MUSIC2NIGHT WEBER EKG

Divers


Dénomination : MUSIC2NIGHT WEBER EKG
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 837.236.890

Publication

06/08/2013
��Mod 2.1

1jrij Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei

in den Anlagen zum Belgisch�n Stegtetiket3reAMptli. - n ist

des i-landelsaeric,t

Unternehmensnr. : 0837.236.890

Gesellschaftsname

(vol' ausgeschrieben) : Music 2Night Weber

Rechtsform : Einfache Kommanditgesellschaft

Sitz : Maimedyer Straf3e 93 - 4780 Sankt Vith

Gegenstand

der Urkunde : Verlegung des Gesellschaftssitzes

Aus dem Protokoll der auf3erordentfichen Generalversammlung vom 12. Juni 2013 gehen folgende �3eschl� isse hervor:

1. Der Sitz der Gesellschaft wird mit sofortiger Wirkung auf folgende Adresse verlegt:

Vielsalmer Stral3e, Rodt, 19/1/1

4780 Sankt-Vith

Gez. Dietmar WEBER- Geschaftsf0hrer

Gleichzeitig hinterlegt ProtoEcoli der auf3erordentlichen Generalversammlung vom 12.06.2013

11P31,111L!

5 I

vc



II

Bitte auf der tetzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vordersefte : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermbchtigt sind, die juristische Person Driften gegenaber zu vertreten

Auf der R�ckseite : Name und Unterschrift.

06/07/2011
��Mptl 2.1

iJ=~~ jJ Fj Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist

Hint rIanF he,; le; 'an" rlP

des Haridelsger:c.r e rLPEN

2' -06- 2011

der Greffier v- 1 .

Unternehmensnr. : eni .

Gesellschaftsname

(voii ausgeschrieben) : MUSIC2NIGHT WEBER E11Cs-

Rechtsform : Einfache Kommanditgesellschaft

Sitz : Malmedyer Straf3e 93 - 4780 SANKT VITH

Gegenstand

der Urkunde : GR�NDUNG

MUSIC 2NIGHT WEBER E.K.G.

Die Unterzeichneten,

Herr Dietmar Ren� WEBER, wohnhaft in 4780 SANKT VITH, Kerpener Stra6e 8/0/1, NN: 790106-033-95,

Komplement�r

und

Herr Thomas Remy WEBER, wohnhaft in 4780 SANKT VITH, Malmedyer Stalle 93, NN: 820717-035-62

Einfacher Kommanditist,

haben am beschlossen, eine Gesellschaft zu gr�nden, deren Satzungen wie folgt aufgesetzt wurden:

KAPITEL I: Benennung - Sitz - Gegenstand - Dauer

Artikel 1: Benennung

Durch Gegenw�rtige wird zwischen den Erschienenen eine einfache Kommanditgesellschaft gegr�ndet, unter der Bezeichnung "MUSIC 2NIGHT WEBER EKG".

Herr Dietmar Ren� WEBER gift als Komplementdr (commandit�), Herr Thomas Remy WEBER gift als einfacher Kommanditist (commanditaire).

Auf allen Akten, Rechnungen, Anzeigen, Ver6ffentlichungen und anderen Schriftst�cken der Gesellschaft muss die genannte Firmenbezeichnung mit dem Zusatz ,Kommanditgesellschaft", oder abgek�rzt  KG", der GeschMftssitz, sowie die Untemehmensnummer angegeben werden.

Artikel 2: Sitz der Geselischaft

Sitz der Gesellschaft ist in 4780 SANKT VITH  Malmedyer StraI e 93.

Der Sitz der Gesellschaft kann durch einfachen Beschluss eines Komplement�rgesellschafters an jeden anderen Ort Belgiens verlegt werden. Dieser Beschluss wird in den Anlagen des Belgischen Staatsanzeigers verdffentlicht. Die Gesellschaft kann durch einfachen Beschluss der Geschaftsf�hrung Zweigniederlassungen, Agenturen, Gesch�ftsb�ros oder Kontore in Belgien oder im Ausland errichten.

Artikel 3: Gegenstand

Gegenstand der Gesellschaft sind s�mtliche T�tigkeiten, die, im In- als auch im Ausland, im weitesten Sinne des Wortes in Verbindung stehen mit:

-Der Organisation, der Durcht�hrung und Animation von Musikveranstaltungen gleich welcher Art;

-Der Vermietung von allen Musikinstrumenten und Material, Verst�rkern, akustischen Instrumenten und Material und jeglichen Beleuchtungskbrpern, Lichtanlagen, usw. und zwar mit oder ohne technischen Beistand, sowie den Grofs- und Einzelhandel von s�mtlichem Ton- und Beleuchtungsmaterial;

-Die Betreibung von Discotheken und allen dazugehdrigen Tatigkeiten;

Sie kann im �brigen alle industriellen, kaufmannischen und finanziellen Handlungen in Bezug auf bewegliche oder unbewegliche G�ter volfziehen, die f�r die Verwirklichung des Gegenstandes der Gesellschaft notwendig sind.

Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftsgegenstand �berall aus�ben und hierzu alle notwendigen und n�tzlichen Mallnahmen ergreifen, die ihr als geeignet erscheinen.

Die Gesellschaft kann sich gleichfalls durch Einbringungen, Anteilszeichnungen, Verschmelzungen oder auf jede andere Art und Weise an allen anderen Firmen, Gesellschaften und Untemehmen beteiligen, die einen

Bitte auf der letzten Selle des TeilsB angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermachtigt sind, die juristische Persan Driften gegen�ber zu verfreten

Auf der R�ckseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/07/2011- Annexes du Moniteur belge

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/07/2011- Annexes du Moniteur belge

gleichen oder �hnlichen Zweck verfolgen oder die zur Verwirklichung oder Ausdehnung des Gesellschaftsgegenstands beitragen kiinnten.

Die Gesellschaft kann die Geschaftsleitung �bemehmen und/oder die Funktion des Verwalters in anderen juristischen Personen. Sie kann �ber Eivlagen, Zeichnung, Fusion oder jeder anderen Art und Weise in juristischen Personen einbringen.

Artikel 4: Dauer

Die Geselischaft besteht f�r eine unbestimmte Dauer, beginnend mit dem Datum gegenw�rtiger Urkunde. Sie kann gegebenenfails aufgel�st werden, durch Beschluss der Generalversammiung der Gesellschafter, unter Befoigung der f�r die Abanderung der Statuten vorgesehen Bestimmungen.

KAPITEL Il: Gesellschaftskapital

Artikel 5: Kapital

Das Gesellschaftskapital betragt f�nftausend (5000,-) EURO und ist eingeteilt in einhundert (100)

namentliche Anteile.

Artikel 6: ZEICHNUNG

Das Kapital wird durch die Unterzeichneten wie folgt gezeichnet:

1.Herr Dietmar Ren� WEBER, 2.500e � dargestellt durch 50 Anteile;

2.Herr , Thomas Remy WEBER, 2.500,- � dargestellt durch 50 Anteile.

Artikel 7: KAPITALBEFREIUNG

Das Kapital wurde ganzlich befreit und am heutigen Tage auf das Konto der Geselischaft �berwiesen. Artikel 8: RECHTSGLEICHHEIT DER ANTEILE

Jeder Gesellschaftsanteil gibt ein gleiches Recht an der Aufteilung des Gewinns und des

Liquidierungsergebnisses.

Artikel 9: UNTEILBARKEIT DER ANTEILE

Die Gesellschaftsanteile sind unteilbar.

Die Rechte aus den Gesellschaftsanteilen einer Erbengemeinschaft werden durch einen der

Gesch�ftsf�hrung zu bezeichnenden gemeinschaftiichen Vertreter ausge�bt.

Die Aus�bung der Rechte von verschiedene Eigent�mern eines Geschaftsanteils kunnen durch die

Geschaftsf�hrung solange suspendiert werden, bis eine einzige Person als Eigent�merin dieses

Gesch�iftsanteiles bestimmt worden ist.

In Ermangelung einer Einigung bei NutznieI ung und nacktem Eigentum vertritt der Nutznieller allein alle

berechtigten Personen.

Die Gesellschaftsanteile sind nominativ.

Die Rechte der einzelnen Teilhaber ergeben sich ausschliel3lich aus den gegenw�rtigen Statuten, den

eventuellen Abanderungen derselben, sowie aus den rechtmal3ig erfolgten Anteils�bertragungen.

Artikel 10: ABTRETUNG UND �BERTRAGUNG VON ANTEILEN

Die unentgeltliche oder entgeltliche Abtretung von Gesellschaftsanteilen, sowie die �bertragung derselben von Todes wegen, bedarf der Zustimmung und Genehmigung aller Gesellschafter: ohne Zustimmung dieses vorherigen und schriftlichen Einverstandnisses sind die Anteile unabtretbar und un�bertragbar.

Die Erben, Rechtsnachfolger oder Gl�ubiger eines Geselischafters sind enter keinem Vorwand berechtigt, auf das Geschaftsverm�gen oder die Schriftst�cke der Gesellschaft Siegel anlegen zu lassen, oder sich auf irgendeine Art in die Gesch�ftsf�hrung einzumischen.

KAPITEL III: Geschaftsf�hrung

Artikel 11: Ernennung eines Geschaftsf�hrers - Befugnisse

Die Geschaftsf�hrung der Geselischaft wird durch einen oder mehrere Komplementare gesichert, der/die allein befugt ist/sind, die Leitung der Gesellschaft zu �bemehmen.

Der oder die Gesch�ftsf�hrer erhalten alle erforderlichen Befugnisse um im Namen der Gesellschaft zu handein, alle irgendwelche mit dem Gegenstand der Gesellschaft in Verbindung stehenden Rechtsgeschafte vorzunehmen, und die Gesellschaft rechtsverbindliche zu verpflichten. Der oder die Gesch�ftsf�hrer besitzen samtiiche Verwaltungs- und Verf�gungsrechte mit Ausnahme derjenigen, die durch das Gesetz der Generalversammlung vorbehalten sind. Der oder die Gesch�ftsf�hrer kinnen die Vollmachten ganz oder teilweise an Drittpersonen �bertragen, Mitglieder und Nichtmitglieder der Geselischaft.

Jeder Gesch�ftsf�hrer kann Driften Sondervollmachten gewahren.

Die Kommanditisten d�rfen sich  vorbehaltlich des hiemach vorgesehenen Kontrollrechts  nicht in diese Geschaftsf�hrung einmischen.

r

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/07/2011- Annexes du Moniteur belge

Der Komplement�r, Herr Dietmar Ren� WEBER, wird hiermit zum Gesch�ftsf�hrer f�r unbegrenzte Dauer

emannt.

Artikel 12: Verg�tung der Gesch�ttsf�hrer

Das den Gesch�ftsf�hrern zustehende Gehalt, sowie Ihre Verg�tungen, werden durch die Generalversammlung der Gesellschafter festgesetzt. Reisekosten und andere durch die Geschdftsf�hrer im Dienst der Gesellschaft gemachten Auslagen werden durch die Gesellschaft gegen einfache Vorlage einer richtig bezeichneten Aufstellung zur�ckerstattet.

KAPITEL IV: Generalversammlungen

Artikel 13: Befugnisse

Die Gesellschafter treken zur Generalversammlung zusammen, um �ber alle, die Gesellschaft betreffenden

Fragen, die nicht zu den Befugnissen der Gesch�ftsf�hrer gehoren, zu beraten und zu beschlieI en.

Artikel 14: Beschl�sse

Die Generalversammlung ist das souver�ne Machtorgan der Gesellschaft. Sie beschlieat, gemaf3 den allgemeinen Versammlungsregeln und den gesetzlichen Bestimmungen, �ber die Generalversammlungen der Privatgesellschaften mit beschr�nkter Hartung. In den Grenzen des Gesetzes und den Statuten sind ihre Beschl�sse f�r alle bindend.

Artikel 15: Datum

Alljahrtich findet am zweiten Donnerstag im Monat Juni, um 20:00 Uhr die ordentliche Generalversammlung der Gesellschaft statt. Soulte dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag sein, so findet diese Versammlung am folgenden Werktag statt. Die Generalversammlung kann auf3erdem jedes Mal einberufen werden, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert. Sie muss auf schriftlachen Antrag von Gesellschaftern, die ein F�nftel des Gesellschaftskapitals vertreten, durch die Geschaftsf�hrung einberufen werden.

Artikel 16: Ort

Die ordentlichen und auf3erordentlichen Generalversammlungen finden am Gesch�ftssitz oder an einem

anderen in der Einladung bezeichneten Ort statt.

Artikel 17: Einladungen

Die Generalversammlungen werden von der Gesch�ftsf�hrung durch eingeschriebenen Brief oder per E-Mail, mit Angaben �ber die Tagesordnung, innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen, berechnet vom Tage der Aufgabe bei der Post bis zum Tage der Versammlung, einberufen, wobei die genannten Tage nicht mitzurechnen sind.

Die Generalversammlung ist beschlussf�hig bez�glich aller ihr unterbreiteten Gegenst�nde ohne eine Einladung nachweisen zu m�ssen, wenn alle Gesellschafter anwesend oder vertreten sind. Die Generalversammlung kann in schriftlicher Form abgehalten werden unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Vorschriften erf�llt sind.

Artikel 18: Stimmrecht

teder Gesellschaftsanteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

Artikel 19: Vertretung

Die Gesellschafter kinnen sich durch einen Bevollm�chtigten vertreten lassen, unter der Bedingung, dass der Bevollm�chtigte ein anderer Gesellschafter ist.

Letztere Bedingung ist nicht f�r einen Ehepartner, der den anderen Partner vertritt, f�r den Vormund des Minderj�hrigen oder Entm�ndeten, f�r den Nief3braucher, der den Eigent�mer des nackten Eigentums vertritt, mal gebend.

KAPITEL V: Gesch�ftsjahr - Reingewinn

Artikel 20: Gesch�ftsjahr

Das Geschaftsjahr beginnt am 01. Januar und endet am 31.Dezember.

Artikel 21: Gewinn

Der nach Abzug aller Lasten, Gesch�ftskosten und der erforderlichen Abschreibungen verbleibende Gewinn

bildec den Reingewinn der Gesellschaft.

Die Generalversammlung entscheidet �ber die Verwendung dieses Reingewinns.

KAPITEL VI: Aufl�sung der Gesellschaft

Artikel 22: Aufl�sung

ti

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/07/2011- Annexes du Moniteur belge

" .

"

Dem Belgischen 5taatsblatt vorbehalten

Die Gesellschaft wird nicht aufgeldst durch Rechtsunf�higkeit, Konkurs, Zahlungsunfahigkeit oder Tod eines

Gesellschafters oder eines Gesch�ftsf�hrers.

lm Falle des Verlustes der H�lfte des Gesellschaftskapitals muss die Gesch�ftsf�hrung der

Generalversammlung die Frage der Aufldsung der Gesellschaft unterbreiten.

Artikel 23: Liquidierung

Bei Aufldsung der Gesellschaft erfolgt die Liquidierung, falls die Gesellschaft nicht anders beschlieI t, durch den oder die im Ami befindiichen Geschdftsf�hrer.

Die mit der Liquidierung beauftragten Personen verf�gen �ber die weitgehendsten Befugnisse.

Es steht jedoch der Generalversammlung frei, diese Befugnisse einzuschri�nken oder ausreichende Garantien f�r eine gute Ausf thrung der Liquidierung zu verlangen. Nach Bereinigung des Passivs und der Lasten wird das Nettoergebnis der Liquidierung unter allen Gesellschaftem verteilt.

KAPITEL VII: Allgemeine �bergangsbestimmungen

Artikel 24: Gesetz �ber die Gesellschaften

lm �brigen geiten f�r alles, was in den gegenw�rtigen Statuten nicht vorgesehen ist, die in den Artikeln 201 und folgende der Gesetze �ber die Geselischaften enthaltenen Vorschriften.

Artikel 25: Erstes Geschditsjahr und erste Generalversammlung

Das erste Gesch�ftsjahr beginnt am heutigen Tag um am 31.12.2011 zu enden. Die erste ordentliche

Generalversammlung findet im Jahre 2012 staff.

Als st�ndiger Vertreter im Faite der Ernennung der "MUSIC 2NIGHT WEBER EKG" als Verwalterin oder

Gesch�ftsf�hrerin einer anderen Gesellschaft wird der Geschdftsf�hrer, Herr Dietmar Ren� WEBER

bezeichnet.

Ausgestellt in zwei Exemplaren zu St. Vith, den 01. Mai 2011

Gezeich net,

Dietmar Ren� WEBER Thomas Remy WEBER

Bitte auf der leizien Seite des Teits B angeben : A uf der Vorderseite Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die daze erm�chtigt sind, die Juristische Person Driften gegen�ber zu vertreten

Auf der R�ckseite : Name und Unterschrift

Coordonnées
MUSIC2NIGHT WEBER EKG

Adresse
MALMEDYER STRABE 93 4780 SAINT-VITH

Code postal : 4780
Localité : SAINT-VITH
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne