PA IMMO

Divers


Dénomination : PA IMMO
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 834.670.548

Publication

30/07/2013 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2012, APP 07.06.2013, DPT 22.07.2013 13348-0185-007
31/03/2011
ÿþ 7C1113 \l,.l13 Motl 2.1

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veráffentlichen ist

Hinterlegt bel der Kanzlei

des Handelsgerichts EUPEN

21 -03- 2011

Kanzlei

LAI

.7j,pr

Der. Belgisc Staats) vorbehi

.1148 3

Unternehmensnr. : ©$,3 , S f{~

Gesellschaftsname

(von ausgeschrieben) : PA IMMO

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung

Sitz : 4720 Kelmis, Klothstrasse, 42

Gegenstand

der Urkunde : GRl1NDUNG

Aus einer Urkunde vor dem Notar Marie-Noëlle XHAFLAIRE, zu Montzen, vom 17.03.2011 geht hervar, dass folgende Privatgesellschaft mit beschránkter Haftung wie folgt gegründet wurde :

GRLINDER :

1) Herr KESSELS, Pascal, geboren in Verviers, am 8. Januar 1976, Nationalregisternummer 76.01.08 04557, ledig, wohnhaft in 4720 Kelmis, Steinkaulstrasse, 65.

2) Herr SCHWEITZER, Angelo, geboren in Eupen, 'am 7. September 1977, Nationalregisternummer 77.09.07 153-56, Ehegatte von Frau Michaela Ernestine Maria NOËL, wohnhaft in 4710 Lontzen, Mühlenweg 18.

FORM : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

BENENNUNG : "PA IMMO

GESELLSCHAFTSSITZ : Der Gesellschaftssitz ist errichtet zu 4720 KELMIS, Klothstrasse, 42. Der Betriebssitz ist errichtet zu 4720 KELMIS, Klothstrasse, 42.

GEGENSTAND : Die Geselfschaft hat zum Gegenstand, sowohl in Belgien als auch im Ausland, für

eigene Rechnung oder für Rechnung von Dritten oder in Beteiligung mit diesen :

-Die Promotion, die Realisierung, Verkauf und Kommerzialisierung von Immobilienprojekten, sowie den An-

und Verkauf sowie die Verwaltung von Immobilien;

-den Tausch und die Parzellierung von Immobilien;

-die An- und Vermietung von Immobilien aller Art;

-der Unterhalt sowie die Reparatur von jeglichen Immobilien;

-der Bau von Immobilien jeglicher Art;

-die Einrichtung und den Umbau von Gebëuden;

-alle Tëtigkeiten, die direkt oder indirekt auf die Verwaltung oder die Ausnutzung von Immobilien oder

dinglichen Rechten an Immobilien Bezug haben, jedoch mit Ausnahme der Handlungen als Immobilienmakler.

Die Geseflschaft kann alle Operationen tëtigen, so Handel, Industrie, Finanz und bewegliche, unbewegliche,

bürgerliche Operationen, welche einen direkten oder indirekten Zusammenhang mit ihrem Gegenstand haben

und die die Betreibung oder die Entwickfung vereinfachen k6nnen.

Sie kann sich ausserdem über gleich welchen Weg an allen Gesellschaften, Untemehmen, Geschâften,

Vereinigungen, deren Gegenstand mit dem ihrigen identisch, analog oder konnex wëre oder einfach

môglicherweise ihre gesellschaftliche T2tigkeit begünstigen kiïnnte, beteiligen.

DAUER : unbestimmt

GESELLSCHAFTSKAPITAL : Das Gesellschaftskapital ist auf den Betrag von

ACHTZEHNTAUSENDSECHSHUNDERT EURO (18.600,00 EUR) festgelegt worden.

Das Gesellschaftskapital wird durch hundert (100), je ein/hundertstel des Kapitals bildende

Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert, dargestellt.

Das Gesellschaftskapital wurde wie folgt gezeichnet und befreit:

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 31/03/2011- Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die. juristische Person Driften gegenüber zu verfreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 31/03/2011- Annexes du Moniteur belge

. durch Herm KESSELS Pascal, 50 Gesellschaftsanteile, zu wissen 9.300, 00 Eur

durch Herm SCHWEITZER Angelo, 50 Gesellschaftsanteile, zu wissen 9.300, 00 Eur

TOTAL: 18.600, 00 Eur

Jeder der eintausend Gesellschaftsanteile ist vollstândig befreit durch Bareinzahlung, so dass die

Gesellschaft über den Betrag von (18.600.-EUR) verfügt.

Das Gesellschaftskapital ist vollstandig gezeichnet und befreit.

GESCHÂFTSJAHR : Das Gescháftsjahr beginnt am ersten Januar und endigt am einundreissigsten Dezember.

JAHRESKONTEN, AUSSCHÜTTUNG, DIVIDENDEN : Der günstige Überschuss der

Ergebnissrechnung, abzüglich der Geschâftskosten, der Abschreibungslasten, die aus den bestâtigten Jahreskonten hervorgehen, stellt den Nettogewinn dar.

Von diesem Gewinn werden jâhrlich fünf Prozent (5%) zur Bildung des gesetzlichen Reservefonds abgehoben; diese Abhebung ist nicht mehr verpflichtend, wenn die Reserve ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat. Der Rest wird der Bestimmung, die die Generalversammlung gegeben hat, zugeführt.

Die Verwaltung kann, in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsgesetzbuch, Anzahlungen auf Dividende austeilen, durch Entnahme auf den Gewinn des laufenden Rechnungsjahres.

Die Verwaltung hat das Recht bei der ordentlichen Generalversammlung, wâhrend der Sitzung, die Entscheidung bezüglich der Genehmigung der Jahreskonten um drei Wochen zu vertagen.

VERTEILUNG : Nach Tilgung aller Kosten, Schulden und Liquidationsauflagen oder Hinterlegung der zu diesem Zweck erforderlichen Betràge, werden die Nettoaktiva zwischen den Gesellschaftern verteilt im Verhâltnis zu den Anteilen, die sie besitzen; jeder Anteil berechtigt zu gleichem Recht.

Wenn nicht alle Gesellschaftsanteile im gleichen Verhâltnis befreit sind, gleichen die Liquidatoren, vor der Verteilung, die Werte aus, sei es durch Anforderung von zusdtzlichen Mitteln zu Lasten der ungenügend befreiten Titel, sei es durch vorherige Barrückzahlung zu Gunsten der befreiten Titel in einem erh5hten Verhâltnis. Der Restbetrag wird gleichermassen unter allen Gesellschaftsanteilen verteilt.

VERWALTUNG : Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschâftsführer, natürliche

Personen, Gesellschafter oder nicht, verwaltet.

Der Geschâftsführer dart alle erforderlichen oder nützlichen Handlungen zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes tátigen, ausser diejenigen, die das Gesetz der Generalversammlung vorbehâlt.

Er vertritt die Gesellschaft Driften und der Justiz gegenüber, sei es als Klâger, sei es als Beklagter; er vertritt die Gesellschaft in den Urkunden, auch in denen, in welchen ein stffentlicher Beamter oder ein ministerieller Beamter hinzukommt.

Der Geschaftsführer hat auch alle Befugnisse um Vertreter, Angestellte und Arbeiter der Gesellschaft zu emennen und zu entlassen, und Bevollmachtigten Sondervollmachten zu eiteilen.

lm Falle von mehreren Geschâftsführern ist die Gesellschaft Driften gegenüber und vor Gericht rechtsgültig vertreten durch zwei Gesellschafter, die gemeinsam oder alleine handeln.

lm Falle von mehreren Geschâftsführern entscheidet die Generalversammlung, ob diese gemeinsam oder alleine handeln, um die Gesellschaft Driften gegenüber, bei Gericht, sowie in den Urkunden zu vertreten.

Diese Entscheidung ist Driften gegenüber nur wirksam, wenn sie die allgemeine Vollmacht der Vertretung betrifft und verüffentlicht worden ist.

Die Geschaftsführer sind haftbar, in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Recht, bezüglich der Ausführung der Befugnis, die sie erhalten haben uncf bezüglich der Fehler, die sie in ihrer Verwaltung begangen haben.

Sie sind gesamtschuldnerisch haftbar entweder der Geselhschaft oder Driften gegenüber jeglichen Schadensersatzes, der aus Zuwiderhandlungen gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen oder den Satzungen der Gesellschaft hervorgehen.

lm Falle von mehreren Geschâftsführern und wenn diese gemeinsam handeln, wenn einer der Geschâftsführer ein entgegengesetztes Interesse verm5gensrechtlicher Art der Gesellschaft gegenüber hat, bezüglich einer oder mehrerer Operationen, oder einer zu treffenden Entscheidung, ist er verpflichtet, sich dem Gesellschaftsgesetzbuch zu unterwerfen.

Wenn es kein Geschdftsführungskollegium gibt und ein Geschâftsführer sich in einer solchen Lage befindet, so feilt er dies den Gesellschaftern mit und die Entscheidung kann nur getroffen werden oder die Operation nur getâtigt werden für Rechnung der Gesellschaft mittels eines Ad Hoc Bevollmâchtig-'ten.

Wenn der Geschâftsführer einziger Gesellschafter ist und sich in einer solchen Lage befindet, kann er diese Entscheidung treffen oder die Operation tfttigen; er muss jedoch diesbezüglich gleichzeitig mit der Hinterlegung der Jahreskon'ten einen Sonderbericht darüber abtegen.

A.- Jeder der Gesellschafter hat einzeln die Nachforschungs- und Kontrollbefugnisse der Kommissare. Wenn, in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsgesetzbuch, die Kontrolle der Gesellschaft einem Kommissar anvertraut werden muss oder wenn die Gesellschaft selbst diese Entscheidung trifft, wird der

Kommissar für eine Dauer von drei Jahren ernannt, Dauer, die erneuert werden kann durch die Generalversammlung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften. Seine Entschâdigungen bestehen aus einem feststehenden Betrag, welcher zu Beginn und für die Dauer des Mandats durch die Generalversammlung festgelegt wird.

B.- Die Erben, Vertreter und Glâubiger eines Gesellschafters dürfen sich unter keinem Vorwand in die Verwaltungshandlungen der Gesellschaft einmischen. Sie müssen, zur Ausübung ihrer Rechte, auf die Jahreskonten und die regulâr durch die Generalversammlung getroffenen Beschlüsse zurückgreifen.

GENERALVERSAMMLUNG : Die Generalversammlung setzt sich aus allen Gesellschaftern zusammen; diese haben das Recht, selbst oder über einen Bevollmâchtigten, der selbst Gesellschafter ist, zu wâhlen unter Berücksichtigung der gesetzlichen und satzungsmàssigen Vorschriften.

Wenn die Gesellschaft nur einen Gesellschafter hat, übt dieser die Befugniss, die der Generalversammlung zusteht, aus; er darf die Befugnisse, die er an Stelle der Generalversammlung ausübt, nicht übertragen. Die Beschlüsse des einzigen Gesellschafters sind in einem Register, welches am Sitz der Gesellschaft gehalten wird, festgehalten.

VERSAMMLUNGEN, VERTRETUNGEN

Die ordentliche Generalversammlung findet am ersten Freitag des Monats Juni jeden Jahres staff, dies um 20 Uhr, entweder im Gesellschaftssitz oder an jedem anderen Ort, der in der Einladung angegeben ist; ist dieser Tag ein Feiertag, se wird die Versammlung auf den nüchstfolgenden Arbeitstag verlegt. An diesem gleichen Datum zeichnet der alleinige Gesellschafter die Bestâtigurig der Jahreskonten.

Die Generalversammlung trilt auf Einladung durch die Verwaltung am Sitz der Gesellschaft oder an dem Ort, der in der Einladung angegeben ist, zusammen. Sie wird ausserordentlich zusammengerufen, jedesmal wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert und auf Anfrage von Gesellschaftern, die ein/Fünftel des Kapitals vertreten.

Die Einladungen werden den Gesellschaftern, Geschâftsführern und eventuellen Kommissaren per

a4 Einschreibebrief fünfzehn Tage vorher zugestellt.

Den Gesellschaftern, Geschàftsführem und Kommissaren werden gleichzeitig mit der Einladung eine Kopie

" ~ der Dokumente zugestellt, die ihnen aufgrund des Gesellschaftsgesetzbuches übermittelt werden müssen. Jeder Gesellschafter darf sich bel der Generalversammlung durch einen Sonderbevollmiàchtigten vertreten lassen, für soweit dieser selbst Gesellschafter ist. Die juristischen Personen kunnen sich jedoch durch einen

 e Bevollmâchtigten vertreten lassen, der nicht Gesellschafter ist; jeder Ehegatte kann durch seinen Ehepartner

os vertreten werden; die Handelsunfâhigen, Minderjâhrigen und Entmündigten werden durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten.

Die Verwaltung kann die Formulierung der Vallmachten festlegen.

Die Protokolle der Generalversammlungen werden durch die Mitglieder des Büros und durch die Gesellschafter, die dies wünschen, unterschrieben. Ausser für den Fall, in dem die Beschlüsse der Generalversammlung urkundlich festgestellt werden müssen, werden die Driften auszuhândigenden Ausfertigungen durch die Mehrheit der Geschâftsführer gezeichnet.

NBei jeder Versammlung wird eine Anwesenheitsliste aufgestellt, ausser wenn alle Gesellschafter anwesend

e oder vertreten sind, und die das Protokoil unterschreiben.

co

BESCHLÜSSE

.os Jeder Gesellschaftsanteil gibt An recht auf eine Stimme.

et Ausser in den gesetzlich vorgesehenen Fâllen werden die Beschlüsse ungeachtet der Anzahl vertretener Anteile bei der Generalversammlung, mit Stimmenmehrheit gefasst.

et Keine Versammlung kann über Gegenstànde beschliessen, die nicht auf der Tagesordnung stehen.

et

. Die durch die Generalversammlung genommenen Beschlüsse, verpflichten die Gesellschafter, selbst die

Abwesenden und die Dissidenten.

Die Ausübung des Stimmrechtes bezüglich der Gesellschaftsanteile, die nicht eingezahlt wurden, ist

" tep unterbrochen solange diese Einzahlungen, die ordnungsgemâss gefordert wurden und einforderbar sind, nicht getâtigt wurden.

P: Die Ausübung des Stimmrechtes kann Gegenstand von Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern sein. Sie müssen zeitlich begrenzt sein und in keinem Fall über eine Dauer von fünf Jahren hinausgehen und müssen zu jeder Zeit durch das Gesellschaftsinteresse begründet sein.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

DL

et Erstes Geschâftsjahr und erste Generalversammlung

pq Das erste Geschâftsjahr beginnt am Tag der Hinterlegung eines Auszugs der Gründungsurkunde beim

Handelsgericht und endet am 31. Dezember 2012.

Die erste Generalversammlung findet staff am ersten Freitag des Monats Juni 2013.

AUSSERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG

Und unmittelbar nach der Gründung haben sich die Gründer in einer Generalversammlung getroffen, um folgende Beschlüsse zu treffen, welche Beschlüsse erst ab der Hinterlegung eines Auszugs der Gründungsurkunde beim Handelsgericht in Kraft treten werden:

a

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 31/03/2011- Annexes du Moniteur belge

"

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bitte auf der Ietzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Person Driften gegenüber zu verfreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift

Sind als Geschëftsführer bezeichnet:, mit der Befugnis zusammen oder getrennt zu handeln, und infolgedessen die Gesellschaft der Justiz gegenüber und in allen Urkunde allein zu vertreten:

1) Herr KESSELS, Pascal, geboren in Verviers, am 8. Januar 1976, Nationalregistemummer 76.01.08 04557, wohnhaft in 4720 Kelmis, Steinkaulstrasse, 65.

2) Herrn SCHWEITZER, Angelo, geboren in Eupen, am 7. September 1977, Nationalregisternummer

77.09.07 153-56, wohnhaft in 4710 Lontzen, Mühlenweg 18.

Ihre Mandate werden vergütet.

FÜR GLEICHLAUTENDEN AUSZUG,

Notar Marie-Noëlle XHAFLAIRE

Wird gleichzeitig hinterlegt :

- eine Ausfertigung der Gründungsurkunde

01/09/2015 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2014, APP 05.06.2015, DPT 25.08.2015 15478-0448-007
21/06/2016 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2015, APP 03.06.2016, DPT 15.06.2016 16184-0425-009

Coordonnées
PA IMMO

Adresse
KLOTHSTRASSE 42 4720 KELMIS

Code postal : 4720
Localité : LA CALAMINE
Commune : LA CALAMINE
Province : Liège
Région : Région wallonne