SCHUTZENVEREIN ST.PAULUS RODT

Divers


Dénomination : SCHUTZENVEREIN ST.PAULUS RODT
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 417.831.458

Publication

25/02/2011
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Ausfertigung, die nach HInteriegung der Urkunde

bei der kanzJel in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veriiffentlichen ist

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Hinterlegt bei der Kanzlei des Handels,erichts EUPEN

" Geseltschaftsname : Schützenverein StPau lus Rodt V.o.G. Rechtsform : Verein ohne Erwerbszweck

Sitz : Schützenhaus, Rodt, 207 - 4784 Rodt (StVith) Unternehmensnr : 0417.831.4 58

Geuenstand Anderung des Vorstandes

der Urkunde

Bei der Generalversanunbing vom 26/11t2010 wurden folgende Ânderungen besehlossen:

Rücktritte:

Herr WIESEMES Victor- Nationalnummer: 37.0824-173.37 als Prilsident

Ernenmeeen:

Hom DEJOZE Pol - Nationalnummer: 58.08.24-291.69 als Prâsident

Unterschrieben vom Prasidenten: Herr DEJOZE PoL

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 25/02/2011 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seite des Tells lat a ngeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Netars °der der Personen, die dazu berechtigt strwl der Verein ()der die stiftung Pritten gegenilber, zu vertreten.

Auf der 1:hacherait° : Name und Unterzeichnuna.

15/04/2015
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veróffentlichen ist

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NInterlegt bei der Kanzfei

des Handelsgerichts EUPEN

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IN Kanzlei

der Greffier

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -15/04/2015 - Annexes du Moniteur belge

Gesellschaftsname : Schützenverein St.Paulus Rodt

Rechtsform : Verein ohne Gewinnerzieungssabsicht

Sitz : 4780 St.Vith, Rodt 207)

Unternehmensnr : 0417.831.458

Ge. enstand Ânderung der Adressen + Name des Vereins + Satzungen 2015 der Urkunde

1. ) nderunge der StraBennamen.

Die Genaeinde von St.Vith hat neue Straf3namen eingefnhrt und deswegen 8ndern sich folgende Anschrifften:

Kgl. Schtitzenverein Sankt Paulus Rodt V.o.G.

Schützenweg, Rodt, 5 - 4780 Sankt Vith

2.Die neue Adresse vom Kassierer, Herr Niessen Jean-Marie ist:

Wehdriggasse, Rodt, 8 - 4780 Sankt Vith

3. Ânderung des Namens

Am 11 Mitrz 2014 hat der Kiinig uns den Titel "Küniglich" zu gew1hrt ;

Sourit ist der neue Name des Vereins:

Kgl. Schützenverein Sankt-Paulus Rodt V.o.G.

4. Satzungen.

Satzungen

KAPITIJL I : Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer.

Artikel 1: Bezeichnung

Die Vereinigung fithrt die Bezeichnung  Kg1.Schützenverein St.Paulus Rode. Sie wird in eine Vereinigung

- ohne

Gewinnerzielungsabsicht V.o.G. umbenannt.

Art 2: Sitz

Der Sitz der Vereinigung befindet sich im Schützenhaus "Schtttzenweg, Rodt, 5  4780 St.Vith. Er kann durch

Bescbluss der Generalversammlung an jeden anderen Ort verlegt werden. Die Vereinigung untersteht deur

Gerichtsbezirk Eupen.

Artikel 3: Zweck und. Zielsetzung

Zweck der Vereinigung ist die Ausübung, die Fárderung und die Verbreitung des Schielsports, die

Unterweisung der Fürderung der Geselligkeit im Allgemeinen. Sie kann alle Handlungen vollziehen, die zur

FSrderung des Sports im vorgenannten Sinne beitragen. Die Aufgaben der Vereinigung sind ausschliel3lich

gemeinntltzig. Die Vereinigung verfolgt weder direkt noch indirekt politische Ziele. Sie kann sick im Rahmen

der Verwirklichung ihrer Ziele an bestehenden Fachverblïnde und überürtliche Interessengemeinschaften

anschlielien.

Artikel 4: Dauer

Die Vereinigung wird fiir eine unbestimmte Dauer gegründet. Die Vereinigung kano jederzeit aufgelüst

werden.

KAPITIIL II : Mitglieder

Artikel 5: Mitglieder

Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt, darfjedoch nicht weniger als drei betragen. Mitglied kano j ede

Person werden, welche die Statuten und die Innere Ordnung der Vereinigung anerkennt und sich verpflichtet,

an den Aktivitilten der Gesellschaft, sowie der Verwirklichung der Vereinigungsziele initzuwirken. Das

Eintrittsjahr wird als Mitgliedschaft auf Probe angerechnet. Nach diesem Probejahr entscheidet der Vorstand

mit einfacher Mehrheit fiber die definitive Aufnahme.

Bitte auf der ietzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oden der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein ader die stiftung Dritten gegenüber, zu verfreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnuna.

" Artikel 6: Mitgliedschaft

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -15/04/2015 - Annexes du Moniteur belge Mit der Aufiiahme als aktives Mitglied verpflichtet sich der (die) Schiitze(in) an den Auftritten, den Veranstaltungen und den entsprechenden Wettkümpfen des Vereins teilzunehmen und den Verwaltungsrat bei seiner Arbeit zum Wohle des Vereins zu unterstützen.

Artikel 7: Beitrag

Mitglieder Naben jedes Jahr einen Beitrag zu entrichten, dessen Mille durch die Generalversammlung festgelegt wird.

Artikel 8: Austin

Jedes Mitglied kano aus der Vereinigung austreten und zwar durch Mitteilung. Dies verpflichtet gleichzeitig zur Rückgabe aller der Vereinigung gehürenden Gegenstünde. Ein Mitglied, welches seinen Beitrag nicht fristgerecht bezahlt hat, gilt als von Amts wegen ausgeschlossen.

Artikel 9: Ausschluss

Die Generalversammlung kann eis Mitglied wegen der Grundsütze und der Statuten der Vereinigung, hartnilckigem Widerstand gegen die gefassten Beschlüsse, bfterem unentschuldigtem Feilen oder bekanntlich schlechter Führung aussehlieBen. Der Ausschluss kann nur in der Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschiossen werden.

Artikel 10: Ansprüche der ausgeschiedenen Mitglieder

Die aussclleidenden und die ausgeschlossenen Mitglieder haben kein Anrecht auf die entrichteten Beitrüge und auf das Vereinigungsvermbgen.

Artikel 11: Mitgliederregister

Am Sitze der Vereinigung sowie in der Kanzlei des zustündigen Gerichtsbezirkes wird ein Mitgliederregister gefiihrt, welches Namen, Vomamen und Wohnsitz angeführt. Der Verwaltungsrat der Vereinigung trügt alle Abiinderungen in Bezug auf die Mitglieder unverzüglich gemüB den gesetzlichen Bestimmungen in das Mitgliederregister eis und vervollstündigt die Akte der Vereinigung beim zustündigen Gericht.

KANTEL Jli : Verwaltung

Artikel 12: Verwaltungsrat  Zusammensetzung

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat verwaltet. Der Verwaltungsrat besteht aus einem Prüsidenten, einem Schriftfiihrer, einem Kassierer, die alle durch die Generalversammlung unter den wahlberechtigten Mitgliedern in getrennten Wahigüngen mit einfacher Stimmenmehrheit gewühlt werden. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl. Das Verwaltungsratsmandat ist unentgeltlich und von unbestimmter Dauer. Das Mindestalter der Mandatare ist der Gesetzgebung angepasst bzw. wird durch die Innere Ordnung geregelt.

Artikel 13: Befugnisse

Der Verwaltungsrat kaan zu seinen Sitzungen andere Personen als Berater hinzuziehen.

Der VerwaItungsrat ist mit den weitestgehenden Befugnissen (Verwaltungs- und Verfügungsrechte) ausgestattet, uni alle Geschüfte zu tittigen und alle Matlnahmen zu treffen, welche die Vereinigung angehen. Alles, was nicht ausdrücklich durci das Gesetz, die Statuten oder die innere Ordnung des Vereins der Generalversammlung vorbehalten ist, gehort za der Zustündigkeit des Verwaltungsrats.

Artikel 14 : Haushaltsplan

Die Haushaltsplüne, Rechnungen, Inventare und Bilanen werden durch den Verwaltungsrat aufgestellt und jedes Jahr der Generalversammlung zur Genehmigung unterbreitet. Überschflsse aus der Tütigkeit der Vereinigung werden nur fiir satzungsgemüBe Zwecke verwendet. Den Mitgliedern stehen keine Anteile an den Überschüssen zu. Es dart keine Person durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck der Vereinigung fremd sind, oder durch unverhültnismtBig hohe Vergütungen begiinstigt werden.

Artikel 15 : Geschüftsordnung

Der Verwaltungsrat gibt sich seine Geschüftsordnung selbst. Er kann jedenfalls jederzeit durci den Prüsidenten einberufen werden, wenn die Interessen des Vereins dies erforders. Der Prüsident ist verpflichtet, den Verwaltungsrat zu einer Sitzung einzuberufen, wenn mindestens drei Mitglieder des Verwaltungsrates die Einberufung fordern

KAPITEL IV : Vertretung, Hafiung

Artikel 16 : Vertretung

Die Vereinigung wird Britten gegenüber durci die alleinige Unterschrift eines Verwaltungsratsmitgliedes vertreten. Sie wird vor den Gerichten durci den Prüsidenten oder einen designierten Stellvertreter vertreten. Für die Abwicklung aller Kontengeschüfte sind der Kassierer, der Schriftfiihrer sowie der Président einzeln unterschriftsberechtigt. Für Veipflichtungen, die zweihundert Euro übersteigen ist die vorherige Genehmigung des Verwaltungsrates erforderlich. Das Vorhandensein dieser Genehmigung muss allerdings Britten gegenüber nicht nachgewiesen werden. Die Vollmacht zur rechtsverbindlichen Vertretung der Vereinigung kami der Verwaltungsrat auch Drittpersonen eiteilen.

Artikel 17 : Beschlüsse

Die Beschlüsse des Verwaltungsrats werden in Protokollen festgehalten. Offiziellen Stellen vorzulegende Abschriften oder Auszüge der Beschlüsse werden durch den Prüsidenten des Verwaltungsrates unterschrieben.

Tell B : Fortsetzung

KAPITEL V : Generalversammlung

Artikel 18: Die Generalversammlung

Die ordnungsgemdl3 einberufene Generalversammlung vertritt die Gesamtheit der Mitglieder. In den Grenzen des Gesetzes und der Statuten sind ihre Beschlüsse für alle bindend. Sie ist das souverüne Machtorgan der Vereinigung. Sie erhült die Mitteilung von den Berichten des Verwaltungsrates. Sie ernennt die Verwaltungsratsmitglieder, beruft dieselben ab, erteilt ihnen Entlastungen von ihrem Auftrag, beschliel3t die Bilanz sowie die jáhriiche Gewinn- und Verlustrechnung der Vereinigung. Sie kann unter Beachtung der Bestimmungen des Artikels acht des Gesetzes vom siebenundzwan7igsten Juni neunzehnhundertenundzwanzig sümtliche Satzungsitnderungen vornehmen.

. Artikel 19 : Einberufung

Die ordentliche Generalversammlung wird enter Angabe der Tagesordnung durci den Verwaltungsrat einberufen. Die Einladung an alle Mitglieder erfolgt mindestens acht Tage im Varans.

Artikel 20 : Beschlüsse

Auger in den durci das Gesetz und diese Satzungen ausdrücklich vorgesehen Fdllen werden die Beschlüsse mit " einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.

Artikel 21 : Protokollregister

Das Protokollregister wird am Sitze der Vereinigung aufbewairt, wo alle interessierten Personen vom Inhalt desselben Kenntnis nehmen kunnen. Wenn die interessierten Personen nicht Mitglied der Vereinigung sind, aber ein legitimes Interesse nachweisen, wird die Kenntnisgabe von einer schriftlichen Genehmigung des

" Prüsidenten des Verwaltungsrates abhgngig gecoacht. Abschrifften oder Auszüge der Beschlüsse werden durch den Prâsidenten oder den Schriftfiih rer unterscbrieben.

Artikel 22: Jahresabscbluss

Das Geschüftsjahr beginnt alijtirlichen am 01.01 endet am 31.12.

Artikel 23: Befugnisse

Die Generalversammlung kano bei geheimer Wahl jedes Verwaltungsratsmandat widerrufen. Die . Wiederbesetzung eines frei gewordenen Mandates erfolgt durch die nichstfüilige Generalversammilung. Das neue Verwaltungsratsmitglied übemimmt das Mandat desjenigen, an dessen. Stelle es ernannt warden ist. KAPITEL VI : Satzungsünderung, Auflusung

Artikel 24 : Auflüsung

Die Auflusung der Vereinigung, sowie dieÀn.derungen der Satzungen kann nur durch die

Generalversamrnlung beschlossen werden, und dies mir ween zwel Drittel der wahlberechtigten Mitglieder anwesend sind. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, muss eine zweite Generalversammlung einberufen werden, die alsdann ohne Rücksicht auf die Anzahi der anwesenden Mitglieder beschlieSt. Für die Beschlüsse sind vier Fünftel der Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich. Im Falle der Auflusung bescblief3t die Generalversammlung über die Verwendung des nach Abzug des Passives verbleibenden Vermogens der Vereinigung, das vomehmlich einer Einrichtung zugeführt werden solt, die einen Zweck verfolgt, der am

" ehesten dem Zweck der gegenwürtigen Vereinigung entspricht.

Artikel 25 : Satzungsânderungen

Die Mitgliedschaft bringt die Unterwerfung miter die gegenwürtige Satzungen, die innere Ordnung und die Beschlüsse der Generalversammlung mit sich. Die Satzungen kunnen nur auf einer auBerordentlichen Generalversammlung bei Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder sowie bei einer Zweidrittelmehrheit galtig abgeündert werden.

Schlul3bestimmung

Das Gesetz vom siebenundzwanzigsten Juni neunzehnhunderteinundzwanzig und dessen Abünderungen sind fuir all das maBgebend, was in den vorliegenden Satzungen und in der inneren Ordnung nicht vorgesehen ist. So getiitigt und unterschrieben zu Redt am 19 Mârz 2015.

Unterschrieben vom Priisidenten: Herr DEJOZE Pol.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -15/04/2015 - Annexes du Moniteur belge

epwm Belgischen Staatsbtatt vorbehatten

Bitte auf der retzten Seite des Teits B angeben : Auf der Vordersette: t'lame und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnuna.

Coordonnées
SCHUTZENVEREIN ST.PAULUS RODT

Adresse
RODT 207 4784 CROMBACH

Code postal : 4784
Localité : Crombach
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne