ULFTAL RESIDENZ

Divers


Dénomination : ULFTAL RESIDENZ
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 439.217.186

Publication

01/08/2012 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2011, GEN 15.06.2012, NGL 26.07.2012 12352-0341-016
20/02/2015
ÿþAl

Dem BelgischE Staatsbla vorbehatt

MOD WORD 11.1

1~~ 3 Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde loei der Kanzlei

in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist

er egt

des Handelsgei chts EUPE

10 -02- 2015

der Greffieretfler Kanzlei

11111111

50283 6

Unternehmensnr. : 0439.217.186

Gesellschaftsname

(voit ausgeschrieben) : Ulftal Residenz ag

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 20/02/2015 - Annexes du Moniteur belge

(abgekürzt) :

Rechtsform : Aktiengesellschaft

Sitz : 4791 Burg-Reuland, Oudler Nr. 70a

(volstandige adresse)

Gegenstand

der Urkunde : Satzungsânderungen

Analytischer Auszug der Urkunde des Notars Edgar HUPPERTZ in St.Vith vom sechsten Februar zweitausendfünfzehn, zur Registrierung vorgelegt.

Aufgrund dieser Urkunde ist eine auf3erordentliche Generalversammlung der Aktiengesellschaft  ULFTAL RESIDENZ AG", mit dem Gesellschaftssitz in 4791 Burg-Reuland, Oudier Nr. 70a, abgehalten worden.

Die Generalversammlung beschloss folgendes;

Erster Beschluss.

Die Generalversammlung nahm Kenntnis von der Verwaltungsratssitzung vom 15,10.2011 durch welche die Inhaberaktien in nominative Aktien umgewandelt vuurden.

Zweiter Beschluss.

Die Generalversammlung beschloss einstimmig, die Befugnisse des Verwaltungsrates wie folgt zu beschrânkten

 Die Aktionâre beschliellen, dass angesichts des familiaren Charakters der Gesellschaft, foigende Entscheidungen im Sinne der Gesellschaft EINSTIMMIG durch aile Verwaltungsratsmitglieder gefasst werden, es sei deun, sie sind der Generalversammlung vorenthalten:

" Aufnahme und Vergabe von Kreditenn über insgesamt fünfzigtausend (50.000,00 E) EURO mit Ausnahme der gewühnlichen Lieferanten- und Kundenkredite;

" Geschafte mit spekulativem Charakter, insbesondere Finanz-, Devisen- oder Waren- Termingeschàfte;

" Erwerb anderer Unternehmen im Ganzen oder in wesentlichen Teilen;

" VerauFlerung des gesamten Gesellschaftsvermügens oder eines wesentlichen Telles davon, auch wenn dies durch Einbringung in ein anderes Unternehmen geschieht;

" Erwerb, Veraullerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgieichen Rechten und von Rechten an Grundstücken sowie die Errichtung von Gebâuden oder Umbauten von Gebauden;

" Verfügung über lmmaterialgüterrechte, die der Gesellschaft gehoren oder die sie in Nutzung hat;

" Festsetzung und/oder Ânderung der grundsâtzlichen Unternehmenspolitik;

" Festsetzung der Bezüge der Verwaltungsratsmitglieder,

" Beschluss über eine zwischenzeitliche Dividende;

" Bestimmung und Emennung von neuen Verwaltungsratsmitglieder;

" Wechseibegebungen, Sicherheitsübereignungen, Verbürgungen und Schuldbeitritte;

" Abschluss, Anderung oder Beendigung von Herstellung, Dienstleístungs-, Miet-, Pacht- oder sonstigen Vertragen

" Unterzeichnung von Submissionen, welche die Gesellschaft über einen Betrag von mehr als

hunderttausend EURO (100.000,00 Er) verpflichten;

" Einstellung von Mitarbeitern, Erteilung von Lohnerhühungen;

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermüchtfgt sind, die juristische Person Driften gegenüber zu vertreten

Auf der Rfickseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 20/02/2015 - Annexes du Moniteur belge

" Zusage oder Gewahrung von Umsatz- oder Ergebnisbetelligungen und von Vorsorgebezügen einschliesslich Pensionen;

" Gründung, Auflásung oder Verausserung von Tochtergesellschaften oder Errichtung, Erwerb, Aufgabe oder Verausserung von selbstandigen oder unselbstandigen Betriebenr Teilbetrieben oder Zweigniederlassungen;

" Einleiten von Rechtsstreitigkeiten von besonderer Bedeutung und der Abschluss von Vergleichen in soichen Verfahren.

Die einstimmig getroffenen Entscheidungen werden schriftlich verfasst und von den Verwaltungsratmitglieder unterzeichnet."

Drifter Beschluss.

Die Generalversammlung beschloss einstimmig, unter anderem unter Berücksichtigung dieser auaserordentlichen Generalversammlung sowie des voraufgeführten Beschlusses, die Satzungen wie folgt anzupassen:

Artikel 13.- Neufassung

Die Aktien sind nominativ.

Die Rechte der einzelnen Aktionâre ergeben sich ausschlieillich aus den gegenwartigen Statuten, den

eventuellen Anderungen derselben sowie aus den rechtmaflig erfolgten Übertragungen

ieder Gesellschafter oder interessierter Drifter kann vom Gesellschaftsregister Kenntnis nehmen,

Artikel 14.- Neufassung

1. Vorkaufsrecht

Die Aktionâre erhalten ein Vorkaufsrecht auf die Aktien der Gesellschaft im Proporz zu den gehaltenen Aktien, mit Ausnahme der Regelung, die enter Punkt 3. beschrieben ist,

Dieses Vorkaufsrecht wird bevorrechtigt durch die Mitglieder eines Familienzweiges (das heisst den Aktionar, der verkaufen müchte, sowie dessen direkte Nachkommen) ausgeübt. Sofem kein Mitglied des Familienzweiges die Aktien erwerben máchte, kann ein oder mehrere 1Vlitglieder des anderen Familienzweiges das Vorkaufsrecht ausüben.

Der Aktionar, der die Aktien teilweise oder ganz an andere Aktionare übertragen máchte, muss vorab den Verwaltungsrat per Einschreiben über die Absicht der Übertragung informieren und folgendes mitteilen:

Odie Anzahl Aktien, die er verkaufen máchte;

oden zukünftigen Übernehmer der Aktien;

Oden durch den Übernehmer angebotenen Preis,

Der Verwaltungsrat teilt dieses Angebot den anderen Aktionaren der Gesellschaft spâtestens 15 Tage nach Erhalt der Mitteilung - durch den verkaufswilligen Aktionar- mit und fügt die Berechnung des Preises der Aktien laut hiemach vorgesehener Formel bel.

Der Preis der Aktien für die Ausübung des Vorkaufsrechtes wird wie folgt bereits jetzt festgelegt:

«die Eigenmittel der Geseilschaft zum Datum des letzten Abschlusses vor dem Verkaufsantrag;

Diese Preisermittlung ist ausschliesslich anwendbar im Rahmen dieses Vorkaufsrechtes und ist für alle Aktionare bindend.

Die vorkaufsberechtigten Aktionare müssen dem Verwaltungsrat innerhalb einer Frist von dreissig (30) Tagen eine Entscheidung in Bezug auf die Annahme des Vorkaufsrechtes mitteilen. Sofern einer der Aktionare auf sein Vorkaufsrecht verzichtet, teilt er dies schriftlich dem Verwaltungsrat mit. Die anderen Aktionare dürfen darm proportional zu den gehaltenen Aktien ihr Vorkaufsrecht ausüben.

Der Verwaltungsrat teilt innerhalb von fünfzehn (15) Tagen dem verkaufenden Aktionar die Namen und die Anzahl der zu erwerbenden Aktien mit.

Wird das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt, ist der verkaufende Aktionâr ermachtigt die Aktien einem Driften zu veraussem.

2.Tag along Klausel

Sofern ein Aktionâr seine Aktien an eihen Aktionar oder Nicht Aktionár verkauft, verpflichtet sich dieser Aktionar die gleichen Bedingungen für den Verkauf der Aktien der anderen Aktionare auszuhandeln.

Der Verkauf des ersten Aktionârs kann nur rechtswirksam erfolgen sofem der Kaufer sich verpflichtet, die Aktien der anderen Aktionâre, die einen Verkauf wünschen, zu den gleichen Bedingungen zu erwerben.

Der verkaufende Aktionar übermittelt dem Verwaltungsrat das Verkaufsangebot spâtestens zehn (10) Tage vor dem effektiven Abschluss des Verkaufes per Einschreiben und teilt die Identitât des kaufenden Driften mit. Der Verwaltungsrat teilt den anderen Aktionaren dieses Verkaufsangebot mit.

Die anderen Aktionare übermittein dem Verwaltungsrat ihre Position innerhalb von zwanzig (20) Tagen.

Verkauft ein Aktionâr die Aktien ohne von dieser ,,Tag Along Klausel" Rechnung zu tragen, sind sowohl der verkaufende Aktionâr als auch der kaufende Dritte solidarisch verpflichtet den anderen Aktionaren, die die Anfrage auf Abkauf dem Verwaltungsrat gestellt haben, die Aktien unter den gleichen Bedingungen abzukaufen.

3.SchenkungNerkauf an direkte Nachfahren

ieder Aktionâr ist befugt seinen direkten Nachfahren (Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder), ohne vorheriges Einverstandnis der jeweils anderen Aktionare, die ihm gehárenden Aktien zu verkaufenl verschenken.

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Der verkaufende/schenkende Aktionâr verpflichtet sich jedoch die anderen Aktionare schriftlich über den

Verkauf! die Schenkung zu informieren.

4.Übertragung von Todeswegen

Verstirbt ein Aktionür, so werden die Aktien auf die Erben des verstorbenen Aktionârs übertragen,

Es wird bereits jetzt festgehalten, dass die Stimmrechte der Aktien der Erben durch den/die überlebenden

Aktionálre ausgeübt werden.

5.Gezwungener Ausstieg als Aktionâr

1m Falle von mutwilligen Fehlern, Hinterziehung von Firmengeldern, oder sonstigem schwerwiegenden

Fehlverhalten, die das Fimienvermágen ernsthaft geführden, , kunnen die nicht fehlerhaften Aktionüre

gemeinsam beschlieflen einen Aktionâr aus der Gesellschaft auszuschlie1 en.

Der Beschluss wird dem ausgeschlossenen Aktionâr per Einschreiben übermittelt.

Der Aktionâr kann keinen Einspruch gegen diese Entscheidung erheben.

Dem scheidenden Aktionâr steht der Wert der Aktien, wie unter 1. beschrieben zu, unter Abzug des bis dato

erlittenen Schadens der Gesellschaft,

6.Ehescheidung

Jeder Aktionâr erklürt, dass er Sorge dafür trügt, dass die Aktien nach der Scheidung in sein

Privatvermdgen fatsen. Jeder Aktionâr kann durch den anderen Aktionâr aufgefordert werden, den

notwendigen Beleg zu erbringen.

7. Verpfündung

Die Verpfündung oder die Sicherheitsübereignung ais Sicherheitsteistung sowie die Einbringung von Aktien

im Kapital eiher Geseilschaft sind ohne vorheriges Einverstündnis der Generalversammiung verboten.

8.Verkauf der Aktien nach Ausübung des Vorkaufsrechtes

Sofem ein Aktionâr sein Vorkaufsrecht ausgeübt hat und innerhalb eiher Frist von 5 Jahren seine Aktien an

eine Drittperson, also einen Nichtaktionür verkauft, steht den anderen Aktionüren, die die Aktien verkauft haben

und auf die ein Vorkaufsrecht ausgeübt wurde, eine Entschâdigung zu.

Die Entschâdigung pro Aktie wird wie folgt bestimmt:

-P ; Verkaufspreis pro Aktie an Driften

-V : Preis pro Aktie (Ausübung Vorkaufsrecht  laut Bewertung 4A)

-N : Anzahi Aktien auf die das Vorkaufsrecht ausgeübt wurde

lm ersten Jahr nach dem Verkauf:

((P  V) x N) x 50 %

In den darauffolgenden 4 Jahren reduziert sich der Prozentsatz jeweils um 10 % pro Jahr. z.B. im dritten

Jahr nach Verkauf ist somit die zu zahlende Entschâdigung; ((P  V) x N) x 30 %

9.Dle Gesellschaft kann Eigentümerin ihrer eigenen Aktien werden gem den Bestimmungen des

Gesetzbuches der Gesellschaften.

Artikel 15.- Neufassung

Die Aktien sind unteilbar der Geseilschaft gegenüber, Falls eine Aktie mehreren zum vollen oder nackten Eigentum oder zur Nutznieflung gehort, kann die Geselischaft die Rechte dieser Aktie suspendieren, bis ihr gegenüber nur ein Eigentümer genannt wird.

in Ermangelung einer Einigung bei Nutzniefrung und nacktem Eigentum vertritt der Nutzniefer allein alle berechtigten Personen,

Artikel 22.- Neufassung

Der Verwaltungsrat hat die Befugnisse alle Handlungen zu verrichten, die zum Erreichen des Gegenstandes der Gesellschaft notwendig oder dienlich sind, entsprechend den durch die Generalversammlung zu gebenden Anweisungen betreffend die allgemeinen Richtlinien für die finanziellen, sozialen und Qkonomische Geschiiftsführung sowie die Personalführung sowie entsprechend den in den gegenwârtigen Satzungen enthaltenen Einschrünkungen.

Er flat also die weitgehensten Verfügungs- und Verwaltungsrechte alle Akten zu tütigen, insofern sie nicht durch das Gesetz oder die gegenwârtigen Satzungen der Generalversammlung, vorbehalten sind oder durch die gegenwârtigen Satzungen eingeschrünkt werden.

Die folgenden Entscheidungen mussen EINSTIMMIG durch aile Verwaltungsratsmitglieder gefasst werden, es ses Benn, sie sind der Generalversammlung vorenthalten:

" Aufnahme und Vergabe von Kreditenn über insgesamt fünfzigtausend (50.000,00 E) EURO mit Ausnahme der gewühnlichen Lieferanten- und Kundenkredite;

" Geschüfte mit spekulativem Charakter, insbesondere Finanz-, Devisen- oder Waren- Termingeschüfte;

" Erwerb anderer Unternehmen im Ganzen oder in wesentlichen Teilen;

" Verüui3erung des gesamten Gesellschaftsvermagens oder eines wesentlichen Telles davon, auch wenn dies durch Einbringung in ein anderes Unternehmen geschieht;

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

-Erwerb, VerufFerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und von Rechten an Grundstücken sowie die Errichtung von Gebduden oder Umbauten von Gebâuden;

" Verfügung über Immateriatgüterrechte, die der Gesellschaft gehoren oder die sie ïn Nutzung hat

" Festsetzung und/oder Anderung der grundsdtzlichen Unternehmenspofitik;

" Festsetzung der Bezüge der Verwaltungsratsmitglieder;

" Beschluss über eine zwischenzeitliche Dividende;

" Bestimmung und Ernennung von neuen Verwaltungsratsmitglieder;

" Wechselbegebungen, Sicherheitsübereignungen, Verbürgungen und Schuldbeitritte;

" Abschluss, Anderung oder Beendigung von Herstellung, Dienstleistungs-, Miet-, Pacht- oder sonstigen Vertrâgen

" Unterzeichnung von Submissionen, welche die Gesellschaft über einen Betrag von mehr als

huncierttausend EURO (100.000,00 ¬ ) verpffichten;

" Einstellung von Mitarbeitern, Erteilung von Lohnerhdhungen;

" Zusage oder Gewâhrung von Umsatz- oder Ergebnisbeteilfgungen und von Vorsorgebezügen einschliesslfch Pensionen;

" Gründung, Aufldsung oder Verdusserung von Tochtergesellschaften oder Errichtung, Erwerb, Aufgabe oder Verdusserung von selbstündigen oder unselbstândigen Betrieben, Teilbetrieben oden Zweigniederlassungen;

" Einfeiten von Rechtsstreitigkeiten von besonderer Bedeutung und der Abschluss von Vergleichen in solohen Verfahren.

einstimmig getroffenen Entscheidungen werden schriftlich verfasst und von den Verwaltungsratmitglieder unterzeichnet.







Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 20/02/2015 - Annexes du Moniteur belge Artikel 30: Neufassung

Die Aktionâre, welche fünf Tage vor der Generalversammlung im Aktionarsregister eingetragen sind, sind berechtigt an der Generalversammlung teilzunehmen,

Es wird durch den Verwaftungsrat eine Anwesenheitsliste erstelit, welche durch jeden Aktioní3r vor Beginn der Generalversammlung unterschrieben wird.

fïir analytischen Auszug

Edgar HUPPERTZ, Notar

Akte gleichzeitig hinteriegt : Ausfertigung der Urkunde, koordinierte Satzungen





Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Person Driften gegenüber zu vertreten

Auf der Rilckseite : Name und Unterschrift

01/07/2011 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2010, GEN 17.06.2011, NGL 24.06.2011 11219-0027-016
20/07/2010 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2009, GEN 18.06.2010, NGL 13.07.2010 10302-0330-016
24/07/2009 : EU060613
02/09/2008 : EU060613
04/09/2007 : EU060613
28/07/2006 : EU060613
30/08/2005 : EU060613
31/12/2004 : EU060613
22/10/2004 : EU060613
15/07/2003 : EU060613
21/10/1999 : EU060613

Coordonnées
ULFTAL RESIDENZ

Adresse
HAUPTSTRABE 70A 4790 REULAND

Code postal : 4790
Localité : Reuland
Commune : BURG-REULAND
Province : Liège
Région : Région wallonne