SIGNUM CONCEPT

Divers


Dénomination : SIGNUM CONCEPT
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 843.184.772

Publication

05/08/2013 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2012, APP 15.05.2013, DPT 25.07.2013 13370-0452-012
30/05/2013
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1Jfija o Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bel der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veriiffentlichen ist

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des Naildeisgerler anziei

chts EU EN

Unternehmensnr.: 0843.184.772

Gesellschaftsname

{volt ausgeschrleben) : SIGNUM CONCEPT

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 30/05/2013 - Annexes du Moniteur belge

(abgekürzt) :

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : Aachener Stalle 311 B in 4701 Kettenis

(volstândige adresse)

Gecienstand

der Urkunde : Emennung eines Geschâftsführers

Die aul3erardentliche Generalversammlung vom 29/03/2013 emennt Herr André VELZ, geboren am 02/06/1962 in Waismes, Wohnhaft in 4760 Mürringen, an den Weiden 25 ab dem 01. April 2013 ais Geschéftsführer der SIGNUM CONCEPT PGmbH.

Nach Ausschopfung der Tagesordnung, Vorlesung und Billigung des vorliegenden Protokolls wurde die Versammlung gegen 20 Uhr 00 beendet.

Eventus SPRL Achim Autmanns

Geschesführer Geschéftsführer Vertreten durch Herrn Achim Autmanns

Bitte auf der letzfen Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die daze ermáchligf sind, die juristische Person Driften gegenûberzu verlieten

/tuf der Rfickselte : Name und tinterschrift.

12/06/2012
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fun Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanziei

in den Anlagen zum Selgisc - aatsblattzu veráffentlichen ist

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Unternehrnen wir.: 0843.184.772

Gesellschaftsname

{voslsus,»schr;eben) SIGNUM CONCEPT

iabwe urztr

Rechtsforen : Privat Gesellschaft mit beschrànkter Haftung

Sitz : 4701 KEttenis - Aachener StrafFe 311 B (volstandige adresse)

Gegenstand

der Urkunde : Berichtigung der Gründungsurkunde.

Aus einem am 20. Januar 2012 durch Noter Jean-Marie JAKUBOWSKI in Eupen aufgenommen, registriert in Eupen am ersten FEbruar 2012 unter Band 199, Blatt 94, FAch 09, Protokoll der Gesellschafter ergibt sich:

1. Herr AUTMANNS Achim Joseph Anna, geboren in Eupen am 21. August 1974 (N.N. 74.08.21 007-03), ledig, wohnhaft in 4701Kettenis, Am Kalkofen 8;

2. die Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung  EVENTUS", mit Gesellschaftssitz in 4671 Barchon, rue Prés Champs, 25 B gegründet gem Urkunde des unterzeichneten Notars am 17. August 2005, verüffentlicht in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt am folgenden 12. September unter der Nummer 2005-09-12 / 0127849, eingetragen im Register der juristischen Personen in Eupen unter Nummer 875.865.260,

hier vertreten durch:

Herrn AUTMANNS Achim Joseph Anna, ledigen Standes, wohnhaft in 4701 Kettenis, Am Kalkofen 8,

zu dieser Funktion ernannt gem den Bestimmungen der vorerwahnten Gründungsurkunde vom siebzehnten August zweitausendfünf,

LGRUNDUNG.-

Zwischen den Erschienenen wird hiermit eine Privatgesellschaft mit beschrankter Hartung gegründet unter der Bezeichnung:  SIGNUM CONCEPT"

Das Gesellschaftskapital betragt achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 EUR) und zerlegt sich in sechstausendzweihundert (6.200) Anteile, ohne Nennwert. Jeder Anteil steilt sechstausendzweihundertstel des Gesellschaftskapitals dar.

Der Finanzplan, auferlegt durch Artikel 215 des Handeisgesetzes, ist bei Gründung der Gesellschaft dem unterzeichneten Notar vorgelegt worden,

Die Anteile werden wie foigt gezeichnet:

OEVENTUS PGmbH : ein (1) Anteil;

Olier AUTMANNS Achim: sechstausendeinhundertneunundneunzig (6.199) Anteile;

Die Erschienenen erklaren und erkennen an:

1. dass die Anteile zu einem Drittel eirtgezahlt worden sind, gleich sechstausendzweihundert Euro (6.200,00 EUR), und dass dieser Betrag sich vor Gründung zur freien Verfügung der Geselischaft befindet.

2, dass die Einlagen, das heiRt die Summe von sechstausendzweihundert Euro (6.200,00 EUR) vor Gründung der Geselischaft durch Einzahlung auf ein Spezialkonto Nummer 745-0461156-87 auf den Namen

Narre und Ei9enscheft des heu,kurw!enden Notars adel du Persuren die dazu errnrchtigt sind ais ju stische Person [Titer au<eruber zu vCtéraferl

Au-F der Ritckseite " Name und Unterschnft

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -12/06/2012 - Annexes du Moniteur belge

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -12/06/2012 - Annexes du Moniteur belge

der sich gründenden Gesellschaft bel der KBC BANK eingezahit worden ist, so wie dies aus dem hier beigefügten Depositenschein hervorgeht,

II,STATUTEN.-

Die Erschienenen setzen die Statuten folgendermaf5en fest:

Bezeichnung - Sitz - Gegenstand - Dauer.-

Artikel 1 - Form

Die Gesellschaft nimmt die Farm einer Frivatgesellschaft mit beschr~nkter Haftung an.

Artikel 2 - Bezeichnung

Sie wird SIGNUM CONCEPT' bezeichnet,

Alle Geschüftshandlungen, Rechnungen, Anzeigen, Verdffentlichungen, Briefe, Bestellzettel und andere Schriftstücke der Gesellschaft führen:

den Gesellschaftsnamen, die Angabe "Privatgeseilschaft mit beschránkter Haftung " oder die Anfangsbuchstaben ,P,G.m.b.H.' , die genaue Angabe des Gesel1schaftssitzes.

Artikel 3 - Sitz

Der Sitz der Gesellschaft wird in 4701 Eupen (Kettenis), Aachener Stresse, 311 B sein.

Dieser Sitz kann durch Beschluss der Geschâftsführung nach jedem anderen Ort in Belgien verlegt werden.

Er ist in den Beilagen zum Belgischen Staatsblatt zu verüffentlichen. Durch Beschluss der Geschâftsführung kann die Gesellschaft auch Verwaltungssitze, Zweigniederlassungen, Agenturen, Depots in Belgien und im Auslande errichten.

Artikel 4 - Gegenstand

Gegenstand des Untemehmens ist:

1)An- und Verkauf, lm-und Export, Vermarktung sowie Produktion :

Q'jeglicher Handelswaren die durch das Medium internet Vertrieben kinnen,

Q'von Werbeartikel;

Q'van Computer sowie Zubehiir;

Ove Elektromaterial;

2)Veredelung personalisierter Produkte auf jeglichem Material;

3)Graphik und Design;

4)Beratungsarbeiten, Sekretariatsarbeiten, jegliche Dienstleistung rund um den Betrieb,

5)lnvestitionen im lmmobilienbereich (keine Aktivitat die der Regelung der , Pr unterliegt);

6)den Handel mit Unterhaltsprodukten, Farben, Versiegelung, Lack, .., im weitesten Sinne;

lm aligemeinen kann die Gesellschaft jegliche Handlung vornehmen, die zivilrechtlichen oder handelsmi;ssigen tinanziellen oder industriellen Charakter bat und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter bezieht und direkt oder indirekt, günzlich oder teilweise mit dem Gegenstand in Verbindung steht oder geeignet ware, die Verwirklichung dieses Gegenstands zu erleichtern oder zu fcrdern,

Die Gesellschaft kann durch Einlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Intervention oder sonst wie sich an Unternehmen beteiligen, die in Belgien oder im Auslande bereits bestehen oder noch gegründet werden, wenn diese Unternehmen denselben oder einen ühnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft Naben.

Die Gesellschaft kann auch Mandate in anderen Firmen annehmen um dort ihre Interessen zu verfreten.

Die vorstehende Aufzâhlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrânkend und ist lm weitesten Sinne auszulegen.

Artikel 5 - Dauer

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Zeit gegründet.

Sie kann durch Entscheidung der Generalversammlung aufgeltistwerden.

Artikel 6 - Gesellschaftskapital

Das Gesellschaftskapital ist bei der Gründung auf achtzehntausendsechshundert (18.600,00) Euro

festgesetzt worden und zerlegt sich in sechstausendzweihundert (6.200) Anteile ohne Nennwert.

Artikel 7.- Nutznief ung der Anteile

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -12/06/2012 - Annexes du Moniteur belge

1m Falle einer Aufteilung der Eigentumsanteile zwischen NutznieRer und nackten Elgentümer fallen die zegestanden Rechte dem Nutznieller zu.

Artikel B -Abtretung und Übertragung von Anteilen

A: Freie Abtretungen

Die Anteile kdnnen ohne Genehmigung unter Lebenden abgetreten oder von Todeswegen übertragen

werden an einen Teilhaber, an den Ehepartner des Abtretenden oder des Testators, an die Aszendenten oder

Nachkommen in direkter Linie der Gesellschafter.

BI Abtretungen, welche der Genehmigung unterliegen.

Jeder Gesellschafter, der beabsichtigt seine Anteile unter Lebenden einet anderen Persan, als diejenigen, die in dem hiervor erwghntem Absatz vorgesehen sind, abzutreten, wird, unter Vorbehait der Ungültigkeit, die Zustimmung Minimum der Hgffte der Teilhaber bent5tigen, welche insgesamt mindestens drel Viertel der Gesellschaftsanteile besitzen messen, unter Abzug der Anteile deren Abtretung vorgeschlagen ist. Zu diesem Zweck, wird er dem Verwaltungsrat, minels eines Einschreibens, eiven Antrag zustellen mit den Angaben der Namen, Vomamen, Berufe, Domizile des oder der vorgeschlagenen Übernehmer sowie der Anzahi der Anteile deren Abtretung vorgesehen ist und des gebotenen Preises.

lnnerhalb eines Monats nach Erhalt dieses Schreibens übermittelt der Verwaltungsrat den Wortlaut, durch ein Einschreiben, an aile Gesellschafter, indem sie aufgefordert werden eine zusagende oder ablehnende schriftliche Antwort innerhaib einer Frist von dreiBig Tagen abzugeben, und indem ihnen mitgeteilt wird, dass diejenigen, die ihre Stellungnahme nicht abgeben, so betrachtet werden als ob sie ihre Zustimmung erteilt hdtten, Diese Antwort wird durch Einschreibebrief zugesandt werden mussen.

In den acht Tagen nach Ablauf der Antwortfrist, stelit der Verwaltungsrat dem Abtretenden die Entscheidung in

13ezug auf seinen Antrag zu.

Die Erben und Vermftchtnisnehmer, welche nicht rechtmdl3ige Gesellschafter infolge der gegenwdrtigen Statuten werden kdnnen, sind gehalten, gemâl3 denselben Formalitüten, die Zustimmung der Gesellschafter zu beantragen.

Die Zustimmungsverweigerung zu einer Abtretung unter Lebenden geschieht ohne Einspruchsmdglichkeit, obwohl, der Gesellschafter, der aile oder teilweise seine Anteile abtreten mdchte, von denjenigen , die sich dieser Abtretung widersetzt haben, verlangen kann, dass ihm zu ihrem durch einen gemeinsam beauftragten Sachverstândigen oder, in dessen Ermangelung, durch den Priàsidenten des Handelsgerichts am Gesellschaftssitz, verfahrend mit einstweiliger Verfügung, festgelegten Wert zurückgekauft werden, Es wird in derselben Weise verfahren bei einer Zustimmungsablehnung eines Erben oder eines Vermdchtnisnehmers.

in dem einen wie in dem anderen Fall wird die Zahlung in der sechsmonatigen Frist ab der Ablehnung erfolgen müssen.

Artikel 9 - Anteilregister

Die namentlichen Anteile sind im Anteilregister eingetragen. Dieser Register befindet sich am Sitz der

Gesellschaft. Jeder Gesellschafter, jede interessierte Person haben Zugang zu diesem Register

Artikel 10.- Geschüftsführung.-

Die Gesellschaft wird von einem oder mehreren Geschüftsführern, die Gesellschafter sind oder nicht, verwaltet.

Diesen obliegt allein die Verwaltung der Geschaftsabwicklungen. Jeder Geschditsführer unterzeichnet persdnlich aile im Namen der Geselfschaft eingegangenen Verbindlichkeiten mit dem vorausgehenden Wortlaut "Far SEGNUM CONCEPT der Geschaftsfohrer oder ein Geschaftsführer". Dieser Wortlaut darf mit einem Stempel aufgetragen werden.

Die Geschdftsführer dürfen sich nur fur den Bedarf der Gesellschaft dieser Unterschtift bedienen, bei Gefahr von Entiassung und jeglichen Schadenersatzes im Falle wo der Unterschriftsmissbrauch der Gesellschaft einen Schaden zugefügt haben würde.

Artikel 11 - Befugnisse des Geschiftsführers.-

GemdfS Artikel 257 über die Handelsgeselischaften kann jeder Geschditsführer alle erforderliichen oder nüizilchen Handiungen zut Verwirklichung des Gesellschaftszieles verrichten, aufler diejenigen die vom Gesetze der Generalversammlung vorbehalten sind und jeder Geschditsführer vertritt die Gesellschaft Dritten und der Justiz gegenüber, es sei als Klügerin oder Beklagte.

Der Geschâftsführer kann unter seiner Verantwortung einen delegierten Direktor ernennen oder den ihm genehm erscheinenden Personen besondere Befugnisse einrâumen.

Artikel 12 -- Entlohnung

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -12/06/2012 - Annexes du Moniteur belge

Die Generatvensamm-'Iung entscheidet, ob das Geschditsfûhrermandat unentgeltlich oder entgeltlich ausgeübt wird. Wenn das Mandat ent-gelttich ausgeübt wird, legt die Generalversammiung mit einfacher Stimmenmehrheit die Hbhe der Entlohnung fest.

Artikel 13 - Kontrolle

Auf(er wenn die Geselischaft durch das Handelsgesetzbuch davon befreit ist, wird die Kontrolle der Finanzlage, der Jahresabrechnungen, und die crdnungsmttf3igen, in den Jahresabrechnungen, festgestetlten Tdtigkeiten, einem oder mehreren Kcmmissaren anvertraut, die durch die Generalversammlung, welche ihre Anzahl festlegt, ernannt werden.

1m Faite, wo die Geselischaft davon befreit sein solite einen Kommissar zu emennen, bat jeder Gesellschafter persiônlich die lJntersuchungs- und Kontrollrechte der Kommissare. Er kann sich durch einen Buchsachverstttndigen vertreten lassen.

Artikel 14 - Generalversammlung

Die ordentliche Generalversammlung der Gesellschafter fttllt auf den dritten Mittwoch des Monats Mai um 18

Uhr entweder am Gesellschaftssitze oder an jeden anderen in der Lad ung angegebenen Ort in Belgien.

Ist dieser Tag ein Feiertag, dann wird die Versammlung auf den nttchsten Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung erwtthlt aus ihrer Mille mit einfacher Stimmenmehrheit den Vorsitzenden.

Jeder Gesellschaftsanteil gibt Anrecht an einer einzigen Slimme. Der Gesellschafter, Besitzer mehrerer Gesellschaftsanteile, verfügt über ebenso viele Stimmen wie er Anteile besitzt.

Artikel 15 -Vertretung

Jeder Gesellschafter kann seine Slimme persbnlich oder durch eiven Mandanten abgeben.

Artikel 16 -Verlângerung

Jade ordentiiche oder aullerordentliche Generalversammlung kann sofort vertagt werden, in Maximum drei

Wochen durch die Geschditsführung,

Die neue Generalversammlung berttt über dieselbe Tagesordnung und entscheidet endgültig.

Artikel 17.- Prâsidium - Beratungen - Protokoll

Die Generalversammlung wird vom Geschâftsführer oder van dem Anteilinhaber, der die meisten Anteile

besitzt, geführt.

Ausgenommen in den durch das Gesetz vorgesehenen Fttllen wird die Versammlung abstimmen gleich wie hoch das Kapital vertreten ist und mit einfacher Mehrheit.

Die Beratungen der Generalversammlung werden in einem Protokollbuch hinterregL Diese Beratungen werden von den Anteilinhabern, die es verlangen, unterschrieben, Kopien oder Auszügen werden vom Geschi#ftsführer unterschrieben.

Artikel 18 - Geschàftsjahr

Das Geschttttsjahr beginnt am ersten Januar und endet am einunddreilligsten Dezember des Jahres.

Artikel 19 - Gewinnaufteilung.-

hlach Abzug der allgemeinen llnkosten, Auslagen und Amortisationen stellt der Gewinnsaldo der Bilanz den

Reingewinn der Gesellschaft dar.

Von diesem Gewinn wird jahrtich abgehoben:

1) Fünf Prozent zur Bildung der geselzlichen Reserve; diese Entnahme ist nicht mehr Pflicht, sobald die gesetzliche Reserve ein Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht. Sie wird erneut zur Pflicht, wenn die Reserve aus irgendeinem Grunde angetastet worden ist.

2) Der Restbetrag erhttlt die Bestimmung welche ihr die handeinde Generalversammiung auf Vorschiag der Geschttftsführung erteilt unter Berecksichtigung der gesetzlichen Vorschriften.

Artikel 20.- Liquidation, Aufteilung und Aufldsung

Bei Auflbsung der Gesellschaft wird die Liquidierung durch den oder die Geschttftsführer durchgeführt es sel

denn die Generalversammlung ernennt einen oder mehrere Liquidatoren.

Der Gewinnsaldo wird im Verhttltnis zu den Anteilen die jeder Gesellschafter besitzt unter ihnen aufgeteilt, wobei jeder Anteil gleiches An recht ausübt,

Jedoch, sollten nicht alle Ge.sellschaftsanteile in einer gleichen Proportion eingezahlt sein, werden die Liquidatoren vorab den Ausgleich entweder durch Aufforderung zur Einzahlung oder durch Teilrückzahlung wieder erstellen.

Artikel 21 Wahl des Domizils

Zur Ausübung der vorliegenden Statuten erwi~ihlen aile Gesellschafter, Geschâftsführer, Domizit im

Gesellschaftssitze.

Artikel 22  Geltendes Recht

Für alles was in den gegenwârtigen Statuten nicht vorgesehen ist, beziehen sich die Erschienenen auf das

H andelsgesel Ischaftsbuch.

VORLKUFIGE BESTIMMUNGEN.-

A. Jetziger Sitz der Gesellschaft:

Eupen-Kettenis, Aachener Straae 311B

B. Geschaftsführer :

Die EVENTUS PGmbH, vertreten durch Herrn AUTMANNS Achim wird als Geschâftsführer ernannt. Ihre

Ernennung erfoigt auf unbestimmte Zeit.

C. Erstes Geschâftsjahr

Das erste Geschâftsjahr beginnt rückwirkend am ersten Januar zweitausendzwólf um am einunddreiRigsten

Dezember zweitausendzwdlf zu enden.

D. Generalversammlung

Die erste Generalversammiung wird am fünfzehnten Mai zweitausenddreizehn stattfinden.

E. Kosten :

Die erschienenen Personen erklaren, dass der Betrag der Kosten, Entgelte und Lasten, die der Gesellschaft infolge ihrer Gründung obliegen, sich auf die Summe von ungefdhr eintausendeinhundert Euro (1.100,00 EUR) ' belâuft.

Für gleichlautenden analytischen Auszug: gezeichnet Jean-Marie JAKUBOWSKI, Noter,

Akte und Dokumente die gleichzeitig mit gegenwârtigem Auszug bei der Gerichtsschreiberei hinterlegt

werden

-Ausfertigung des Protokolls.

Ddnl Belgicchen Staaisblatt uorhehattert

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -12/06/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der jen Seita des Teils 8 aneben Auf der Verderseffl 'Vanio rend Eigenschaft des beurkrrndenderí Notars oder der

Persex-r,, crie dszu ermeeleigt suid. die tunstlsChe Persoir t~lrtterr usgeriuber zu vettieten

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24/02/2012
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-- SIGNUM CONCEPT

Privat Gesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sit? 4701 KEttenis - Aachener Straffe 311 B

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Orgenstand

der Urkunde : Gründung

Aus einem am 20. Januar 2012 durch Notar Jean-Marie JAKUBOWSKI in Eupen aufgenommen, im Wege der Einregistrierung, Protokoll der Gesellschafter ergibt sich:

II.STATUTEN.-

Die Erschienenen setzen die Statuten folgendermaI en fest:

Bezeichnung - Sitz - Gegenstand - Dauer.-

ArtiKel 1- Farm

Die Geselischaft nimmt die Form einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung an.

ArtiKel 2 - Bezeichnung

Sie wird .SIGNUM CONCEPT bezeichnet.

Aile Geschâftshandlungen, Rechnungen, Anzeigen, Veróffentlichungen, Briefe, Bestellzettel und andere Schriftstücke der GeselEschaft führen:

den Gesellschaftsnamen, die Angabe "Privatgesellschaft mit beschrdnkter Haftung " oder die Anfangsbuchstaben  P.G.m.b.H.", die genaue Angabe des Gesellschaftssitzes.

ArtiKel 3 - Sitz

Der Sitz der Geselischaft wird in 4701 Eupen (Kettenis), Aachener Stresse, 311 B sein.

Dieeer Sitz kann durch Beschluss der Geschaftsführung nach jedem anderen Ort in Belgien verlegt werden.

Er le in den Beilagen zum Belgischen Staatsblatt zu verdffentiichen. Durch Beschluss der Geschàftsführung kann die Gesellschaft auch Verwaltungssitze, Zweigniederlassungen, Agenturen, Depots in Belgien und im Auslande errichten.

ArtiKel 4 - Gegenstand

Gegenstand des Unternehmens ist:

1)An- und Verkauf, lm-und Export, Vermarktung sowie Produktion

Cjeglicher Handelswaren die durch das Medium Internet vertrieben kunnen,

Cyan Werbeartikel;

Evon Computer sowie Zubehür;

Evon Elektromaterial;

2)Veredelung personalisierter Produkte auf jeglichem Material;

3)Graphik und Design;

4)Beratungsarbeiten, Sekreteriatsarbeiten, jegliche Dienstleistung rund um den Betrieb.

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"84:9. 4ef. 772

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 24/02/2012 - Annexes du Moniteur belge

5)Investitionen im Immobilienbereich (keine Aktivitat die der Regelung der  IPI" unterliegt); 6)den Handel mit Unterhaltsprodukten, Farben, Versiegelung, Lack, ... Im weitesten Sinne;

lm allgemeinen kann die Gesellschaft jegliche Handlung vornehmen, die zivilrechtlichen oder handelsmessigen finanziellen oder industriellen Charakter hat und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter bezieht und direkt oder indirekt, genzlich oder teilweise mit dem Gegenstand in Verbindung steht oder geeignet ware, die Verwirklichung dieses Gegenstands zu erleichtern oder zu fSrdern.

Die Gesellschaft kann durcit Einlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Intervention oder soest wie sich an Untemehmen beteiligen, die in Belgien oder im Auslande bereits bestehen oder noch gegründet werden, wenn diese Unternehmen denselben oder einen ahnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft haben.

Die Gesellschaft kann auch Mandate in anderen Firmen annehmen um dort ihre Interessen zu vertreten.

Die vorstehende Aufzahlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrenkend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

Artikel 5 - Dauer

Die Gesellschaft wird kir eine unbestimmte Zeit gegründet.

Sie kann durch Entscheidung der Generalversammlung aufgelüst werden.

Artikel 6 - Gesellschaftskapital

Das Gesellschaftskapital ist bei der Gründung auf achtzehntausendsechshundert (18.600,00) Euro

festgesetzt worden und zerlegt sich in sechstausendzweihundert (6.200) Anteile ohne Nennwert.

Artikel 7.- Nutznielung der Anteile

Im Faite einer Aufteilung der Eigentumsanteile zwischen NutznieRer und nackten Eigentümer fallen die

zegestanden Rechte dem NutznieRer zu.

Artikel 8 - Abtretung und Übertragung von Anteilen

A; Freie Abtretungen

Die Anteile kônnen ohne Genehmigung unter Lebenden abgetreten oder von Todeswegen übertragen

werden an einen Teilhaber, an den Ehepartner des Abtretenden oder des Testators, an die Aszendenten oder

Nachkommen in direkter Linie der Gesellschafter.

B/ Abtretungen, welche der Genehmigung unterliegen.

Jeder Gesellschafter, der beabsichtigt seine Anteile unter Lebenden einer anderen Person, als diejenigen, die in dem hiervor erwehntem Absatz vorgesehen sind, abzutreten, wird, unter Vorbehalt der Ungültigkeit, die Zustimmung Minimum der Halfte der Teilhaber benôtigen, welche insgesamt mindestens drei Viertel der Gesellschaftsanteile besitzen müssen, unter Abzug der Anteile deren Abtretung vorgeschiagen ist. Zu diesem Zweck, wird er dem Verwaltungsrat, mittels eines Einschreibens, einen Antrag zustellen mit den Angaben der Namen, Vornamen, Berufe, Domizile des oder der vorgeschlagenen Übernehmer sowie der Anzahl der Anteile deren Abtretung vorgesehen ist und des gebotenen Preises.

lnnerhalb eines Monats nach Erhalt dieses Schreibens übermittelt der Verwaltungsrat den Wortlaut, durch ein Einschreiben, an alle Geselischafter, indem sie aufgefordert werden eine zusagende oder ablehnende schriftliche Antwort innerhalb eieer Frist von dreiRig Tagen abzugeben, und indem ihnen mitgeteilt wird, dass diejenigen, die ihre Stellungnahme nicht abgeben, so betraohtet werden als eb sie ihre Zustimmung erteílt halten. Diese Antwort wird durch Einschreibebrief zugesandt werden müssen.

In den acht Tagen nach Ablauf der Antwortfrist, stelp der Verwaltungsrat dem Abtretenden die Entscheidung in Bezug auf seinen Antrag zu.

Die Erben und Vermechtnisnehmer, welche nioht rechtmaRige Gesellschafter infolge der gegenwartigen Statuten werden kunnen, sind gehalten, gemàR denselben Formalitaten, die Zustimmung der Gesellschafter zu beantragen.

Die Zustimmungsverweigerung zu einer Abtretung unter Lebenden geschieht ohne Einspruchsmbglichkeit, obwohl, der Gesellschafter, der alle oder teilweise seine Anteile abtreten móchte, von denjenigen , die sich dieser Abtretung widersetzt haben, verlangen kann, dass ihm zu ihrem durch einen gemeinsam beauftragten Sachverstândigen oder, in dessen Ermangelung, durch den Presidenten des Handelsgerichts am Gesellschaftssitz, verfahrend mit einstweiliger Verfügung, festgelegten Wert zurückgekauft werden. Es wird in denselben Weise verfahren bei einer Zustimmungsablehnung eines Erben oder eines Vermachtnisnehmers.

In dem einen wie in dem anderen Fall wird die Zahiung in der sechsmonatigen Frist ab der Ablehnung erfalgen müssen.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 24/02/2012 - Annexes du Moniteur belge

Artikel 9 -Anteilregister

Die namentlichen Anteile sind im Anteilregister eingetragen. Dieser Register befindet sich am Sitz der

Gesellschaft. Jeder Gesellschafter, jede interessierte Person haben Zugang zu diesem Register

Artikel 1,0.- Geschâftsfütirung -

Die Gesellschaft wird von einem oder mehreren Geschâftsführern, die Gesellschafter sind oder nicht, verwaltet.

Diesen obliegt allein die Verwaltung der Geschâftsabwicklungen, Jeder Geschüftsführer unterzeichnet persinlich alle im Namen der Gesellschaft eingegangenen Verbindlichkeiten mit dem vorausgehenden Wortlaut "Für SIGNUM CONCEPT der Geschftsführer oder ein Geschisftsführer". Dieser Wortlaut darf mit einem Stempel aufgetragen werden.

Die Geschftsführer dürfen sich nur für den Bedarf der Gesellschaft dieser Unterschrift bedienen, bei Gefahr von Entlassung und jeglichen Schadenersatzes im Falle wo der Unterschriftsmissbrauch der Gesellschaft einen Schaden zugefügt haben würde.

Artikel 11 - Befugnisse des Geschâftsführers-

GemüR Artikel 257 über die Handelsgesellschaften kann ieder Geschftftsführer alle erforderlichen oder nützlichen Handlungen zur Verwirklichung des Gesellschaftszieles verrichten, auller diejenigen die vom Gesetze der Generalversammiung vorbehalten sind und ieder Gesch5ftsführer vertritt die Gesellschaft Driften und der Justiz gegenüber, es sei als Klggerin oder Bekragte.

Der Geschâftsführer kann enter seiner Verantwortung einen delegierten Direktor ernennen oder den ihm genehm erscheinenden Personen besondere Befugnisse einr5umen.

Artikel 12  Entlohnung

Die Generatver-'samen-'iung entscheidet, ob das Geschâfisführermandat unentgeitfich Oder entgeltlich ausgeübt wird. Wenn das Mandat enbgeltlich ausgeübt wird, legt die Generalversammiung mit einfacher Stimmenmehrheit die H6he der Entlohnung fest.

Artikel 13 - Kontrolle

AuGer wenn die Gesellschaft durch das Handelsgesetzbuch davon befreit ist, wird die Kontrolle der Finanzlage, der Jahresabrechnungen, und die ordnungsmiàlligen, in den Jahresabrechnungen, festgestellten Tatigkeiten, einem oder mehreren Kommissaren anvertraut, die durch die Generalversammiung, welche ihre Anzahl festlegt, ernannt werden.

lm Falle, wo die Gesellschaft davon befreit sein soulte einen Kommissar zu ernennen, hat jeder Gesellschafter persi nlich die Untersuchungs- und Kontroilrechte der Kommissare. Er Kann sich durch einen Buchsachverstündigen vertreten lassen.

Artikel 14 - Generalversammlung

Die ordentliche Generalversammlung der Gesellschafter fuit auf den dritten Mittwoch des Monats Mai um 18

Uhr entweder am Gesellschaftssitze oder an jeden anderen in der Ladung angegebenen Ort in Belgien,

let dieser Tag ein Feiertag, dann wird die Versammlung auf den nàchsten Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung erwâhlt aus ihrer Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit den Vorsitzenden.

Jeder Gesellschaftsanteil gibt Anrecht an einer einzigen Slimme. Der Gesellschafter, Besitzer mehrerer Gesellschaftsantei]e, verfügt Ober ebenso viele Stimmen wie er Anteile besitzt.

Artikel 15  Vertretung

Jeder Gesellschafter kann seine Slimme persünlich oder durch einen Mandanten abgeben.

Artikel 16  Verlüngerung

Jede ordentliche oder auferordentliche Generalversammlung Kann sofort vertagt werden, in Maximum drel

Wochen durch die Geschiàftsführung.

Die neue Generalversammiung berdt über dieselbe Tagesordnung und entscheidet endgültig.

Artikel 17.- Présidium  Beratungen  Protokoll

Die Generalversammlung wird vom Geschâftsführer oder von dem Anteilinhaber, der die meisten Anteile

besitzt, geführt.

Ausgenommen in den durch das Gesetz vorgesehenen Fâhlen wird die Versammlung abstim men gleich wie hoch das Kapital vertreten ist und mit einfacher Mehrheit

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 24/02/2012 - Annexes du Moniteur belge

Die Beratungen der Generalversammiung werden in einem Protokollbuch hinterlegt. Diese Beratungen werden von den Anteilinhabern, die es verlangen, unterschrieben. Kopien oder Auszügen werden vom Geschâftstührer unterschrieben.

Artikel 18 - Gescheftsjahr

Das Geschditsjahr beginnt am ersten Jan uar und endet am einunddreiSSigsten Dezember des Jahres.

Artikel 19 - Gewin naufteilung.-

Nach Abzug der allgemeinen Unkosten, Auslagen und Amortisationen stelit der Gewinnsaldo der Bilanz den

Reingewinn der Gesellschaft dar.

Von diesem Gewinn wird jâhrlich abgehoben:

1) Fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve; diese Entnahme ist nicht mehr Pflicht, sobald die gesetziiche Reserve ein Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht. Sie wird erneut zur Pflicht, wenn die Reserve aus irgendeinem Grunde angetastet worden ist.

2) Der Restbetrag erhelt die Bestimmung welche ihr die handeinde Generalversammlung auf Vorschlag der Geschâftsführung erteilt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften.

Artikel 20.- Liquidation, Aufteilung und.Auflbsung

Bel Auf[dsung der Gesellschaft wird die Liquidierung durch den oder die Geschâftsführer durchgefûhrt es sei

denn die Generalversammlung ernennt einen oder mehrere Liquidatoren.

Der Gewinnsaldo wird im Verhditnis zu den Anteilen die ieder Gesellschafter besitzt unter ihnen aufgeteilt, wobei jeder Anteil gleiches Anrecht ausübt.

Jedoch, soliten nicht alle Gesellschaftsanteile in eiher gleichen Proportion eingezahit sein, werden die Liquidatoren vorab den Ausgleich entweder durch Aufforderung zur Einzahlung oder durch Teilrückzahlung wieder erstellen.

Artikel 21 -Wahl des Domizils

Zur Ausübung der vorliegenden Statuten erwáhlen alle Gesellschafter, Gescheftsführer, Domizil im

Gesellschaftssitze.

Artikel 22  Geltendes Recht

Für alles was in den gegenwíârtlgen Statuten nicht vorgesehen ist, beziehen sich die Erschienenen auf das

Handelsgesellschafsbuch.

Für gleichlautenden analytischer Auszug: gezeichnet Jean-Marie JAKUBOWSKI, Noter,

Akte und Dokumente die gleichzeitig mit gegenwí3rtigem Auszug bei der Gerichtsschreiberei hinterlegt

werden :

- Ausfertigung des Protokolls.

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 24/02/2012 - Annexes du Moniteur belge

07/10/2015 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2014, APP 20.05.2015, DPT 02.10.2015 15635-0319-012

Coordonnées
SIGNUM CONCEPT

Adresse
AACHENER STRABE 311 B 4701 KETTENIS

Code postal : 4701
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Commune : EUPEN
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