STEPHAN KOONEN RECHTSANWALT

Divers


Dénomination : STEPHAN KOONEN RECHTSANWALT
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 632.868.679

Publication

02/07/2015
ÿþMod PDF 11.1

Teil B Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen ist



Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name unde Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Dem

Déposé

30-06-2015

Kanzlei

*15310999*

Unternehmensnr. :

0632868679

Gesellschaftsname (voll ausgeschrieben) : Stephan KOONEN Rechtsanwalt

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 02/07/2015 - Annexes du Moniteur belge

Sitz :

(volständige adresse)

Gegenstand der Urkunde : Gründung

(abgekürzt) :

Rechtsform : Zivilrechtliche Gesellschaft in der Rechtsform einer

Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung

Aus einer Urkunde getätigt vor assoziiertem Notar Antoine Rijckaert, in Eupen, am 26. Juni 2015, die zur Einregistrierung vorliegt, geht hervor dass :

Herr KOONEN Stephan, geboren zu Eupen, am 20. März 1979 (NN 790320 013 97), Ehegatte der Frau LIZIN Emmanuelle, belgischer Staatsangehörigkeit, wohnhaft in 4730 Hauset, Frepert, 39. Verheiratet unter dem Güterstand der Gütertrennung gemäß Ehevertrag getätigt vor dem Notar Jacques RIJCKAERT in Eupen, am 13. September 2005,

eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet hat und zu diesem Zweck folgenden Gesellschaftsvertrag abgeschlossen hat : ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung: "Stephan KOONEN Rechtsanwalt", Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Rechtsform einer Privat-gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Veröffentlichungen müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung" oder die Abkürzung "GbR/PGmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Rechtspersonenregister, gefolgt von der Abkürzung RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4730 Hauset, Frepert, 39.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschäftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes veröffentlicht.

ARTIKEL 3.

Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Ausübung des Berufes als Rechtsanwalt, durch den beziehungsweise die Gesellschafter, sowie die Bereit-stellung aller materiellen, technischen und menschlichen Mittel, die hierzu erforderlich sind, als auch alle anverwandten Tätigkeiten, die vereinbar sind mit der Ausübung des Berufs als Rechtsanwalt, wie beispielsweise Mediator, Gerichtsmandatar, Verwalter, Liquidator, Konkursverwalter, das Geben von Vorträgen und Unterrichten und das Verfassen/Veröffentlichen von rechtlichen Artikeln/ Büchern, unter Ausschluss jeglicher Handelsaktivität.

Zur Ausübung des vorbeschriebenen Gesellschaftsgegenstandes wird sich ausdrücklich auf den Deontologie-Kodex der OBFG und der Eupener Rechtsan-waltskammer bezogen.

Der Immobilienerwerb und Immobilienverkauf, sowie sämtliche Mobilien- und Immobilienaktivitäten die im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck stehen.

Im allgemeinen kann die Gesellschaft jegliche Handlung vornehmen die zivilrechtlichen oder handelsmäßigen finanziellen oder industriellen Charakter hat und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter bezieht und direkt oder indirekt, gänzlich oder teilweise mit dem Gegenstand in Verbindung steht oder geeignet wäre, die Verwirklichung dieses Gegenstands zu erleichtern oder zu fördern.

Frepert 39

4730 Raeren

Belgischen

Staatsblatt vorberhalten

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 02/07/2015 - Annexes du Moniteur belge

Teil B - anschluss

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Dem

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Die Gesellschaft ist berechtigt, Geschäftsführermandate in anderen Gesellschaften zu übernehmen. Das Bestehen der Gesellschaft verändert nichts an der persönlichen Verantwortung der Teilhaber in disziplinarischer Hinsicht.

Die Gesellschaft ist selbst verpflichtet, die Regeln und Vorschriften der Anwaltskammer zu befolgen. Jeder Teilhaber verpflichtet sich zur Einhaltung der Regeln bezüglich möglicher Interessenkonflikte und Unvereinbarkeiten.

Jeder Teilhaber bleibt solidarisch haftbar mit der Privatgesellschaft für alle eventuellen Schadensfolgen, welche aus Fehlern entstehen in der Ausübung des Berufes als Anwalt, in der Eigenschaft als Teilhaber, und dies in Bezug auf die gesetzlichen und deontologischen Bestimmungen betreffend den Anwaltsberuf.

Die zivilrechtliche Berufshaftung der Gesellschaft muss unabhängig von der Berufshaftung der Teilhaber versichert sein.

Nur ein Rechtsanwalt darf Gesellschafter sein.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer geründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Auflösungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshun-dert Euro (18.600,00 ¬ ). Es zerfällt in einhundertsechsundachtzig (186) Geschäfts-anteile ohne Nennwert.

ARTIKEL 6.

Diese einhundertsechsundachtzig (186) Geschäftsanteile werden durch den vorgenannten Herrn Rechtsanwalt Stephan KOONEN gezeichnet.

Das Gesamtkapital ist augenblicklich freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der AXA Bank unter Nummer BE10 7512 0761 5204 hinterlegt worden. Eine Bankbescheinigung aus der dies hervorgeht ist dem amtierenden Notar ausgehändigt worden.

Der Erschienene erklärt und erkennt an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über diesen Betrag von achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 7. (anwendbar im Falle von mehreren Gesellschaftern)

Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und allein durch die Geschäftsführung beschlossen. Jede aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile angerechnet.

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammlung, welche zu den bei Statutenänderungen vorgesehenen Bestimmungen beschliesst, erhöht oder ermässigt werden.

In diesem Falle müssen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Gesellschaftern angeboten werden, im Verhältnis zu dem Teil des Kapitals, welches deren Anteile vertritt. Die Geschäftsführung beschliesst und teilt den Gesellschaftern die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeich-nungsrechtes im Falle von Kapitalerhöhung durch Bareinlagen mit. ARTIKEL 8.

Die Anteile gelten als Namensanteile.

Die Anteile dürfen nur einem oder mehreren Rechtsanwälten, die ihre beruf-liche Tätigkeit im Rahmen der Gesellschaft ausüben beziehungsweise ausüben werden, und ordnungsgemäß bei einer belgischen Rechtsanwaltskammer registriert sein müssen, zugeteilt werden.

Diese Anteile werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Gesell-schafterregister eingetragen. Die Anteile sind unteilbar. Sollten für einen Anteil mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft als Eigentümer anzusehen ist. Das Gleiche gilt im Falle der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils.

Der Tod des alleinigen beziehungsweise eines Gesellschafters führt nicht die Liquidation der Gesellschaft nach sich. Sollten seine Erben und Rechtsnachfolger nicht die in Absatz zwei erwähnte Bedingung erfüllen, so sind diese verpflichtet, in einer Frist von sechs (6) Monaten ab dem Todestage, ihre Anteile einem anderen Rechtsanwalt, Gesellschafter oder nicht, der jedoch seine berufliche Tätigkeit im Rahmen der Gesellschaft ausübt, zu übertragen. Sollte diese Abtretung nicht in der vorgesehenen Frist geschehen, wird die Gesellschaft automatisch in Liquidation gesetzt. Der Wert der Anteile wird auf der jährlichen Generalversammlung festgelegt.

ARTIKEL 9. (anwendbar im Falle von mehreren Gesellschaftern)

Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, darf ein Gesellschafter, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todeswegen nicht einem Nicht-Gesellschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich ziehen.

Ein Gesellschafter kann wegen eines schweren beruflichen Fehlers, oder wegen eines schweren Verstoßes gegen die deontologischen Regeln, der durch die belgische Rechtsanwaltskammer

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festgestellt wird, durch einstimmigen Beschluss der anderen Gesellschafter ausgeschlossen werden. Keine Tatsache kann als ein solcher Fehler oder Verstoß angesehen werden, wenn sie nicht innerhalb von drei Tagen ihres Geschehens oder ihres Bekanntwerdens per Einschreiben dem betroffenen Gesellschafter mitgeteilt wird.

Im Falle des Ausschlusses eines Gesellschafters werden seine Anteile durch den oder die übrigen Gesellschafter aufgekauft zum Preis, der gemäss dem Gesetzbuch über Gesellschaften festgesetzt wird. Der Preis ist innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem Ausschluss zahlbar.

Der Wert der Anteile wird auf der jährlichen Generalversammlung festgelegt. Sollte dieser Wert nicht durch die Generalversammlung festgesetzt werden können, wird die Wertbestimmung durch einen zu bezeichnenden Experten vorgenommen.

ARTIKEL 10.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschäftsführern, die Gesellschafter sein müssen, anvertraut. Der beziehungsweise die Geschäftsführer werden durch die Generalversammlung für eine bestimmte oder unbestimmte Dauer ernannt. Dieses Mandat kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden.

ARTIKEL 11.

Die Geschäftsführung kann die tägliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren seiner Mitglieder anvertrauen, und bestimmte Befugnisse der täglichen Geschäftsführung jeder anderen Person übertragen, wobei lediglich Nicht-Rechtsanwalttätigkeiten von Personen ausgeführt werden dürfen, die nicht Rechtsanwalt sind.

Die Personen, denen bestimmte Befugnisse durch die Geschäftsführung übertragen werden, dürfen keine Handlungen verrichten, die im Widerspruch zur Berufsmoral der Rechtsanwälte stehen. ARTIKEL 12.

Jedem Geschäftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tätigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu können. Gerichtliche Klagen, sowohl als Kläger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschäftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschäftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, die die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfängern durch zwei Geschäftsführer unterschrieben.

ARTIKEL 14.

Das Mandat des Geschäftsführers kann besoldet werden. Die Höhe seiner Besoldung wird durch die Generalversammlung festgelegt und geht zu Lasten der Gesellschaft.

Ebenso können die Auslagen und Gebühren des Geschäftsführers, die im Rahmen seiner Tätigkeit für die Gesellschaft entstehen, durch die Gesellschaft zurückerstattet werden auf einfache Vorlage der entsprechenden Belege und dies zu Lasten der allgemeinen Kosten.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft wird gemäss den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschäfte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Einladungen vorgeschriebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am ersten Mittwoch des Monates Juni um siebzehn Uhr. Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nächstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls außerordentlich, gemäss den durch das Gesetzbuch über Gesellschaften vorgeschriebenen Bestimmungen und jedesmal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Ge-schäftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erörtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann sich auf der Generalversammlung durch einen Sonderbevollmächtigten, der Gesellschafter sein muss, vertreten lassen. Jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zählt übt dieser die der Generalversammlung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handelnd stellvertretend für die

Generalversammlung, werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten. ARTIKEL 17.

Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar um am 31. Dezember eines jeden Jahres zu enden. Jedes Jahr erstellt die Geschäftsführung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Ausserdem

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erstellt die Geschäftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschäftsführung Rechenschaft gibt. ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunächst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Das Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschließt. Es sei bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat. Der Gewinnvortrag darf den normalen Bedarf der Gesellschaft jedoch nicht übersteigen.

Ausserdem wird festgesetzt, dass die Bildung einer aussergewöhnlichen Rücklage nur möglich ist, wenn die Gesellschafter dies einstimmig beschliessen.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgelöst werden. Im Falle der Auflösung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, die die Eigenschaft eines Rechtsanwalts besitzen müssen, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemäss Artikel 181 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient der Nettoaktiv zunächst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteilen.

Der verbleibende Überschuss wird zwischen allen Gesellschaftern gemäss der Anzahl ihrer Anteile verteilt.

ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwärtigen Satzungen wählt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschäftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

ARTIKEL 21.

Für Alles was in den gegenwärtigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das Gesetzbuch über Gesellschaften und auf die deontologischen Regeln bezüglich des Anwaltsberufes.

Im Falle eines Konfliktes zwischen Teilhabern, bezeichnet der Präsident der Anwaltskammer Schiedsrichter, die in erster und letzter Instanz diesen Streitfall zu beurteilen haben. ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschäftsjahr beginnt mit dem heutigen Tage, um am 31. Dezember 2016 zu enden. Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach statt am ersten Mittwoch des Monates Juni 2017.

Alle im Namen der sich in Gründung befindenden Gesellschaft einge-gangenen Verpflichtungen seit dem 1. Juni 2015 werden ausdrücklich durch die Gesellschaft übernommen und durch diese bestätigt.

AUßERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG - ERNENNUNG

Im gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt und die Gesellschaft gegründet ist, ist der vorgenannte Gesellschafter zu einer außerordentlichen Generalversammlung zusammengetreten.

Einstimmig beschließt diese Generalversammlung für eine unbestimmte Zeitdauer als nicht-statutären Geschäftsführer zu ernennen, den eingangs vorgenannten Erschienenen, Herrn Rechtsanwalt Stephan KOONEN, der dieses Amt annimmt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug :

Philippe MALHERBE, assoziierter Notar

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde.

Coordonnées
STEPHAN KOONEN RECHTSANWALT

Adresse
FREPERT 39 4730 RAEREN

Code postal : 4730
Localité : RAEREN
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne