ROFRA

PGmbH


Dénomination : ROFRA
Forme juridique : PGmbH
N° entreprise : 838.838.578

Publication

28/08/2014 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2013, GEN 20.06.2014, NGL 26.08.2014 14469-0039-013
15/01/2013
ÿþDem Belgische Staatsblal vorbehalt4

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -15/01/2013 - Annexes du Moniteur belge

Geseilschaftsname

(voit ausgeschrieben) : "ROFRA"

Rechtsform : Einfache Kommanditgesellschaft

Sitz : 4700 Eupen, Ettersten 7

Unternehrnensnr : 0838838578

Gedenstand VERLEGUNG DES GESELLSCHAFTSSITZES - KAPITALERHOHUNGEN - UMWANDLUNG DER RECHTSFORM IN EINE PRIVATGESELLSCHAFT MIT BESCHRÂNKTER HAFTUNG - STATUTEN DER PRIVATGESELL-SCHAFT MIT BESCHRÂNKTER HAFTUNG - RÜCKTRITT - ERNENNUNG

der Urkunde :

Aus einer Urkunde getâtigt vor Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar, Mitglied der Gesellschaft bürger-lichen Rechts in der Form einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung  Jacques RIJCKAERT & Antoine RIJCKAERT, assoziierte Notare" mit Sitz in Eupen, am 14. Dezember 2012, mit folgendem Vermerk  Registriert vier Blutter ohne Zusatz in Eupen, am 24. Dezember 2012, Band 201, Blatt 83, Fach 01, erhalten 25,00 ¬ , Der Hauptinspektor ai A.F.MOCKEL", gehen folgende Beschlüsse hervor:

ERSTER BESCHLUSS - VERLEGUNG DES GESELLSCHAFTSSITZES

Die Generalversammlung beschliellt einstimmig den Sitz der Gesellschaft von 4700 EUPEN, Ettersten 7, nach 4700 EUPEN, Monschauer Strate 115, zu verlegen und dementsprechend den ersten Absatz des ursprünglichen Artikels 2 der Statuten zu streichen und durch folgenden Text zu ersetzen

"Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 EUPEN, Monschauer Straf3e 115.".

ZWEITER BESCHLUSS - KAPITALERHOHUNGEN

1) Die Generalversammlung beschlielMt einstimmig das Gesellschaftskapital um neuntausendeinhundert Euro (9100,00 ¬ ) zu erháhen um es von eintausendfünfhundert Euro (1.500,00 ¬ ) auf zehntausendsechs-hundert Euro (10.600,00 ¬ ) zu bringen, zu entnehmen aus den Gewinnvortrâgen der Gesellschaft, die in der Aufstellung der Aktiva und Passiva vom dreifrigsten September zweitausendzwbif festgestellt wurden und zwar ohne Schaffung von neuen Gesellschaftsanteilen.

2) Die Gesellschafter beschlieflen das Kapital der Gesellschaft um weitere achttausend Euro (8.000,00 ¬ ) zu erhi;hen um es von zehntausendsechshundert Euro (10.600,00 ¬ ) auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ) zu bringen, und zwar durch Einbringung von Bargeld ohne Schaffung von neuen Anteilen.

Diese Kapitalerhóhung wird durch alle eingangs vorgenannten Gesellschafter gettttigt und zwar proportional zu ihrer jetzigen Beteiligung in der Gesellschaft.

Die Gesellschafter stellen fest das das ursprüngliche Kapital vollstândig freigemacht war und die augen-blickliche Kapitalerhühung ebenfalls vollstdndig freigemacht wird, durch Zahlung einer Summe von achttausend Euro (8.000,00 ¬ ) auf das auf Namen der Gesellschaft lautende Konto bei der "BKCP" in Eupen mit der Nummer 109-6585724-45, so dass ab sofort ein Betrag in Hiíhe von achttausend Euro (8.000,00 ¬ ) zur Verfügung der Gesellschaft steht.

3) Davon Rechnung tragend, dass das Kapital wie vorstehend gesagt erh6ht, volt eingezahit und freige-macht ist, beschlieI en die Gesellschafter einstimmig den diesbezüglichen Artikel 5 der Statuten durch folgenden Text zu ersetzen :

"Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18,600,00 ¬ ). Es zerffllt in fünfzehn (15) Gesellschaftsanteile ohne Nennwert. Jeder Anteil entspricht einem/Fünfzehntel (1/15) des Gesellschaftsvermügens. Dieses Kapital ist gânzlich gezeichnet und vollstündig freigemacht.".

DRITTER BESCHLUSS

UMWANDLUNG DER RECHTSFORM IN EINE PRIVATGESELLSCHAFT MIT BESCHRÂNKTER HAFTUNG

Die Generalversammlung entbindet einstimmig den GeschMftsführer devon, den Bericht der Geschüfts-führung, der die Umwandlung der Rechtsform der Gesellschaft vorsieht, wiederzugeben. Sie entbindet den Geschâftsführer ebenfalls von der Vorlesung des durch die Gesellschaft "Thissen, Kohnen, Simon & Partners", Betriebsrevisoren aus Eupen, vertreten durch Herrn Alain Kohnen, Betriebsrevisor, diesbezüglich aufgestellten Berichts. Dieser Bericht vom 7. Dezember 2012 wurde aufgestellt gemâi3 den Bestimmungen des Artikels 777 des Gesetzbuches über Gesellschaften und enthâlt die Aufstellung der Aktiva und Passiva der Gesellschaft vom 30. September 2012, sowie die in diesem Bericht nachstehend angeführten Schlussfolgerungen ;

 3. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veroffentlichen ist

i-linterlegt bei der Kanzlel

*isoo9ova*

Bitte auf der letzten Seite des Telfis B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenûber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

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lm Rahmen disses gem J Artikel 776-777 des Gesetzbuchs der Handelsgesellschaften gelegentlich der Umwandlung in eine Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung durchgeführten Auftrags, haben wir die hierzu als Referenzunterlage durch den Geschftsführer vorgelegte Aufstellung der Aktiva und Passiva der einfachen Kommanditgesellschaft  ROFRA" zum 30. September 2012, geprüft.

Artikel 776-777 des Gesetzbuches über die Hand eisgesellschaften definiert und beschrânkt unseren Auftrag auf die Feststellung jeglicher Überbewertung der Nettoaktiva in der Aufstellung der Aktiva und Passiva zum 30. September 2012, welche durch die Geschàftsführung der einfachen Kommanditgesellschaft  ROFRA" erstellt wurde; falis die Nettoaktiva das satzungsmttflige Kapital unterschreiten, ist disse Abweichung zu beziffern.

Die Auftragsdurchführung erfolgte gemaf3 den bei der Umwandlung der Rechtsform einer Gesellschaft geltenden Normen des Instituts der Betriebsrevisoren.

Dabel haben wir festgestellt, dass die Gesellschaft über eine interne Kontrollstruktur verfügt, auf welche wir unsere Prüfung mal3geblich aufbauen konnten.

Der zu unseren Akten genommene, laut Gesetz verfasste Bericht des Geschâftsführers entspricht den gesetziichen Bestimmungen.

Die Nettoaktiva der Gesellschaft am 30. September 2012 betragen gemâll der uns durch den Verwaitungsrat übermittelte Aufstellung 18.74475 ¬ und das gezeichnete Kapital 1.500,00 ¬ ,

Aus unseren Prüfungshandlungen ergeben sich keine Überbewertungen.

Var der Umwandlung der Rechtsform ist Bine Kapitalerhi hung vorgesehen in Hbhe von 17,100,00 E. Danach würde das Gesellschaftskapital 18.600,00 ¬ betragen,

Aus dem Ergebnis unserer pflichtgem513en Prüfung gem Art. 776-777 GBH ergibt sich keine

Überbewertung der mit 18.744,75 ¬ ausgewiesenen Nettoaktiva, Die Nettoaktiva unterschreiten nicht das derzeitige Gesellschaftskapital von 1.500,00 E.

PGmbH TKS & PARTNERS, vertreten durch A. KOHNEN, Betriebsrevisort

Eupen, den 7. Dezember 2012".

Nachdem die vorerwâhnten Entbindungen vorgenommen worden sind, erkl5rt die Generalversammlung die Rechtsform der Gesellschaft, ohne ihre Rechtspers6nlichkeit zu ândern, anzupassen, und die Rechtsform einer Privatgeselischaft mit beschrânkter Haftung anzunehmen,

Die Tâtigkeit, sowie der Gegenstand der Gesellschaft bleiben unverândert.

Das soeben erhdhte Kapital, sowie die Reserven bleiben unberührt, ebenso wie die Aktiva- und Passiva-Posten, die Abschreibungen, die Wertminderungen und -steigerungen, und die Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung führt die Geschâftsbücher und Konten, sowie die Buchführung der einfachen Kom manditgeseilschaft welter.

Die Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung behâlt die Unternehmens- beziehungsweise Mehrwert-steuernummer der einfachen Kommanditgesellschaft, unter Vorbehalt einer anderslautenden Anordnung der jeweiligen Verwaltung.

Die Umwandlung geschieht auf der Grundlage der Situation von Aktiva und Passiva der Gesellschaft vom 30. September 2012, welche den wesentlichen Bestandteil des Berichtes des Betriebsrevisors, von dem vorstehend die Rede ist, bildet.

,lede geschâftliche Operation die die einfache Kommanditgesellschaft ab diesem Datum tâtigte, wird ais für die Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung verwirklicht angesehen, insbesondere in Bezug auf die Erstellung von Sozialkonten,

Die Gesellschafter erkennen ausdrücklich an, durch den unterzeichneten Notar über ihre Verantwortlich-keiten aufgrund von Artikel 785 des Gesetzbuches über Gesellschaften informiert worden zu sein (Unterschied zwischen Nettoaktiva der Gesellschaft und Minimum-Stammkapital der PGmbH) sowie ihre Verantwortlichkeiten aufgrund von Artikel 786 des Gesetzbuches über Gesellschaften (Verantwortlichkeit für aile Verbindlichkeiten der Gesellschaft vor Umwandlung in Biner Gesellschaftsform mit beschrânkter Haftung).

VIERTER BESCHLUSS

STATUTEN DER PRIVATGESELLSCHAFT MIT BESCHRÀNKTER HAFTUNG

Nach diesem Vorbericht beschlieI t die Generalversammlung die Statuten der Privatgeselischaft mit beschrânkter Haftung wie folgt festzulegen

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung "ROFRA", Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesetlschaft sowie ihre Verüffentlichungen mussen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 Eupen, Monschauer StralFe 115, Sie untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen,

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschüftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes ver6ffentlicht.

Die Geselischafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten. ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat als Gegenstand das Erbringen folgender Dienstleistungen

- Hausmeisterservice, inklusive Hausverwaltung, Betreuung und Überwachung, sowie Reinigungsarbeiten und Instandhaltungsarbeiten;

- Landschafts- und Gartenbau, Anlage und Pflege von Gartenanlagen;

- RSumungsarbeiten und Entsorgungsarbeiten;

- Fenster- und Gebâudereinigung;

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- Montage-, Schlosser- und Schweiflarbeiten;

- Organisation und Durchführung von Umzügen_

Die vorstehende Aufzâhlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrânkend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

Die Gesellschaft kann ihren Gegenstand sowohl in Belgien, als auch im Ausland verwirklichen, in jeder Form und in jeder Art und Weise, die sie für angernessen h2It.

Die Gesellschaft darf sich in jeder Weise an allen Geschiften, Unternehmen oder Geselischaften beteiligen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres Unternehmens zu begünstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmânnischen und finanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vomehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck beziehen,

Die Gesellschaft kann durch Einlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Intervention oder sonst wie, sich an Unternehmen beteiligen, die in Belgien oder im Auslande bereits bestehen oder noch gegründet werden, wenn diese Unternehmen derselben oder eiven âhnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft haben.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Aufls sungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 E). Es zerfllt in fünfzehn (15) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert, Jeder Anteil entspricht einem/Fünfzehntel (1/15) des Gesellschaftsvermdgens.

ARTIKEL 6.

Das Kapital ist gânzlich gezeichnet und vollstândig freigemacht.

ARTIKEL 7.

Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und allein durch die Geschâftsführung beschlossen. Jede aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch den Geseilschafter gezeichneten Anteile angerechnet.

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammlung, welche zu den bei Statutenftnderungen vorgesehenen Bestimmungen beschliel t, erhbht oder ermâfligt werden.

In diesem Falie mussen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Gesellschaftern angeboten werden, im Verhâltnis zu dem Teil des Kapitals, welches deren Anteile vertritt. Die Geschâftsführung beschliel t und teilt den Gesellschaftem die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Zeichnungsrechtes im Falle von KapitalerhShung durch Bareinlagen mit.

ARTIKEL 8.

Die Anteile geiten als Namensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Gesellschafterregister eingetragen. Die Anteile sind unteilbar. Sollten für einen Anteil mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft als Eigentümer anzusehen ist..

Das Gleiche gilt im Faite der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils.

ARTIKEL 9.

Ohne die Zustimmung aller anderen Geseilschafter, darf ein Gesellschafter, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todes wegen nicht einem Nicht-Gesellschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich ziehen.

ARTIKEL 10,

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschdftsführem anvertraut, die durch die Satzungen emannt sind oder nicht, In diesem letten Falle für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschâftsführung kann die tâgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschüftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevolimâchtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen.

Ein Geschâftsführer dart sich weder direkt noch indirekt an einem Untemehmen beteiligen, welches als Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Voilmachten übertragen, um alle zur Tâtigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kdnnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Kiâger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschâftsführer verfoigt,

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschâftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, welche die Gesellschaft verpflichten, aile Befugnisse und Voilmachten, aile Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfângern durch zwei Geschâftsführer unterzeichnet, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschâftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 14,

Den Geschâftsführern kónnen feststehende oder verànderliche Entschâdigungen gewâhrt werden, die aus den aligemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Hühe durch die Generalversammlung der Gesellschafter festzusetzen ist.

Das Mandat eines Geschüftsführers kann ebenfalls unentgeltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemWf3 den gesetzlichen Bestimmungen.

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Teil B - Fortsetzung

ARTIKEL 16.

Die Geselischafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschâfte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem In den Vorladungen angegebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am driften Freitag des Monats Juni um elf Uhr.

Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nâchstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls aufferordentlich, gemâf3 den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erbrtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

Solite die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zâhlen übt dieser die der Generalversammlung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Geselischafters, handeind stelivertretend für die Generalversammlung, werden in einem am Geselischaftssitz geführten Register festgehalten.

ARTIKEL 17.

Das Geschüftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreiffigsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschâftsführung das Inventer und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Auflerdem erstellt die Geschâftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschâftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunâchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hal

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschliel t. Es sel bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgelüst werden. lm Falle der Aufiïisung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâf3 Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunâchst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteile. Der verbleibende Überschuss wird, gemâfl der Anzahl ihrer Anteite, zwischen allen Geselischaftern vertellt.

ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwârtigen Satzungen wiphit jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschâftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

ARTIKEL 21.

Für Alles was in den gegenwârtigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das Gesetzbuch über Gesellschaften.

FÜNFTER BESCHLUSS - RÜCKTRITT - ERNENNUNG

lm gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten der Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung festgelegt sind und die Gesellschaft umgewandelt ist, sind die Erschienenen zu einer aul erordentlichen Generalversammlung der Gesellschafter zusammengetreten. Einstimmig beschlielMt die Versammiung

1) den Rücktritt des augenblicklichen Geschâftsführers der umgewandelten einfachen Kommandit-geselischaft, Herm Patrick ROTHEUDT, anzunehmen und ihm Entlastung für sein Amt zu eiteilen.

2) die Anzahl der Geschâftsführer der Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung auf einen (1) festzusetzen und dieses Mandat für eine unbestimmte Dauer dem Herrn Patrick ROTHEUDT, vorgenannt, zu übertragen.

3) keinen Kommissar zu ernennen,

Für gleichlautenden analytischen Auszug : Antoine RIJCKAERT, assoziierter Noter.

Wurde gleichzeitig hinterlegt; Ausfertigung der Generalversammlung mit den Berichten.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -15/01/2013 - Annexes du Moniteur belge

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

08/09/2011
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Copie à publier aux annexes du Moniteur belge après dépôt de l'acte au greffe

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11

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Karrzlet

des Handelsgerichts EUPEN

2 g "08tl 2011

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de, tm f41--

Mentionner sur la dernière page du Volet B: Au recto : Nom et qualité du notaire instrumentant ou de la personne ou des personnes

ayant pouvoir de représenter la personne morale à l'égard des tiers

Au verso : Nom et signature

Bijlagen bij bet Belgisch 0849/2011- belge

1,111MEIP

11

i

N° d'entreprise : 0 83a" pie. se Dénomination

(en entier) : ROFRA

Forme juridique : einfache Kommanditgeseflschaft Siège : Ettersten 7 - 4700 EUPEN Objet de l'acte : Grüngung

Die Unterzeichneten,

Herr Patrick Englebert ROTHEUDT, geboren in Eupen, am 12.01.1969, wohnhaft in 4700 Eupen, Ettersteni 7, N.N. 69.01.12-049.77

Komplementâr

und

Frau Angélique Sophie J. FRATZ, geboren in Eupen, am 12.09.1974, wohnhaft in 4700 Eupen, Ettersten 7,3 N.N. 74.09.12-018.75

Kommanditistin

haben am 12/08/2011 beschlossen, eine Kornmanditgesellschaft zu gründen, deren Statuten wie folgt aufgesetzt wurden:

KAPITEL I : BENENNUNG-SITZ-GEGENSTAND-DAUER

ARTIKEL 1.- : BENENNUNG

Durch Gegenwírtige wird zwischen den Erschienenen eine einfache Kommanditgesellschaft gegründet, unter der Bezeichnung "ROFRA KG".

Herr Patrick ROTHEUDT gilt als Komplementér (commandité), Frau Angélique FRATZ gilt als einfache Kommanditistin.

Auf allen Akten, Rechnungen, Anzeigen, Verbffentlichungen und anderen Schriftstücken der Gesellschaft' muss die geriannte Firmenbezeichnung mit dem Zusatz "Kornmanditgesellschaft", oder abgekürzt "KG", der: Geschâftssitz, sowie die Unternehmensnummer angegeben werden.

ARTIKEL 2.- : SITZ DER GESELLSCHAFT

Sitz der Gesellschaft ist in 4700 EUPEN, Ettersten 7.

Der Sitz kaan durch einfachen Beschluss des Komplementdrgesellschatters an jeden anderen Ort Selgiens verlegt werden. Dieser Beschluss wird in den Anlagen des Belgischen Staatsanzeigers verdffentlicht.' Die Gesellschaft kann durch einfachen Beschluss der Geschftsführung Zweigniederlassungen, Agenturen, Geschéftsbüros oder Kontore in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.- : GEGENSTAND

Die Gesellschaft hal ais Gegenstand das Erbringen folgender Dienstleistungen:

-Hausmeisterservice, inklusive Hausverwaltung, Betreuung und Überwachung, sowie Reinigungsarbeiten; und Instandhaltungsarbeiten

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-Landschafts- und Gartenbau, Anlage und Pflege von Gartenanlagen

-Raumungsarbeiten und Entsorgungsarbeiten

-Fenster- und Gebgudereinigung

-Montage-, Schlosser- und SchweifRarbeiten

-Organisation und Durchführung von Umzügen

Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, industriellen, mobilarischen und immobilarischen Operationen tâtigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftsgegenstand verbunden oder zugehtirig sind oder die das Verwirklichen dieses Gesellschaftsgegenstandes begünstigen.

Die vorstehende Aufzâhlung ist nicht begrenzend, sodass die Gesellschaft aile Handlungen ausführen kann, die zur Verwirklichung ihres gesamten oder tells ihres Gegenstandes beitragen kdnnen.

Die Gesellschaft kann ihren Gegenstand sowohl in Belgien, als auch im Ausland verwirklichen, in jeder Form und in jeder Art und Weise, die sie für angemessen halt.

Die Gesellschaft kann durch Einlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Investitionen oder sonst wie sich an Unternehmen beteiligen, die in Belgien oder im Ausland bereits bestehen ader noch gegründet werden, wenn diese Unternehmen denselben oder einen 2hnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft Naben.

ARTIKEL 4.- : DAUER

Die Gesellschaft wird gegründet für eine unbestimmte Dauer, beginnend am 01. August 2011. Sie kann gegebenenfalls aufgelüst werden, durch Beschluss der Generalversammlung der Gesellschafter, unter Befolgung der für die Abânderung der Statuten vorgesehenen Bestimmungen.

KAPITEL Il : GESELLSCHAFTSKAPITAL

ARTIKEL 5.- : KAPITAL

Das Gesellschaftskapital betrâgt eintausendfünfhundert (1.500) EURO und ist eingeteilt in fünfzehn (15) namentliche Anteile.

ARTIKEL 6.- : ZEICHNUNG DES KAPITALS

Das Kapital wird durch die Unterzeichneten wie folgt gezeichnet:

1. Herr Patrick Rotheudt : 10 Anteile zu 100 EURO

2. Frau Angélique Fratz : 5 Anteile zu 100 EURO

ARTIKEL 7.- : KAPITALLIBERIERUNG

Das Kapital wurde gânzlich befreit und am heutigen Tage auf das Konto der Gesellschaft überwiesen.

ARTIKEL B.- : RECHTSGLEICHHEIT DER ANTEILE

Jeder Gesellschaftsanteil gibt ein gleiches Recht an der Aufteilung des Gewinns und der Liquidierungsergebnisse.

ARTIKEL 9.- : UNTEILBARKEIT DER ANTEILE

Die Gesellschaftsanteile sind unteilbar.

Oie Rechte aus den Gesellschaftsanteilen einer Erbengemeinschaft werden durch einen der Geschaftsführung zu bezeichnenden gemeinschafttichen Vertreter ausgeübt.

Die Ausübung der Rechte von verschiedenen Eigentümern eines Geschüftsanteils kbnnen durch die Geschdttsführung solange suspendiert werden, bis eine einzige Person als Eigentümerin dieses Geschéftsanteites bestimmt worden ist.

In Ermangelung einer Einigung bei Nutznieflung und nacktem Eigentum vertritt der NutzniefBer allein aile berechtigen Personen.

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ARTIKEL 10.- :

Die Gesellschaftsanteile sind namentlich.

Die Rechte der einzelnen Teilhaber ergeben sich ausschlieillich aus den gegenwartigen Statuten, den eventuellen Abanderungen derselben, sowie aus den rechtmaf3ig erfolgten Anteilsübertragungen.

ARTIKEL 11. - : ABTRETUNG UND ÜBERTRAGUNG VON ANTEILEN

Die unentgeltliche oder entgettliche Abtretung von Gesellschaftsanteilen, sowie die Übertragung derselben von Todes wegen, bedart der Zustimmung und Genehmigung aller Gesellschafter: ohne Zustimmung dieses vorherigen und schriftlichen Einverstandnisses sind die Anteile unabtretbar und unübertragbar.

ARTIKEL 12. - :

Die Erben, Rechtsnachfolger oder Glaubiger eines Gesellschafters sind unter keinem Vorwand berechtigt, auf das Geschaftsvermdgen oder die Schriftstücke der Gesellschaft Siegel aniegen zu lassen, oder sich auf irgendeine Art in die Geschaftsführung einzumischen.

KAPITEL IV : GESCHAFTSFÜHRUNG

ARTIKEL 13. - : ERNENNUNG EINES GESCHAFTSFÜHRERS  BEFUGNISSE

Die Geschaftsführung der Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Komplementare gesichert, der/die allein befugt ist/sind, die Leitung der Gesellschaft zu übernehmen.

Der odes die Geschaftsführer erhalten aile erforderlichen Befugnisse, um im Namen der Gesellschaft zu handeln, alle irgendwelche mit dem Gegenstand der Gesellschaft in Verbindung stehenden Rechtsgeschafte vorzunehmen, und die Gesellschaft rechtsverbindlich zu verpflichten. Der oder die Geschaftsführer besitzen samtliche Verwaltungs- und Verfügungsrechte mit Ausnahme derjenigen, die durch das Gesetz der Generalversammlung vorbehalten sind. Der oder die Geschaftsführer kinnen die Vollmachten ganz oder teilweise an Driftpersonen übertragen, Mitglieder und Nichtmitglieder der Gesellschaft.

Die Kommanditisten dürfen sich  vorbehaltlich des hiernach vorgesehenen Kontrollrechts  nicht in diese Geschaftsführung einmischen.

Der Komplementí3r Herr Patrick Rotheudt wird hiermit zum Geschaftsführer für unbegrenzte Dauer emannt.

ARTIKEL 14. - : VERGÜTUNG DER GESCHAFTSFÜHRER

Das den Geschaftsführern zustehende Gehalt sowie ihre Vergütungen, werden durch die Generalversammlung der Gesellschafter festgesetzt. Reisekosten und andere durch die Geschaftsführer im Dienst der Gesellschaft gemachten Auslagen werden durch die Geselischaft gegen einfache Vorlage einer richtig bezeichneten Aufstellung zurückerstattet.

KAPITEL V : ÜBERWACHUNG DER GESELLSCHAFT

ARTIKEL 15.-

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt durch die Gesellschafter, die alle erforderlichen Erhebungs- und Kontrollrechte haben. Sie kónnen namentlich von den Geschaftsbüchern, dem Briefwechsel und allen Schriftstücken der Gesellschaft Kenntnis nehmen.

KAPITEL VI : GENERALVERSAMMLUNGEN

ARTIKEL 16.- : BEFUGNISSE

Die Gesellschafter treten zur Generalversammlung zusammen, um über alle, die Gesellschaft betreffenden Fragen, die nicht zu den Befugnissen der Geschaftsführer gehoren, zu bersten und zu beschlieRen.

ARTIKEL 17. -: BESCHLÜSSE

Die Generalversammlung ist das souverane Machtorgan der Gesellschaft. Sie beschliefMt, gemar3 den allgemeinen Versammlungsregeln und den gesetzlichen Bestimmungen über die Generalversammlungen der Kommanditgesellschaft. In den Grenzen des Gesetzes und den Statuten sind ihre Beschlüsse für alle bindend.

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ARTIKEL 18. -: DATUM

Alljahrfich findet am driften Freitag des Monats Juni um 11 Uhr die ordenttiche Generaiversammlung der Gesellschaft statt. Soilte dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag sein, so findet diese Versammiung am tolgenden Werktag statt. Die Generalversammlung kann aul,erdem jedes Mal einberufen werden, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert. Sie muss auf schriftlichen Antrag von Gesellschaftern, die ein Fünftel des Gesellschaftskapitals vertreten, durch die Geschaftsführung einberufen werden.

ARTIKEL 19.-: ORT

Die ordentiichen und auRergewühnlichen Generalversammlungen finden am Geschaftssitz oder an einem anderen in der Einladung bezeichneten Ort statt.

ARTIKEL 20.- : EINLADUNGEN

Die Generalversammlungen werden von der Geschaftsführung durch eingeschriebenen Brief oder per E-Mail, mit P,igaben über die Tagesordnung, innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen, berechnet vom Tage der Aufgabe bei der Post bis zum Tage der Versammlung, einberufen, wobei die genannten Tage nicht mitzuberechnen sind,

Die Generalversammlung ist beschlussfahig bezüglich aller ihr unterbreiteten Gegenstande ohne eine Einladung nachweisen zu müssen, wenn aile Gesellschafter anwesend oder vertreten sind. Die Generalversammlung kann in schriftlicher Form abgehalten werden unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind.

ARTIKEL 21. -: STIMMRECHT

Jeder Gesellschaftsanteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

ARTIKEL 22, -: VCRTRETUNG

Die Gesellschafter k6nnen sich durch einen Bevoilmachtigten vertreten lassen, unter der Bedingung, dass der Bevollmachtigte ein anderer Gesellschafter ist.

Letztere Bedingung ist nicht für einen Ehepartner, der den anderen Partner vertritt, für den Vormund des Minderjahrigen oder Entmündeten, for den Niel3braucher, der den Eigentümer des nackten Eigentums vertritt, mallgebend.

KAPITEL VII: GESCHÂFTSJAHR -- REINGEWINN

ARTIKEL 23.-: GESCHÂFTSJAHR

Das Geschaftsjahr beginnt am 1. Januar und endet arn 31. Dezember.

ARTIKEL 24.-: GEWINN

Der nach Abzug aller Lasten, Geschaftskosten und der erforderlichen Abschreibungen verbleibende Gewinn billet den Reingewinn der Gesellschaft.

Die Generalversammlung entscheidet über die Verwendung dieses Reingewínns.

KAP1TEL VIII: AUFLOSUNG DER GESELLSCHAFT

ARTIKEL 25.-: AUFLOSUNG

Die Gesellschaft wird nicht aufgelüst durch Rechtsunfahigkeit, Konkurs, Zahlungsunfahigkeit oder Tod eines Geseilschafters oder eines Geschaftsführers.

1m Falle des Verlustes der Halfte des Gesellschaftskapitafs muss die Geschaftsführung der Generalversammlung die Frage der Auflbsung der Gesellschaft unterbreiten.

ARTIKEL 26.-: LIQUIDIERUNG

Bei Auflosung der Gesellschaft erfolgt die Liquidierung, faits die Gesellschaft nicht anders beschlieflt, durch den oder die im Ami befindlichen Geschàftsführer.

Volet B - Suite

Die mit der Liquidierung beauftragten Personen verfügen über die weitgehendsten Befugnisse.

Es steht jedoch der Generalversammlung frei, diese Befugnisse eÜnzuschrânken oder ausreichende Garantien füneinegmeAvs0hmng der Liquidierung zu verlangen. Nach Bereinigung des Passivs und der Lo»temmdndda*Nattuergebnisde,UqukdiemngunteraUenGæop|suha#emvemaUt.

KAPITELiX:ALLGBNBNEUBER8ANQGBGGT|MMUNGEN

ARTIKEL 27: GESETZ OBER DIE GESELLSCHAFTEN

hm Ubhgen gelten für alles, was in den gegenw8rtigen Statuten nicht vorgesehen ist, die in den Artikeln 201 vndholgonde des HondeogesætzbuchaoerhoKenenVnmohhÓen.

ARTIKEL 28.-:ERSTESGESCHAFTSJAHR UND ERGTEGENERALVER8AMK4LUNG

Das erste Qeachâftajahr beginnt ani 1. August 2011 um am 31. Dezember 2012 zu enden. Die erste

Eupen, den 01.08.2011

Patrick Rotheudt

Mentionner sur la dernière page du Volet B : Au recto : Nom et qualité du notaire instrumentant ou de la personne ou des personnes ayant pouvoir de représenter la personne morale à "égard des tiers

Au verso : Nom et signature

-15

eip

shl

ev

Réservé

au

Moniteur

belge

Coordonnées
ROFRA

Adresse
MONSCHAUER STRASSE 115 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne