PRIVATER RUNDFUNK IN OSTBELGIEN

Divers


Dénomination : PRIVATER RUNDFUNK IN OSTBELGIEN
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 877.096.071

Publication

23/05/2012
ÿþ,-m rL Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen ist

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Bitte auf der Ietzten Seita des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die daze ermschtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu verfreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Unternehmensnr : 0877.096,071

Name der Vereinigung I Stiftung f Organismen

(ausgeschrieben) : Privater Rundfunk In Ostbelgien

(abgekOrzt) :

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : Bernd Blees - Trierer Stalle 26 - B-4750 Bütgenbach

Gectenstand

der Urkunde : Satzung vom 01.03.2012

SATZUNG DER V.o.G.  Privater Rundfunk in Ostbelgien"

Laut Generalversammlung vom 01.032412 vuurde beschiossen, die Statuten wie folgt abzuândern:

KAPITEL I : BEZEICHNUNG, SITZ, GEGENSTAND, DAUER.

Artikel 1 : Bezeichnung

Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht lautet  Privater Rundfunk in Ostbelgien"

Artikel 2 : Sitz

Der Sitz der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht ist:

Bernd Blees  Trierer Straffe 26  B-4750 Bütgenbach

Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Artikel 3 : Zielsetzung

Zielsetzung der Vereinigung ist der Betrieb privater Iibrfunkprogramme in der deutschsprachigen Gerneinschaft. Dabei steht die lokale und regionale Berichterstattung im Vordergrund. insbesondere stellen die Punkte Umwelt und Naturschutz, grenzüberschreitende Kultur sowie die Euregio die Grundlage der tâglichen journalistischen Arbeit dar.

Artikel 4 : Dauer

Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

KAPITEL Il : Mitglieder

Artikel 5 : Mitglieder

Die Vereinigung besteht aus effektiven Mitgliedern.

Die Anzahl der Mitglieder betrrgt 7. Sie darfjedoch nicht weniger als drei

betragen. Die ersten Mitglieder sind die unterzeichneten Gründungsmitglieder.

Ein Mitglied kann zu jeder Zeit mittels einer schriftlichen Mitteilung an die Generalversammlung austreten.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 23/05/2012 - Annexes du Moniteur belge

MOD 3.2

Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2l3 der Mitglieder oder Vertretenen ausgesprochen werden.

Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern entscheidet die Generalversammlung durch einstimmigen Beschluss.

Die Mitglieder dürfen die Beitrflge, diie sie selbst oder ihre Rechtsvorggnger eingezahit haben, nicht zurückfordern. Sie dürfen weder eine Rechnungsaufsteilung oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von Siegeln, noch ein Inventer anfordem oder beantragen.

Die Verbindlichkeit eines jeden Mitglieds iet genau auf die Summe seiner Beitrrge begrenzt, Diese werden jades Jahr von der Generalversammlung auf eihen einheitlichen Betrag fair alle Mitglieder festgesetzt, wobei der Jahresbeitrag fût* jedes Mitglied nicht hiiher sein darf als 1 EUR.

Artikel 6 : Mitgliederregister

Am Vereinigungssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgiiederregister. Dieses Register enthdlt Name, Vomamen und Wohnsitz der Mitglieder. Die Beschlüsse der Generalversammlung zum Beltritt, Austritt oder zum Ausschluss von Mitgliedern sind binnen 8 Tagen einzutragen. Gema dem Gesetz vom 27. Juni 4921 wird ein Recht auf Einsichtnahme gewührt.

KAPITEL 111: Generalversammlung

Artikel 7 : Generalversammiung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere zustündig für:

1) die Anderung der Satzung;

2) die Bestellung und Abberufung des Verwaltungsrates bestehend sus einem Vorsitzenden, einem Schriftführer und einem Kassenführer für die Dauer von 2 Jahren;

3) die Entlastung des Vorstandes;

4) die Biliigung des 1 taushaitsplans und des Jahresabschlusses;

5) die freiwillige Aufltisung der Vereinigung;

6) den Ausschluss eines Mitgltedes;

7) alle Beschlüsse, die nicht in Artikel 13 und Artikel 14 geregelt sind.

Jedes Mitglied hat das Recht, den Versammiungen beizuwohnen und daran teilzunehmen. Aile Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jades von ihnen verfügt über eine Stimme. Ein Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied oder eiven Dritten vestreten lassen. Die Abstimmungsmodalitâten entsprechen lenen, die im Gesetz vom 27. Juni 1921 vorgesehen

sind.

Artikel 8 ; Einberufung

Jades Jahr musa wenigstens Bine Generalversammlung einberufen werden; diese findet in der Regel im Dezember statt.

Es kann so oft eine aullerordentliche Generalversammlung einberufen werden, wie es für die Interessen der Vereinigung erforderlich ist. Eine auf3erordentliche Generalversammlung muas einberufen werden, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies beantragt. Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat durch einfachen Brief vorgenommen, der jedern

Mitglied wenigstens 14 Tage vor der Versammlung zugehen muas. Darin werden die Tagesordnung, die Zeit und der Ort der Versammiung angegeben.

Die Generalversammlung iet Beschlussffhig, wenn 2i3 der Mitglieder anwesend sind. Sie fast Beschlüsse mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder.

Bei Stimmengleichheit lat die Slimme des Vorsitzenden ausschlaggebend.

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Mau 3,2

Über Anderungen der Satzung kann die Generalversammlung nur dann gilltig bersten und beschlieGen, wenn die Anderungen ausdrücklich in der i_adung verrnerkt sind, und wenn mindestens 2/3 der Mitglieder bei der Generalversammlung anwesend oder vertreten sind.

Setrifft die Anderung den Zweck zu dem die Vereinigung gegründet worden lst, so bedarf es eines einstimmigen Seschiusses der Generalversammlung.

Artikel 9 : Tagesordnung

Auf Antrag von 2/3 der Mitglieder darf die Versammlung über Punkte bersten, die nicht auf der Tagesordnung steken, Dies gilt jedoch nicht für Beschlüsse betreffend Ausschluss eines effektiven Mitgliedes, Aufleesungf Jahresabschluss und Haushaltsplan oder Satzungsnderungen.

Artikel 10 : Protokolle der Generalversammlung

Die Beschiüsse der Generalversammlung werden in Protokollen festgehalten, die vom Vorsitzenden sowie von allen Mitgliedem, die dies wünschen, unterschrieben werden; sie werden au aerdem in ein besonderes Veizeichnis eingetragen.

Das Protokoli der Generalversammlung wird nach erfoigter Unterschrift den Mitgliedem zugesandt. Die Protokolle werden jeter Drittperson, die ein berechtigtes Interesse deren nachweist, ausgehdndigt.

KAP1TEL IV : Verwaltung

Artikel 11 : Verwaitungsrat

Die Vereinigung wird von einero Verwaltungsrat geleitet, der aus drel Mitgliedem besteht; diese werden von der Generalversammlung für 2 Jahre gewâhlt.

Der Verwaitungsrat besteht aus einem Vorsitzenden, einem Sohriftführer und einem Kassenführer.

Die Verwalter üben ihr Mandat unentgeltlich aus, Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom Vorsitzenden oder von mindestens 1/3 der Verwalter wenigstens 1 Mal pro Jahr einberufen. Er ist beschlussffhig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist, Der Verwaltungsrat fasst seine Beschiüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigfen.

Artikel 12 : Tügliche Verwaltung

Die tagliche Verwaltung der Vereinigung, sowie das damit verbondene

Unterschriftsrecht, wird dem Schriftführer übertragen. Bel Verhinderung übemimmt der Vorsitzende diese Aufgabe.

itAPITEI_ V : Vertretung, Haftung

Artikel 13 : Vertretung der Vereinigung

Die Vereinigung wird Drittpersonen gegenüber durch den Schriftführer vertreten. Dieser brauche treinen vorherigen Beschluss der Generalversammlung nachzuweisen. Gerichtsverfabren, sel es als Klâger oder als Beklagter, Betreibungen und Ersuchen werden im Namen der Vereinigung durch den Schriftführer oder eine hierzo beauftragte Person geführt. Die Verwalter gehen hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keinerlei persdnfiche Haftung ein. lhre Haftung ist begrenzt auf die Ausführung Dires

Mandates.

Artikel 14 : Jahresabschluss, Haushaltsplan

Jades Jahr, am 31. Dezember, werden die Konten des abgeiaufenen Jahres durch den Verwaltungsrat abgeschlossen. Dieser wird elven Bericht über die Tâtigkeiten der Vereinigung sowie den Haushaitspian des nachfolgenden Geschüftsjahres und den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschâftsjahres aufsetzen. Konten, Haushait und Berichte werden der ordentüchen

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MOD 32

rei! B : Fortselzung

Generalversammiung zur Biiiigung vorgeiegt.

Die Buchhaltung wird gemdl3 Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 und dessen Ausführungsertassen geregelt.

KAPITEL VI : Satzungsânderung, Auflbsung

Artikel 15 : Satzungsünderung

' Die Satzung dart nur gem den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 geândert werden.

Dazu bedarf es eines einstimmigen Beschlusses der Generalversammlung.

Artikel 16 : Auflüsung

lm Felle der freiwilligen AuflSsung wird die Generalversammtung eiven oder mehrere Liquidatoren emennen und ihre Befugnisse festsetzen. Der verbieibende Nettobestand nach der Tilgung der Schulden wird dam VoG Sport- und Kulturzentrum ,Herzebtisch" zugeführt.

übergang sbestimmungen:

Herr Bemd Frinken, wohnhaft in Distenicher Torwall 2c, D-53881 Euskirchen tritt von seinem Amt als Schriftführer zurück.

Herr EImar Santen, wohnhaft in Hauptstral e 99, D-52372 Kreuzau trilt von seinent Arnf ais Kassenwart zurück.

Herr Christian Milling, wohnhaft in Kuchenheimer Stalle 155, D-53881 Euskirchen wird zum Schriftführer ernannt.

Herr Frank Schomber, wohnhaft in Caspar-Müller-Str, 34a, D-53881 Euskirchen wird zum Kassenwart ernannt.

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Gezeichnet: Christian

(Schriftführer)

Dein Belgischen Staatsblatt vorbehalten

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06/08/2015
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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/08/2015 - Annexes du Moniteur belge

Unternehmensnr : 877.096.071

Name der Vereinigung / Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : PRIVATER RUNDFUNK IN OSTBELGIEN

(abgekürzt) : PRIO

Rechtsfprm : VOG

Sitz: TRIERERSTRASSE 26 B-4750 ELSENBORN GEMENDE BÜTGENBACH

Gegenstand

der Urkunde : Ânderung des Vorstandes

Rücktritt:

POLINA MILLING, KUCHENHEIMER STRASSE 155, D-53881 EUSKIRCHEN

FRANK SCHOMBER, CASPAR-MÜLLER-STR.34 A, D-53881 EUSKIRCHEN

Neu im Verwaltungsrat:

MARIA SCHWEISTHAL, RESCHEID 90, D-53940 HELLENTHAL

HANS WERNER LANGE, GNEtSENAUSTRASSE 214, D-47057 DUISBURG

DER VORSITZENDE BERND BLEES, TRIERER STRASSE 26, B-4750 ELSENBORN BLEIBT IM AMT.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermlchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Driften gegenüber, zu vestreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Coordonnées
PRIVATER RUNDFUNK IN OSTBELGIEN

Adresse
TRIERER STRASSE 26 4750 BUTGENBACH

Code postal : 4750
Localité : BUTGENBACH
Commune : BUTGENBACH
Province : Liège
Région : Région wallonne