SCHNAPPCHEN & BONNES AFFAIRES, ABGEKURZT : S & B MARKT

Divers


Dénomination : SCHNAPPCHEN & BONNES AFFAIRES, ABGEKURZT : S & B MARKT
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 894.617.340

Publication

22/08/2014
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.W111 Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veriiffentlichen ist

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IA/ Kanzlei

Untemehmensnr. : 0894617340

Gesellschaftsname

(von ausgeschneben) Schnâppchen & Bonnes Affaires

(abgekürzt) :

Rechtsform Genossenschaft mit beschrankter Haftung und sozialer Zielsetzung

Sitz 4780 St.Vith, Maimedyer Stalle 22A

(volstendrge adresse)

Gecienstand

der Urkunde : Rücktritte

Auszug aus dem Protokoll der Generalversammlung vom 23. Juni 2014

Die Generalversammlung beschloss wie folgt:

Die Generalversammlung nahm Kenntnis vom Rücktritt von Herrn Peter FRAUENKRON als Vetwaltungsratsmitglied,

Der Rücktritt wurde einstimmig angenommem

Rh" analytischen Auszug,

Rainer PALM

prâsident

Ede auf der lefzen Belle des Tels B angeben Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars ode, der

Personen, die dazu emtâchtigt sind, die juristische Person Dr/tien gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

26/08/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2012, GEN 26.06.2013, NGL 20.08.2013 13444-0012-015
20/08/2012 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2011, GEN 27.06.2012, NGL 14.08.2012 12409-0542-014
18/07/2012
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei

in den Anlagen zum Belgischen blatt zu verdffentlichen ist

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U nterneh rnensn r.: 0894617340

Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) : Schnâppchen 84 Bonnes affaires

Rechtsform : Genossenschaft mit beschrankter Haftung und sozialer Zielsetzung

Sitz : 4780 St.Vith, Malmedyer Stalle 22a

Gegenstand

der Urkunde : 1) Neufassung des Gegenstandes der Gesellschaft - 2) Neufassung der Satzungen - 3) Rücktritt - 4) Emennung

Analytischer Auszug der Urkunde des Notar Edgar HUPPERTZ in St.Vith siebenundzwanzigsten Juni zweitausendzwolf, einregistriert neun Blatt und ein Zusatz in St.Vith am driften Juli zweitausendzwdlf, Band 207, Blatt 24, Fach 19, Erhoben fünfundzwanzig Euro. Der Einnehmer, Andres E.

Aufgrund dieser Urkunde ist eine aufierordentliche Generalversammlung der Genossenschaft mit beschrtnkter Haftung und sozialer Zielsetzung  Schnâppchen & Bonnes affaires", mit dem Gesellschaftssitz in 4780 St.Vith, Malmedyer Str, Nr. 22a abgehalten worden.

Die Generalversammlung beschloss wie folgt:

Erster Beschluss.

Die Generalversammlung nahm Kenntnis vom Bericht der Geschüftsführung im Hinblick auf die Neufassung des Geseilschaftsgegenstandes. Diesem war die finanzielIe Situation vom 31. Mlirz 2012 beigefiigt.

Zweiter Beschluss.

Die Generalversanunlung beschloss einstimmig den Gegenstand der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:

 Gegenstand der Gesellschaft ist, in Belgien oder im Ausland, der Vertrieb, die Vermarktung sowie die Wiederverwertung von gebrauchten, gespendeten Mbbeln und Haushaltsgegenstdnden. Die mit dem Verkauf von Gebrauchtwaren verbundenen Tdtigkeiten bilden die Grundlage fur die Beschliftigung und Ausbildung von schwer vermittelbaren, langzeitarbeitslosen Personen, und Personen mit physischer oder psychischer Beeintrüchtigung.

Die Gesellschafter der Genossenschaft streben keinen Vermbgensvorteil an.

Im Hinblick auf die Realisierung dieser sozialen Ziele hat die Genossenschaft folgenden Gesellschaftszweck: -Die Wiederverwertung und der Verkauf von gespendeten Mdbeln und Haushaltsgegenstiinden mit all den damit verbundenen Aktivitften und Nebenaktivitüten, die irn Zusammenhang mit dem Verkauf stehen, wie Annahme, Ankauf, Reinigung, Reparatur, Klassifizierung, Preisgestaltung, Lagerhaltung, Transport, Verkaufsprâsentation, Werbung und 0ffentlichkeitsarbeit; diese Aufzâhlung ist beispielhaft und nicht erschdpfend;

-Der Verkauf zu besonders sozialen Preisen insbesondere für die Zielgruppe der einkommensschwachen Beválkerung der DG und der angrenzenden Gebiete;

-Die Beschâftigung und die sozio-professionelle Wiedereingliederung von Lang7eitarbeitslosen.

Bitte auf der letzten Seife des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermfchtigt sind, die juristische Person Driften gegenOber zu verfreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschriít.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -18/07/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -18/07/2012 - Annexes du Moniteur belge

-Der Aufbau und die Aufrechterhaltung von Werkstaten zur Ausbildung von Teilnehmern/innen in der beruflichen Wiedereingliederung ;

-Die Einstellung von Personen aus dem Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit;

-Die Entwickiung neuer Projekte zum Zwecke der Schaffung weiterer Arbeits- und Besch ftigungsplltze, mit oder ohne Partner aus der Sozialdkonomie;

-Der Erwerb bzw. Verkauf von Mobilien und Immobilien jeglicher Art sowie jede andere gewerbliche Titigkeit, die zur Erreichung der Zielsetzung dienlich sein kann;

-sonstige Aktivitâten, die imEinklang steken mit dem oben genannten Gesellschaftszweck.

Alle Gesellschaftszwecke verfolgen soziale Ziele insbesondere die Eingliederung von mehrfach Problem belasteten und langzeitarbeitslosem Klientel sowie die Finanzierung von sozialorientierten Projekten.

Die Gesellschaft kaan ebenfalls als Verwalter oder Geschâftsfihrer einer anderen Gesellschaft handeln.

Die Genossenschaft kann alle kaufmânnischen und finanziellen HandIungen vomehmen, die mittelbar oder unmittelbar mit dein Gegenstand der Genossenschaft in Verbindung steken. Sie kann in diesem Zusammenhang alle Verfiigungs- oder Verwaltungshandlungen vornehmen.

Zu diesem Zwecke kann sie ebenfalls sich an anderen Gesellschaften beteiligten, durch Anteilszeichnung, Einbringung, Fusionierung, Verschmelzung oder auf jede andere Art und Weise, welche einen gleichen oder âhnlichen Zweck verfolgen.

Sie kann Zweigstellen und Niederlassungen im In- und Ausland eráffnen.

Die GeseIlschaft hat in keinerlei Weise als Ziel inren Teilhabern indirekte finanzielle Vorteile zu Iiefem ."

Drifter Beschluss.

Die Generalversammlung beschloss einstimmig, die Neufassung der Satzungen wie folgt:

TITEL I: Form, Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer

Artikel 1.- Gesellschaftsform

Die Gesellschaft nimmt die Form einer Genossenschaft mit beschrnkter Haftung und sozialer Zielsetzung an. Die Gesellschafter der Genossenschaft streben keinen VermOgensvorteil an.

Artikel 2.- Bezeichnung

Die Genossenschaft mit beschrnkter Haftung und sozialer Zielsetzung wird enter dem Namen "Schnâppchen & Bonnes affaires" gegründet. Sie wird auch die Handelsbezeichnung  S & B.A. Markt" fiihren.

Auf allen von der Gesellschaft erstellten schriftlichen Dokumente muss die Bezeichnung geführt oder gefolgt werden durch Gen. mbH und sozialer Zielsetzung.

Artikel 3.- Sitz

Der Sitz der Genossenschaft mit beschrânkter Haftung und sozialer Zielsetzung befindet sich in Malmedyer Strasse 22a, B-4780 St Vith.

Er kann durch einfachen Beschluss der Geschnftsführung an jeden anderen Ort in Belgien verlegt werden.

Artikel 4.- Soziale Zielsetzung

Die Zielsetzung der Gesellschaft ist die Wiederverwertung und der Verkauf von gebrauchten Haushaltsartikeln und MSbeln zu sozialen Preisen, insbesondere fir die einkommensschwache Bevtilkerung der DG und den

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angrenzenden Gemeinden. Darüber hinaus wird die Gesellschaft ein Betrieb zur sozialen und professionellen Eingliederung von langzeitarbeitslosem und sozial beeintrâchtigtem Klientel sein.

Die Gesellschaftsform der Genossenschaft erlaubt ein kommerzielles Handel mit sozialer Zielsetzung und ist die strukturelle Basis Rh' die Entwicklung weiterer Projekte mit sozialer Zielsetzung.

Der Verwaltungsrat erstellt jâhrlich einen Sonderbericht über die Art und Weise, wie die Gesellschaft die Verwirklichung der sozialen Zielsetzung gewâhrleistet hat, In diesem Bericht muss insbesondere nachgewiesen werden, dass die Ausgaben betreffend Investitionen, Betriebskosten und Entlohnungen dazu bestimmt sind, die Verwirklichung der sozialen Zielsetzung der Gesellschaft zu fórdern. Dieser Sonderbericht wird in den Jabresberïcht eingehigt.

Artikel 5.- Gegenstand

Gegenstand der Gesellschaft ist, in Belgien oder im Ausland, der Vertrieb, die Vermarktung sowie die Wiederverwertung von gebrauchten, gespendeten Móbeln und Haushaltsgegenstânden, Die mit dem Verkauf von Gebrauchtwaren verbundenen Tltigkeiten bilden die Grundlage fik die Beschâftigung und Ausbildung von schwer vermittelbaren, langzeitarbeitslosen Personen, und Personen mit physischer oder psychischer Beeintrâchtigung.

Die Gesellschafter der Genossenschaft streben treinen Vermbgensvorteil an.

Im Hinblick auf die Realisierung dieser sozialen Ziele hat die Genossenschaft folgenden Gesellschaftszweek : -Die Wiederverwertung und der Verkauf von gespendeten MQbeln und Haushaltsgegenstânden mit all den datait verbundenen Aktivititen und Nebenaktivitâten, die die im Zusammenhang mit dem Verkauf stehen, wie Annahme, Ankauf, Reinigung, Reparatur, Klassifizierung, Preisgestaltung, Lagerhaltung, Transport, Verkaufsprisentation, Werbung und Üffentlichkeitsarbeit; diese Aufzllung ist beispielhaft und nicht erschSpfend;

-Der Verkauf zu besonders sozialen Preisen insbesondere fiir die Zielgruppe der einkommensschwachen Bevvlkerung der DG;

-Die Beschijftigung und die sozio-professionelle Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen.

-Der Aufbau und die Aufrechterhaltung von Werkstâtten zur Ausbildung von Teilnehmern/iunen in der beruflichen Wiedereingliederung ;

-Die Einstellung von Personen aus dem Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit;

-Die Enntwicklung nouer Projekte zum Zwecke der Schaffung weiterer Arbeits- und Beschiiftigungspletze, mit oder ohne Partner aus der Sozialdkonourie;

-Der Erwerb bzw. Verkauf von Mobilien und Immobilien jeglicher Art sowie jede andere gewerbliche Titigkeit, die zur Erreichung der Zielsetzung dienlich sein kann;

-sonstige Aktivitten, die im Einklang stehen mit dem oben genannten Gesellschaftszweck,

Alle Gesellschaftszwecke verfolgen soziale Ziele insbesondere die Eingliederung von mehrfach Problem belasteten und langzeitarbeitslosem Kiientel sowie die Finanzierung von sozialorientierten Projekten.

Die Gesellschaft kann ebenfalls als Verwalter oder Geschilftsfihrer einer anderen Gesellschaft handeln.

Die Genossenschaft kann alle kaufm nnischen und finanziellen Handlungen vomehmen, die mittelbar oder unmittelbar mit dem Gegenstand der Genossenschaft in Verbindung stehen. Sie kann in diesem Zusammenhang alle Verfligungs- oder Verwaltungshandlungen vomehmen.

Zu diesel Zwecke kann sie ebenfalls sich an anderen Gesellschaften beteiligten, durch Anteilszeichnung, Einbringung, Fusionierung, Verschmelzung oder auf jede andere Art und Weise, welche einen gleichen oder ahnlichen Zweck verfolgen_

Sie kann Zweigstellen und Niederlassungen im In- und Ausland ertifnen.

Die Gesellschaft hat in keinerlei Weise als Ziel ihren Teilhabern indirekte finanzieIIe Vorteile zu liefem.

Artikel 6.- Dauer

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Die Gesellschaft ist fur eine unbestimmte Dauer gegründet.

TITEL iI : Kapital, Anteile, Teilhaber, Haftbarkeit

Artikel 7.- Kapital

Das feste Gesellschaftskapital ist auf zwblftausendfiinfhundert Euro (12.500,00.7-) festgelegt und wird dargestellt durch eintausendzweihundertfiinfzig namentliche gant gezeichnete Anteile mit einem Nennwert von zehn Euro.

Jegliches zusützliche Kapital ist variabel und erfordert keine Anderungen der Satzungen.

Durch die Genehmigung der Generalversammlung kunnen nach der Gründung zusützliche Anteile gezeichnet werden.

Artikel 8.- Anteile, Teilhaber

Die Anteile sind Namensanteile. Sie tragen eine laufende Nummer.

Die Gesellschaft setzt sich aus Teilhabem zusammen, deren Anzahl und Einlagen ver inderlich sind. Die Anteile sind nicht an Drittpersonen abtretbar, auch nicht durch Erbschaft oder Schenkung.

Unter Geseilschaftem sind die Anteile nur abtretbar mittels Genehmigung der Generalversammlung, welche mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden Stimmen entscheidet. Die Anteile, welche iibertragen werden sollen, sind nicht zu der Abstimmung zugelassen.

Die Generalversammlung wird einberufen mittels Brief vierzehn volle Tage im varans. Artikel 9.- Haftbarkeit

Die Teilhaber haften nur bis in Háhe ihres Einsatzes. Es besteht in keinem Falle Unteilbarkeit oder Solidaritüt zwischen innen.

Artikel 10.- Anteilsregister

Am Gesellschaftssitz der Genossenschaft wird ein Anteilsregister gefihrt, das vom jedem Gesellschafter eingesehen werden kann.

TITEL III : Mitgliedschaft

Artikel 11.- Mitgliedschaft

Die Aufnahme, Ausschluss oder Austritt von Anteilhabem fállt in den Zustândigkeitsbereich der Generalversammlung, welche mit einer Dreiviertehnehrheit der anwesenden Stimmen beschliel3t.

a) Aufnahme

Die Personahnitglieder der Gesellschaft, auBer diejenigen, welche nicht die vollen Zivilrechte besitzen, haben in jedem Falle das Recht, ein Jahr nach ihrer Anstellung, Anteilhaber fur mindestens einen Anteil der Gesellschaft zu werden. Dies kaan innen auch nicht durch die Generalversammlung verweigert werden. Der Antrag muss an den Verwaltungsrat gerichtet werden.

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Jede andere Person, welche Teilhaber der Gesellschaft werden mochte, stelIt einen diesbezüglichen Antrag an den Verwaltungsrat mit der Angabe seiner Personalien.

Der Verwaltungsrat unterbreitet diesen Antrag der Generalversammlung, welche binnen Monatsfrist nach dem Erhalt des Antrags auf Aufnahme in die Gesellschaft abgehalten werden muss. Falls der Antrag angenommen wird, ist der AntragssteIler verpflichtet, den Preis fier die Anteile, welche im voraus durch die Generalversammlung festgelegt warde, sofort zu zahien, anderenfalls kann er nicht aufgenommen werden.

Die Anteilszeichnung beinhaltet die Zustimmung zu den gegenwrtigen Statuten.

b) Austritt

Anteilhaber treten durch Kündigung, Ausscheidung, Tod oder Entmündigung aus.

Jedes Personalmitglied das Anteilhaber geworden ist verliert nach Ende seines Arbeitsvertrages seinen Anteil. Dieser Anteil wird ausbezahlt laut Art. 11 d)

Jeder andere Anteilhaber muss far seinen Austritt aas der Gesellschaft einen dementsprechenden Antrag durch Einschreibebrief an den Verwaltungsrat stellen.

Der Austritt ist nur niSglich, wenn das Gesellschaftskapital dadurch nicht das durch die gegenwürtigen Statuten festgesetzten Mindestkapital oder die Mindestahnteilhaberzahl von drei (3) Personen unterschreitet.

Der ausscheidende Anteilhaber ist verpflichtet, seinen Austritt im Gesellschaftsregister zu unterzeichnen.

c) Ausschluss

lm Falle der Nichterfùllung der Verpflichtungen, die aus den gegenwUrtigen Statuten hervorgehen oder falls Handlungen eines Anteilhabers den Interessen der Genossenschaft zuwiderlaufen, kaan dieser Anteilhaber ausgeschlossen werden.

Die Generalversamnilung gibt dem Auszuschliebenden die MSglichkeit binnen eines Monats nach der Bekanntmachung sich zu erklüren.

d) Erstattung der Anteile

Im Falle des Austrittes oder des Ausschlusses eines Anteilhabers hat dieser nur Anrecht auf den eingezahlten Teil des Kapitals ohne jegliche Verzinsung und ohne jeglichen Anspruch auf den Mehrwert der Gesellschaft.

Artikel 12.- Anteilregister

Am Geseilschaftssitz wird ein Anteilregister gefahrt, welche auber dem gegenwártigen GeseIlschaftsvertrag auf den ersten Seiten, folgende Angaben enthült

1.Namen, Vooramen, Beruf und Wohnsitz, bzw. Unternehmensnummer und Geseilschaftssitz der Anteilhaber; 2.Datum ihrer Aufnahmen, ihres Austritts oder ihres Ausschlusses;

3. Die Anzahl Anteile;

4.Die Konten, der durch sie eingezahlten oder an sie erstatteten Betrâge.

Das Register wird gemitl3 den gesetzlichen Bestimmungen gefuhrt.

Jeder Vermerk von Rückzahlung wird von dem entsprechenden Teilhaber unterzeichnet.

Jeder neue Teilhaber muss das Register neben seinem Namen datieren und unterschreiben. Er erkennt somit die gegenwârtigen Statuten an.

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Artikel 13.- Gewinne, Liquidationsergebnisse

Die Anteile geben keinerlei Rechte auf die Gewinne und die Liquidationsergebnisse.

Jedweder Überschuss wird ausschlielllich für das soziale Ziel der Genossenschaft verwendet.

Im Falle der Aufiüsung wird den Anteilhabern lediglich die Einlage erstattet.

Artikel 14.- Übertragung der Anteile

Die Anteile sind unteilbar.

lm Falle vom Ableben, des Konkurses, der Zahlungsunfáhigkeit oder der Unzurechnungsfahigkeit eines der Anteilhaber, kunnen die Erben, Glaubiger oder gesetzlichen Vertreter nur Mitglied der Gesellschaft werden gemüii dem vorgenannten Aufnahmeverfahren.

Artikel 15.- Ansprüche aus Anteilen

Die Erben, Glüubiger oder anderen Berechtigten eines Anteilhabers kunnen sich in keinem Falle in die Geschâftsfiihrung der Gesellschaft einmischen, noch die Versiegelung von Gütem und Werten der Gesellschaft verlangen und die Liquidation sowie die Aufteilung ihres Vermügens betreiben.

TITEL IV: Verwaltung

Artikel 16.- Verwaltungsrat und Geschüftsführung

a) Verwaltungsrat

Die stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrats werden durch die Generalversammlung bestimmt. Der Verwaltungsrat bestimmt seinen Vorsitzenden sowie Schriftführer, Kassierer und gegebenenfalls Vizepríisident auS seinen Reihen.

Der Verwaltungsrat bestimmt die Strategie der Genossenschaft und gibt Anweisungen zur tüglichen Geschuiftsfuhrung.

b) Geschüftsfiihrung

Die Geschüftsfiilurung der Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschlftsîiihrer gesichert, der/die Mitglied, Mitglieder oder Nichtmitglieder der Gesellschaft sind, und der/die allein befugt ist/sind, die Leitung der Geschüfte im Rahmen, der vom Verwaltungsrat definiert wurde, zu übemehmen.

Der Verwaltungsrat emennt eihen oder mehrere Geschdftsführer und legt auch dessen Befugnisse fest, Er kaan auch seine Befugnisse diesen Personen übertragen. Er kano diese Personen auch jederzeit wieder abberufen oder die Befugnisse ündem.

Artikel 17.- Befugnisse

Der Verwaltungsrat besitzt die weitesgehendsten Befugnisse, welche fur die Verwirklichung des Gegenstandes und der Zielsetzung der Genossenschaft notwendig sind.

Zu seinen Befugnissen gehüren alle Handlungen, welche nicht durch das Gesetz, die Statuten oder Generalversammlungsbeschlüsse der Generalversammlung vorbehalten sind.

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Die Unterschrift des Prüsidenten oder zwei Verwaltungsratsmitglieder wird die Gesellschaft rechtsgiiltig jederzeit binden.

Der Verwaltungsrat kann auch jederzeit eiher anderen Person fiir besondere oder ailgemeine Aufgaben Volimacht sowie Unterschriftsvollmacht erffeilen.

Im Rahmen seiner Befugnisse bindet die Unterschrift des oder eines der Geschüftsführer die Gesellschaft rechtsgültig.

Artikel 18.- Abberufung

Die Generalversammlung kaan jederzeit Mitglieder des Verwaltungsrates abberufen.

Der Verwaltungsrat kann jederzeit den oder die Geschdftsfiibrer abberufen.

Artikel 19.- Bezahlung

Verwaltungsratsmitglieder werden nicht entlohnt.

Der Verwaltungsrat kann der Geschüftsführung eine Bezahlung zugestehen. Dies wird im Rahmen eines Arbeitsvertrages oder anderen Vereinbarung schriftlich geregelt.

Artikel 20.- Kontrolle - Kommissare

Die Überwachung der Gesellschaft, die Kontrolle der Jahresbilanzen und die Grdnungsm iigkeit hinsichtlich der Gesellschaftsgesetzgebung und der gegenwürtigen Statuten kunnen durch Genehmigung der Generalversammlung einem oder mehreren Kommissaren anvertraut werden.

Die Kommissare werden durch die Generalversammlung aus den Mitgliedem des Institutes der Betriebsrevisoren gewühlt.

Sie tragen den Titel  Kommissar ". Die Gesellschaft ist jedoch nicht verpflichtet einen oder mehrere Kommissare zu emennen, sofem sie den Bestimmungen des Gesetzbuches der Gesellschaften entsprechen.

Auf Antrag eines oder mehrerer Anteilhaber muss der Verwaltungsrat eine Generalversammlung einberufen, welche über die Ernennung elites Kommissars zu entscheiden hat.

Falls kein Kommissar ernannt wird, hat jeder Geseilschafter persbnlich eïn Aufsichtsrecht.

Dieses Recht kannjedoch durci die Generalversammlung einem oder mehreren Gesellschaftern übertragen werden, welche kein anderes Mandat in der Gesellschaft innehaben dürfen.

TITEL V : Generalversammlung

Artikel 21.- Zusammensetzung

Die Generalversammlung setzt sich aus allen Anteilhabern zusammen.

Die Beschliisse sind für alle Anteilhaber bindend.

Artikel 22.- Befugnisse

Die Generalversammlung hat die weitgehendsten Befugnisse, um allen Handlungen zu tuin und gutzuheii3en, die von Interesse für die Gesellschaft sind.

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Sie kano als einzige die Statuten ündem, Verwaltungsratsmitglieder, sowie Kommissare ernennen, sie abberufen, ihre Kündigung annehmen, den Verwaltungsrat entlasten und die Jabresbilanzen genehmigen.

Artikel 23.- Periodizitiit

Alljührlich findet eine ordentliche Generalversanunlung statt und zwar innerhalb der ersten sechs (6) Monate eines Jahres.

Artikel 24.- Auf3erordentliche Generalversammlung

Eine aul3erordentliche Generalversatnmlung kann durch den Verwaltungsrat, die Geschüftsführer oder die Kommissare einberufen werden, wenn das Interesse der Gesellschaft dies verlangt.

Sie muss einberufen werden, wenn dies Anteilhaber, welche mindestens ein Fünftel des Kapitals vertreten, verlangen.

Artikel 25: Ort

Die ordentliche und auf3erordentlichen Generalversammlungen Einden statt am Sitze der Gesellschaft oder an einem anderen, in der Einladung bezeichneten Ort.

Artikel 26.- Einladungen

Die Einladungen zu den Generalversammlungen haben mindestens vierzehn volle Tage im voraus zu erfolgen, und zwar schriftlich, mittels Brief oder jeder anderen scbriftlichen Übermittlung, sei es durch Fax, e-mail, anderer Übertragungsmittel etc.

Die Einladung muss eine Tagesordnung enthalten.

Die Generalversammlung kann auch, wens alle stimmberechtigten Anteile vertreten sind, ohne die vorgenannte Frist über alle ihr auf der Generalversammlung unterbreiteten Antrage beraten und entscheiden.

Artikel 27.- Stimmrecht

Jeder Anteil verfügt über eine Stïmme. Niemand darf jedoch fUr mehr als zehn Prozent des bei der Generalversammlung anwesenden KapitaIs abstimmen. Sofem der Anteilhaber ein Personalmitglied ist, wird diese Stimmbegrenzung auf fiinf Prozent festgelegt.

Jeder Anteilhaber kann selbst abstimmen.

Die Stimmabgabe durch einen Vertreter ist müglich, wenn dieser eine scln-iftliche Vollmacht des zu vertretenden Teilhabers vorweist und selbst als Gesellschafter stimmberechtigt ist, jedoch miter Berücksichtigung der vorgemachten Einschrünkungen, wobei seine und die zu vertretenen Stimmen zusammengezühlt werden. Diese Vollmacht wird dem Generalversammlungsprotokoll beigefügt. Ein Bevolhnachtigter Mann nur eine Volhnacht erhalten.

Artikel 28.- Beschlüsse

Gleich wie hoch die Anzahl der vertretenen Stimmen ist, werden die Gesellschaftsbeschlüsse in den Generalversanunlungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit das Gesetz oder der gegenwürtige Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Mehrheit vorschreibt.

Im Falle von Statutenünderungen sind die Bestitnmungen des Gesetzbuches der Geselischaften zu beachten.

TITEI, VI: Bilanry, Gewinnverteilung

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Artikel 29.- Geschuiftsjahr

Mit Ausnahme des ersten Geschüftsjahres beginnt das Geschüftsjahr am ersten Januar und endet am einunddreilligsten Dezember.

Artikel 30.- Jahresbericht

Am Ende eines jeden Geschüftsjahres wird der Verwaltungsrat, in Zusammenarbeit mit der Geschtiftsführung, einee Bericht über das Erreichen der sozialen Ziele der Gesellschaft der ordentlichen Generalversammlung unterbreiten. Dieser beinhaltet, enter anderem, die Erlüuterung, wie die Investitionsausgaben, die Gehâlter und Funktionskosten vordringlich zum Erreichen des sozialen Zieles genutzt wurden.

Am Ende eines jeden Jahres wird weiterhin das Inventar und die Bilanz sowie die Ergebnisrechnung aufgestellt, entsprechend den Bestimmungen der gesetzlichen Vorschriften.

Artikel 31.- Rücklagen

Vom Reingewinn sind die gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen vorzusehen.

Der Restgewinn wird ausschlieflich als Rticklagen verbucht oder dem sozialen Ziel der Gesellschaft zugeführt. Die Anteilhaber haben in keinem Falle irgendein Anrecht auf eine Dividende oder anderweitige Vergütung.

TITEL VII : Auflüsung der Gesellschaft

Artikel 32.- Liquidation

Im Falle der Auflüsung der Gesellschaft aus gleich welchem Grand erfolgt die Liquidation derselben durch den oder die Gesellschaftsfiihrer in ihrer Eigenschaft als Liquidatoren soweit nicht durch die Generalversammlung andere Personen za Liquidatoren bestimmt werden.

Die Liquidatoren verfügen über die weitgehendsten Befugnisse, so wie sie das Gesetzbuch der Gesellschaften vorsieht.

Artikel 33.- Verteilung derNettoaktiva

Nach Begleichung aller Schulden dient die Nettoaktiva zuerst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren des freigemachten, nicht amortisierten Teils der Gesellschaftsanteile.

Der Restbetrag wird einet Gesellschaft, welche ein gleiches ader âhnliches soziales Ziel hat, übertragen.

TITEL VIII : Allgemeines

Artikel 34.- Wohnsitz am Sitz der Gesellschaft

Zwecks Ausführung des Gegenwürtigen, wíjhlen alle Gesellschafter, Verwalter, Geschüftsfiihrer, Kommissare ader Liquidatoren Wohnsitz am Sitze der Gesellschaft, wo alle Mitteilungen, Vorladungen, Anweisungen und Zustellungen rechtsgültig gemacht werden kunnen, insofern sie keinen Wohnsitz in Belgien haben.

Artikel 35.- Sonstige Bestimmungen

Im übrigen gilt fik alles, was nicht in den gegenwârtigen Statuten vorgesehen ist, das Gesetzbuch der Gesellschaften,

Vierter BesCbluss.

Die Generalversammlung nahm Kenntnis vom Rücktritt des Herrit Hubert GALLO als Geschaftsfiihrer. Sie erteilte ihm Entlastung fik die Ausübung seines Mandates.

Die Generalversammlung nahm Kenntnis vom Rücktritt der Frau Gisela WAHLE als Geschâftsfiihrerin. Sie erteilte ihr Entlastung fik die Ausübung ihres Mandates.

Die Generalversammlung bestütigte einstinunig den Beschluss der Generalversammlung vom 16. Jun 2011 durch welche Frau Margret HILGERS zur weiteren Geschâftsfiihrerin ernannt warde, Sie ratifizierte einstimmig alle Handiungen von Frau HILGERS.

, Die Generalversammlung nahm Kenntnis vom Rücktritt der Frau Margret HELGERS als Gescbüftsfiibrerin. Sie erteilte ihr Entlastung fiir die Ausübung ihres Mandates.

Fünfter Beschluss.

Die Generalversammlung ernannte einstimmig in den Verwaltungsrat der Gesellschaft:

- Herrit Rainer Palm, wohnhaft in Emmels, Am Hohienweg 11(710601-371-65)

- Herrn Peter Frauenkron, wohnhaft in St.Vith, Prümer Str. 36 (830928-063-30)

- Frau Angelika lost, wohnhaft in Büllingen, Honsfeld 95 b (730820-264-46)

- Frau Gabriele Schráder, wohnhaft in St,Vith, Neundorfer Str. 13 (580415-190-24)

Der Verwaltungsrat trac zusammen und bezeichnete einstimmig folgende Personen zum

- Pràsidenten: Herr Rainer PALM

-

Kassierer: Frau Gabriele SCHRODER

- Schriftführer: Herra Peter FRAUENKRON

Weiter benannte der Verwaltungsrat Frau Margaretha GILLESSEN, welche annahm, zur neuen Geschesführerin. Sie hat die Befugnisse der tüglichen Geschüftsfiihrung und kann, bis zu einem Betrag von eintausendfün£hundert (1.500,00--) Euro alleine die Gesellschaft vertreten. Darüber hinaus ist die Unterschrift ; des Príisidenten des Verwaltungsrates oder zweier Mitglieder notwendig.

Weiter erteilte der Verwaltungsrat dem Kassierer Zeichnungs- und Überweisungsvollmacht bis zum Betrag von ftinftausend Euro (5.000,00)

Die Generalversammlung wurde weitergefilhrt und beschloss folgendes :

Sechster B eschluss

Die Generalversammlung steilte fest, dass das Teilhaberegister nicht den gesetzlichen Auflagen entspricht und beauftragte einstimmig, den Verwaltungsrat, ein nues Teilhaberregister anzulegen.

Für analytischen Auszug,

Edgar HUPPERTZ

Notar

Akte gleichzeitig hinterlegt: Ausfertigung der Urkunde, Bericht der Geschaftsführung

Bitte auf der ietzten Seite des Terts t3 angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die daze ermâchtigt sind, die juristische Person Driften gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift

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Den Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -18/07/2012 - Annexes du Moniteur belge

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28/02/2012
ÿþ Austertigung, die nach Hinterdegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist

Unternehmensnr : 0894.617.340

Name der Vereinigung I Stiftung / Organismen

iausgeschrieben) ; Schnâppchen & Bonnes affaires

(abgekürzt) : S & B.A. Markt

Rechtsfarm : Genossenschaft mit Sozialer Zielsetzung

Sitz : ;4 -80 S7; VrrH , IUttL h,ed y r 6 rasse d.2 R

Gegenstand

der Urkundte : Statuten 2011

Schnâppchen & Bonne Affaires.

Genossenschaft mit beschrânkter Haftung und sozialer Zielsetzung

4780 St.Vith, Malrnedyer Str. Nr. 22 A

SATZUNGEN

TITEL 1: Form, Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer

Artikel 1.- Gesellschaftsform

Die Gesetischaft nimmt die Form einer Genossenschaft mit beschrânkter Haftung und sozialer Zielsetzung

an.

Die Gesellschafter der Genossenschaft streben treinen Vermôgensvorteil an.

Artikel 2,- Bezeichnung

Die Genossenschaft mit beschrânkter Haftung und sozialer Zielsetzung wind unter dem Namen'

" "Schnâppchen & Bonnes affaires" gegründet.

Auf allen von der Geselischaft erstellten schriftlichen Dokumente muss die Bezeichnung geftïhrt oder gefolgt werden durch Gen. mbH und sozialer Zielsetzung.

Artikel 3.- Sitz

Der Sitz der Genossenschaft mit beschrânkter Haftung und sozialer Zielsetzung befindet sich in Malmedyer Stresse 2, 8-4780 St, Vith.

Er kann durch einfachen Beschluss der Geschâftsführung an jeden anderen Ort in Belgien verlegt werden,

Artikel 4.- Soziale Zielsetzung

Die Zielsetzung der Gesellschaft ist die Wiederverwertung und der Verkauf von ge-brauchten

Haushaitsartikein und Mbbein zu sozialen Preisen , insbesondere for die einkommensschwache BevSlkerung

Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars ader der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegeniiber, zu verlieten,

Auf der Rückseite : Name und Unterschritt.

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 28/02/2012 - Annexes du Moniteur belge

Hinterl gt bei :a i Karrei ei des Handeftr srIcllts S:UPRN

15 -02- 2012

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der DG und den angrenzenden Gemeinden. Darüber hinaus wird die Gesellschaft ein Betrieb zur sozialen und professionellen Eingliederung von langzeitarbeitslosem und sozial beeintríchtigtem Klientei sein.

Die Gesellschaftsform der Genossenschaft erlaubt ein kommerzielles Han dein mit sozialer Zielsetzung und ist die strukturelte Basis für die Entwicklung weiterer Projekte mit sozialer Zielsetzung.

Die Geschditsführung ersteilt jahrlich einen Jahresbericht über die Art und Weise, wie die Geselischaft die Verwirkiichung der sozialen Zielsefzung gewdhrieistet hat. In diesem Bericht muls insbesondere nachgewiesen werden, dass die Ausgaben betreffend lnvestitionen, Betriebskosten und Entlohnungen dazu bestimmt sind, die Verwirklichung der sozialen Zielsetzung der Gesellschaft zu fttrdern. Dieser Sonderbericht wird in den Jahresbericht eingefügt.

Artikel 5; Gegenstand (Wiederholung!)

Gegenstand der Gesellschaft ist, in Belgien oder im Ausland, der Vertrieb, die Ver marktung sowie die Wiederverwertung von gebrauchten, gespendeten Main und Haushaltsgegenstânden. Die mit dem Verkauf von Gebrauchtwaren verbundenen TTtigkeiten bilden die Grundiage far die Beschüftigung und Ausbildung von schwer vermittelbaren, langzeitarbeitslosen Personen, und Personen mit physischer oder psychischer Beei ntrbchtigung.

Die Gesellschafter der Genossenschaft streben keinen Vermbgensvorteit an.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 28/02/2012 - Annexes du Moniteur belge lm Hinblick auf die Realisierung dieser sozialen Ziele bat die Genossenschaft fol-genden Gesellschaftszweck

-Die Wiedenrerwertung und der Verkauf von gespendeten Mübein und Haus-haltsgegenstdnden mit all den damit verbundenen Aktivití#ten und Nebenaktivitâten, die die im Zusammenhang mit dem Verkauf stehen, wie Annahme, Ankauf, Reinigung, Reparatur, Klassifizierung, Preisgestaltung, Lagerhaltung, Transport, Verkaufspri sentation, Werbung und tffentlichkeitsarbeit; diese Aufzâhlung ist beispielhaft und nicht erschüpfend;

-Der Verkauf zu besonders sozialen Preisen insbesondere far die Zielgruppe der elnkommensschwachen Bevülkerung der DG;

-Die Beschdftigung und die sozio-professionelle Wiedereíngliederung von Langzeitarbeitslosen.

-Der Aufbau und die Aufrechterhaitung von Werkstutten zur Ausbildung von Teilnehmeminnen in der

berufiichen Wiedereingilederung

-Die Einsteliung von Personen aus dem Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit;

-Die Entwicklung neuer Projekte zum Zwecke der Schaffung weiterer Arbeits- und Beschaftingungsplâtze, mit oder ohne Partner aus der Sozialükonomie;

-Der Erwerb bzw. Verkauf von Mobiiien und Immobilien jeglicher Art sowie je-de andere gewerbiiche

Tfitigkeit, die zur Erreichung der Zielsetzung dienlich sein kann;

-sonstige Aktivitâten, die im Einklang stehen mit dem oben genannten Gesell-schaftszweck.

Alle Gesellschaftszwecke verfolgen soziale Ziele insbesondere die Eingliederung von mehrfach Problem belasteten und langzeitarbeitslosem Kiientel sowie die Finanzierung von sozialorientierten Projekten.

Die Gesellschaft kann ebenfalls ais Verwalter oder Geschâftsführer einer anderen Geselischaft handeln.

Die Genossenschaft kann alle kaufmannischen und finanziellen Handiungen vor-nehmen, die mittelbar oder unmittelbar mit dem Gegenstand der Genossenschaft in Verbindung stehen. Sie kann in diesem Zusammenhang alle Verfügungs- oderVerwaltungshandiungen vomehmen.

Zu diesem Zwecke kann sie ebenfalls sich an anderen Geseilschaften beteiligten, durch Anteilszeichnung, Einbringung, Fusionierung, Verschmelzung oder auf jette andere Art und Weise, welche einen gleichen otter ahnlichen Zweck verfolgen.

Sie kann Zweigstellen und Niederlassungen im In- und Ausland erüffnen.

Die Gesellschaft bat in keinerlei Weise als Ziel ihren Teilhabem indirekte lnanzielie Vorteile zu fiefern.

Artikel 6. Dauer

Die Gesellschaft ist fur eine unbestimmte Dauer gegründet.

TITEL II Kapital, Anteile, Teilhaber, Haftbarkeit re-

Artikel 7.- Kapital

t

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M0D 3.2

Das feste Gesellschaftskapital ist auf zwülftausendfünfhundert Euro (12,500,00:) festgelegt und wird dargestelit durch eintausendzweihundertfünfzig namentliche ganz gezeichnete Anteile mit einem Nennwert von zehn Euro.

Jegliches zusâtzliche Kapital ist variabel und erfordert keine Anderungen der Sat-zongen.

Durch die Genehmigung der Generalversammiung kunnen nach der Gründung zu s5tzliche Anteile gezeichnet werden.

Artikel 8.- Anteile, Teilhaber

Die Anteile sind Namensanteile. Sie tragen eine laufende Nummer,

Die Gesellschaft setzt sich aus Teilhabern zusammen, deren Anzahl und Einlagen verdnderlich sind. Die Anteile sind nicht an Drittpersonen abtretbar, auch nicht durch Vererbung oder Schenkung.

tinter Gesellschaitern sind die Anteile nur abtretbar mittels Genehmigung der Generalversammiung, welche mit Biner einfachen Mehrheit der anwesenden Stimmen entscheidet. Die Anteile, welche übertragen werden salien, sind nicht zu der Abstimmung zugetassen.

Die Generalversammlung wird einberufen mittels Brief vierzehn voile Tage 1m vo-raus. Artikel 9.- Haftbarkeit

Die Teilhaber haffen nur bis in Hühe ihres Einsaizes. Es besteht in keinem Fane Unteilbarkeit oder Solidaritüt zwischen ihnen.

Artikel 10.- Anteilsregister

Am Gesellschaftssitz der Genossenschaft wird ein Anteilsregister geführt, das vom jedem Geselischafter eingesehen werden kann.

TITEL IlI : Mitgliedschaft

Artikel 11.- Mitgliedschaft

Die Aufnahme, Ausschluss oder Austritt von Anteilhabem fâlit in die Zusttndigkeitsbereich der Generalversammlung, welche mit einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Stimmen beschliel3t.

a) Aufnahme

Die Personalmitglieder der Gesellschaft, auiaer diejenigen, welche nicht die vollen Zivilrechte besitzen, haben in jedem Falie das Recht, ein Jahr nach ihrer Anstellung, Anteilhaber für mindestens einen Anteil der Gesellschaft zu werden. Dies kann ihnen auch nicht durch die Generalversammiung verweigert werden. Der Antrag muss an die Geschiftsführung gerichtst werden.

Jede andere Persan, welche Teilhaber der Gesellschaft werden mdchte, stellt eiven diesbezüglichen Antrag an die Geschditsführung mit der Angabe seiner Personalien.

Die Geschaftsführung unterbreitet diesen Antrag der Generalversammlung, welche binnen Monatsfrist nach dem Erhalt des Antrag auf Aufnahme in die Gesellschaft abgehalten werden muss. Falls der Antrag angenommen wird, ist der Antragssteller verpflichtet, den Preis für die Anteile, welche im voraus durch die Generatversamm-lung festgelegt wurde, sofort zu zahien, anderenfalls kann er nicht aufgenommen werden.

Die Anteilszeichnung beinhaltet die Zustimmung zu den gegenwürtigen Statuten.

b) Austritt

Anteil Habertreten durch Kündigung, Ausscheidung, Tod oder Entmündigung aus.

Jedes Personalmitglled das Anteilhaber geworden ist verliert nach Ende seines Ar beitsvertrages seinen Anteil. 9jeser Anteil wird ausbezahit leut Art. 11 d)

,

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MOD 3.2

Jeder andere Anteilhaber muss für seinen Austritt aus der Geselischaft eimen dem-entsprechenden Antrag durch Einschreibebrief an die Geschiiiftsführung stellen.

Der Austritt ist nur mtiglich, wenn das Gesellschaftskapital dadurch nicht das durch die gegenwdrtigen Statuten festgesetzten Mindestkap¬ tal oder die Mindestahnteilhaberzahl von drei (3) Personen unterschreitet.

Der ausscheidende Anteilhaber ist verpflichtet, seinen Austritt im Geselischaftsregister zu unterzeichnen.

c) Ausschluss

lm Fa11e der Nichterfüllung der Verpflichtungen, die aus den gegenwârtigen Statuten hervorgehen ader falls Handlungen eines Anteilhabers den Interessen der Genossenschaft zuwiderlaufen, kann dieser Anteilhaber ausgeschiossen werden.

Die Generalversammiung gibt dem Auszuschliel enden die Mtiglichkeit binnen eines Monats nach der Bekanntmachung sich zu erklâren.

d) Erstattung der Anteile

im Palle des Austrittes oder des Ausschlusses eines Antellhabers hat dieser nur Anrecht auf den eingezahlten Teil des Kapitals ohne jegiiche Verzinsung und ohne jeglichen Anspruch auf den Mehrwert der Geselischaft,

Artikel 12: Anteliregister

Am Gesetlschaitssitz wird eín Anteilregister geführt, welche au(er des gegenvaârti-gen Geseilschaftsvertrages auf der ersten Seite, folgende Angaben enthült

1.Namen, Vomamen, Beruf und Wohnsitz, bzw. Untemehmensnummer und Gesellschaftssitz der

Anteilhaber;

2, Datum ihrer Aufnahmen, ihres Austritts oder ihres Ausschlusses;

3.Die Anzahi Anteile

4.Die Konten, der durch sie eingezahlten Oder an sie erstatteten Betrâge.

Das Register wird gemdl3 den gesetzlichen Bestimmungen geführt.

Jeder Vermerk von Rückzahlung wird von dem entsprechenden Teilhaber unter-zeichnet.

Jeder neue Teilhaber muss das Register neben seinem Namen datieren und unter-schreiben. Er erkennt somit die gegenwârtigen Statuten an.

Artikel 13.- Gewinne, Liquidationsergebnisse

Die Anteile geben keineriei Rechte auf die Gewinne und die Liquidationsergebnisse.

Jedweder überschuss wird ausschlief3lich für das soziale Ziel der Genossenschaft verwendet.

lm Falle der Auflbsung wird den Anteilhabern ledigl¬ ch die Einlage erstattet.

Artikel 14.-'Übertragung der Anteile

Die Anteile sind unteilbar.

lm Palle vom Ableben, des Konkurses, der Zahlungsunfâhigkeit oder der Unzurechnungsfâhigkeit eines der Anteilhaber, kunnen die Erben, Gittubiger oder gesetzlichen Vertreter nur Mitglied der Geseilschaft werden gemiZ dem vorgenannten Aufnahmeverfahren.

Artikel 15.- Ansprüche aus Anteilen

Die Erben, Glâubiger oder anderen Berechtigten eines Anteilhabers kdnnen sich in keinem Palle in die Geschâftsführung der Gesellschaft einmischen, noch die Versiegelung von Gütern und Werten der Geseiischaft verlangen und die Liquidation sowie die Aufteilung ihres Venntigens betreiben.

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MOD 3.2

TITEL 1V: Verwaltung

Artikel 16.- Verwaltungsrat und Geschâftsführung

a)Verwaltungsrat

Die stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrats werden durch die Generalversammtung bestimmt. Der Verwaltungsrat bestimmt seinen Vorsitzenden sowie Schriftfthrer, Kassierer und ggf. Vizeprâsident aus seinen Reihen.

Zu seinen Befugnissen gehbren alle Handlungen, welche nicht durch das Gesetz, die Statuten ader Generalversammlurrgsbeschlüsse der Generalversammtung vor-behalten sind.

Der Verwaltungsrat kann seine Befugnisse einer mit der Geschâftsführung betrauten Person übertragen. Er kann diese Person auch wieder abberufen oder die Befugnisse ándem.

Der Verwaltungsrat bestimmt die Strategie der Genossenschaft und gibt Anweisun-gen zur tâglichen Geschâftsführung,

Die Person, die die Geschâftsführung übemimmt, wird durch den Verwaltungsrat bestimmt. Dieser legt auch die Befugnisse der mit der tâglichen Geschâftsführung betrauten Persan fest.

b}Geschâftsïilhrung

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschíftsführer gesichert, der/die Mitglied, Mitglieder ader Nichtmitglieder der Ge-sellschaft sind, und der/die allein befugt ist/sind, die Leitung der Geschrifte im Rahmen, der vom Verwaltungsrat definiert wurde, zu übemehmen.

Die tinterschrift des oder eines der Geschâftsfiihrer bindet die Gesellschaft im Rah-men der festgeleglen Grenzen rechtsgültig.

Artikel 19.- Bezahlung

Verwaitungsratsmitglieder werden nicht entlohnt.

Der Verwaltungsrat kann der Geschâftsführung eine Bezahiung zugestehen. Dies wird im Rahmen eines Arbeitsvertrages ader anderen Vereinbarung schriftlich gere-gelt.

Artikel 20.- Kontrolle - Kommissare

Die Ûberwachung der Gesellschaft, die Kontrolle der Jahresbilanzen und die Ord-nungsm913igkeit hinsichtlich der Gesellschaftsgesetzgebung und der gegenwârtigen Statuten kdnnen durch Genehmigung der Generalversammlung elnem oder mehreren Kommissaren anvertraut werden.

Die Kommissare werden durch die Generatversammlung aus den Mitgliedem des institutes der Betriebsrevisoren gewâhlt.

Sie tragen den Titel  Kommissar n. Die Gesellschaft ist jedoch nicht verpflichtet einen oder mehrere Kommissare zu emennen, sofem sie den Bestimmungen des Geselzbuches der Geselischaften entsprechen.

Auf Antrag eines oder mehrerer Anteilhaber muss die Geschâftsführung eine Generalversammlung einberufen, welche über die Emennung eines Kommissars zu entscheiden hat,

Falls kein Kir ers;annt w'ird, het lester Gesetlschafter persdnlich ein Aufsichtsrecht

TITEL V : Generalversammlung Po-

Artikel 21.- Zusammensetzung

Die Generalversammlung setzt sich aus allen Anteilhabern zusammen.

Oie Beschtüsse sind für aile Anteilhaber bindend.

' M0D 3.2 a

Artikel 22.- Befugnisse

Die Generalversammlung hat die weitgehendsten Befugnisse, um allen Handlungen zu tun und gutzuheil en, die von Interesse für die Geseilschaft sind.

Sie kann als einzige die Statuten ândem, Verwaltungsratsmitglieder, Kommissare emennen, sie abberufen, ihre Kündigung annehmen, den Verwaltungsrat entias-ten und die Jahresbilanzen genehmigen.

Artikel 23.- Periodizitat

Alljdhrlich findet eine ordentiiche Generalversammlung statt und zwar innerhalb der ersten sechs (6) Monate eines Jahres.

Artikel 24.- Aul3erordentliche Generalversammlung

Eine auBerordentliche Generalversammlung kann durch die Geschditsführer oder die Kommissare einberufen werden, wenn das Interesse der Gesellschaft dies ver-langt.

Sie muse einberufen werden, wenn dies Anteilhaber, welche mindestens ein Fünftel des Kapitals vertreten, verlangen.

Artikel 25.- Ort

~o Die ordentiiche und aut3erordentlichen Generalversamm-'lungen finden statt am Sitze der Geselischaft oder

an einem anderen, in der Einladung bezeichneten Ort,

am



Artikel 26.- Einladungen

c Die Einladungen zu den Generalversammlungen haben mindestens vierzehn volte Tage lm voraus zu

X erfolgen, und zwar schriftlich, minets Brief oder jeder anderen schriftlichen Gbermitttung, sel es durch Fax, e-

e mail, etc.

le

rm

Die Einladung muss eine Tagesordnung enthalten.

wi

e Die Generalversammlung kann auch, wenn alle stimmberechtigten Anteile vertreten sind, ohne die

d vorgenannte Frist über alle ihr auf der Generalversammlung unterbreiteten Antrdge beraten und entscheiden.

N

,--+ Artikel 27,- Stimmrecht

0

N

c Jeder Anteil verfügt über eine Stimme. Sofem der Anteilhaber ein Personalmitglied ist, wird diese

o Stimmbegrenzung auf fünf Prozent festgelegt.

N

b Jeder Anteilhaber kann selbst abstimmen,

04

Die Stimmabgabe durch einen Vertreter ist mbglich, wenn dieser eine schriftliche Vollmacht des zu

et vertretenden Teilhabers vorweist und selbst ais Gesellschafter stimmberechtigt ist, jedoch unter et

Berücksichtigung der Einschrânkungen, dass er nur eine Vollmacht ausüben kann. ri)

u Artikel 28.- Beschlüsse

rm

e' Gleich wie hoch die Anzahl der vertretenen Stimmen ist, werden die Gesetlschafts-beschlüsse in den Generalversammlungen mit entacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit das Gesetz oder der gegenwârtige Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Mehrheit vorschreibt.

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lm Falle von Statutenânderungen sind die Bestimmungen des Gesetzbuches der Geselischaften zu

beachten..

DL

et

:r.

I: TITEL VI: Bilan, Gewinnverteilung

Artikel 29.- Geschâftsjahr

Mit Ausnahme des ersten Geschâftsjahres beginnt das Geschâftsjahr am ersten Ja-nuar und endet am einunddreilBigsten Dezember.

Artikel 30.- Jahresbericht

"

MOD 3,2

Teit B : Fortsetzung

Am Ende eines jeden Jahres wird die Geschâftsführung einen Bericht über das Er-reichen der sozialen Ziele der Gesellschaft der ordentlichen Generalversammlung unterbreiten, Dieser beinhaltet, unter anderem, die Edâuterung, wie die Investitionsausgaben, die Gehâlter und Funktionskosten vordringlich zum Erreichen des sozialen Zieles genutzt wurden.

Am Ende eines jeden Jahres wird weiterhin das Inventer und die Biianz sowie die Ergebnisrechnung aufgestelit, entsprechend den Bestimmungen der gesetziichen Vorschriften.

Artike139: Rücklagen

Vom Reingewinn sind die gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen vorzusehen.

Der Restgewinn wird ausschliel3lich als Rocklagen verbucht ader dem sozialen Ziel der Gesellschaft zugeführt, Die Anteilhaber haben in keinem Faile irgendein Anrecht auf eine Dividende oder anderweitige ` Vergütung.

TITEL VII Auflüsung der Geseilschaft

Artikel 32.- Liquidation

: tm Faite der Aufli sung der Gesellschaft eus gleich welchem Grund erfotgt die Liquidation derselben durch

den oder die Gesellschaftsführer in ihrer Eigenschaft als Liquidatoren soweit nicht durch die Generalversammlung andere Personen zu Liquidatoren bestimmt werden.

Die Liquidatoren verfügen über die weitgehendsten Befugnisse, so wie sie das Ge-setzbuch der Geselischaften vorsieht.

Artikel 33.- Verteilung der Nettoaktiva

Lach Begleichung aller Schulden dient die Nettoaktiva zuerst zur Rückzahlung, sel es in bar oder mittels Wertpapieren des freigemachten, nicht amortisierten Teils der Gesellschaftsanteile.

Der Restbetreg wird einer Gesellschaft, welche ein gleiches oder áhnliches soziales Ziel het, übertragen.

TITEL VIII : Aligemeines

Artikel 34.- Wohnsitz am Sitz der Gesellschaft

Zwecks Ausführung des Gegenwârtlgen, wâhlen aile Gesetischafter, Geschâftsfuhrer, Kommissare oder Liquidatoren Wohnsitz am Sitze der Geseilschaft, wo aile Mitteilungen, Vorladungen, Anweisungen und Zusteilungen rechtsgültig gemacht werden kdnnen, insofern sie keinen Wohnsitz in Belgien ha ben,

Artikel 35.- Sonstige Bestimmungen

lm übrigen gilt für alles, was nicht in den gegenwârtigen Statuten vorgesehen ist, das Gesetzbuch der Geselschaften.

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Bitte auf der telzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Driften gegenuber, zu verfreten.

Auf der Rtickseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 28/02/2012 - Annexes du Moniteur belge

tem Bbigischen Staatsblatt Vort]ehaiten

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01/09/2011 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2010, GEN 16.06.2011, NGL 25.08.2011 11452-0258-013
08/09/2010 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2009, GEN 12.05.2010, NGL 26.08.2010 10513-0543-014
27/08/2009 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2008, GEN 04.06.2009, NGL 20.08.2009 09615-0305-012
03/06/2015
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ÎÏ e Ji j Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veriïffenchen ist

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Unternehmensnr.: 894.617.340

Geselischsftsname

(you ausgeschrieben) : Schnâppchen und Bonnes Affaires

(abgekûrzt) : S&BA

Rechtsfarm : Genossenschaft mit beschrânkter Haftung und sozialer Zielsetzung

Siiz : Maimedyer Straf le 22A ia r, IriYi-

(volstândige adresse)

Geuenstand

der Urkunde : Hinterlegung Fusionsprojekt

Das Fusionsprojekt durch Aufnahme der Gen.mbH mit sozialer Zielsetzung SCHNÂPPCHEN UND BONNES AFFAIRES durch die VoG DABEI wurde beim Handelsgericht Eupen hinterlegt

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Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ennâchtigt sind, die juristische Persan Driften gegenüber zu vertreten

Auf der Rllckseite : Naine und Unterschrift.

Coordonnées
SCHNAPPCHEN & BONNES AFFAIRES, ABGEKURZT : S…

Adresse
MALMEDYER STRASSE 22 A 4780 SAINT-VITH

Code postal : 4780
Localité : SAINT-VITH
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne