TURN- UND SPORTGEMEINSCHAFT AMEL 1910, ABGEKURZT : TSG AMEL

Divers


Dénomination : TURN- UND SPORTGEMEINSCHAFT AMEL 1910, ABGEKURZT : TSG AMEL
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 415.326.581

Publication

09/10/2014
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu vertiffentlichen ist

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k-lintertegt oCt dei i~ar,zlol ~--- des Handelsgerichts EUPEN

3 Q -09- 2014

IN hanglei

der Greffier

Unternehmensnr . 0415.326.581

Name dei" Vereirtitemçj f Sti" itunej i Organiismerr

(ausgeschrieben) : Künigliche V.o.G. Turn- und Sportgemeinschaft Amel 1910

(abgekttrzt) : Kgl. TSG Amel

Rechtsfort . VoG .

Sit? " Auf dem Kamp 43, 4770 Amel

Cet nstarnd

der U ekund_ : Verwaltungsrat

Die Generalversammlung vom 30. August 2013 bestimmt einstimmig folgendes:

a) als Mitglieder des Verwaltungsrates nachstehende Personen, die wie folgt die Funktionen unter sich aufgeteilt haben

1. Als Prâsident, André Caltes, Beigier, im Keil 8 -4770 Iveldingen

2. Als Schriftführerin Erica Weynand, Beigierin, Heiderfeld 86 A- 4770 Amel

3. Ais 2. Schriftführerin Liliane Bock, Belgierin, Buchenweg 61 - 4770 Eibedingen

4. Ais Kassierer Walter Margreve, Beigier, Zur Schleid 6 - 4770 Schoppen

5. Ais Hallenwart Michael Arens, Beigier, Zur Hüll 17 - 4770 Vaiender

6, Ais Beisitzerin Beatrix Lecoq, Beigierin, Auf dem Kamp 23 - 4770 Amel

Aus dem Verwaltungsrat zurückgetreten:

1. Ais Beisitzer Marek Robak," Belgier, Auf dem Kamp 27 A - 4770 Amel

b) Koordinierte Fassung von den Statuten

Turn- und Sportgerneinschaft Amel 1910 G.o.E.

Prâambel

Am 10. Mérz 1978 trafen sich in Amel nachstehende Mitglieder des Tum- und Leichtathietikvereins Arne! 1910, um denselben in die G.o.E. Turn- und Sportgemeinschaft Arne! 1910 umzubenennen und ihm eigene Statuten zu geben:

1.Bach, Michel, Belgier, Büllinger Straffe 223  4770 Arne!

2.Halmes, Ewald, Beigier, Kirchweg 162 4770 Amel

3.Heinen, Martha, Belgierin, Deidenberg 9 4770 Amel

4.Heinen, Toni, Belgier, Heiderfeld 42  4770 Amel

5.Frau Heinen, Maria, Belgierin, Heiderfeld 42  4770 Amel

6.Margraff, Willy, Belgier, Deidenberg 160  4770 Amel

7.Masson, Günther, Bergier, Montenau 136  4770 Arne!

8.Michels, Josef, Belgier, Deidenberg 25  4770 Amel,

9.Müller, Aloys, Belgier, Vaiender 33  4770 Amel

10:Müller, Bruno, Belgier, Büllinger StraI e 229  4770 Amel

11.Müller, Hermann, Belgier, Büllinger Straf3e 229  4770 Amel

12.Müller, Walter, Belgier, -Heiderfeld 32-4770 Amel

13.Pauels, Johann, Belgier, Meyerode 55  4770 Ame!

14.Peters, Anita, Belgierin, Schoppener Port 91 4770 Amel

15.Peters, Clemens, Belgier, Schoppener Port 91 4770 Arne!

16.Frau Pireaux, Erika," Betgierin, Zum Knopp 54--4770 Amel

17.Schommers, Josef, Belgier, Mirfeld 5  4770 Amel

18.SchrSder, Leo,13elgier, Auf Eichenhardt 240 -- 4770 Amel

Bitte auf der tetzten Seite des Tests B angeben ; Auf der Vorderseite: Marne und Eigenschafi des beurkundenden Meters ader der Personen, die dazu ermàchtigt Sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegendber, zu verfreten Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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19.Theiss, Anton, Belgier, Auf dem Kamp 182  4770 Amel

20.Theiss-Wiesemes, Anton, Beigier, Auf dem Kamp 208 -- 4770 Amel

21.Frau Theiss-Wiesemes Anni, Belgierin, Auf dem Kamp 208  4770 Amel

22.Trantes, Hubert, Belgier, Auf Eichenhardt 263  4770 Arne!

23.Frau Zians-Fickers, Rita, Belgierin, Schoppener Port 111 4770 Amel

Neue Benennung  neue Statuten

Kapitel I: Bezeichnung, Sitz, Zielsetzung, Dauer

Artikel 1: Bezeichnung

GemüR dem Gesetz vom 27. Juni 1921 Ober die Geselischaft ohne Erwerbszweck wurde der Turn- und i eichtathiefikverein Amel 1910 am 10. Mârz 1978 umgeândert in die  Gesellschaft ohne Erwerbszweck Turn- und Sportgemeinschaft Amel 1910" und mit heutigem Datum in die  Vereinigung ohne GewinnerzielungsabsichtTum- und Sportgemeinschaft Amel 1910", kurz #V.o.G. Turn- und Sportgenieinschaft Amel 1910".

lm Nachfolgenden wird sie kurz als Vereinigung bezeichnet.

Artikel 2: Sitz

Der Sitz der Vereinigung ist Amel, Auf dem Kamp 195.

Der Gerlohtsbezirk ist Eupen.

Artikel 3: Zielsetzung

Die Vereinigung versteht sich aus ihrem Wesen heraus als Trdgerin des sportlichen Geistes und setzt sich als Ziel, durch Bereitstellen von personeller, materieiler und zeitlicher lnfrastruktur, der Bevblkerung ihres Einzugsbereiches die Mdglichkeit zu bieten, sportfiche Leistung, kárperliche Ertüchtigung und Gesundung welter zu entwickein.

i3m diere Zieisetzung zu erreichen, dürfen Veranstaltungen abgehalten werden, welche die Vereinigung finanziell unterstützen.

Artikel 4: Dauer

Die Vereinigung wird fOr eine unbestimmte Dauer gegriindet.

Kapite111 : Mitglieder

Artikel 5: Mitglieder

Die Vereinigung besteht aus aktiven und angeschlossenen Mitgliedem, sowie aus Ehrenmitgliedem

Aktive Mitgliedersind° diejenigerr, die akthr an den Turn- , Sport- ader Trainingsstunden teilnehmen und ihren

Jahresbeitrag entrichtet haben sowie die Verwaltungsratsmitglieder.

Angeschlossene Mitglieder sind diejenigen, welche die Vereinigung finanziell unterstützen.

Der jeweilige Pfarrer von Amel oder, auf Wunsch, der Kaplan, ist Pri.8es des Vereins.

Die Vereinigung umfasst eine Mitgliederzahl von mindestens fünf Personen.

Ein Mitglied kann zu jeder Zeit mittels Biner schriftlichen Mitteilung an den Verwaltungsrat austreten.

Stimmberechtigt und wghlbar sind alle aktiven Mitglieder über 18 Jahren und aile Ehrenmitglieder.

Artikel 6: Rücktritt

Jedes Verwaltungsratsmiiglied kann zu jeder Zeit seinen Rücktritt durch schriftliche Mitteilung an den

Verwaltungsrat richten. Dieser-kann den Zurücktretenden.bis.zur.ngchsten Generalversammlung ersetzen,

Artikel 7: Austritt und AusschlieRung

Wer seinen Beitrag nicht bezahit, gin als ausgeschlossen.

Weitere Gronde zur AusschlieRung sind:

a)Unehrenhaftes Betragen innerhalb oder aul erhalb der Vereinigung;

b)Grobe oderwiederholte Vergehen gegen die Satzungen;

c)Dauernde Interesselosigkeit am Vereinsgeschehen.

in allen diesen Fdlfen entscheidet die Generalversammlung mit zwel Drittel Mehrheit in geheimer Abstimmung.

Artikel 8: Ehrenmitgtieder

Die Generalversammlung kann ais Ehrenmitglieder diejenigen Personen ernennen, die sich in

auf1ergewdhnlicher Weise um die Interessen des Sports oder der Vereinigung verdient gemacht haben oder

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die aui3ergewiàhnliche sportliche Leistungen vollbracht haben. Ehrenmitglieder bfeiben stimmb,er.echtigt und wâhlbar, brauchen aber keinen Beitrag mehr zu entrichten.

Artikel 9: Jahresbeitrag

Jade Person kann Mitglied der Vereinigung werden durch Entrichten eines Beitrages, der 250 ¬ nicht

überschreiten darf.

Artikel 10: Mitgliederregister

Der Verwaltungsrat führt am Sitz der Vereinigung ein Mitgliederregister. Dieses i?egisterwird auch dem

Jahresbericht beigelegt.

Kapitel tll : Verwaltung

Artikel 11: Zusammensetzung

Die Vereinigung wird verwaltet durch den Verwaltungsrat, der aus mindestens drel und hbchstens fünfzehn Mitgliedem besteht, die durch die Generalversammlung far die Dauer von drel Jahren von den stimmberechtigten Mitgliedem gewahlt werden. Die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder findet in geheimer Abstimmung statt. Wiederwahl ist zulâssig.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 09/10/2014 - Annexes du Moniteur belge Artiket.12: Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat bestimmt aus seinen Reihen Eiven Pr sidenten, Eiven Vizepr Bidenten, eiven

Schriftführer, einen Kassierer, einen Technischen Leiter und einen Haflenwart; die andern Mitglieder sied 13eisrizer,

Der Verwaltungsrat behált sich das Recht vor, AufFenstehende zur Mitarbeit hinzuzuziehen und zur Wahl in den Verwaltungsrat vorzuschlagen.

Artikel 13: Gescháftsführung

Die Angelegenheiten der Vereinigung werden durch die Generalversammlung und den Verwaltungsrat

geleitet. Letzterem obliegt die Erledigung der Geschâfte nach Mallgabe der Satzungen und der

Beschlüsse der Generalversammlung.

Jedes Verwaltungsratsmitglied kann sich von einem andern Mitglied des Verwaltungsrates vertreten lassen.

Der Verwaltungsrat beschlie13t guitig, wenn mehr ais die Hne der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse

des Verwaltungsrates werden ruit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist die

Stimme des Presidenten entscheidend.

Das Gesch.ftsjahr wind gedndert vom 1. Januar bis 31. Dezem ber auf den

1, September bis 31. August (Bilanzstichtage).

Die Generalversammlung musc jâhrlich einmai im ersten Semester abgehalten werden.

Artikel 14: Haftung

Die Verwaltungsratsmitg lieder Sind nicht persvnlich haftbar, ihre Verantwortung beschrdnkt sich auf die Ausführung ihres anvertrauten Mandats.

Jeder, der vorsâtzlich oder durch g robe Fahrldssigkeit ein Garât oder sonstiges Eigentum der Vereinigung beschâdigt oder dessen Abhandenkommen verursacht, hat ohne Weiteres die daraus entstandenen Kosten der Vereinigung zu ersetzen. Soweit die Mitglieder für den Schaden, der ihnen durch das. Verschulden eines anderen Mitgliedes bei der Vereinigung erwâchst, durch Versicherungen irgendweicher Art entschâdigt werden, verzichten sla hiermit auf ihre Schadensansprüche gegen das andere Mitglied,

Kapitel IV:. Generalversammlung

Artikel 15: Einberufung

Die Generalversammlung muss jâhrllch einmal im ersten Semester abgehalten werden.

Es kann so oft Bine aullerordentliche Generalversammlung einberufen werden, wie es für die Interessen der

Vereinigung erforderlich ist, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder dies beantragt.

Der Verwaltungsrat lâdt alle Mitglieder am Sitz der Vereinigung ein. Diese Einladung erfolgt acht Tage vorher durch Zeitungsanzeige, Pfarrbrief oder Rundschreiben unter Mitteilung der Tagesordnung. Verwaltungsratsmitglieder erhalten eine persbnliche Einladung.

Jades Mitglied ist berechtigt, der Versammiung beizuwohnen und an derselben teifzunehmen, eetweder persanlich oderdurch einen Bevollmâchtigten seiner Wahl, der selbst Mitglied ist. Kain Mitglied kann mehr als e¬ n Mitglied vertreten.

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Artikel 16: Vorsitz

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates übernimmt die Leitung der Generalversammiung. Bel Abwesenheit leitet der Vizeprâsident Oder, in dessen Abwesenheit, ein anderes Verwaltungsratsmitglied die Versammiung.

Artikel 17: Befugnisse

Die Generalversarnmlung ist das hSchste Organ der Vereinigung; sie ist ausschliel3lich zustündig für.

a)Satzungsnderungen;

b)Wahl und Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder;

c)Genehmigung des Haushaits und der Rechnungen;

d}Freiwifiige Aufidsung der Vereinigung;

e)Ausschlieaung eines Mitgliedes.

Alle in der Tagesordnung vorgesehenen Punkte kommen zur Abstimmung. Es kunnen nur Beschlüsse

gefasst werden über die Punkte, die in der Tagesordnung stehen, oder die von mindestens einem

Zwanzigstel der.Mitglieder schriftlich eingereicht vuurden. Unter ,Verschiedenes' nicht vorgesehene Punkie

mussen vertagt werden.

Die Versammiung emennt jedes Jahr zwei Kommissare, die mit der finanziellen Prüfung der

Geschiàftsführung des Verwaltungsrates tieauftragt sind und der Generalversammiung Bericht erstatten,

Die beiden Kommissare dürfen nicht dem Verwaltungsrat angehiiren.

Artikel 18: Abstimmung

Die Versammiung ist beschiussfühig, wenn die Hdlfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Wenn dies nicht der Fali ist, wird innerhaib eines Monats eine zweite Generalversammlung mit der gleichen Tagesordnung elnberufen, und zwar auf die gleiche Art wie oben erwâhnt; diese Versammlung ist in jedem Faite beschlussfâhig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind,

Die Beschlüsse der Generalversammiung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bedes stimmberechtigte Mitglied het Anrecht auf eine Stimme, Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Presidenten.

Die Wahl der Verwaltungsratsmitgiieder findet geheim statt.

Auf Antrag eines Verwaitungsratsmitgliedes findet jede Abstimmung geheim stad.

Artikel 19: Protokolte

Die Beschlüsse der Generaiversammlung werden in einem Protokoli festgehalten, das vom Vorsitzenden und vom Schriftführer oder deren Stellvertreter unterzeichnet wird. Es wird in einem besonderen Veizeichnis eingetragen und am Sitz derVereinigung autbewahrt, wo es von Mitgliedem wie von Dritten eingesehen werden kann.

Kapitel V: Saizungsiiinderungen, Aufliisung, Gesetz

Artikel 20: Satzungsdnderungen

Gegenwertige Satzungen kunnen nur durch den Beschluss einer Generalversammiung geendert werden. Die Generalversammiung kann nur dann gültig beraten und beschiiegen, wenn die Anderungen

ausdrücklich in der Einladung vermerkt sind und wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder bel der Generaiversammlung anwesend oder vertreten sind. Ein Anderungsbeschiuss bedarf Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder und Vierfünftelmehrheit bel Anderung der Zieisetzung der V.o.G.

Artikel 21; Auflüsung

Die Vereinigung kann nur aufgelbst werden, wenn auf der Gen eralversammlung zwei Driftel der Mitglieder

anwesend..sind und sich clayon zwei" Drittel für die Auflüsung entscheiden.

Bel Auflüsung verfüiit das Vermügen der Vereinigung an ein Gremium, das sportfiche Ziele verfotgt, und dies

unter der Kontrolle der zivilen Gemeindeverwaltung.

Artikel 22: Gesetz

in allen Bereichen, welche die Statuten dieser Vereinigung nicht ausdrücklich regein, sind die

Bestimmungen, enthalten im Gesetz vom 27. Juni 1921 und dessen zeitiichen Anpassungen, mal3geblich

anwendbar.

Die Satzungen werden in so viele Ausführungen plus zwei aufgestellt, wie zeichnende Mitglieder sind.

Ein Exempter wird bei der Gemeinde Amel hinterlegt, ein zweites Exempter beien Handelsgericht in Eupen.

Das Original befindet sich in den Archiven der  V.o.G. Turn- und Sportgemeinschaft Amel 1910"

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Ausgeführt in Amel am 17. November 2004

Nachfolgende Verwaltungsratsmitvglieder Naben unterzeichnet: I .Lecoq, Alexa, Belgierin, Schoppen 26 - 4770 Amel 2.Bock, Liliane, Beigierin, Elbertingen 37 - 4770 Amel &Peters, Klemens, Belgier, Schoppener Port 91-- 4770 Amel 4.Zians, Karl, Belgier, Schoppener Port 111  4770 Amel 5.Müller, Bruno, Belgier, Büllinger Sfral3e 229  4770 Amel 6.Backes, Roland, Belgier, Am Adesberg 299  4770 Amel 7.Margreve, Walter, Belgier, Schoppen 132e  4770 Amel B.Robak, Marek, Belgier, Auf dem Kamp 190 -- 4770 Âme!

Amel, den 25. September 2014

Prâsident Schriftführerin

André Galles Erika Weynand

31/01/2013
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den

Anlagen zum Belgischen StaarMatt~.rverfl#entlnc~l>xn ist

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Unternehmensnr : 0415.326.581

' Name der Vereinigung I Stiftung I Organismen

Kánigliche V.o.G. Turn- und Sportgemeinschaft Amel 1910

(aogekOrzt) : KgI. TSG Amel

Rechtstoren : VoG

Sitz : Auf dem Kamp 43, 4770 Amel

Gegenstand

der Urkunde : Verwaltungsrat

Die Generalversammtung vom 25, Mai 2012 bestimmt als Mitglieder des Verwaltungsrates nachstehend& Personen, die wie foigt die l'unktionen unter sick aufgeteiit naben

1. Als Président, André Caties, Belgier, lm Kell 8 - 4770 Iveldingen

2. Als Schriftführerin Erika Weynand, Belgierin, Heiderfeld 86 A -4770 Amel

3. Als 2. Schriftführerin Liliane Bock, Belgierin, Buchenweg 61 - 4770 Eibertingen

4< Als Kassierer Walter Margreve, Belgier, Zur Schleid 6 - 4770 Schoppen

5, Ais Hallenwart Michael Arens, Belgier, Zur Hüll 17 - 4770 Valender

6. Ais Beisitzerin Beatrix Lecoq, Belgierin, Auf dem Kamp 23 - 4770 Amel

7. Als Beisitzer Marek Robak, Belgier, Auf dem Kamp 27 A - 4770 Amel

Aus dem Verwaltungsrat zurückgetreten:

1. Als Présidentin Lecoq Alexa, Zum Siert 20 - 4770 Amel

2. Als Kassierer Klemerts Peters, Zum Bambusch 33 -4770 Amel

3. Als Beisitzer Herbert Niessen, Buchenweg 47 - 4770 Arne'

Arne), den 07. Januar 2013

Président Schriftführerin

André Caltes Erika Weynand

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 31/01/2013 - Annexes du Moniteur belge

(ausgcschnehen) :

Bette sur der ietzten 8eite des Tells B angehen : Auf dar Vorderseite: Nanis und Elgenschaft des bearkundenden Notars oder der Personen, die ttazu errnaent;gt sind die Verelnigung, die Stlfturtg oder die Orgentsmus Orat n gegentlher, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Coordonnées
TURN- UND SPORTGEMEINSCHAFT AMEL 1910, ABGEK…

Adresse
AUF DEM KAMP 195 4770 AMBLEVE

Code postal : 4770
Localité : AMBLÈVE
Commune : AMBLÈVE
Province : Liège
Région : Région wallonne