SCHREINEREI J-P SCHOLL

Divers


Dénomination : SCHREINEREI J-P SCHOLL
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 836.207.405

Publication

17/07/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2012, GEN 25.05.2013, NGL 12.07.2013 13300-0423-014
06/06/2012 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2011, GEN 26.05.2012, NGL 31.05.2012 12141-0149-014
23/05/2011
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veroffentlichen ist

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des Handelsgent ts -u-

Dem Belgischer Staatsblad vorbehalter

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der GretfierKanzlei

Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) : Schreinerei J-P SCHOLL

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung

Sitz 4700 Eupen, Edelstrasse, 12

Unternehmensnr ~ó " 1Q?', 4/0,5-

G e ci en st a n d GRÜNDUNG - ERNENNUNG

der Urkunde :

Aus einer Urkunde getatigt vor Noter Jacques RIJCKAERT in Eupen, am 06. Mai 2011, noch nicht; registriert, geht hervor dass :

1. Herr SCHOLL Jean-Paul, geboren zu Eupen am 24. November 1961, Nationalregisternummer 611124; 035-21, belgischer Staatsangehi rigkeit, wohnhaft in 4700 Eupen, Edelstrasse, 12,

2. und dessen Ehefrau, WILLEMS Carlotta, geboren zu Eupen, am 22. Mârz 1967, Nationalregistemummer 670322-174-12, belgischer Staatsangehdrigkeit, wohnhaft in 4700 Eupen, Edelstrasse, 12,

erklarend unter dem Güterstand der Gütertrennung, geheiratet zu haben, laut Ehevertrag des Notars Jean Gloesener, aus Eupen, vom 15. Juni 1993, nicht abgeândert.

' eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung gegründet

haben und zu diesem Zweck folgenden Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben:

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung "Schreinerei J-P SCHOLL", Privatgesellschaft miti

beschrânkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verbffentlichungen müssen;

hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft mit beschrankter. Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen,' gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die: Gesellschaft ihren Sitz hat, beishalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 Eupen, Edelstrasse, 12. Sie untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschaftsleitung und wird in;

den Anlagen des Belgischen Staatsblattes verdffentlicht.

Die Geselischafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat als Gegenstand

- die Bau- und Mi belschreinerei sowie Schreinerarbeiten aus Holz und Kunststoff;

- die Herstellung von Balken, Tragern, Dachsparren, Deckentragern;

- die Herstellung von Türen, Fenstern, Rolladen und ihre Rahmen, Umzaunungen;

- die Herstellung von Dachschindeln, Stâben und Profilleisten aus Holz;

- die Herstellung von Blbcken, Plâttchen usw., die in Parkettbodenplatten eingebaut werden;

- die Herstellung von wohnwagenahnlichen Holzkonstruktionen ohne Rader, die nicht geschteppt werden;

kónnen;

- die Herstellung von Kisten, Kâstchen, Gitterkisten, Zylindem und ahnlichen Hotzverpackungen;

- die Herstellung von Flachpaletten, Kistenpaletten und anderen Ladeplatten aus Holz;

- die Herstellung von M6beln aus allen Materialien;

- die Herstellung von Einrichtungssitzen und Teilen von Sitzen, Stühle, Bânke, Sessel, Sofas, Hocker usw.;

- die Herstellung von Spezialmübeln für Laden, Theken, Schautheken, Regale usw.;

- die Herstellung von Mi beln für Büros und Werkstutten, Restaurants, Schulen, Kirchen usw.;

- die Herstellung von Mi beln und modularen Elementen für Einbauküchen;

- die Herstellung von Badezimmermi beln; "

- die Herstellung und Fertigung (einschliei3lich Polsterung, Anstrich, Lackierung usw.) von Schlaf-, Ess-, und'

Wohnzimmermdbeln;

- die Herstellung von Wandschrânken, speziellen Fernsehmdbetn, Zusatzmi beln usw.;

- die Herstellung von Garten- und Aul3enmübeln;

- die Durchführung von Schreinerarbeiten innen oder aul3en : Türen, Fenster, Treppen, Wandschranke,

ausgestattete Küchen, Ausstattungen für Laden, Türtrâger und Fenster, usw., ist ebenfalls enthalten das

Anbringen_von Fullleisten.und Türen.aus.Plastik;

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber. zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij tiet BëlgtseeStiatsbltd - 23/O5i2Q11 Annëxés dü Monitei r iielgé

- die Montage beweglicher Trennwande, Verkleidung von Mauern, Decken, usw., beinhaltet das Anbringen

von falschen Decken aus Holz;

- die Montage von Garagentoren, Rolladen, Sonnenblenden, Gittern, Gittertoren usw., ist ebenfalls enthalten

das Anbringen von Rolladen aus Plastik;

- die Montage von Panzertüren und Feuerschutztüren;

- die Montage von Gewachshausern und Wintergârten;

- die Montage innen und aufaen von Schreinerarbeiten aus Metal! : Türen, Fenster, Türtrager und Fens ter,

Treppen, Wandschranke, ausgestattete Küchen, Ausstat-tungen für Laden usw. beinhaltet ebenfalls das

Anbringen von Treppengelandern;

- die Montage beweglicher Trennwânde, metallische Verkleidung von Mauern, Decken usw.;

- die Montage von Garagentoren, Rolltoren, Blenden, Gittern, Gittertoren usw. aus Metall beinhaltet das Anbringen von Rolladen und von aul3eren Rollos aus Metall;

- die Montage von Panzertüren und Feuerschutztüren aus Metall;

- die Montage von Gewâchshftusern, Wintergârten, usw. aus Metall;

- die Verlegung folgender Elemente in Gebauden und anderen Bauten : Parkette und andere Bodenbelâge

aus Holz, Teppichbdden und sonstige Bodenbelâge aus Linoleum, einschlief3lich Gummi und sonstige

Werkstoffe;

- das Einbau von Gardinen und Rollos;

- die Montage von Hallen, Scheunen, Silos usw. für landwirtschaftliche Zwecke.

Die vorstehende Aufzâhlung gilt nur beispielsweise und ist nicht ein-schrankend und ist im weitesten Sinne

auszule-'gen.

Die Gesellschaft darf sich in jeder Weise an allen Geschiften, Unter-nehmen oder Gesellschaften

beteiligen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres Unternehmens zu begünstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmânnischen und tinanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck beziehen.

ARTIKEL 4.

e Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Aufl6sungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,-EUR).

Es zerfillt in einhundert (100) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert.

e Jeder Anteil entspricht einem) einhundertstel (1/100) des Gesellschaftsvermogens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundert (100) Geschaftsanteile werden wie folgt gezeichnet.

durch Herrn SCHOLL, achtzig Anteile, oder die Summe von vierzehntausendachthundertachtzig Euro

(14.880,00 ¬ )

- durch Frau SCHOLL-WILLEMS, zwanzig Anteile, oder die Summe von dreitausendsiebenhundertzwanzig

Euro (3.720,00 ¬ )

Jeder Anteil ist augenblicklich zu einem Drittel freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind

N auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der KBC BANK in Raeren, unter der

in Nummer 731-0176555-87 hinterlegt worden.

ç Die Erschienene erklart und erkennt an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von

N sechstausendzweihundert Euro (6200,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 9.

Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, darf ein Gesellschafter, sei es entgeltlich oder

eª% t

unentgeltlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder van Todes wegen nicht einem Nicht-

Gesellschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich ziehen.

et ARTIKEL 10.

et

Die Geschaftstührung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren

Geschaftsführern anvertraui, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle für eine

cà Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschaftsführung kann die tagliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschaftsführern

oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmachtigten

bestimmte Sondervollmachten übertragen.

Ein Geschaftsführer darf sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als

Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschaftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tatigkeit der

t Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kunnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Klager wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschaftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sopten mehr als zwei Geschaftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, welche die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfangern durch zwei Geschaftsführer unterzeichnet, die sich Driften gegenüber nicht mit eiher vorherigen Genehmigung der übrigen Geschaftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemal3 den gesetzlichen Bestimmungen.

Tell B - Fortsetzung

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über aile sie interessierenden Geschifte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am vierten Samstag des Monats Mai um zehn Uhr.

Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nachstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls auRerordentlich, gemâR den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht " der Geschftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und er6rtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt : Anrecht auf eine Stimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zàhlt übt dieser die der Generalversammlung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handelnd stellvertretend für die Generalversammlung, werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register Pestgehalten.

ARTIKEL 17. Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar uni am einunddreissgsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschâftsführung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Auflerdem erstellt die , Geschâftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschâftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunâchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschlieRt. Es sei bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschtuss der Generalversammlung aufgelbst werden. tm Falle der Aufldsung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunachst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteile. Der verbleibende Überschuss wird, gemâss der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Gesellschaftern verteilt.

ERNENNUNG - BEFUGNISÜBERTRAGUNG

lm gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgeJegt sind und die Gesellschaft gegründet ist, ist eine auRerordentliche Generalversammlung der Gesellschafter zusammengetreten, welche einstimmig beschliesst :

1)den Herrn Jean-Paul SCHOLL, vorgenannt, als Geschâftsführer für eine unbestimmte Dauer zu ernennen, der dieses Amt annimmt.

2)keinen Kommissar zu emennen.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschaftsjahr beginnt am heutigen Tage um am einunddreissigsten Dezember zweitausendelf zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach am vierten Samstag des Monats Mai

zweitausendzwálf statt. "

Jedoch, sind alle Verbindlichkeiten und Verpflichtungen der Gründer sowie alle Geschâfte und kommerziellen Sachen der Gründer, seit dem 01. Mai 2011 durch die Gesellschaft ratifiziert und übemommen.

Für gleichlautenden analytischen Auszug :

Jacques RIJCKAERT, Notar

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung des Protokolls der Gründungsukrunde

r)em Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars crier der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenuber. zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

Coordonnées
SCHREINEREI J-P SCHOLL

Adresse
EDELSTRASSE 12 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne