SHINSON HAPKIDO EUPEN

Divers


Dénomination : SHINSON HAPKIDO EUPEN
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 433.631.471

Publication

23/05/2012
ÿþBijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 23/05/2012 .-Annexes du Moniteur belge

MOD 9,2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den

Anlagen zum Belgischen Staatsblaifitzu-veriiifiientlichenist_,

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íJntern;rttrnerisnr. : 433631471

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tAusgeschriel:tert} ; SH4NSON HAPKIDO EUPEN

(AbyRlci:Irzt) :

Ftechtsform : VOG

Sitz : 4730 RAEREN , Verbindungsweg 28A

0-e. +rtne it]c Anderung des Sitzes der Vereinigung und Anpassung des Verwaltungsrates ~D(t~

In seiner Generalversammlung vom 23. Februar 2012 het die V.o.G SHINSON HAPKIDO EUPEN beschlossen die Statuten wie folgtt abzuandem:

Die koordinierte Fassung der Statuten lautet wie folgt:

KAPITEL 1: Bezeichnung, Sitz, Vereinszweck, Dauer

Art. 1: Die Vereinigung ohne Gewinnerziehungsabsicht (abgekürzt VoG) wird die Bezeichnung "SHINSON HAPKIDO EUPEN " führen.

Art. 2: Der Sitz der Vereinigung befindet sick in der Gemeinde EUPEN, 4700 EUPEN, Neustrasse 46. Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Art. 3: Die Zielsetzung des Vereins besteht in der Verbreitung und Entwicklung der Shinson Hapkido $elbstverteidigungs- und Bewegungskunst sowie der Ferderung des geistigen und kerperlichen Wohibefindens, sowie der Unterstützung sozialer Projekte.

Art. 4: Das Gesellschaftsjahr beglnnt mit dem 1, Januar. Die Gesellschaft het Bine unbegrenzte Lebensdauer, kann jedoch jederzeit aufgelest werden.

KAPITEL 2 : Mitglieder, Mitgliederregister, Aufnahme, Ausschluss

Art. 5: Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch den Beschluf5 des Verwaltungsrates,.

Art. 6: Jeder belgische Staatsbürger kann Mitglied der Gesellschaft werden. Nichtbelgier kennen als Mitglieder anerkannt werden und sind auch wahlbar:

Am Sitz der Vereinigung sowie in der Kanziei des zustândlgen Gerichtsbezirkes wird ein Mitgliederregister gehalten, welches die Namen, Vornamen und Domizil bzw. im Falla von juristischen Personen die Bezeichnung, Rechtsform und Gesellschaftssitz anführt. Der Verwaltungsrat achtet darauf, dass alle Abanderungen in Bezug auf die Mitglieder unverzüglich gemal3den gesetzlichen Bestimmungen in das Mitgliederregister aufgenommen und in die Akte der Vereinigung beim zustandigen Gericht eingetragen werden.

Art. 7: Jedes Mitglied muss einen Beitrag entrichten. Dieser Beitrag ist halbjahrlich bis Ende Januar bzw. Ende Juli z.H. des Kassierers oder auf das Bankkonto der Vereinigung zu entrichten. Die Hehe des Beitrages wird durch den Verwaitungsrat mit einfacher Stimmenmehrheit festgelegt. Dieser kann altersabhangig gestaflelt werden und in Fallen besonderer finanzieller Harten entfallen.

Der Jahresbeitrag darf den Betrag von 1.000 ¬ nicht übersteigen. Für die Zukunft ist dieser Betrag an die Entwicklung des Gesundheitsindexes gebunden, wobei jeweils der Stand des Monats Dezember des vorangehenden Jahres genomrnen wird.

LJm am aktiven Training teilnehmen zu dürfen ist der Erwerb der Trainingslizenz bis zu einer Nôtre von 20 ¬ zusetzlich Pflicht.

aine rul der tatxten Sie îles Teits 8 angeben : A.e_,ker llordgr i g Nantie und Figenschatt des beurkundenden Notes oden der Person n. dse

dazu ermdcttigt sind, der Vereinigung. die Stiflung oder die Organismus Oritten gegeneer zu verfreten

Aut d r l Uckselte Name und Unterschritt

1l'd11 W T ^ff::t:f. _i~lfi M4D 3,2

Art. 8: Bei Nichtzahlung des Battages erlischt die Mitgiiedschaft. Die Generalversammlung kann ein Mitglied mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder nach Anhürung ausschlieI en. Der Ausschiuss ist dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen.

Dem Belgischen Staatsblett vorbehatten

KAPITEL 3 : Verwaltungsrat

Art. 9: Die Vereinigung wird durch einen Verwaltungsrat verwaltet.

Der Verwaitungsrat besteht aus einem Vorsitzenden, einem Kassierer, einem Schriftführer und bis zu zehn

Beisitzem, die aile durch die Generalversammlung unter den stimmberechtlgten Mltgliedem In getrennten

Wahlgangen mit einfacher Stimmenmehrheit gewahit werden, lm Falie von Verhinderung kunnen Stimmen auf

andere stimmberechtigte Mitglieder übertragen werden.

Wahlbar sind aktive volljehrige Mitglieder die mindestens zwei Jahre lm Verein mitgewirkt haben.

Die Generalversammlung emennt die Mitglieder des Verwaltungsrates for eine unbestimmte Douer.

Art. 9 bis: Der Verwaltungsrat ist mit den weitestgehenden Befugnissen ausgestattet, um alle Geschafte zu tatigen und elfe Ma(nahmen zu treffen, welche die Vereinigung angehen.

Alles was nicht durch das Gesetz oder die Statuten der Generaiversammiung vorbehalten ist, gehort zu seiner Zustandigkeit.

Die Vereinigung wird vor den Gerichten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Mitglied des Verwaltungsrates vertreten.

Rechtsverbindlich for die Vereinigung sind ,mit Ausnahme von Zi.1 und 2 nur die mit den IJnterschriften des Vorsitzenden, Kassierers und Schriftführers versehenen Schriftstücke:

1. Für Verpflichtungen, die 250 ¬ nicht überstelgen, genügt die Unterschrift eines Mitgiiedes des Verwaltungsrates.

2. Für die Abwicklungen aller Geschafte mit dem Finanzinstitut ist der Kassierer auch eileis unterschriftsberechtigt.

Art, 9 ter: Der Verwaltungsrat gibt sich seine Geschaftsordnung selbst.

Er kann jedenfalls jederzelt durch den Vorsitzenden einberufen werden, wenn die Interessen des Vereins dies

erforders. Der Vorsitzende ist verpflichtet, den Verwaltungsrat zu eiher Sitzung einzuberufen, wenn mindestens

cirai Mitglieder des Verwaltungsrates die Einberufung fordern.

Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden in Protokollen festgehalten,

Art. 10: Die Entscheidungen des Verwaltungsrates werden durch absolute Stimmenniehrheit getroffen, Hei Stimmengfeichheit ist dle Stimme des Presidenten ausschiaggebend.

Der Verwaltungsrat ist dann beschiussfahig, wenn mindestens die Haifte seiner Mitgiieder anwesend ist, Vorsitzender, Kassierer und Schriftführer müssen in jedem Fall anwesend sein, lm Faite von Verhinderung kunnen die Stimmen auf andere Verwaltungsratsmitglieder übertragen werden.

Art. 11: Alle Mandate sind ehrenamtlich. Die Notwendigkeit Gehalter, Entschadigungen oder Honorare vorzusehen, werden vom Verwaltungsrat geregeit.

Art. 12: Die Finanzverwaitung unterliegt dem Kassierer, der dem Verwaltungsrat Rechenschaft ablegen muss.

KAPiTEL 4 ; Generalversammlung

Art. 13: Die Generalversammlung setzt sich aus allen Mitgliedem der Vereinigung zusammen. Minderjahrige

kunnen durch ihre Erziehungsberechtigten vertreten werden. Stimmrecht haben nur die aktiven volljahrigen

Mitglieder.

Jedes Jahrwird mindestens eine Generalversammlung einberufen.

Die ordentfche Generalversammlung der Mitglieder findet am 2. Donnerstag im Monet Februar an dam in der

Einfadung angegebenen Olt staff.

, Die Einladung erfolgt schriftiich und mindestens acht Tage im voraus, In der Einfadung müssen mindestens die zu

beschliellenden Tagesordnungspunkte aufgeführt sein.

Eine auflerordentliche Generalversammlung muss auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der

Verwaltungsratmitglleder einberufen werden, oder wenn e!n entsprechender Antrag an auf Ersuchen eines

Zwanzigstels der aktiven Mitglieder an den Verwattungsrat ergeht. Ein Varschiag, der von mindestens einem

Zwanzigstel der aktiven Mitglieder, die in der jahrlichen Mitgliederliste geführtwerden, unterzeichnet ist, muss zur

Tagesordnung gestept werden.

Art. 13 bis: Die Generalversammlung het die ihr gesetzlich und satzungsgemafs zustehenden Befugnisse,

insbesondere:

- Saizungsanderung

- Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates

- Entlastung des Verwaltungsrates

- Entlastung des Kassierers

- Auflesung der Vereinigung

Aile Beschlüsse der ordentiichen oder aullerordentiichen Generalversammlung werden durch die absolute

Mehrheit der stimmberechtlgten anwesenden Mitglieder getroffen. Bel Stimmengfeichheit entscheidet der

Vorsitzende.

Bitte eut der letton Sera des Tells B anaebsn ; Auf dor var mag : Name und Elgenschafl des bewi wandenden Noten Ler der Personen die

dazu ermschtigt sind, der Vereinigung, die Stiftung oder cire Crganisrnus IDnIten gegenrber zu vertreten

A.ufste.r Rue js ittt: Marne inid Untersthtrifr

MoD 3,2

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Art. 14: Die von der Generalversammlung gefassten Beschlosse sind in schriftlichen Protokalfen festzuhalten, diese sind vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen und am Vereinssitz aufzubewahren. Dort ist den Vereinsmitgliedern auf Wunsch Einsicht zu gewahren, die Protokolle dürfen nicht ausgehandigt werden,

KAPITEL 5 : Jahresabrechnung, Haushaltsplanung

Art. 15: Jahrlich zum 31. Dezember erfolgt die Abrechnung des vergangenen Geschaftsjahres durch den Kassierer. Die Kassenprüfung erfolgt daraufhin jahrllch durch zwei freiwillige Prüfer, welche diese Funkfion jeweils zwei Jahre wahrnehmen, jahrllch wird jeweils einer der Prüfer durch elnen neuen Freiwilligen ersetzt. Die Abrechnung wird der Generalversammlung im Monet Februar zur Entlastung des Kassierers vorgelegt. Gleichzeitig wird die Haushaltsplanung fier das kammende Jahr vorgelegt

Die Mitglieder der Vereinigung sowie die Mitglieder des Verwaltungsrates haften nicht mit ihrem persünlichen Vermogen.

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalien

KAPITEL 6 : AuflBsung

Art. 16; Bei freiwilliger Auflüsung emennt die Generalversammlung zwei Liquidatoren und legt ihre Voilmachten Eest.

Art. 17: In allen Fallen von freiwilfiger oder gerichtlicher Auflesung entscheidet die Generalversammlung über die Verwendung des Nettovermogens der aufgelesten Gesellschaft, vorrangig wird dieses Vereinigungen, die Shinson Hapkido ftirdern zur Verfügung gestelft .

KAPITEL 7 : Verschiedenes

Art. 18: Alle Bereiche, die nicht ausdrücklich in der voriiegenden Satzung behandelt werden, unterliegen den Bestimmungen des Gesties vom 27. Juni 1921 betreffend die Vereinigungen ohne Gewinnerziehiungsabsicht.

KAPITEL 8 ; Satzungsdrtderung

Art. 19: liber Statutenanderung entscheidet die Generalversammlung mit zwei Driftei Stimmenmehrheit. ÜberAnderungen der Satzungen kaan die Generalversammlung nur dann gültig beraten und beschliel3en, wenn auf die Anderung in der Einladung susdrücklich hingewiesen wird und wenn minciestens zwei Drittet der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ader vertreten sind.

Der Anderungsbeschiuss bedalf Zweldrittelmehrhelt der Stimmen der anwesenden Oder vertretenen Mitglieder. Sind bei der ersten Versammlung nicht zwei Driftei der Mitglieder anwesend oder vertreten, so kann elne zweite Generalversammlung einberufen werden, die ungeachtet der Anzahi der anwesenden ader vertretenen Mitglieder gültig mit Zweidrittelmehrheit der Stimmen beschlieBen darf.

Anderung des Verwaltungsrates:

- ausgetreten ist Herbelin Patrick ais Beisitzer.

-ernannt worden ist Terren Frank als Beisitzer.

Der Verwaltungsrat setzt sich wie foigt zusammen :

Vorsitzender : Honen Arthur , Vennhofstrasse 5A , 4750 Elsenbom

Kassierer : Heinrichs Guy , Rue de l'invasion 42 , 4837 Membach

Schriftführer : Langer Norbert , Verbindungsweg 28A , 4730 Raeren

Beisitzer : HSnen Irmgard , Vennhofstrasse 5A , 4750 Essenbom

Beisitzer : Langer Anita , Verbindungsweg 28A , 4730 Raeren

Beisitzer : Terren Frank , Lattenbau 14 , 4711 Waihorn

Bitte reut der letzten Selle dos Tells B angeben : Auf der Vorcle pj : Name und Eigenschaft deS b{:tlrKundenden Notera ader dei PerSaneri. die

daazu ermâchligt eind, der Vereinigung, die Stiflting ader die Organismes Dritten getier iberzu vertreten

Au der Neer L: Name imrid tinterschrift

Bijlágén bij het Belgisch Staatsblad - 23/05/2012 - Annexes du Moniteur b

Coordonnées
SHINSON HAPKIDO EUPEN

Adresse
VERBINDUNGSWEG 28A 4730 RAEREN

Code postal : 4730
Localité : RAEREN
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne