: Ort

Die ordentlichen und auf3erordentlichen Generalversammlungen finden am Geschüftssitz oder an einem

anderen in der Einladung bezeichneten Ort statt.

Artikel 17: Einladungen

Die Generalversammlungen werden von der Geschéftsführung durch eingeschriebenen Brief oder per E-Mail, mit Angaben über die Tagesordnung, innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen, berechnet vom Tage der Aufgabe bei der Post bis zum Tage der Versammlung, einberufen, wobei die genannten Tage nicht mitzurechnen sind.

Die Generalversammlung ist beschlussféhig bezüglich aller ihr unterbreiteten Gegensténde ohne eine Einladung nachweisen zu müssen, wenn alle Gesellschafter anwesend oder vertreten sind. Die Generalversammlung kann in schriftlicher Form abgehalten werden unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind.

Artikel 18: Stimmrecht

teder Gesellschaftsanteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

Artikel 19: Vertretung

Die Gesellschafter kinnen sich durch einen Bevollmâchtigten vertreten lassen, unter der Bedingung, dass der Bevollméchtigte ein anderer Gesellschafter ist.

Letztere Bedingung ist nicht für einen Ehepartner, der den anderen Partner vertritt, für den Vormund des Minderjáhrigen oder Entmündeten, für den Nief3braucher, der den Eigentümer des nackten Eigentums vertritt, mal gebend.

KAPITEL V: Geschâftsjahr - Reingewinn

Artikel 20: Geschâftsjahr

Das Geschaftsjahr beginnt am 01. Januar und endet am 31.Dezember.

Artikel 21: Gewinn

Der nach Abzug aller Lasten, Geschüftskosten und der erforderlichen Abschreibungen verbleibende Gewinn

bildec den Reingewinn der Gesellschaft.

Die Generalversammlung entscheidet über die Verwendung dieses Reingewinns.

KAPITEL VI: Auflüsung der Gesellschaft

Artikel 22: Auflüsung

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Dem Belgischen 5taatsblatt vorbehalten

Die Gesellschaft wird nicht aufgeldst durch Rechtsunféhigkeit, Konkurs, Zahlungsunfahigkeit oder Tod eines

Gesellschafters oder eines Geschâftsführers.

lm Falle des Verlustes der Hàlfte des Gesellschaftskapitals muss die Geschüftsführung der

Generalversammlung die Frage der Aufldsung der Gesellschaft unterbreiten.

Artikel 23: Liquidierung

Bei Aufldsung der Gesellschaft erfolgt die Liquidierung, falls die Gesellschaft nicht anders beschlieI t, durch den oder die im Ami befindiichen Geschdftsführer.

Die mit der Liquidierung beauftragten Personen verfügen über die weitgehendsten Befugnisse.

Es steht jedoch der Generalversammlung frei, diese Befugnisse einzuschriànken oder ausreichende Garantien für eine gute Ausf thrung der Liquidierung zu verlangen. Nach Bereinigung des Passivs und der Lasten wird das Nettoergebnis der Liquidierung unter allen Gesellschaftem verteilt.

KAPITEL VII: Allgemeine Übergangsbestimmungen

Artikel 24: Gesetz über die Gesellschaften

lm Übrigen geiten für alles, was in den gegenwértigen Statuten nicht vorgesehen ist, die in den Artikeln 201 und folgende der Gesetze über die Geselischaften enthaltenen Vorschriften.

Artikel 25: Erstes Geschditsjahr und erste Generalversammlung

Das erste Geschâftsjahr beginnt am heutigen Tag um am 31.12.2011 zu enden. Die erste ordentliche

Generalversammlung findet im Jahre 2012 staff.

Als stândiger Vertreter im Faite der Ernennung der "MUSIC 2NIGHT WEBER EKG" als Verwalterin oder

Geschéftsführerin einer anderen Gesellschaft wird der Geschdftsführer, Herr Dietmar René WEBER

bezeichnet.

Ausgestellt in zwei Exemplaren zu St. Vith, den 01. Mai 2011

Gezeich net,

Dietmar René WEBER Thomas Remy WEBER

Bitte auf der leizien Seite des Teits B angeben : A uf der Vorderseite Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die daze ermâchtigt sind, die Juristische Person Driften gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift

Coordonnées
MUSIC2NIGHT WEBER EKG

Adresse
MALMEDYER STRABE 93 4780 SAINT-VITH

Code postal : 4780
Localité : SAINT-VITH
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne