TREESCHE MADCHER

Divers


Dénomination : TREESCHE MADCHER
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 843.569.012

Publication

23/02/2012
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MoD3.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsbiatt zu verMentlichen ist



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Name der Vereinigung i Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : Treesche Mddcher VoG

(abgekürzt) :

Rechtsforen : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz Manderfeld 101e I B-4760 Bollingen

Gegenstand

der Urkunde

Treesche Mddcher

Manderfeld 101a

4760 Ballingen

Belgien

GRÜNDUNG

Sind erschienen:

1° Reiners, Carde, Studentin, wohnhaft in Manderfeld 101a, 4760 Büllingen

2° Helners, Anne, Studentin, wohnhaft in Manderfeld 87b, 4670 Büllingen

3° Heiners, Nina, Sekretarin, wohnhaft in Manderfeld 101a, 4760 Büllingen

4° Meyer, Birgit, Angesteilte, wohnhaft in Manderfeld, 4760 Büllingen

5° Vanessa Ftotfrnann, Soziaisassistentin, wohnhaft in Merlscheid, 4760 Büllingen

6° Natasha Adler, Studentin, wohnhaft in Manderfeld, 4760 Büllingen

7° Stephanie Held, Studentin, wohnhaft in Holzheim, 4760 Bollingen

8° Schmitz Elena, Kosmetikerin, wohnhaft in Manderfeld, 4760 Büllingren

Die vorgenannten Erschienenen sind alle Belgischer Staatsangehürigkeit,

Die Erschienenen Naben var dem heutigen Tage eine Vereinigung unter dem Namen « Treesche Mltdcher

» gegründet und erkiaren, durch Gegenwârtiges unter sick, und all denjenige, die in Zukunft den vorliegenden'

Statuten beipflichten werden in Anwendung des Gesetztes vom siebenundzwanzigsten Juni

' neunzehnhunderteinundzwanzig, aine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht zu gründen und deren'

Stauten wie folgt aufzustellen

. Kapitel Benennung, Sitz, Aufgabe, Dauer

" Artikel 1. Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht tragt die Bezeichnung « Treesche Mâdcher ». Art. 2, Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Manderfeld 101a 1 4760 Ballingen und wird für eine unbestimme Zeitdauer gegründet.

Art. 3. Treesche Mgdcher ist eine Dorfvereinigung welche das kulturelle Dorfieben und die Beziehungen zwischen den Jugendlichen fdrdert, Treesche Mddcher verfoigt gemeinnutzige Ziele. Jede politische Parteistrebung der Treesche Mddcher ist ausgeschlossen.

Kapitel 11.  Mitglieder, Rücktritt, Ausscbluss, Beitt ge

Art, 4. Der Verein besteht aus Vorstand und Mitgiiedem. Vorstand, sowie Mitglieder sind stimmberechtigt bei

der Generalversammfung.

Art, 5. Der Beitritt als Mitglied steht jedem Bürger, der in der Attgemeinde Manderfeld wohnt und das

Mindestaiter von 16 Jahren erreicht hat, Frei, Die Entlassung der Mitglieder erfolgt durch den Vorstand. Die.

Ehrenmitglieder sollen dem Verein finanzielle und moralische Unterstützung gewahrleisten.

Art. 6. Die Beitrage werden jahrtich auf der Generalversammlung festgesetzt. Der Beitrag wird im April fair

das gante Jahr eingefordert. Sonderfdlle behandelt der Vorstand.

Art. 7. Wer seinen Beitrag trotz zweimallger Mahnung nicht bezahft, glit als ausgeschlossen. Weitere Mande.

zur Ausschliellung sind:

1. Unehrenhaftes Betragen innerhalb und auf3erhalb des Vereins.

Bitte auf der tetzten Seite des Tests B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermàchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenOber, zu vertreten.

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 23/02/2012 - Annexes du Moniteur belge

Elnternehmensnr : 2d913. S69 a

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 23/02/2012 - Annexes du Moniteur belge

MOD 3.2

2. Grobe und wiederholte Vergehen gegen die Vereinsstatuten oder die Vereinsordnung,

3. Dauemde interessenlosigkeit am Vereinsgeschehen.

Die Generalversammlung kann ein Mitgiied wegen Nichterfütlung seiner Pflichten ausschliel en, nachdem das Mitglied aufgefordert worden ist, sein Verhalten ver der Generalversammlung zu erkiaren. Der Ausschluss kann mit einfacher Stimmenmehrheit erfolgen.

Art. 8. Aul3erhalb einer etwaigen Deckung durch Versicherungsvertrag, lehnt der Verein jede Verantwortung bei Unffllen gleich weicher Art ab, die den Mitgliedem des Vereins bei Teilnahme an Versammlungen oder Veranstaltungen zustoaen künnten. Das Gleiche gilt far Unfalle, die anlesslich gleichwelcher Veranstaltungen oder Versammlungen durch die Mitglieder verursacht, Drittpersonen zustoten künnten.

Art. 9. Ausgeschiedene oder ausgeschiossene Mitglieder oder ihre Rechtsnachfolger haben keinen Anspruch auf das Gesellschaítsvennbgen und kunnen aus keinerlei Gründen ihre Beitrrge ganz oder teilweise zurück fordern. Oie kdnnen weder die Vorlage der Geselischaftsdokumente und Buchführungsunterlagen der Geselischaft, noch ein Inventer aus irgendeinem Grunde fardent.

Kapitel IiI. -- Vorstand

Art. 10. a) Die Verwaltung und Achtung der Vereinigung obliegt dem Vorstand. Er besteht aus folgenden

Organen:

1. Die Prâsidentin: Sie vertritt die Gesellschaft als Representant, Sie leitet die Vorstandsversammlungen und die Generalversammlungen, sowie andere Versammlungen und Veranstaltungen. Sie besitzt nicht das Recht eigenmachtig Entscheidungen zu treffen, die die Gesellschaft binden.

2. Die Vize-Prâsidentin: Sie vertritt die Prâsidentin in dessen Abwesenheit und steht ihr bel der Erfüllung ihrer reprasentativen Pflichten bel.

3. Die Schriftführerin: Die Schriftführerin ist mit den schriftlichen Arbeiten des Vereins beauftragt. Sie lelt die Mitglieder zu den Versammlungen und Generalversammlungen ein und führt das Protokoll dieser Versammlungen. Sie hat aullerdem die gesamte Korrespondenz des Vereins sorgfaitig zu erledigen,

4. Die Kassiererin: Die Kassiererin ist mit der guten Verwaltung der Vereinskasse beiraut, erhebt die Beitrâge der Mitglieder sowie die Eintrittsgelder bei Veranstaltungen. Alle Ausgaben unterliegen der Zustimmung des Vorstandes. Am Ende des Rechnungsjahres legt sie dem Verein die Bilanz vor. Die Ausgaben und die Einnahmen werden in der Generalversammiung von zwei Kassenrevisoren überprnft und zur Entiastung des Kassierers unterschrieben. Die zwei Kassenrevisoren werden von der Generalversammlung bezeichnet.

5. Drei Beisitzerinnen: Die Beisitzerinnen tragen Sorge daffir, dass wâhrend Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins Ordnung und Ruhe herrschen und erhalten bleiben. Sie sollen ebenfaits Bindeglieder zwischen den Mitgliedem und dem Vorstand sein.

Alle Vorstandsmitgleder werden durch geheime Stimmabgabe von der jahrlichen Generalversammlung gewâhlt, und zwar aile drei Jahre. im ersten Jahr werden die Prasidentin und zwei Beisitzende gewehit. lm zweiten Jahr werden die Vize-Prâsidentin, die Kassiererin und der dritte Beisitzende gewahit. Im driften Jahr wird die Schriftführerin gewahit. Bel Stimmengleichhelt ist das Alter ausschlaggebend.

Die ausscheidenden Mitglieder sind wiederwahlbar. Die neu gewâhiten Mitglieder sind für die Dauer von dreí Jahren gewahlt.

Art. 11. b) Zweck und Aufgaben des Vorstandes sind die Beratung und die Beschlussfassung aller wichtigen Vereinsfragen.

Vorstandsbeschlüsse kdnnen nur gefasst werden, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Aul.erdem stelt der Vorstand die Tagesordnung auf und beruft Generalvversammiungen ein, prüft die Vorschlâge der Vereinsmitglieder und setzt sie in Kenntnis von den jeweils getroffenen Entscheidungen.

Der Verstand wird durch den Vorsifzenden, die Vize-Prâsidenten oder die sie beiden vertretenden Vorstandsmitgliedern se oft einberufen, wie es far die interessen der Gesellschaft erforderlich lat. Die Vorstandssitzung muss auf Antrag von zwei Vorstandsmitglfedem einberufen werden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme der Prâsidentin oder seines Stelivertreters entscheidend.

Art 12, Die Prâsidentin, die Schriftführerin und die Kassiererin der Vereinigung besitzen eine alleinige Zeichnungsbefugnis und sind dazu ermechtigt, die Vereinigung Dritten gegenüber, zu vertreten.

Kapitel IV  Generalversammlung

Art. 13. Die Generalversammlung ist das hdchste Organ der Geselischaft und vertritt die Gesamtheit der Mitglieder. ln den Grenzen des Geselzes und der Statuten, sind ihre Beschlüsse far alle bindend. Die Generalversammlung ist unter anderem zustândig far Satzungsabânderungen, freiwillige Auflüsung der Gesellschaft und Ausschluss von Mitgliedem,

Die Generalversammlung erhalt Mifteilung von den Berichten und Tatigkeiten des Vorstandes, besctrlle[3t den Haushaltsplan und verkündet jahrliche Gewinn- und Verlustrechnung des Vereins.

Art. 14. Der Verstand beruft alljahrlich wenigstens Bine Generalversammlung ein, und zwar im Monet April. Art. 15. Weitere Generalversammlungeen finden stalt, wenn der Verstand disse far nttig erachtet. Auf den Generalversammlungen mussen 4 Mitglieder des Vorstandes anwesend sein,

Art. 16. Die Beschlüsse der Generalversammlung werden aufgezeichnet in einem Protokoll welches unterschrieben wird durch den Schriftführer und den Vorsitzenden sowie durch die Versammtungsteilnehmer die dies wünschen.

Kapitel V -- Geschâftsjahr

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MOD32

Qerih Belgischen Staatsbtatt vorbehalten

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Teil B : Fortsetzung

Art. 17_ Das Geschâftsjahr endei am dreiRigsten April eines jeden Jahres.

Art. 18. Die Einnahmen des Vereins setzen sich zusammen aus den jâhrlichen Mitgliedsbeitrâgen,

Vermâchtnissen, Zuschüssen, Geschenken, Spenden, dem ErISs von Eintrittskarten von Veranstaltungen usw. '

. Art. 19. lm Falie der freiwilligen Aufliisung aus gleich weichen Gründen bestimmt die Generalversammlung

einen oder mehrere Liquidatoren und legt deren Befugnisse fest.

Der Verein kann nicht aufgeltist werden, solange sich sechs Mitglieder bereit erkiâren denselben weiterzuführen. Bei AuUSsung mussen alle Vereinsschulden beglichen werden durch die Vereinskasse. Das verbleibende Gesellschaftsverm5gen verfâlit einem guten Zweck.

'<affile' VI  Abânderung der Statuten

Art. 20. Die gegenwârtigen Statuten kunnen nur durch den Beschluss einer Generalversammlung abgedndert werden, wenn sich mindestens zwel Drittel der anwesenden Mitglieder fûr eine Abânderung aussprechen. Diese Abânderung erfolgt durch geheime Abstimmung.

Art, 21. Hinsichtlich aller in den gegenwârtigen Satzungen nicht vorgesehenen Punkte geiten die Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Nach Festlegung der Stauten treten die erschlenenen Gründer und ersten Mitglieder der Geseilschaft zu einer ateerordentlichen Generalversammlung zusammen.

Es werden einstimmig folgende Beschlüsse gefasst

Folgende Personen wurden zu Vorstandsmitgliedem gewâhlt:

1. zur Prâsidentin Frâulein Anne Heiners

2. zur Vize-Prâsidentin: Frâulein Jessica Manderfeld

3. zur Schriftführerin: Frâulein Vanessa Hoffmann

4. zur Kassiererin: Frâulein Carde Heivers

5. zur ersten Beisitzerin: Frâulein Nina Heiners

zur zweiten Beisitzerin: Frâulein Stephanie Held

zur driften Beisitzerin: Frâulein Birgit Meyer

Nach Vorlesung und Genehmigung Naben folgende Vorstandsmitglieder mit alleiniger Zeichnungsbefugnis

unterzeichnet

(Gaz.) Heivers, Carde; Heiners Anne

Bitte auf der letzten Bette des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

26/08/2015
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veráffentlichen ist MOR a.2

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Hinterfágt bbel der Kanziel des i-iandefsgerlchts f*UPIwN

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oc? t,rcYrier

Unternehmensnr : 0843.569.012

Name der Vereinigung I Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : Treesche Mâdcher VOG

(abgekürzt) :

Reclitsform Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz: Manderfeid 101A, 4760 Büllingen

Gecienstand

der Urkunde :

Abünderung Sitz:

Artikel 2

Neue Adresse: Treesche M2dcher, Mandetfeld 304, 4760 Büllingen, Belgien

Rücktritte der Vorstandsmitglieder:

Anne Heiners ais Prásidentin

Vanessa Hoffmann ais Schriftführerin

Stephanie Held als Beisitzerin

trrnennungen:

Anne Heiners wird zurzweiten Beisitzerin ernannt

Jana Robert wird zur Prâsidentin emannt

Dana Maus wird zur dritten Beisitzerin emannt

Natasha Adler wird zur Schriftführerin ernannt

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermüchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Coordonnées
TREESCHE MADCHER

Adresse
MANDERFELD 101A 4760 BULLANGE

Code postal : 4760
Localité : Manderfeld
Commune : BULLANGE
Province : Liège
Région : Région wallonne