PHINIRA

Divers


Dénomination : PHINIRA
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 550.428.973

Publication

17/04/2014
ÿþ, Ausfertigung, die nach Hinteriegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veriiffentlichen ist

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Geseilschaftsname

(vol ausgeschrieben) : PHINIRA

Rechtsform Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : Hoeschhof 2 4701 Kettenis-Eupen

Untemehmensnr : 05510 . 422 9 3

Gegenstand Griindung -Emennung

der Urkunde:

Aus einer Urkunde getâtigt vor assoziiertem Notar Antoine RIJCKAERT in Eupen, am 3. April 2013, noch-nicht einregistriert, geht hervor dass :

Herr RAMs01-1EIDT Philippe, geboren zu Eupen am 27, September 1975, NN 76.09.27 195-51, Ehegatte von Frau SCHWARTZ Christine, geboren zu Eupen am 08. Januar 1982, belgischer Staatsangehbrigkeit, wohnhaft in 4701 Kettenis, Hoeschhof, 2, eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung gegründet hal und zu diesem Zweck folgenden Gesellschaftsvertrag abgeschlossen hat

ARME. 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung "PHINIRA", PrivatgeselIschaft mit beschrânkter

Haftung.

Aile Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verâffentlichungen müssen

hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter

Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen,

gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die

Gesellschaft ihren Sitz hal, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4701 Kettenis-Eupen, Hoeschhof, 2.

Die Gesellschaft untersteht dem.Gerichtsbezirk Eupen.

Die Verlegung des Geselfschaftssifzes erfolgt durch einfachen Beschiuss der Geschâftsleitung und wird in

den Anlagen des Belgischen Staatsblattes vertiffentlicht.

Die Gesellschafterversammlung kannZweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten

ARTIKEL

Die Gesellschaft hat zum Gegenstand (sowchl in Belgien als auch im Ausland) :

1) Die Teilnahme an der Verwaltung, der Geschâftsführung, der Überwachung, der Kontrolle, der Hilfe (z.B. Sekretariatsarbeiten) und den finanziellen Diensten von Gesellschaften und Unternehmen;

2) Das Tâtigen von immobilieninvestitionen für eigene Rechnung;

3) Die Beteiligung, unter gleich welcher Form auch immer, an allen belgischen und auslândischen Gesellschaften

4) Der Erwerb durch Ankauf, Zeichnung oder auf jede andere Weise, sowie die Verâuflerung durch Verkauf, Tausch oder jede andere Art, von Aktien, Obligationen, Anteilen, und mobilarischen Wertgegenstânden gleich welcher Art; die Verwaltung und die Auswertung des ihr gehfirenden Portefeuilles;

5) Die Gründung und Entwicklung von industriellen, kommerziellen, finanziellen und immobilarischen

Unternehmen und jegliche Hilrestellung; sel es durch Darlehen, Garanti-en, Zurverfügungstellung von Persona;

oder auf jede andere Weise.

Die vorstehende Aufzâhlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrânkend und ist im weitesten Sinne

auszulegen.

Die Gesellschaft dart sich in jeder Weise an allen Gescheften, Unternehmen oder Gesellschaften beteifigen,

die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres

Unternehmens zu begünstigen. Sie kann aile industriellen, kaufmânnischen und finanziellen Handlungen

mobilarischer und irnmobilarischer Art vomehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck

beziehen.

ARTIKEL 4,

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelies Auflâsungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 6,

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 E).

Bitte auf der letzten Salie des Tells B angeben : Auf denVordérseite: Hama und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

die dazu berechtigt sind die juritische Persan Dritten gegenüber, zu vertreten

Auf der Rilckseite Name und Unterzeichnung,

Hinteriegi bei der Kanzlei

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 17/04/2014 - Annexes du Moniteur belge

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 17/04/2014 - Annexes du Moniteur belge

Es zerfâllt in einhundert (100) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert.

Jeder Anteil entspricht einem/hundertstel (1/100) des Gesellschaftsvermdgens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundert (100) Geschaftsanteile werden vollstândig durch 1-term Philippe RAMSCHEIDT gezeichnet, das bel für die Summe von achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ) oder einhundert Anteile (100).

Die Anteile sind augenblicklich freigemacht bis zum achtzehnfausendsechshundertsten Euro (18.600,00 ¬ ) und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der KBC-Bank unter der Nummer BE51-7430-5507-1762 hinteriegt worden. Der Erschienene erklârt und erkennt an, dass die Gesellschaft demnach ab sofort über einen Betrag von achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ )verfügen kann.

ARTIKEL 7.

Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und allein durch die Geschâftsführung beschlossen. Jede aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch den Geselischafter gezeichneten Anteile angerechnet.

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammlung, welche zu den bel Statutenanderungen vorgesehenen Bestimmun-gen beschlieflt, erhüht oder ermaGigt werden.

In diesem Faile müssen die zu unterzeichneten Barein lagen durch Vorrecht den Gesellschaftem angeboten werden, im Verhaltnis zu dem Tell,des Kapitals, welches deren Anteile vertritt. Die Geschâftsführung beschliet und teilt den Gesellschaftern di;'4Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes lm Falle von Kapitalerhbhung durch Bareinlagen mit.

ARTIKEL B.

Die Anteile geiten als Narnensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Gesellschafterregister eingetragen. Die Anteile sind unteilbar. Solften für einen Anteil mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft als Eigentümer anzusehen ist..

Das Gleiche gilt im Faite der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils

ARTIKEL 9.

Ohne die Zustirnmung aller anderen Geselischafter, darf ein Gesellschafter, sel es entgeltlich oder unentgeltlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todeswegen nicht einem Nicht-. Gesellschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich ziehen.

ARTIKEL 11

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschâftsführern anveriraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Faite für eine Dauer, die zu ieder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschaftsführung kann die tâgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschaftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Geselischafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmachtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen.

Ein Geschaftsführer darf sich weder direkt noch indirekt an einem Untemehmen beteiligen, welches als Konkurrenz vermufet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschaftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tatigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu künnen. Gerichtliche Klagen, sowohl ais Klager wie auch ais peragte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschaftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13. "

Santon rnehr als zwei Geschâftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, welche die Gesaschaft

verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder

Lohnempfângem durch zwel Geschâftsführer unterzeichnet, die sich Driften gegenüber nicht mit einer

vorherigen Genehmigung der Obrigen Geschaftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 14.

Den Geschâftsführern künnen feststehende oder verânderliche Entschâdigungen gewâhrt werden, die aus

den allgemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Höhe clurch die Generalversammlung der Geselischafter

festzusetzen ist.

Das Mandat eines Geschaftsführers kann ebenfalls unentgeltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gem e den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16,

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, urn über alle sie interessierenden

Geschâfte zu beraten.

Jades Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine

ordentliche Generalversammlung statt und zwar jedes Jahr am 1. Mai, um zehn Uhr,

Die Generalversammlung kann ebenfalls auflerordentlich, gernall den durch das Gesetz vorgeschriebenen

Bestirnmungen und jades Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsführung und des

Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erbrtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt

Anrecht auf eine Stimme.

Tell B - eortsetzung

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zâhlt übt dieser die der Generalversammlung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übeitragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handeind stellvertretencl für die Generalversammlung, werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehatten.

ARTIKEL 17,

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreifligsten Dezember eines jeden Jahres zu

" enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschâftsführung das Inventer und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Auflerdem erstellt die Geschâftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschâftsführung Rechensehaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunâchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtencl, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des

Gesellschaftskapitals erreicht hal "

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschlieflt. Es se} bemerkt, dass jecier Anteii ein gleiches Recht auf die Ver-teilung der Gewinne hal

ARTIKEL 19,

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgelüst werden, lm Faite der Auflôsung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowle der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunâchst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der frel-gennachten und nicht abgeschriebenen Anteile. Der verbleibende Überschuss wird, gemâss der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Gesellschaftern verte.

ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwârtigen Satzungen %tâte Ieder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschâftsführer Dornizil am Gesellschaftssitz, we aile Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

ARTIKEL 21.

Für Alles was in den gegenwârtigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das Gesetzbuch über Gesellschaften.

ERNENNUNG - BEFUGNISÜBERTRAGUNG

1m gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt sind und die Gesellschaft gegrünclet ist, ist eine auflerordentliche Generalversammlung der Gesellschafter zusammengetreten, welche einstimmig beschliegt

1) Herrn Philippe RAIVISCHEIDT, NN 75.09,27 195-51 als Geschâftsführer für eine unbestimmte Dauer zu ernennen, welcher dieses Mandats annimml

2)keinen Kommissar zu ernennen.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN "

Das erste Geschâftsjahr beginnt rückwirkend zum 1. April 2014, urn am 31. Dezember 2015 zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach am 1., Mai 2016 um elf Uhr staff.

Für gleichlautenden analytischen Auszug :

Jacques RIJCKAERT, assoziierter Noter

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertlgung der Gründungsurkunde.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 17/04/2014 - Annexes du Moniteur belge

.g> iDem ealgischen Staatsialatt. vorbehalten

Bitte auf der ietzten Seita des Tells B angeben Auf der Vorcierseite" Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegentiber, zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

Coordonnées
PHINIRA

Adresse
HOESCHHOF 2 4701 KETTENIS

Code postal : 4701
Localité : Kettenis
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne