SCHUBBEJACKE RAEREN

Divers


Dénomination : SCHUBBEJACKE RAEREN
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 544.894.926

Publication

10/02/2014
ÿþBijlagen bij het Belgisch Staatsblad -10/02/2014 - Annexes du Moniteur belge

üipD 3.2

I Î I~.1Í il) i Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verdffentlichen ist

Unternehmensnr : Q 57-i7 . (e 9ty, 9,t e

Name der Vereinigung 1 Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : Schubbejacke Raeren

(abgekürzt) :

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : Hubertusweg 26 in 4730 Raeren

Gegenstand

der Urkunde : Gründung

SATZUNG DER V.o.G.  Schubbejacke Raeren"

Die erschienenen Gründungsmitglieder

Roger Hubert Peter Volders, Am Driesch 6 Appartement B3 in B-4730 Raeren

Christian Josef F Schumacher, Hubertusweg 26 B-4730 Raeren

David Chaineux, Am Plei 28 B-4730 Raeren

Radermacher Michael, Burgstrasse 94A in B-4730 Raeren

vereinbaren, eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht gemâi3 Gesetz vom 27, Juni 1921 zu gründen. Sie legen deren Satzung wie folgt fest:

KAPITEL I - BEZEICHNUNG, SITZ, ZIELSETZUNG, DAUER

Artikel 1

Bezeichnung

Die Vereinigung führt den Namen  Schubbejacke Raeren"

Artikel 2

Sitz

Die Vereinigung hat ihren Sitz in  Hubertusweg 26 in B-4730 Raeren"

Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen,

Artikel 3

Zweck

Zweck der Vereinigung ist die F&rderung und Pflege des Kamevals.

Artikel 4

Dauer

Die Vereinigung wird fût eine unbestimmte Dauer gegründet.

KAPITEL II -- MITGLIEDER

Artikel 5

Mitglieder

Die Vereinigung besteht ausschlieFFlich aus ordentlichen Mitgliedern.

Artikel 6

Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden.

Bitte auf der letzten Selle des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermi3chtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu verfreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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MOD 3.2

Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt auf mündlichen oder schriftlichen Antrag durch Beschluss des Verwaltungsrates.

Artikel 7

Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft end et:

1. durch Tod

2. durch Austritt

Artikel 8 Beitrâge Die Verbindlichkeit eines jeden Mitglieds ist genau auf die Summe seiner Beitrâge begrenzt. Diese werden jedes Jahr vom Verwaltungsrat auf einen einheitlichen Betrag für alle Mitglieder festgesetzt, wobei der Jahresbeitrag für jedes Mitglied nicht hüher sein dart als 250,00 EUR. Der Beitrag ist jâhrlich fâllig.

Artikel 9

Mitgiiederregister

Am Vereinigungssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister, Dieses Register

enthált Name, Vomamen und Wohnsitz der Mitglieder

KAPITEL III  ORGANE DER VEREINIGUNG

Artikel 10

Organe der Vereinigung

Organe der Vereinigung sind

1. die Generalversammlung

2. der Verwaltungsrat

Artikel 11

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere

zustândig fUr:

1) die Ânderung der Satzung;

2) die Bestellung und Abberufung der Verwalter;

3) die den Verwaitem und Kommissaren zu erteilende Entlastung;

4) die Billigung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses;

5) die freiwillige Auflüsung der Vereinigung;

6) den Ausschluss eines Mitgliedes;

7) die Umwandlung der Vereinigung in eine Gesellschaft mit sozialer Zielsetzung;

8) alle Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung verliehenen Befugnisse hinausgehen.

Artikel 12

Einberufung, Tagesordnung, Ablauf und Beschlussfassung der

Generalversammlung en

Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden; diese

findet im Zeitraum zwischen Oktobér und November statt.

Die Generalversammlung wird vom Verwaltungsrat einberufen.

Artikel 13

Verwaltungsrat

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet.

Der Verwaltungsrat der Vereinigung besteht aus:

a) dem Vorsitzenden;

b) dem Kassierer;

c) dem Sekretâr;

d) den F3eisitzern;

Artikel 14

Einberufung, Tagesordnung, Ablauf und Beschlussfassung des Verwaltungsrates

Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom Vorsitzenden oder von mindestens

1/5 der Verwalter wenigstens einmal pro Jahr einberufen.

Die Tagesordnung ist der Ladung beizufügen.

'  % MOD 3.2

Der Verwaltungsrat ist beschlussfâhig, wenn die Mehrheit seiner Mitglleder anwesend oder vertreten sind. Jeder Verwalter kann einen anderen Verwalter mit seiner Vertretung bei einer bestimmten Versammlung des Verwaltungsrates beauftragen, und an seiner Steile abstimmen lassen.

Der Vorsitzende leitet die Sitzungen des Verwaltungsrates.

Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters ausschlaggebend.

Artikel 15

Protokollierung von Beschlüssen

Über die Beschlüsse der Generalversammlung und des Verwaltungsrates ist unter Angabe von Ort, Zeit und

Abstimmungsergebnis jeweils eine Protokoll anzufertigen

KAPITEL IV  TÂGL1CHE GESCHÂFTSFÜHRUNG, VERTRETUNG, FINANZEN

Artikel 16

Vertretung der Vereinigung

Für alle Handiungen ist der einstimmige Beschluss des Verwaltungsrates erforderlich,

damit die Vereinigung vor Drittpersonen rechtsgültig vertreten ist.

Gerichtsverfahren, sei es als Klâger oder als Beklagter, werden im Namen der

Vereinigung durch den Verwaltungsrat geführt, Betreibungen und Ersuchen durch seinen

Vorsitzenden oder eine hierzu beauftragte Person.

Artikel 17

Geschüftsjahr, Jahresabschluss und Haushaltsplan, Tâtigkeitsbericht

Das Geschftsjahr der Vereinigung endet am 30.09.

Konten, Haushait und Berichte werden der ordentlichen Generalversammlung im Laufe des Monats

November zur Billigung vorgelegt.

Jades Jahr und spâtestens sechs Monate nach dem Datum des Abschlusses des

Geschâftsjahres legt der Verwaltungsrat der Generalversammlung den

Jahresabschluss des abgelaufenen Geschâftsjahres und des Haushaltsplan des

folgenden Geschâftsjahres vor.

Gemüll Artikel 11 entscheidet die Generalversammiung über die Entlastung des

Verwaltungsrates.

Der Verwaltungsrat erstelit jâhrlich eiven Bericht über die Tâtigkeiten der

Vereinigung.

KAPITEL V  SATZUNGSÂNDERUNG, AUFLÓSUNG, SCHLUSSBESTIMMUNG

Artikel 18

Satzungsânderung

Die Satzung darf nur gemâl3 den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom

27. Juni 1921 geândert werden.

Artikel 19

Auflósung

lm Falle der freiwilligen Aufleisung wird die Generalversammlung eiven oder mehrere

Liquidatoren emennen und ihre Befugnisse festsetzen. Der verbleibende Nettobestand

nach der Tilgung der Schulden wird einem von der Generalversammlung bestimmten Zweck zugeführt.

Artikel 18

Gründungsversammlu ng

In diesem Augenblick treten die Gründungsmitglieder in einer Generalversammlung

zusammen und es werden zu Verwaltungsratsmitgliedem gewâhlt:

Roger Hubert Peter Volders, Am Driesch 6 Appartement B3 in B-4730 Raeren

Christian Josef F Schumacher, Hubertusweg 26 B-4730 Raeren

David Chaineux, Am Plei 28 B-4730 Raeren

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -10/02/2014 - Annexes du Moniteur belge

MOD 3.2

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -10/02/2014 - Annexes du Moniteur belge

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

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Teil B : Fortsetzung

Der Verwaltungsrat hat gewâhit:

- als Vorsitzenden Roger Volders

- als Sekretâr ; David Chaineux

- als Kassenführer : Christian Schumacher

Geschehen zu Raeren am 28.12.2013 in zwel Urschriften. Unterschriften:

Roger Volders Christian Schumacher

David Chaineux

Bitte auf der letzten Selte des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
SCHUBBEJACKE RAEREN

Adresse
HUBERTUSWEG 26 4730 RAEREN

Code postal : 4730
Localité : RAEREN
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne