UNABHANGIGE VEREINIGUNG DER INVALIDEN UND BEHINDERTEN, ABGEKURZT : U.V.I.B.

Divers


Dénomination : UNABHANGIGE VEREINIGUNG DER INVALIDEN UND BEHINDERTEN, ABGEKURZT : U.V.I.B.
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 413.801.010

Publication

28/08/2012
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den MOD 3,2

Anlagen zum Belgischen S " " " " - r lichen ist

1;-

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 28/08/2012 - Annexes du Moniteur belge

lli 111 II 1111 VIIV III

*iaia7aas"

De rn BelgischE Staatsbla vorbehalt

i

I

Il

1

Unternehmensnr. ! 43 8o1 O_10

Name der VereinigunglStiftungfOrganismus :

(Ausgeschrieben) : Unabhângige Vereinigung der Invaliden und Behinderten



(Abgekürzt) : U.V.LB.

Rechtsform : VoG

Sitz : Heppenbach, g 4770 Amel

Gegenstand Neuwahlen des Verwaltungsrates der Urkunde :







Artikel 1: Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht wird die Bezeichnung "Unabhitngige Vereinigung der Invaliden und Behinderten" , abgekürzt U.V.I.B, Führen

Art 2: Gegenstand und Ziel der Unabhünigen Vereinigung der Invaliden und Behinderten ist:

- mehrere Orts und Lokalsektionen zu gründen.

l- Die Behinderten zu gruppieren und somit deren Einsamkeit zu brechen.

- Jedem die Müglichkeit geben, sich aufs neue in die Geselischaft einzugliedem.

- Das soziale, kulturelle und religii se Leben der Invaliden und Behihderten zu fberdern.

}- Die Anderung bestehender aber unangepasster gesetzlicher Bestimmungen bewerkstelligen

- und neue Maf3nahmen durchsetzen zu helfen.

-- Die dffentliche Meinung über das Los der Invaliden und Behinderten aufzuklüren und

- positiv zu beinflugen.

- Die Invaliden und Behinderten auf die gesertzlichen Vorteile aufmerksam zu machen und zu

- ihren Rechten zu verheffen.

- Die Tâtigkeit aller, die sich mit den Invaliden und Behinderten befassen, zu koordinieren.

Der Tâtigkeitsbereich der Unabhángigen Vereinigung der Invaliden und Behinderten ersrtreckt sich über das deutschsprachige Gebiet Belgiens.

Die Aufgaben der U.V.I.B. Sind ausschlieglich gemeinnützig.

Sie verfolgt weder direkt noch indirekt politische Ziele. Zur Verwirklichung ihrer Ziele kann die U.V.I.B. Alle nützlichen Ziele organisieren.

Sie darf ohne Einschrünkung bewegliche und unbewegliche, materielle und immaterielle Sachen kaufen, verüul3em, nutzen und belasten und dies entgeltlich sowie unentgeltlich. Sie kann jede faktische ader juristische Persan, Institution, Vereinigung, Stiftung fôrdern oder gründen.

Sie kann Mitglied solcher Organisationen werden und kann diesen kostenlos oder auf Bezahlung, Dienste oder wirtschaftliche, finanzielle, soziale odr moralische Hilfe gewühren, welche die Verwirklichung ihrer sozialen Ziele fdrdem.

Art 3: Der Sitz der U.V.I.B befindet sich in Heppenbach, Schulberg 4/1/1, 4770 Amel. Die

Vereinigung

untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen,

Art. 4: Die U.V.I.B. wrd für eine unbestimmte Zeit gegründet. Sie kann jederzeit aufgeltist werden.







Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die

dazu ermàchtigt sind, der Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber zu vertreten

Mao 3,2

Fortsetzung

Art. 5: Die Vereinigung muss wenigstens aus 5 Mitgliedem bestehen, Diese sind zurZahiung eines jührlichen Beitrages verpflichtet, der hüchstens 50 Euro betragen darf. Die Generalversammlung kann die durch die Ortsdelegierten vorgeschIagenen Personen als Mitglieder aufnnehmen.

Es steht jedem Mitglied frei, sich aus der Vereinigung zurückzuziehen, indem es dem Verwaltungsrat seinen Rücktritt mitteilt. Der Ausschluf3 eines Mitgliedes kann nur durch die Generalversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen werden. Die Entziehung der bürgerlichen Rechten eines Mitgliedes, ziehen seinen Ausschlufl aus der Vereinigung nach sich. Die Nichtzahlung eines Beitrages gilt als freiwilliger Rücktritt.

Den; Betgischen Staatsblátt vorbehaften

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 28/08/2012 - Annexes du Moniteur belge

Art. 6: lm Sitz der U.V.I.B. Wird das Mitgliederregister geführt,

Art. 7: Die Generalversammlung der Mitglieder ist die hbchste Instanz der Vereinigung. Sie kann die tâgliche Geschüftsführung an andere übertragen und kann aile Maf3nahmen treffen, die der Verwirklichung von sozialen Zielen dienen, jedoch unter Vorbehalt der gesetzlichen Vorschriften. Die Generalversammlung hat im Besonderen die durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27 Juni 1921 vorgesehenen Vollmachten.

Sie entscheidet über:

a) die Abânderung der Satzungen

b) die Aufnahme der Mitglieder acier über deren Ausschluf3

c) die Emennung oderAbberufung ihrer Verwalter

d) die Annahmen des Haushaltes und der Abrechnungen.

e) die Auflüsung der Gesellschaftsjahr

Art. 8: Die Generalversammlung wird durch den Prâsidenten einberufen unter Bezugnahme der Vorschriften der Artikel 4 und ff, des Gesetzes vom 27 Juni 1921.

Sie muss einberufen werden, wenn ein fünftel der Mitglieder dies verlangt.

Jedes Mitglied kann sich bei der Generalversammlung mittels einer Vollmacht, durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Es gilt heichstens eine Vollmacht je Mitglied.

Die Entschlüsse werden durch die Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, enter Vorbehalt der Vorschriften des Gesetzes, besonders für die Satzungsanderungen, Ausschlull eines Mitgliedes und Aufli sung der Gesellschaft, wofür die Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist.

Art. 9: Das Protokoll der Sitzungen wird durch den Schriuftführer des Verwaltungsrates geführt und in

dessen Abwesenheit durch eine Person, die vom Vorsitzenden bestimmtwird.

Offiziellen Stellen vorzuIegende Abschriften oder Auszüge der Beschlüsse, werden durch den

Vorsitzenden des Verwaltungsrates unterschrieben und in dessen Abwesenheit durch seinen

Stetivertreter oder durch eine vom Vorsitzenden bestimmte Person.

Das Protokoll-Registerwird am Sitz der U.V.I.B. Und beimSchriftführer autbewahrt, wo aile

interessierten Personen vom Inhalt dessen Kenntnis nehmen ktinnen.

wenn die interessierten Personen nicht Mitglied der U.V.I.B. sind aber ein legitimes Interesse

nachweisen, wird die Kenntnisnahme von einer schriftlichen Genehmigung des Vorsitzenden

des Verwaltungsrates abhângig gemacht.

Abschriften und Auszüge werden vom Vorsitzenden und Schriftführer unterzeichnet.

Art. 10: Die Gesellschaft wird durch einen Verwaltungsrat geleitel. Dieservertritt die Gesellschaft und hat zur Ausübung seiner Aufgabe ausgedehnte Befugnisse inne,

Er kann unter anderem jegliche Verterüge abschlielIen, mieten, vermieten, kaufen, schenken, Zuschüt. en, Erbschaften, Schenkungen annehmen. Falls die V.O.G. schenken will, muss der Verwaltungsrat sich diese Geschüftshandlung durch die Generalversammlung genehmigen lassen. Die U.V.I.B. wird vor Gericht durch den Vorsitzenden oder Stellvertreter, zusammen mit einem weiteren Mitglied des Verwaltungsrates treten.

Rechtsverbindlich für die Gesellschaft sind nur die mit den Unterschriften der vorbezeichneten Personen versehenen Schriftstücke.

Die Volimacht zur rechtsverbindlichen Vertretung der Gesellschaft kann der Verwaltungsrat auch Driftpersonen erteilen. Der Vereinigungsrat kann für alle wichtiger Entscheidungen Fachleute hinzuziehen,

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite ; Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die

dazu ermachtigt sind, der Vereinigung, die Stiffung oder die Organismus Driften aeaenüber zu vertreten

De

~Béigischen

'Staatsblatt

vorbehalten

Ten g - FortsetzWng Moo E,2

Art. 11: Die Verwalter werden durch die Generalversammlung unter den Mitgliedem gewâhlt, für eine Dauer von vierJahren. Der zwecks Ersatz eines verstorbenen, ausgeschiossenen oder zurückgetretenen Verwalters gewâhlte Verwalter, beendet sein Mandat.

Wenn ein Verwalter nach AbschluR seines Mandats nicht ersetzt wird, behült er seinen Posten bis zu seiner Ersetzung.

Art. 12: Dem Verwattungsrat gehtiren bis zu Brei Mitgtteder der angeschiossenen Sektionen an.

Art. 13: Der Verwaltungsrat bestimmt unter seinen Mitgliedem nach Stimmen-Mehrheit einen Prâsidenten, einn Vizeprâsidenten, einen Schriftführer und einen Kassierer. Diese Personen werden mit der tâglichen Verwaltung betraut.

Art. 14: Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse nach den normalen Regeln der entscheidungstreffenden Kollegen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Prâsidenten oder bei dessen Abwesenheit, dessen Stellvertreter(Vizeprasident).

Art. 15: Die Rechnungslage des ablaufenden und der Haushait des komenenden Jahres, werden bei der Generalversammlung durch den Verwaltungsrat jâhrlich unterbreitet. Das Datum dieser Generalversammiung ist lm Laufe des Quartais festzulegen.

Art. 16: Unter Rücksicht auf die durch das Gesetz festgesetzten Bestimmungen, wird bei der

Auflüsung der Gesellschaft das Netto-Sozialvermügen einer oder mehreren Vereinigungen

ohne Gewinnerzielungsabsichten, welche die gleiche oder eine âhnliche Zielsetzung haben und die

ihren Sitz im deutschsprachigen Gebiet haben, zugeführt.

Diese Verteilung wird souverân durch die Generalversammlung vorgenommen.

Seit der Generalversammlung vara 16/04/2012 :

besteht der aktuelle Verwaltungsrat aus :

Président : Genten Egon, Schulberg 4/1/1 Heppenbach, 4770 AMEL

Vizeprésident : Bom Helmut, K-F Schinkelstr. 14, 4782 SCHÔNBERG

Schriftführer : Melchior Gerd, Brückberg 19/1, 4760 BÜLLINGEN

Kassierer : Schoffers-Emontspohl Julienne, Sourbrodterstr. 44, 4750 WEYWERTZ

Beisitzer : Haep-Jenniges Hildegard, Merlscheid 4, 4760 BULLINGEN

Beisitzer : rost Manfred, Bürgerschaft 48, 4782 SCHONBERG

Beisitzer : Mettes Bruno, Sonnenhang 39, Heppenbach , 4770 AMEL

Rticktritt als Verwalter :

Mennicken-Theunissen Monique, Rodt 40, 4784 ST-VITH

Generalversammiung vom 11/04/2011 :

Rücktritt als Verwalter :

Michels Mathilde, Hauptstrasse 20, 4780 ST-VITH Henkes Johann Hasenvenn 27, 4760 BÜLLINGEN

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 28/08/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seite des Telle B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die

dazu ermâchtigt sind, der Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Britten aeaenüber zu vertreten

29/06/2011
ÿþ MOD 3.2

Ucel C3 Ausfertigung, die nach Hinterfegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu vertiffentlichen ist

.At,gekurztJ U.V.i.B.

P,ech tstornn V.O.G.

S itz : Heppenbach 8, 4771 Amel

Gegenstanr! Neuwahlen des Verwaltungsrates.

derUrkurttde

Verwaltungsrat:

Generalversammlung vom 11. April 2011.

Neuwahien des Verwaltungsrates.

Einstimmig wurden angenommen bzw ergânzt:

Prâsident: Vizeprâsident: Schriftführerin: Kassiererin: Beisitzer: Herr Genten Egon Heppenbach 8, 4771 Amel.

Herr Melchior Gerd Brückberg 19, 4760 Büllingen.

Frau Mennicken-Theunissen Monique Rodt 40, 4784 St.Vith.

Frau Schoffers-Emontspohl Julienne Sourbrodterstr. 44, 4750 Weywertz.

Frau Haep-Jenniges Hildegard Merlscheid 4, 4760 Büllingen

Herr Bom Helmut K -F Schinkelstr. 14, 4782 Schönberg.

Herr .tost Manfred Burgerschaft 48, 4782 Schônberg.

Bitte auf der !etzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite . Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die

dazu ermáchtigt sind. der Vereinigung. die Stiftung oder die Organismus Dritlen gegenûber zu vertreten

III1 I1I I1O 11111 IIO IIII 1II II1 III 1II

" 1109]592"

p Belg Staa vorb.

413801010

;rnte oer l,rercinigwng;5tittungl0rganisnzus :

.nt,sqe'',:chnebeni Unabhângige Vereinigung der Invaliden und Behinderten.

Hintedegt bei Ger Kat:QI& des Handeisgerichts EUPEN

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 29/06/2011094 - Annexes du Moniteur belge

Coordonnées
UNABHANGIGE VEREINIGUNG DER INVALIDEN UND BE…

Adresse
HEPPENBACH 8 4771 HEPPENBACH

Code postal : 4771
Localité : Heppenbach
Commune : AMBLÈVE
Province : Liège
Région : Région wallonne