NEI HAUS BELGIEN', IN ABKURZUNG : 'N.H.B.

Divers


Dénomination : NEI HAUS BELGIEN', IN ABKURZUNG : 'N.H.B.
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 845.190.791

Publication

20/06/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2012, GEN 28.05.2013, NGL 14.06.2013 13182-0457-010
24/04/2012
ÿþ Mal 2.1

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen ist

Dem Belgische Staatsblat vorbehalte

nterlet bei der Kanzlei des lHandél gerchts EtJPEN

der Greffier

Unternehmensnr.: Oóy`S. ,-/9Q, 7.9.4



Gesellschaftsname

(volt ausgeschrieben) : "NEi HAUS BELGEN", in Abkürzung "N.H.B."

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4790 Burg-Reuland, Burg-Reuland Nr 421R

Gegenstand

der Urkunde : Gründung

Aus einer Urkunde abgehalten vor Notar Erwin MARAITE, Notar mit dem Amtssitz zu Malmedy, geschâftsführender Notar der Zivilgesellschaft in Form einer Privatge-sellschaft mit beschrânkter Haftung  Erwin MARAITE, Notar", am zehnten April zweitausendzwalf,  Einregistriert in Stavelot, am elften April zweitausendzwtilf, in Band 433, Blatt 67 Fach 20, fünf Bldtter ohne Zusatz, fünfundzwanzig Euro (25 EURO) erhoben, gez, S. BERGS", enthaltend Gründung einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung, wird folgender Auszug verbffentlicht:

1) Gründer:

Herr JAKOBS Alfred Lambert, geboren zu Reuland, am ersten November neunzehnhun-dertsechzig (Nationalnummer 60.11.01 263-74), Ehegatte von Frau JENNIGES Elisabeth Luise, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Burg-Reuland Nr 42/F, belgischer Staatsangeht rigkeit,

2)Es wurde eine Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung gegründet unter der Bezeichnung  WEI RAUS BELGIEN", in Abkürzung  N.H.B.".

3)Sitz der Gesellschaft ist in 4790 Burg-Reuland, Burg-Reuland Nr 421F.

4)Die Gesellschaft hat als Gegenstand sâmtliche Tâtigkeiten, die in direktem oder indirektem Zusammenhang stehend mit folgenden Tâtigkeiten

-den Erwerb, Handel und Verkauf von lmmobilien, die Vermittlung des An- und Verkaufs von Immobilien. Die Vermittlung von Miet- und Pachtvertr5gen. Die Verwaltung von eigenem und fremden Grundbesitz, von Gemeinschafts-eigentum und Sondereigentum.

-die Verwaltung im weitesten Sinne des Wortes, Aufwertung und Verbesse-rung, An- und Verkauf von Liegenschaften aller Art.

-Studien- Organisations- und Beratungsbüro für Immobilienangelegenheiten gleich welcher Art, finanzielle, Handels- oder gesellschaftliche Angelegenhei-ten.

-sâmtliche Handfungen im Zusammenhang mit Beratung, Dokumentation und Publikation hinsichtlich lmmobilien, juristischer, gesellschaftlicher, bkonomi-scher und finanzieller Probleme.

-den Erwerb, Verâullerung, Verwaltung, Leitung, Neubewertung, Parzellie-rung, Sichten, Mieten und Vermisten, Bauen oder Umbauen, Promotion von Immobilien, sowie sâmtliche sonstige derartige Transaktionen und Leistungen bei Immobilien im weitesten Sinne einschliel3lich des Leasings von lm-mobilien, jedoch unter Ausschluss der Handfungen als Immobilienmakler.

-Holding und Beteifigung unter beliebigen Rechtsformen, Erweiterung und Umstrukturierung von Unternehmen und Gesellschaften aller Art, sowie der Erwerb von Anteilen und Rechten im weitesten Sinne unter anderem durch Einlagen, Gründung, Ankauf oder sonstige Weise, zusammengefasst die Be-teiligung in jedweder Form in allen bestehenden oder noch zu gründenden Geselischaften und Unternehmen.

-die Wahmehmung von Geschüftsführungs-, Verwaltungsauftrügen und Man-daten, sowie das Auftreten als Verâuflerer,

-die Begleitung von Untemehmen in den Bereichen Handel, industrie und Verwaltung, Durchführung von Sekretariatsarbeiten, das Domizilieren von Unternehmen, Bereitstellung von Bürorâumen, Lagem und Geschâftsfüh-rung, Wirtschaftsrecht, Marketing, Ausfuhr und Einfuhr, Druck und Heraus-gabe von Studien, Versand und Empfang von Post, sowie weitere Tâtigkeiten die bei Gründung, Geschâftsführung und Verwaltung von Unternehmen nützlich sein kbnnen.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 24/04/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notera oder der

Personen, die dazu erm5chtigt sied, die juristische Person Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 24/04/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bei der Ausübung dieser Tâtigkeiten kann die Gesellschaft auf eigene Rechnung, in Kommission, ais Vertreter oder als Vermittler handeln.

Die Gesellschaft kann aufóerdem alle industriellen, kaufmânnischen und finanziellen Handlungen mobiliarischer und immobiliarischer Art vornehmen, die mit dem Ge-genstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar in Verbindung stehen.

Sie kann sich auch in der Form von tinlagen, Fusion oder sonst wie an jedem Un-ternehmen, jeder Vereinigung oder jeder Gesellschaft beteiligen, die einen gleichar-tigen, zusammengehbrenden oder ergnzenden Gegenstand hat oder überdies den Gegenstand der gegenwürtigen Gesellschaft begünsttgt.

5)Die Dauer der Gesellschaft ist zeitlich unbegrenzt beginnend am zehnten April zweitausendzwülf.

6)Das Gesellschaftskapital betrâgt achtzehntausendsechshundert Euro (18,600,00 ¬ ). Das Kapital wird eingeteilt in einhundert (100) namentliche Anteil-scheine ohne Bezeichnung eines Nominalwertes. Jeder Anteilschein wurde vor der Gründung der Gesellschaft vollstíndig in bar eingezahlt.

7)Die Gesellschaft bat eiven oder mehrere Geschâftsführer, Mitglieder ader Nichtmitglieder der Gesellschaft, juristische oder natürliche Personen, die durch die Generalversammlung emannt werden.

Der oder die Geschâftsführer kunnen nur durch Beschluss der Generalversammlung mit dreiNiertel Stimmenmehrheit abberufen werden.

Der oder die Geschaftsführer erhalten getrennt alle erforderlichen Befugnisse, um im Namen der Gesellschaft zu handeln, alle irgenclwelchen mit dem Gegenstand der Gesellschaft in Verbindung stehenclen Rechtsgeschâfte vorzunehmen und die Ge-selischaft durch ihre alleinige Unterschrift rechtsgültig zu verpflichten. Jeder Ge-schàftsführer ist berechtigt, die Gesellschaft allein rechtsverbindlich zu verpflichten.

Das den Geschüftsführern zustehende Gehalt sowie ihre Vergütungen werden durch die Generalversammlung der Gesellschafter festgelegt. Reisekosten und andere durch den oder die Geschâftsführer lm Dienste der Gesellschaft gemachten Auslagen werden durch die Gesellschaft gegen einfache Vorlage einer für richtig bescheinigten Aufstellung erstattet. Der Geschâftsführer kann für die Ausführung gewisser Rechtsgeschüfte einen anderen Gesellschafter oder eine Driftperson be-volimâchtigen.

Der Tod eines Geschâftsführers oder sein Rücktritt, aus gleich welchem Grunde dies auch sein mag, hat nicht die Aufibsung der Gesellschaft zur Folge, selbst wenn dieser Geschâftsführer Gesellschafter ist. Das Gleiche gilt für seine Entmündigung, seinen Konkurs oder seine Zahlungsunfâhigkeit. Das Eintreten eines dieser Ereig-nisse macht dem Amt des Geschaftsführers sofort und van Rechts wegen ein Ende. Wenn infolge des Todes oder aus irgendeinem anderen Grund das Amt eines Ge-schâftsführers aufhürt, wird die Geschâftsführung gegebenenfalis durch den ver-bleibenden Geschâftsführer ausgeübt.

Falls eine juristische Person zur Geschâftsführerin emannt wird, ist diese verpflichtet unter ihren Teilhabern, Geschüftsführem, Verwaltem oder Personalmitgliedern, einen stândigen Vertreter zu bezeichnen, welcher im Namen und für Rechnung die-ser juristischen Person mit der Durchführung dieses Mandates betraut wird. Dieser stündige Vertreter unterliegt den gleichen Bedingungen und der gleichen Haftung auf zivilrechtlicher und strafrechtlicher Ebene, als wenn er dieses Mandat in eigenem Namen ausüben würde, vorbehaltlich der solidarischen Haftung der juristischen Person die der vertritt und unter Vorbehait der Bestimmungen des Artikels 61 des Gesellschaftsgesetzbuches. Letztere kann den durch sie besteilten Vertreter nur dann abberufen, wenn sie im gleichen Zusammenhang einen Nachfolger bezeichnet. Die Ernennung und die Beendigung des Mandats des stündigen Vertreters sind den gleichen Regeln unterworfen in Bezug auf die Verüffentiichung im Belgischen Staatsanzeiger, als wenn dieser das ihm anvertraute Mandat in eigenem Namen und für eigene Rechnung ausüben würde.

i

8)Falls die Gesellschaft mehrere Teilhaber hat, findet alljâhrlich am letzten Dienstag des Monats Juni um achtzehn Uhr am Gesellschaftssitz oder an einem anderen in der Einladung zu bezeichnenden Ort die ordentliohe Generalversamm-lung statt.

9)Das Geschdftsjahr beginnt am ersten Januar und endet am einunddreilHigsten Dezember eines jeden Jahres.

GENERALVERSAMMLUNG :

Unmittelbar nach Festiegung der Statuten fasste Herr JAKOBS Alfred an Stelle der Generalversammlung in

seiner Eigenschaft als alleiniger Teilhaber der Gesellschaft folgende Beschlüsse :

I. Abschluss des ersten Geschâftsjahres :

Das erste Geschàftsjahr beginnend am Tage der Gesellschaftsgründung endet am einunddreilligsten

Dezember zweitausendzwülf.

Il. ERSTE GENERALVERSAMMLUNG

Die erste ordentiiche Generalversammlung findet statt am letzten Dienstag des Mo-nats Juni

zweitausenddreizehn um achlzehn Uhr.

III, GESCHAFTSFÜHRUNG

Die Anzahl der Geschâftsführer wird auf einen festgelegt.

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten



Wurde in dieser Funktion ernannt : Herr JAKOBS Alfred Lambert, geboren zu Reuland, am ersten November neunzehnhundertsechzig (Nationalnummer 60.11.01 263-74), Ehegatte von Frau JENNIGES Elisabeth Luise, wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Burg-Reuland Nr42/F, belgischer Staatsangehbrigkeit.

Die Dauer dieses Mandates ist zeitlich unbegrenzt.

Die Vertretung der Geselischaft wird gemâil den Bestimmungen des Artikels drei-zehn der Statuten ausgeübt.

Darüber hinaus wird Herr JAKOBS Alfred als stândiiger Vertreter der gegenwârtig gegründeten Gesellschaft bezeichnet bei der Ernennung der Geseilschaft als Ge-schâftsführer oder als Verwaltungsratsmitglied einer anderen Geseilschaft.





Für gleichlautenden analytischen Auszug,

Erwin MARAITE, Noter.



Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 24/04/2012 - Annexes du Moniteur belge







Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu erm&chtigf sind, die juristische Person Driften gegenober zu vertrefen

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift

Coordonnées
NEI HAUS BELGIEN', IN ABKURZUNG : 'N.H.B.

Adresse
BURG-REULAND 42F 4790 REULAND

Code postal : 4790
Localité : Reuland
Commune : BURG-REULAND
Province : Liège
Région : Région wallonne