SCHMIEDE- UND METALLHANDWERKER BERUFSVEREIN MALMEDY - ST VITH

Divers


Dénomination : SCHMIEDE- UND METALLHANDWERKER BERUFSVEREIN MALMEDY - ST VITH
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 414.175.944

Publication

27/09/2011
ÿþ Copie à publier aux annexes du Moniteur belge après dépot de l'acte au SPF Economie, P.M.E., Classes Moyennes et Energie MOD 0.5

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N° d'entreprise : 0414.175.944

Dénomination

(en entier) : Schmiede- und Metallhandwerker

Berufsverein

Malmedy - St Vith

Forme juridique : Union professionnelle

Objet de l'acte :

Gesellschaftsname : Berufsverein der Kantone Malmedy und St Vith

Für das Schmiedehandwerk

Sitz. St Vith

Unternehmemummer : 0414 175 944

Gegenstand Anpassung der Statuten und Wahl des Verwaltungsrates anlàssiich der Der Urkunde: Generalversammlung vom 25. Mârz 2011

SATZUNGEN

Kapitel 1.

Benennung ,Sitz, Vereinigungszweck und Dauer

Artikel 1: Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht nennt sich

 SCHMIEDE_UND METALLHANDWERKER BERUFSVEREIN"

MALMEDY-ST. VITH

Artikel 2: der Sitz der Berufsvereinigung ist in Dürler 4

Der Sitz der Vereinigung befindet sich im Gerichtsbezirk Eupen

Artikel 3: Zweck des Vereins : das Studium, den Schutz und die Entwicklung der

Berufsinteressen seiner Mitglieder.

Auflerdem trifft der Berufsverein alle Mal3nahmen um Aufîerhalb seines Wirkungskreises alle

Einrichtungen auf Gegenseitigkeit und auf Genossenschaftlicher Grundlage zu organisieren, die geeignet sind

die moralische und die Materielle Lage seiner Mitglieder zu heben.

Die Fürsorge und Reglung des Lehrling-und Meisterwesens.

Artikel 4: die Berufsvereinigung ist auf unbestimmte Zeit gegründet.

Kapitel 2.

Mitglieder Aufnahme, Austritt, Ausschluss, Haftung. Mitgliederregister

Artikel 4.

Der Berufsverein setzt sich aus effektiven und ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen.

Die Vereinigung besteht aus mindestens 3 effektiven Mitgliedern.

Die Anzahl der effektiven und ehrenamtlichen Mitglieder ist unbegrenzt.

Artikel 5:

um Mitglied zu werden, muss man folgende Bedingungen erfüllen. Schmied, Schlosser

1. Wenigstens 18 Jahre alt sein.

2.Der Satzung der Berufsvereinigung zustimmen.

3.Vom Vorstand der Berufsvereinigung aufgenommen werden.

4.Die effektiven Mitglieder müssen im Bereich des Berufsvereins den Beruf von

und Metaliverarbeitenden Berufe ausüben.

Sur la dernière page du Volet B indiquer : Au recto : Nom(s) de la (des) personne(s) compétente(s) habilitée(s) à représenter l'union

professionnelle envers des tiers

Au verso : Nom et signature

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Artikel 6.

Die effektiven Mitglieder verpflichten sich, den pflichtmâssigen Generalversammlungen

beizuwohnen, vorbehaltlich einer begründeten Behinderung

Artikel 7. Austritt:

Der Austritt aus der Berufsvereinigung bzw. Kündigung muss schriftlich an den Verwaltungsrat

gerichtet sein.

Artikel 8. Ausschluss

Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn eine grobe Verfetzung der Interessen der Vereinigung oder ihrer Satzung vorliegt.

Der Beschluss über den Ausschluss wird mit einer 213 Mehrheit der Anwesenden oder vertretenden stimmberechtigten Mitglieder durch die Generalversammlung getroffen.

Artikel 9. Haftung der Mitglieder

Sie haften nicht für die Verbindlichkeit der Vereinigung

Artikel 10. Mitgliederregister

Am Sitz der Vereinigung wird ein Mitgliederregister gehalten gem den gesetzlichen

Bestimmungen.

Kapitel 3. Mitgliedsbeitrflge

Artikel 11. Es kann vom Verwaltungsrat ein jâhrlicher Mitgliedsbeitrag festgelegt und erhoben werden.

Kapitel4. Generalversammlung

Artikel 12. Zusammensetzung der Generalversammlung

Die Generalversammlung setzt sich aus effektiven Mitglieder der Vereinigung zusammen.

Artikel 13. Befugnisse der Generalversammiung

Die Generalversammlung hat die ihr gesetziich oder satzungsgemd(3 zustehenden Befugnisse,

ins besondere:

1.Ânderung der Statuten;

2.Die Ernennung und Abberufung der Verwaltungsmitglieder;

3.Die Bewilligung der Haushaltsplane und der Abrechnungen;

4.Die Umwandlung der Vereinigung;

5.Die freiwillige Aufldsung der Vereinigung;

6.Den Ausschluss von Mitglieder;

7.Die Festlegung von Mitgliederbeitrâgen, die jederzeit erhoben werden kunnen;

8.Die Entiastung des Verwaltungsrates;

Artikel 14. Sitzungen der Generalversammlung

Die ordentliche Generalversammlung wird jedes Jahr im Laufe der ersten 6 Monate abgehalten.

Weitere Auflerordentliche Generalversammlungen finden statt;

Jedes Mal, wenn der Verwaltungsrat dies im Interesse der Vereinigung für erforderlich halt.

Artikel 15. Beschlussfassung

Die Generalversammlung kann nur über punkte beraten und entscheiden, die in der Einladung zur

Generalversammlung aufgeführt sind vorbehaltlich anders lautender gesetzlicher Bestimmung.

Alle ordentliche und auf3erordentliche Generalversammlungen sind Beschlussfâhig, wenn mindestens die Hâlfte der effektiven Mitglieder und stimmberechtigten Mitglieder anwesend oder vertreten sind.

Die ehrenamtlichen Mitglieder kdnnen der Versammlung mit beratender Stimme Beiwohnen haben jedoch kein Stimmrecht.

Sollte eine Generalversammfung nicht beschlussffhig sein, wird eine Zweite Generalversammiung frühestens 15 Tage spâter einberufen. Diese zweite ist beschlussfahig, ungeachtet der Anzahl der Anwesenden oder vertretenen stimmenberechtigten Personen.

Alle Beschlüsse der ordentlichen und auflerordentlichen Generalversammlungen werden rechtsgültig getroffen durch die absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen

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stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Prâsidenten der Generalversammlung ausschlaggebend.

Artikel 16; Vollmachten

Jedes Mitglied der Generalversammlung kann sich durch einen Bevollmâchtigten vertreten lassen. Die Bevollmâchtigung hat schriftlich zu befolgen. Jedes Mitglied darf nur eine Bevollmdchtigung wahmehmen.

Artikel 17; Protokolle

Von jeder Generalversammlung wird ein Protokoll erstellt, welsches insbesonders die Beschlüsse der Generalversammlung festhalt. Das Protokoll sowie die Auszüge werden durch den Vorsitzenden der Generalversammlung und die Verwaltungsmitglieder unterzeichnet.

Kapitel 5. Verwaltung

Artikel 18; Verwaltungsrat  Zusammensetzung

Der Berufsverein wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus 7 effektiven Mitgliedern besteht. Alle Verwaltungsmitglieder ktinnen zu jeder Zeit von der Generalversammlung abberufen werden.

Artikel 19; Prâsidium und Beschlussfâhigkeit

Der Verwaltungsrat wahlt unter seine effektiven Mitglieder;

1.einen Prâsidenten

2.einen Vizepràsident

3.einen 1. Schriftführer

4.einen 2. Schriftführer

5.einen 1. Kassierer

6.einen 2. Kassierer

7.einen Beisitzer

Die Mandate haben eine Dauer von 2 Jahren, und werden tumusgemal3 erneuert.

1.Jahr Prâsident , 2. Schriftführer , 1. Kassierer , und einen Beisitzer

2.Jahr Vizeprâsident , 1. Schriftführer , 2. Kassierer

Die Verwaltungratsmitglieder sind wieder wâhlbar

Artikel 20; Befugnisse des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat ist für alle Handlungen zustândig, die im weitesten Sinne zur Verwaltung der Berufsvereinigung gehoren.

Artikel 21; Verantwortlichkeiten

Unbeschadet der Allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen über Rechte und Pflichte der Verwaltungsratsmitglieder von Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht unterliegen die Verwaltungsratsmitglieder nicht der persdnlichen Haftung.

Kapitel 6. Rechnungslegung

Artikel 22 ; Jahresabrechnung  Tâtigkeitsbericht

Zu einem jeden Jahresende legt der Verwaltungsrat einen Tâtigkeitsbericht und eine Jahresabrechnung vor, aus der die finanzielle Situation der Vereinigung ersichtlich ist. Die Jahresabrechnung wird durch den oder die eventuell bezeichneten Kommissare geprüft und_ der Generalversammlung zwecks Gutachtung unterbreitet.

Es obliegt dem Verwaltungsrat, ein Mitgfied aus den eigenen Reihen mit der Erstellung der obigen Gerichte zu beauftragen.

Kapitel 7. Auflüsung

Artikel 23; Die Vereinigung kann gem den gesetzlichen Bestimmungen und FortrdBrnissen-aefgeldst werden.

Kapitel6. Verschiedenes

a

MOD 0.5

Voor- Voleis B - Suite

liellbüden Artikel 24; Alle Bereiche die nicht Ausdrücklich in der vorliegenden Satzung behandelt werden, unterliegen

aan het den Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juni 1921 betreffend den Vereinigungen ohne

Belgisch Gewinnerzielungsabsicht.

Staatsblad

Kapitel 9. Verwaltungsratsmitgtieder :

1.einen Prâsidenten : Huppertz Karl-Heinz Medeli , 99 B-4770 Amel

2. einen Vizeprásident : Merles Gerhard Deidenberg .149 B-4770 Amel

3.einen 1. Schriftführer : Feyen Gerhard Wallerode, 11 B-4780 St Vith

4.einen 2. Schriftführer : Veithen Wilfried Grüfflingen ,39 H B-4790 Burg-Reuland

5.einen 1. Kassierer : Hoffmann Marcel Dürler, 4 B-4790 Burg-Reuland

6.einen 2. Kassierer : Heck Christoph zum Lehmkaul ,11 B-4760 Mürringen

7.einen Beisitzer : Maraite Erwin zum Walkerstal,71 B-4750 Bütgenbach

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Sur la dernière page du Volet B indiquer : Au recto : Nam(s) de ta (des) personne(s) compétente(s) habilitée(s) à représenter l'union

professionnelle envers des tiers

Au verso : Nom et signature

Coordonnées
SCHMIEDE- UND METALLHANDWERKER BERUFSVEREIN …

Adresse
DURLER 4 4790 REULAND

Code postal : 4790
Localité : Reuland
Commune : BURG-REULAND
Province : Liège
Région : Région wallonne