SCHNEIDER HOLZAUFARBEITUNG

Divers


Dénomination : SCHNEIDER HOLZAUFARBEITUNG
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 881.213.722

Publication

07/10/2014
ÿþBijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 07/10/2014 - Annexes du Moniteur belge

MODWORD11.1

Njï1 Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bel der Kanztei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verdsffentlichen ist

II VI I I III VIII 11 1 I III I II il IV III

*14182068*

Unternehmensnr.: 0881213722

Gesellschaftsname

(vol ausgeschrieben) : SCHNEIDER HOLZAUFARBEITUNG KG

(abgekürzt)

Rechtsform : einfache Kommanditgeselischaft

Sitz 4760 Bü[lingen, Manderfeld Nr. 144

(volstândige adresse)

Geoenstand

der Urkunde: 1) Aufhebung des Nominalwertes

2)Kapitalerhühung

3)Zeichnung und Freimachung

4)Bericht der Geschâftsführung im Hinblick auf die Umwandlung in eine Privatgeseilschaft

mit beschrânkter Haftung

6)Bericht des Wirtschaftsprüfers im Hinblick auf die Umwandlung in eine Privatgeselischaft

mit beschrânkter Haftung

6)Beschluss zur Umwandlung in eine Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

7)Festsetzung der Satzungen

8)Rücktritt der Geschâftsführung

9) Ernennungen

Analytischer Auszug der Urkunde des Notars Edgar HUPPERTZ in St,Vith vom fünfundzwanzigsten September zweitausendvierzehn, zur Registrierung vorgelegt.

Aufgrund dieser Urkunde ist eine aullerordentliche Generalversammlung einfachen Kommanditgesellschaft  SCHNEIDER HOLZAUFARBEITUNG KG', mit dem Gesellschaftssitz in 4760 Büllingen, Manderfeld Nr, 144 abgehalten worden.

Die Generalversammlung beschloss wie folgt:

Erster Beschluss.

Die Generalversammlung beschoss einstimmig, den Nominalwert der Gesellschaftsanteile aufzuheben.

Zweiter Beschluss.

Die Generalversammlung beschloss einstimmig, das Kapital der Gesellschaft um fünfzehntausend Euro (15.000,00 ¬ ) zu erhtihen uni es von fünftausend Euro (5.000,00 ¬ ) auf zwanzigtausend Euro (20.000,00 ¬ ) zu bringen, mittels Schaffung von dreihundert (300) neuen Anteilen, ohne Nennwert, welche ab dem heutigen Tage am Gesellschaftskapital tellhaben.

Dritter BeschIuss.

Dieses Kapital wurde gezeichnet durch

-Herrn Guido SCHNEIDER, clreiRig Anteile

-die PGmbH  SCHNEiDER", zweihundertsiebzig Antelle

Dieses Kapital wurde vollstândig freigemacht mittels Einzahlung auf das konto Nr. BE52 7460 0591 3109 der Bank KBC.

HInterlept bel cler 1<an7lei

das

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Kanzlei

Bitte auf der fetzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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Der Notar bestâtigte diese Einzahlung aufgrund der ihm vorgelegten Bankbescheinigung vom 23. September 2014, welche in seiner Akte verbleibt.

Die Generalversammlung stellte daher fest, dass das Kapital der Gesellschaft nunmehr zwanzigtausend Euro (20.000,00 e) betrâgt, dargestellt durch vierhundert (400) Anteile, vollstândig gezeichnet und vollstândig freigemacht,

Vierter Beschluss.

Einstimmig entband die Generalversammlung den Prâsidenten von der Lektüre des Berichtes der Geschâftsführung im Hinblick auf die Umwandlung in eine Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung sowie des Berichtes des Betriebsrevisors, Herm Alain KOHNEN aus Eupen vom 18. September 2014 und der finanziellen Situation der Gesellschaft zurn 30. Juni 2014.

Die Gesellschafter erklârten, alle von den vorgenannten Berichten und finanziellen Situationen perenlich Kenntnis genommen zu haben.

Der Bericht des Betriebsrevisors endet wie folgt:

 lm Rahmen choses gemâf3 Artikel 776-777 des Gesetzbuchs der Handelsgesellschaften gelegentlich der Umwandlung in eine Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung durchgeführten Auftrags, haben wir die hierzu als Referenzunteriage durch die Geschâftsführung vorgelegte Aufstellung der Aktiva und Passive der KG  SCHNEIDER HOLZAUFARBEITUNG" zum 30, Juni 2014 geprüft.

Artikel 776-777 des Gesetzbuchs über die Handelsgesellschaften definiert und beschrânkt unseren Auftrag auf die Feststellung jeglicher Überbewertung der Nettoaktiva in der Aufstellung der Aktiva und Passive zum 30. Juni 2014, welche durch die Geschâftsführung der KG  SCHNEIDER HOLZAUFARBEITUNG" erstellt wurde; falls die Nettoaktiva das satzungsmâilige Kapital unterschreiten, ist diese Abweichung zu beziffern.

Die Auftragsdurchführung erfolgte gemâll den bel der Umwandlung der Rechtsform einer Gesellschaft geltenden Nonnen des Instituts der Betriebsrevisoren.

Dabei haben wir festgestellt, dass die Gesellschaft über eine interne Kontrollstruktur vertagt, auf welche wir unsere Prüfung mallgeblich aufbauen konnten.

Der zu unseren Akten genommene, laut Gesetz verfasste, Bericht der Geschâftsführung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Nettoaktiva der Gesellschaft am 30. Juni 2014 betragen gem âil der uns durch die Geschâftsführung übermittelten Aufstellung - 1.180,16¬ und das gezeichnete Kapital 6.000,00 E.

Aus unseren Prüfungshandlungen ergeben sich keine Überbewertungen der Nettoaktiva.

Vor der Umwandlung der Rechtsform ist eine KapitalerMhung durch Geldeinlagen vorgesehen in Hühe von 15.000,00 E mit Ausgabe von 300 zusâtzlichen Gesellschaftsanteilen. Danach würde das Gesellschaftskapital 20.000,00 betragen, dargestellt durch 400 Anteile ohne Nennwert.

Aus dem Ergebnis unserer pflichtgemMen Prüfung gemâil Art. 776-777 GBH ergibt sich keine Überbewertung der mit -1.180,16 E ausgewiesenen Nettoaktiva, Die Nettoaktiva unterschreiten das derzeitige Gesellschaitskapital von 5.000,00 E daher urn 6.180,16 und das fur eine PGmb1-1 notwendige Kapital von 18.550,00¬ um 1.730,16¬ .

Wir weisen darauf hin, dass die Nettoaktiva nach der vorgehend beschriebenen Kapitalerkihung 13.819,84 betragen werden. Sie unterschreiten dann das für eine PGmbH notwendige Kapital von 18.550,00 E um 4.730,16 ¬ ."

Der Bericht der Geschâftsführung und des Betriebsrevisors wird gleichzeitig wie eine Ausfertigung des Gegenwârtigen Oeim zustândigen Handelsgericht hinterlegt werden,

Fünfter Beschluss

Die Generalversammlung beschloss einstimmig, die Rechtsform der Gesellschaft zu ândern und die Form einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung anzunehmen.

Der Gesellschaftsgegenstand bleibt unverândert,

Das Kapital und die Reserven bleiben unverândert, sowie alle Elemente der Aktiva und Passive, die Amortisierungen, Mehr- und Minderwert und die Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung wird weiterhin die Buchführung der einfachen Kommanditgeseilschaft weiterführen.

Die Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung behâlt die Unternehmensnummer 0881.213.722.

Die Umwandlung geschieht auf Grundlage der Aktiva und Passive vom 30. Juni 2014.

Sechster Beschluss"

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Die Generalversammlung beschloss einstimmig, die Satzungen der Gesellschaft wie folgt festzulegen:

Titel I Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer

Artikel 1.- Bezeichnung

Die Gesellschaft nimmt die Form einer PGMBH, Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung, und besteht unter dem Namen  SCHNEIDER HOLZAUFARBEITUNG".

Aile Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft und ihre Verüffentlichungen müssen vor oder hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit bes-.chrânkter Haftung" oder  société privée à responsabilité limitée" oder die Abkürzung "PGmbH" oder "SPRL" sowie den Sitz, die MehrwertsteuernummerfUntemehmensnummer, die Abkürzung RJP sowie das zustândige Handelsgericht tragen.

Artikel 2.- Gesellschaftssitz

Der Gesellschaftssitz betindet sich in 4760 Büllingen, Manderfeld Nr. 144.

Er kann durch einfachen Beschluss der Generalversammlung verlegt werden.

Die Generalversammlung kann Zweigstellen, Agenturen und Depots errichten und zwar überall, wo sie es für gut erachtet.

Artikel 3,- Gegenstand

Zweck und Gegenstand der Gesellschaft ist:

das Fâllen und das Rücken von F-lolz, sowie den Holzhandel im weitesten Sinne des Wortes.

Zu diesem Zweck darf sie sâmtliche finanziellen Handlungen, sowie Handlungen in Bezug auf Immobilien und bewegliche Sachen durchführen, unter anderem Kauf und Verkauf von Immobilien oder beweglichen Sachen, sowie Umwandlung von VVertpapieren zu Geld und der Anlage in Wertpapieren und anderen Wertelementen. Dies ailes unter Ausschiuss der Tâtigkeiten, die gesetzlich Banken und Sparkassen, sowie Gesellschaften für Vermâgensverwaltung und Anlageberatung vorbehalten sind.

Bel der Ausübung des Vorstehenden handelt die Gesellschaft auf eigene Rechnung, in Kommission, als Vermittler oder als Vertreter.

Sie darf Hypotheken auf ihre Immobilien aufnehmen und weitere Sachen, einschlieRlich der Handelsfonds, sâmtliches verpfânden, sowie Bürgschaften für sâmtliche Darlehen, Kreditaufnahmen und weitere Verpflichtungen für sich, sowie für Dritte, unter der Voraussetzung erteilen, dass sie selbst ein Interesse hieran hat.

Sie kann im Übrigen aile kaufmânnischen und finanziellen Handlungen in Bezug auf bewegliche und unbewegliche Güter vollziehen, die für die Verwirklichung des Gegenstandes der Gesellschaft notwendig oder auch nur nützlich sind oder welche die Entwicklung der Gesellschaft erleichtern kiinnen.

Die Gesellschaft ist zu allen zur Erreichung des Gesellschaftszwecks und -gegenstandes notwendigen oder nützlichen Geschâften und MaRnahmen, zum Erwerb anderer sowohl gleichartiger oder âhnlicher, als nicht gleicher oder âhnlicher Unternehmen, zur Beteiligung an soichen Unternehmen, zum Abschluss von Interessengemeinschaften oder zur Beteiligung an vorübergehenden oder nicht befristeten Unternehmenszusammenschlüssen sowie zur Vergabe von Lizenzen und sonstigen Rechten im In- und Ausland berechtigt.

Sie kann ebenfalls als Verwalter oder Geschâftsführer einer Gesellschaft handeln.

Sie kann ihren Gegenstand sowohl in Belgien als auch m Ausland verwirklichen, auf aile Arten und gemel den Modalitâten, die ihr als die geeignetsten erscheinen.

Artikel 4.- Bekanntmachungen

Die Gründung der Gesellschaft und deren spâteren Beschlüsse und Bekanntmachungen werden, soweit dies gesetzlich erforderlich ist, im belgischen Staatsblatt ver5ffentlicht.

Artikel 5.- Dauer

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Die Gesellschaft wurde am 5. Mai 2006 unter der Form einer einfachen Kommanditgesellschaft für eine unbestimmte Dauer gegründet und durch Generalversammlung vom 25. September 2014 in eine Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung umgewandelt.

Die Gesellschaft kann durch den Tod, Entmündigung, Konkurs oder Zahlungsunfàhigkeit eines der Gesellschafter nicht aufgelüst werden

Titel li Kapital, Anteile

Artikel 6.- Kapital

Das Kapital der Gesellschaft wird suf zwanzigtausend Euro (20.000,00 ¬ "") festgesetzt, dargestellt durch vierhundert (400) Anteile ohne Nennwert.

Artikel 7,- Zeichnung und Freimachung

Dieses Kapital ist vollstândtg gezeich net und freigemacht.

Bei der Gründung der Gesellschaft am 5. Mai 2005 betrug das Gesellschaftskapital fünftausend Euro,

dargestellt durch einhundert Anteile, mit einem Nennwert von fünfzig Euro.

Durch die Generalversammlung vom 25, September 2014 wurde der Nennwert aufgehoben und das Kapital

um fünfzehntausend Euro erhiiht, mittels Schaffung von dreihundert neuen Anteilen.

Titel 111 : Gesellschaftsanteile

Artikel 8.- Rechtsgleichheit

Jeder Geselischaftsantell gibt ein gleiches Recht an der Aufteilung der Gewinne und der Liquidationsergebnisse.

Artikel 9.- Untellbarkeit der Anteile

Falls rnehrere Personen Eigentümer eines Gesellschaftsanteils sind, und in dem Falle von Streitigkeiten betreffend des Eigentums der Anteile ist die Geschâftsführung berechtigt, die Rechte der Anteile zu suspendieren, bis zu dem Zeitpunkt, wo der Gesellschaft gegenüber nur ein Eigentümer benannt wurde.

In Ermangelung einer Einigung bei Nutzniellung und nacktem Eigentum vertritt der Nutznieiler allein alle berechtigten Personen.

Artikel 10.-

Die Geselischaftsanteile sind nominativ.

Die Rechte der einzeinen Teilhaber ergeben sich ausschliefIlich aus den gegenwârtigen Statuten, den eventuellen Ânderungen derselben sowie aus den rechtmâilig erfolgten Anteilsübertragungen

Jeder Gesellschafter oder interessierte Dritte kami vom Gesellschaftsregister Kenntnis nehmen.

Artikel 11.- Abtretung und Übertragung der Anteile

1. Abtretung unter Lebenden

a)Falls die Gesellschaft bei der Abtretung nur zwei Gesellschafter hat, ist die Abtretung aines Gesellschafters aller oder eines Teils seiner Anteile nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung des anderen Gesellschafters müglich.

Diese Zustimmung ist ebenfalls notwendig bei Abtretung an eine Person der Familie,

Die Ablehnung dieser Erlaubnis ist unwiderrufiich.

Der sich widersetzende Gesellschafter ha!, ab dem Tage des Antrags, sechs Monate Zeit einen Kâufer zu finden, anderenfalls er verpflichtet ist, die Anteile selber zu kaufen oder die Ablehnung zurückzunehmen.

Der Kaufpreis wird wie hiernach erklârt festgelegt.

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b)Falls die Gesellschaft mehr als zwei Gesellschafter hat, kelnnen die Anteile eines Gesellschafters nur darm, unter Nichtigkeitsbedingung, unter Lebenden gegen EntgeIt oder unentgeltlich abgetreten werden, wenn mindestens die Hâlfte der Gesellschafter, welche mindestens die Halite des Kapitals vertreten müssen, unter Abzug der Anteile, welche für die Übertragung vorgesehen sind, ihr Einverstândnis geben.

Die Entscheidung wird in einer Generalversamm-ilung getroffen, die durch die Geschâftsführung auf Antrag des Gesellschafters, der abzutreten beabsichtigt, einberufen wircL

Besagte Generaiversammlung muss innerhalb eines Monats nach dem Antrag abgehalten werden und der Beschluss wird den F3eteiligten innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Versammlung durch Einschreibebdef mitgeteilt.

Die Abwesenheit eines Gesellschafters bel der Generalversammlung, die über die Frage beschilet, es sel denn er habe schriftlich ab-igestimmt oder sich vertreten lassen, setzt sehne Zustimmung voraus Das Gleiche gilt für je-'den weien Stimmzettel.

Diese Zustimmung ist ebenfalIs notwendig, wenn die Anteile einem Mitgeselischafter, dem Ehe-Igatten, den Vor- oder Nachfahren abgetreten werden sollen.

Die Ablehnung dieser Zustimmung ist unwiderruf-ilich.. Die Gesellschafter die sich widersetzen haben sechs Monate nach der Ablehnung Zeit ehnen Kâufer zu finden, anderenfalls sie verpflichtet sind, die Anteile selbst zu kaufen oder die Ablehnung zurückzunehmen.

Der Kaufpreis der Anteile wird jedes Jahr durch die ordentliche Generalversammlung nach der Zustimmung der Bilanz festgelegt. Dieser Punkt muss in der Tagesordnung aufgeführt sein. Dieser Preis ist bis zur nâchsten ordentlichen Generalversammlung bindend und kann nur zwischenzeitlich durch eine Generalversammlung, welche mit Mehrheiten, die vorgesehen sind für eine Statutenânderung, entscheiden muss, abgeândert werden. Der Preis ist zahlbar spâtestens ein Jahr nach dem Antrag auf Abtretung.

Die Dividenden sind im Verhâltnis zwischen dem Zedenten und dem Übemehmer zu vertellen und zwar gerech net ab dem Datum der Anfrage auf Abtretung.

ri keinem Fall kann der Zedent die Aufldsung der Gesellschaft verlangen, aufler wenn die Zahlung binnen Jahresfrist nach Ablehnung der Zustimmung hiervor erwâhnt, nicht geleistet wurde.

2. Übertragung durch Erbfolge

a)Falls die Gesellschaft nur zwei Gesellschafter hat, kann der übedebende Gesellschafter; - die Geselischaft mit den Erben oder Vermâchtnisnehmern weiterführen;

-die Erben oder Verrnâchtnisnehmer des verstorbenen Gesellschafters unwiderruflich ablehnen

Der Gesellschafter hat sechs Monate nach der Ablehnung, welche innerhalb eines Monats nach dem Tode des Gesellschafters erfolgen muss, anderenfalls er der Übertragung zustimmt, Zeit, einen Kâufer zu finden, anderenfalls er verpflichtet ist, die Anteile selber zu kaufen, gem e den hiervor aufgeführten Fristen und Preisen, oder die Ablehnung zurückzunehmen;

b)Falls die Gesellschaft mehr als zwei Anteilhaber hat, kdnnen die Anteile durch Erbfclge übertragen werden, wenn mindestens die Hâlfte der Gesellschafter, welche mindestens die Hâlfte des Kapitals vertreten müssen, unter Abzug der Anteile die übertragen werden sollen, mit der Übertragung einverstanden sine

Die Zustimmung hat gerne der unter 1.b) aufgeführten Prozedur zu erfolgen.

Diese Zustimmung ist ebenfalls notwendig, falls die Anteile einem Gesellschafter, dem Ehegatten, Vor- oder Nachfahren des Verstorbenen übertragen werden sollen.

Die Erben und Vermâchtnisnehmer, welche nicht Gesellschafter werden kdnnen, haben Anrecht auf den Wert der Anteile.

Dieser Wert wird wie hiervor beschrleben festgelegt.

Die eventuellen Dividenden werden ebenfalls wie hiervor beschrieben geteift.

Falls die Zahlung nicht binnen Jahresfrist ab dem Todestage geschehen ist, sind die Erben oder Vermâchtnisnehmer berechtigt, die Aufld-Esung der Gesellschaft vorzunehmen.

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Artikel 12.- Ânderung des Kapitals

Bei einer Kapitalerhühung durch Bareinlagen muss den Geseilschaftern ein Vorkaufsrecht proportional zu ihren Beteiligungen gewâhrt werden.

Die Generaiversammiung kann das Vorzugsrecht bei ihrem Beschluss zwecks Kapitalerhühung durch neue Einbringung ganz oder teilweise ausschliellen. Der Beschluss kann nur auf die Art und Weise gefasst werden, die für eine Satzungsânderung vorgeschrieben ist.

Artikel 13,

Die Erben, Glâubiger und anderen Berechtigten des Gesellschafters künnen sich in keinem Fait in die Geschâftsführung der Gesellschaft einmischen noch die Versiegelung von Gütem und Werten der Gesellschaft verlangen und die Liquidation sowie die Aufteilung ihres Vermügens betreiben, mit Ausnahme des Hiarvorgesagtem.

Titel IV Verwaltung und Aufsicht

Artikel 14,-

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschâftsführer gesichert die Mitglied oder Nichtmitglied der Gesellschaft sind und die allein befugt sind, die Leitung der Geschâfte zu übernehmen.

Die Geschâftsführung kann ebenfalls durch eine moralische Person gewâhrleistet werden, welche verpflichtet sein wird, einen stândigen Vertreter zu benennen,

Die Zahl der Geschâftsführer, sowle die Rechte des alleinigen Geschâftsführers oder der Geschâftsführer und die Dauer ihres Mandats werden durch die Generalversammlung festgelegt, Dem oder die Geschâftsführer werden die ausgedehntesten Verwaltungs- und Verfügungsrechte für die Geschâftsführung der Gesellschaft übertragen. Zu ihrer Zustândigkeit gehdren alle Handlungen, die durch das Gesetz oder die Satzung nicht der Generalversammlung vorbehalten sind

Jeder Geschâftsführer besitzt getrennt die sâmtlichen Verwaltungs- und Verfügungsrechte mit Ausnahme derjenigen, die durch das Gesetz der Generalversammlung vorbehalten sine

Artikel 15,-

Der oder die Geschâftsführer unterschreiben alle Dokumente, Urkunden und sonstigen Schriftstücke im Namen der Gesellschaft mit ihrem eigenen Namen, mit Angabe ihrer Eigenschaft und Benennung der Gesellschaft.

Aile Urkunden, die die Gesellschaft verpftichten aufler diejenigen der tâglichen Geschâftsführung, das heiat ana Urkunden über Verfügungshandlungen, müssen rechtmelig durch den oder die Geschâftsführer unterzeichnet werden, &me dass derseIbe ech Driften gegenüber mit einer besonderen Genehmigung ausweisen braucht

Artikel 16.-

Mit Genehnnigung der anderen Geschâftsführer kann jeder Geschâftsführer, für die Dauer die sie bestimmen, die tâgliche Geschâftsführung übertragen.

Dièse Person erhâlt gegebenenfalls den Titel  beauftragter Geschâftsführer".

Titel V: Die Generalversammlung

Artikel 17.-

Die ordentliche Generaiversammlung findet statt alljâhrlich am driften Freitag des Monats Dezember urn achtzehn Uhr. Falls dieser Tag ein Feiertag ist, so fin det sie am darauffolgenden Werktag zut gleichen Uhrzeit staff.

Artikel 18.-

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Die aullerordentliche Generalversammlung findet staff sobald das Interesse der Gesellschaft dies verlangt oder auf Antrag solcher, Teilhaber, die ein Fünftel des Gesellschaftskapitals vertreten,

Artikel 19.-

Jede Generalversammlung muss durch die Geschâftsführung mit der Frist von fünfzehn Tagen im Voraus mit Einschrelbebrief, unter Bekanntmachung der Tagesordnung, einberufen werden.

Sie kann auch, wenn aile stimmberechtigten Anteile vertreten sind, ohne die vorgenannte Frist über alle ihr auf der Generalversammlung unterbreiteten Antrâge beraten und entscheiden.

lm Falie eines einstimmígen Beschlusses der Gesellschafter kann die Generalversammlung auch In schriftlicher Form gem el den gesetzlichen Bestimmungen abgehalten werden.

Artikel 20.-

Die ordentliche und auilerordentliche Generalversammlung tindet am Geselischaftssitz oder an einem in der Einladung bezeichneten Ort statt.

Artikel 21.-

Jeder Anteil verfügt über eine Stimme,

Jeder Anteilhaber kann selbst abstimmen.

Die Stimnnabgabe durch einen Vertreter ist müglich, wenn dieser eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Teilhabers vorweist und selbst als Geselischafter stimmberechtigt

Artikel 22.-

Gleich wie hoch die Anzahl der vertretenen Stimmen ist, werden die Gesellschaftsbeschlüsse in den Gen eralversammlungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit das Gesetz oder der gegenwârtige Geselischaftsvertrag nicht eine andere Mehrheit vorschreibt.

Titel VI Bilanz, Gewinnverteilung

Artikel 23.-

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Juli eines jeden Jahres und endet am drelfligsten Juni.

Artikel 24.-

Am Ende eines jeden Jahres werden das Inventer und die Bilanz sowle die Ergebnisrechnung aufgestellt, entsprechend den Bestimmungen des Gesetzbuches der Gesellschaften.

Artikel 25.-

Vom Reingewinn sind jâhrlich fünf Prozent dem gesetzlichen Reservefonds zuzuführen bis letzterer zehn Prozent des Gesellschaftskapitals erreicht hat

Auf Vorschlag des Geschetsführers oder der Geschâftsführung entscheidet die Generalversammlung über die Verwendung des hiernach verbleibenden Reingewinns. Die Geschâftsführer sind berechtigt, Vorschüsse auf die eventuell zu zahlenden Dividenden auszuzahlen.

Titel VII Auflüsung der Gesellschaft

Artikel 26,-

1m Felle der Aufiiisung der Gesellschaft aus gleich welchem Grunde erfolgt die Liquidation derselben durch den oder die Geschâftsführer in ihrer Eigenschaft als Liquidatoren soweit nicht durch die Generalversammlung andere Personen zu Liquidatoren bestimmt werden,

Die Liquidatoren verfügen über die weitgehendsten Befugnisse so wie sie in den Bestimmungen des Gesetzbuches der Gesellschaften oder durch die Generalversammlung vorgesehen sind.

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Artikel 27.-

Nach Begleichung aller Schulden dient die Nettoaktiva zuerst zur Rückzahlung, sel es in bar oder mitters wertpapieren des freigemachten, nicht amortisierten Telles der Gesellschaftsanteile,

Wenn die Gesellschaftsanteile in einem gleichen Verhârtnis nicht alle freigemacht sind, stellen die Liquidatoren ver jegficher Verteilung zunâchst das Gleichgewicht wieder her, indem alle Geschâftsanteile auf absolut gleichen Full geste% werden, sei es durch Zahlung zusâtzlicher Summen ZLI Lasten der nicht hinreichend freigemach-ten Anteile, sei es durch vorherige Rückzahlung in bar zugunsten der in einem heiheren Verhâltnis freigemachten Geschâftsanteile.

Titel VIll allgemeine Bestimmungen.

Artikel 28.-

zwecks Ausführung des Gegenwârtigen wâhlen alle Gesenschafter, Geschâftsführer oder Liquidatoren VVohnsitz am Sitz der Gesellschaft, wo alle Mitteilungen, Vorladungen, Anweisungen und Zustehlungen rechtsgültig gemacht werden keinnen.

siebter Beschluss.

Die Generalversammlung nahm Kenntnis vom sofortigen Rücktritt des Herm Guido SCHNEIDER als Geschâftsführer der Gesellschaft und sie erteilte ihm Entlastung für die Ausführung dieses Mandates.

Der Notar hat den zurückgetretenen Geschàftsführer und Komplementâr, Herrn Guido SCHNEIDER, auf den Artikel 786 des Geselzbuches der Gesellschaften zu seiner Verantwortung als zurückgetretener Geschâftsführer hingewiesen,

Welter hatt der Notar die Gesellschafter au den Artikel 785 des genannten Gesetzbuches zu ihrer solideischen Verantwortung zum Minimumkapital hingewiesen.

Achter Beschluss.

Die Generalversammlung ernannte einstimmig als Geschâftsführer der Gesellschaft für eine unbestimmte Dauer:

1)Herm Guido SCHNEIDER, vorgenannt

2)Herm Christoph SCHNEIDER, geboren in Malmedy am 21. September 1995 (RN 950921-653-02), ledig,

wohnhaft in Billlingen, Manderfeld Nr. 115

Diese erklârten, ihr Amt anzunehmen.

Sie haben die weitesgehendsten Verfügungs- und Verwaltungsbefugnisse und unterschreiben gemeinsam oder getrennt sâmtliche Dokumente und Unterlagen der Gesellschaft.

Ausführung der gesetzlichen Bestimmungen wurde kein Kommissar benannt.

Neunter Beschluss

Die Generalversammlung erteilte dem Noter Edgar HUPPERTZ in SLVith Auftrag und Vollrnacht, far die vereentlichung der gegenwârtigen Beschltisse Sorge zu tragen.

Für analytischen Auszug,

Edgar HUPPERTZ

Notar

Akte gleichzeitig hinterlegt: Ausfertigung der Ilicunde, Bericht der Geschâftsführu

"

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Dom Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bitte auf der letzten Seite des Tas B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Persan Driften gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift

13/02/2014
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kamlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veroffentlichen ist

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Gesellschaftsname : SCHNEIDER HOLZAUFARBEITUNG KG

Rechtsform : einfache Kommanditgesellschaft

Sitz : Manderfeld 85, 4760 BOLLINGEN (MANDERFELD) Unternehmensnr : 0881213722

Gegenstand Anpassung der Anschrift infolge Beschluss des Gemeinderates der Urkunde :

Aus der Bescheinigung des Bürgermeisters der Gemeinde Büllingen geht folgendes hernor:

Aufgrund der Neunummerierung der Ortschaft durch Beschluss des Gemeinderates Iautet die Anschrift der einfachen Kommanditgesellschaft "SCHNEIDER HOLZAUFARBEITUNG KG" ab dem 8. November 2013 wie foigt:

Manderfeld 144

4760 BÜLLINGEN

Guido SCHNEIDER

Geschàftsführer

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -13/02/2014 - Annexes du Moniteur belge

08/03/2011
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veroffentlichen ist

HinterleCit bei der Kanzlei

des Handelsgerichts hUPEN

2 4 -02- 2011

-

IN Kanzlei

der Greffier



Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oderder Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Gesellschaftsname : SCHNEIDER HOLZAUFARBEITUNG KG

Rechtsform :

Sitz :

Unternehmensnr :

Gegenstand der Urkunde :

Es geht aus dem Bericht der aul3erordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft vom 31. Dezember 2010 hervor, dass nachstehende Beschlüsse einstimmig angenommen wurden:

- Rücktritt des Herm Andrzej MAJERCZYK, als Geschaftsführer der Gesellschaft, wirksam leut

Rücktrittsschreiben vom heutigen Tage.

Ihm wird Entlastung erteilt.

- Rücktritt des Herrn Marek KARKULA, als Geschaftsführer der Gesellschaft, wirksam laut

Rücktrittsschreiben vom heutigen Tage.

Ihm wird Entlastung erteilt.

Guido SCHNEIDER

Geschaftsführer

einfache Kommanditgesellschaft

Manderfeld 85, 4760 BÜLLINGEN (MANDERFELD)

0881213722

Rücktritt von Geschüftsführern



Teil B



Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 08/03/2011- Annexes du Moniteur belge

II1i II11 III 1111 III1 1III 1II1 1D1 H1 11

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18/01/2016 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 30.06.2015, GEN 18.12.2015, NGL 07.01.2016 16010-0532-012

Coordonnées
SCHNEIDER HOLZAUFARBEITUNG

Adresse
MANDERFELD 44 4760 BULLANGE

Code postal : 4760
Localité : Manderfeld
Commune : BULLANGE
Province : Liège
Région : Région wallonne