V.K

Divers


Dénomination : V.K
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 844.996.692

Publication

09/09/2014 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2013, GEN 25.06.2014, NGL 29.08.2014 14534-0592-014
03/05/2012
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I~ONIQ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanziei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist



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Rechtsform Privatgesellschaft mit beschr�nkter Haftung

Sitz: 4780 ST. V1TH, H�nninger Weg 13

Gegenstand der Berichtigung

Urkunde :

Die Unternehmensnummer der am 16.04.2012 veroeffentlichen und am 03.04.2012 im Handelsgericht Eupen hinterlegten Gruendung lautet wie fofgt : 0844.996.692.

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Bitte auf der [etzten Seite des Teils B arngeben : Vorderseife : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu

ermachtigt sind, die juristische Persan Dutten gegen�iber zu verfreten R�ckseite :. Name und Unterschrift

16/04/2012
��v 4 Mod 2,1

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu ver�ffentlichen ist

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Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) : V.K

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschr�nkter Haftung Sitz : 4780 StVith, H�nninger Weg 13/011

Gegenstand

der Urkunde : GR�NDUNG � SATZUNGEN - ERNENNUNGEN

Bijlagen bij celre gisch'Staatslifad -16/04/2012 - Annexes du Moniteur belge

AnalytischerAuszug der Urkunde des Notars Edgar HUPPERTZ in St.Vith vom einunddreif(igsten MSrz <� zweitausendzwalf, zur Registrierung vorgelegt.

Aufgrund dieser Urkunde haben die hiemach bezeichneten Personen eine Privatgesellschaft mit beschr�nkter Haftung gegr�ndet:

1)Frau Heike GERRE I L, wohnhaft in 4750 B�tgenbach, Elsenbom, lm Kulei 8 A;

2)Herr Daniel Michael SCHMITZ, wohnhaft in 4750 B�tgenbach, Elsenbom, lm Kulei 8 A;

KAPITEL I: GR�NDUDNG

Das Kapital der Gesellschaft betr�gt dreiftigtausend Euro, dargestellt durch dreihundert Anteile, in bar zum Preise von einhundert Euro je Anteil wie foigt gezeichnet:

Frau Heike GERRETZ zeichnet 270 Anteile

Herr Daniel SCHMITZ zeichnet 30 Anteile

Dieser Betrag von dreifligtausend Euro stellt die Gesamtheit des Kapitals dar und foiglich ist das gesamte Gesellschaftskapital gezeichnet.

Die gezeichneten Anteile wurden f�r einen Gesamtbetrag von dreil3igtausend Euro freigemacht mittels Einzahlung auf das Konto 7512 0593 1040 bei der AXA-Bank.

Der Noter het dies nach Einsichtnahme der Bescheinigung der Bank, best�tigt. Diese verbleibt in seiner Akte.

KAPITEL IISATZUNGEN

Titel 1: Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer

Artikel 1.- Bezeichnung

Die Gesellschaft nimmt die Form einer PGMBH, Privatgesellschaft mit beschr�nkter Haftung, und wird gegr�ndet unter dem Namen  V.K. Sie kann die Handelsbezeichnung  Vegder Kulinarium" tragen.

Alle Schriftst�cke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft und ihre Verroffentlichungen m�ssen vor oder hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit bes-*chr�nkter Haftung" , oder  soci�t� priv�e � respon-'sabilit�l1mit�e" oder die Abk�rzung "PGmbH" oder "SPRL" sowie den Sitz, die Mehrwertsteuemummer/Untemehmensnummer, die Abk�rzung R.1P sowie das zustgndige Handelsgericht

tragen.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermdchtigt sind, die juristische Person Driften gegen�ber zu verfreten

Auf der R�ckseite : Name und Unterschrift.

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Artikel 2.- Gesellschaftssitz

Der Gesellschaftssitz befindet sich in 4780 St.Vith, H�nninger Weg Nr. 13/0/1.

Er kann durch einfachen Beschluss der Gener'alversammlung verlegt werden.

Die Generalversammiung kann Zweigstellen, Agenturen und Depots errichten und zwar �berall, wo sie es f�r gut erachtet.

Artikel 3.- Gegenstand

Zweck und Gegenstand der Gesellschaft ist:

-Forstwirtschaft : Schlagen und Verarbeitung von B�umen, wie Minenholz, Pf�hle und Brandholz -Inventaraufnahme von W�ldem, Bewertung von W�ldem, Brandschutz von W�ldem

-Produktion von Produkten auf Grundiage von Fleisch (Aufschnitt) : W�rste, Salami, Pasteten, Gelatinen, Schinken usw.

-Metzgerei; Zerlegen und Zerschneiden von Fleisch, im und aufler Haus

-Zubereitung von Produkten auf Grundiage von Fisch, Schalentieren und Muscheln ; gekochter und/oder

gebratener Fisch, Fischfilets, Kaviar, Fischten-inen, usw.

-Produktion von Produkten auf Grundiage von Gem�se

-Erhalt von Gern�se: Trocknen, Einlegen in (5I oder Essig, usw.

-Produktion von Konfit�ren, Marmeladen usw.

-Produktion von jedwelchem Eis, Speiseeis (wie Sorbet) einschliesslich des Eises welches der Produzent direkt

verkauft;

-Produktion von Fertiggerichten auf Grundiage von Fleisch;

-Produktion von Tiefk�hlgerichten auf Grundiage von Fleisch;

-Produktion von frischen Fertiggerichten auf Grundlage von Fisch;

-Herstellung von Em�hrungsmitteln f�r besondere Em�hrung ; f�r S�uglinge, Milch und andere f�r Kleinkinder

usw,

-Herstellung von Soppen, Eint�pfen, vorbereiteten Br�hen;

-Herstellung von Nachtischen auf Basis von Milch

-Einzelhandel in nicht spezialisierten Geschiften, im Besonderen im Lebensmittelbereich

-Einzelhandel mit Wein und Spirltuosen in spezialisierten Gesch�ften

-Einzelhandel mit Getr�nken und spezialisierten Gesch�ften

-Einzelhandel mit Tabakwaren

-Einzelhandel mit Kaffee

-Einzeihandel mit allen Produkten im Versandverkauf

-Einzelhandel mit allen Produkten anders als hiervor aufgef�hrt ; Kundenwerber, Automaten, fliegende H�ndler

usw.

-Herstellung, Vorbereitung und Auslieferung von Essen, Fertiggerichten und Platten

-Organisation von Hochzeiten, Banketts, Festessen, Cocktails, Buffets, Lunches, Empf�ngen usw.

Vorbereitung und Herstellung von Essen und Gerichten in einer Zentralk�che f�r Rechnung Drifter wie

Fluggeseilschaften, Kantinen, Firmenk�chen usw.

Catering

-Hatelunterkunft (Bed and Breakfest)

- Zimmervermietung,

-G�stezimmer (chambre d'h�tes)

-Vermietung von Ferienwohnungen

-Herstellung, Grass- und Einzelhandel von Hackschnitzel,

-Leitung eines Untemehmens zur Produktentwicklung und s�mtliche weiteren T�tigkeiten, die im Zusammenhang stehen mit z.B. Promotion, Realisierung, Verkauf und Kommerzialisierung van Projekten, sowie Erwerb, Ver�uf3erung, Verwaltung, Leitung, Neubewertung, Parzellierung, Sichten, Mieten und Vermieten, Bauen oder Umbauen, Promotion van Immobilien, sowie s�rntliche sonstige derartige Transaktionen und Leistungen bei Immobilien im weitesten Sinne, einschlief3lich des Leasing von lmmobilien, jedoch unter Ausschluss der Handiungen als Imrnobilienmakler.

Sie kann im �brigen alle kaufm�nnischen und finanziellen Handiungen in Bezug auf bewegliche und unbewegliche G�ter vollziehen, die f�r die Verwirklichung des Gegenstandes der Gesellschaft notwendig oder auch nur n�tzlich sind oder welche die Entwicklung der Gesellschaft erteichtem k�nnen.

Die Gesellschaft ist zu allen zur Erreichung des Gesellschaftszwecks und -gegenstandes notwendigen oder n�tzlichen Geschiften und Maflnahmen, zum Erwerb anderer sowohl gleichartiger oder �hnlicher, als nicht gleicher oder �hnlicher Untemehmen, zur Beteiligung an solchen Untemehmen, zum Abschluss von Interessengemeinschaften oder zur Beteiligung an vor�bergehenden oder nicht befristeten Untemehmenszusammenschl�ssen sowie zur Vergabe von Lizenzen und sonstigen Rechten im In- und Ausland berechtigt.

Sie kann ebenfalls als Verwalter oder Gesch�ftsf�hrer einer Gesellschaft handeln.

Sie kann ihren Gegenstand sowohl in Belgien als auch im Ausland verwirklichen, auf alle Aden und gem�ll den Modalit�ten, die ihr als die geeignetesten erscheinen.

Artikel 4.- Bekanntmachungen

Die Gr�ndung der Gesellschaft und deren sp�teren Beschl�sse und Bekanntmachungen werden, soweit dies gesetzlich erforderlich ist, im belgischen Staatsblatt verbffentlicht.

Artikel 5.- Dauer

Die Gesellschaft wird ab dem heutigen Tag f�r eine unbegrenzte Dauer gegr�ndet.

Die Gesellschaft kann durch den Tod, Entm�ndigung, Konkurs oder Zahlungsunf�higkeit eines der Gesellschafter nicht aufgeldst werden

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Titel Il : Kapital, Anteile

Artikel 6.- Kapital

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Das Kapital der Gesellschaft wird auf dreilligtausend Euro festgesetzt, dargestelit durch dreihundert Anteile

ohne Nennwert.

Artikel 7, Zeichnung

ri Dieses Kapital ist vollst�ndig gezeichnet und bel der Gr�ndung vollst�ndig freigemacht. Titel III : Gesellschafftsanteile

te-+ Artikel 8.- Rechtsgleichheit

Jeder Gesellschaftsanteil gibt ein gleiches Recht an der Aufteilung der Gewinne und der Liquidationsergenisse.

Artikel 9.- Unteilbarkeit der Anteile

re C� Falls mehrere Personen Eigent�mer eines Gesellschaftsanteils sind, und in dem Palle von Streitigkeiten betreffend des Eigentums der Anteile ist die Gesch�ftsf�hrung berechtigt, die Rechte der Anteile zu suspendieren, bis zu dem Zeitpunkt, wo der Gesellschaft gegen�ber nur ein Eigent�mer benannt wurde.

In Ermangelung einer Einigung bei Nutzniellung und nacktem Eigentum vertritt der Nutzniet er allein alle berechtigten Personen.

p1p Artikel1B.-

pQ Die Gesellschaftsanteile sind nominativ.

Die Rechte der einzelnen Teilhaber ergeben sich ausschlielllich aus den gegenw�rtigen Statuten, den

eventuellen �nderungen derselben sowie aus den rechtm�llig erfoigten Anteils�bertragungen

Jeder Gesellschefter oder interessierte Dritte kann vom Gesellschaftsregister Kenntnis nehmen.

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Artikel 11.- Abtretung und �bertragung der Anteile

1, Abtretung unter Lebenden

a)Falls die Gesellschaft bei der Abtretung nur zwei Gesellschafter hat, ist die Abtretung eines Gesellschafters aller oder eines Teils seiner Anteile nur mit der ausdr�cklichen und schriftlichen Genehmigung des anderen Gesellschafters m�glich.

Diese Zustimmung ist ebenfafls notwendig bei Abtretung an eine Person der Famille.

Die Ablehnung dieser Erlaubnis ist unwiderruflich.

Der sich widersetzende Gesellschafter hat, ab dem Tage des Antrags, sechs Monate Zeit einen K�ufer zu finden, anderenfalls er verpflichtet ist, die Anteile selber zu kaufen oder die Ablehnung zur�ckzunehmen.

Der Kaufpreis wird wie hiemach erkldrt festgelegt,

b)Falls die Gesellschaft mehr als zwei Gesellschafter hat, kunnen die Anteile eines Gesellschafters nur dann, unter Nichtigkeitsbedingung, unter Lebenden gegen Entgelt oder unentgeltlich abgetreten werden, wenn mindestens die H�lfte der Gesellschafter, welche mindestens die H�lfte des Kapitafs vertreten m�ssen, unter Abzug der Anteile, welche f�r die �bertragung vorgesehen sind, ihr Einverst�ndnis geben.

Die Entscheidung wird in einer Generalversammlung getroffen, die durch die Gesch�ftsf�hrung auf Antrag des Gesellschafters, der abzutreten beabsichtigt, einberufen wird.

Besagte Generalversammlung muss innerhaib eines Monats nach dem Antrag abgehalten werden und der Beschluss wird den Beteiligten innerhaib von f�nfzehn Tagen nach der Versammlung durch Einschreibebrief mitgeteilt.

Die Abwesenheit eines Gesellschafters bel der Generalversammlung, die �ber die Frage beschlielIt, es sel denn er habe schriftlich ab-sgestimmt oder sich vertreten lassen, setzt seine Zustimmung voraus. Das Gleiche gift f�r je-'den weiI en Stimmzettel.

Diese Zustimmung ist ebenfails notwendig, wenn die Anteile einem Mitgesellschafter, dem Ehe-tgatten, den Vor- oder Nachfahren abgetreten werden salien.

Die Ablehnung dieser Zustimmung ist unwiderruflich. Die Gesellschafter die sich widersetzen haben sechs Monate nach der Ablehnung Zeit einen K�ufer zu finden, anderenfalls sie verpflichtet sind, die Anteile selbst zu kaufen oder die Ablehnung zur�ckzunehm�n.

Der Kaufpreis der Anteile wird jedes Jahr durch die ordentliche Generalversammlung nach der Zu-istimmung der Bifanz festgelegt. Dieser Punkt muss in der Tagesordnung aufgef�hrt sein. Dieser Preis ist bis zur nachsten ordentlichen Generalversammlung bindend und kann nurzwischen-'zeitlich durch eine Generalversammlung, welche mit Mehrheiten, die vorgesehen sind f�r eine Statuten�nderung, entscheiden muss, abge�ndert werden. Oer Preis ist zahibar spiitestens ein Jahr nach dem Antrag auf Abtretung.

Die Dividenden sind im Verh�ltnis zwischen dem Zedenten und dem �bemehmer zu vertellen und zwar gerechnet ab dem Datum derAnfrage auf Ab-'tretung.

In keinem Fall kann der Zedent die Aufl�sung der Gesellschaft verlangen, aufrer wenn die Zah-'lung binnen Jahresfrist nach Ablehnung der Zustimmung hiervor erw�hnt, nicht geleistet wur'de.

2. �bertragung durch Erbfolge

a)Falls die Gesellschaft nur zwei Gesellschafter hat, kann der �berlebende Gesellschafter: - die Gesellschaft mit den Erben oder Verm�chtnisnehmem weiterf�hren;

-die Erben oder Verm�chtnisnehmer des verstorbenen Gesellschafters unwiderruflich ablehnen

Der Gesellschafter hat sechs Monate nach der Ablehnung, welche innerhalb eines Monats nach dem Tode des Gesellschafters erfolgen muss, anderenfalls er der �bertragung zustimmt, Zeit, einen K�ufer zu finden, anderenfalls er verpflichtet ist, die Anteile selber zu kaufen, gem�S den hiervor aufgef�hrten Fristen und Preisen, oder die Ablehnung zur�ckzuneh-'men;

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b)Falls die Gesellschaft mehr als zwei Anteilhaber hat, kinnen die Anteile durch Erbfolge �bertragen werden, wenn mindestens die H�lfte der Gesellschafter, welche mindestens die H�lfte des Kapitals verfreten mussen, unter Abzug der Anteile die �bertragen werden sollen, mit der �bertragung einverstanden sind.

Die Zustimmung het gem�il der unter 1.b) aufgef�hrten Prozedur zu erfolgen.

Diere Zustimmung ist ebenfalls notwendig, fails die Anteile einem Gesellschafter, dem Ehegatten, Vor- oder Nachfahren des Verstorbenen �bertragen werden sollen.

Die Erben und Verrn�chtnisnehmer, welche nicht Gesellschafter werden kdnnen, haben Anrecht auf den Wert der Anteile.

Dieaer Wert wird wie hiervor beschrieben festgelegt.

Die eventuellen Dividenden werden ebenfalls wie hiervor beschrieben geteilt.

Falls die Zahlung nicht binnen Jahresfrist ab dem Todestage geschehen ist, sind die Erben oder Verrnichtnisnehmer berechtigt, die Auflb'sung der Gesellschaft vorzunehmen.

Artikel 12.- Anderung des Kapitals

Bei einer Kapitalerhbhung durch Bareinlagen muss den Gesellschaftem ein Vorkaufsrecht proportionnell zu ihren Beteiligungen gew�hrt werden.

Die Generalversammlung kann das Vorzugsrecht bei ihrem Beschluss zwecks Kapitalerh�hung durch neue Einbringung ganz oder teilweise ausschlieI en. Der Beschluss kann nur auf die Art und Weise gefasst werden, die fair eine Satzungsdnderung vorgeschrieben ist.

Artikel 13.-

Die Erben, Gl�ubiger und anderen Berechtigten des Gesellschafters kdnnen sich in keinem Fall in die Geech�ftsf�hrung der Gesellschaft einmischen noch die Versiegelung von G�tem und Werten der Gesellschaft verlangen und die Liquidation sowie die Aufteilung ihres Vermdgens betreiben, mit Ausnahme des Hiervorgesagtem.

Titel IV : Verwaltung und Aufsicht

Artikel 14.-

Die Gesch�ftsf�hrung der Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Gesch�ftsf�hrer gesichert die Mitglied oder Nichtmitglied der Gesellschaft sind und die allein befugt sind, die Leitung der Gesch�fte zu �bemehmen.

Die Gesch�ftsf�hrung kann ebenfalls durch eine moralische Persan gew�hrleistet werden, welche verpflichtet sein wird, einen st�3ndigen Vertreter zu benennen.

Die Zahl der Gesch�ftsf�hrer, sowie die Rechte des alleinigen Gesch�ftsf�hrers oder der Gesch�ftsf�hrer und die Dauer ihres Mandats werden durch die Generalversammiung festgelegt. Dem oder die Gesch�ftsf�hrer werden die ausgedehntesten Verwaltungs- und Verf�gungsrechte f�r die Gesch�ftsf�hrung der Gesellschaft �bertragen. Zu ihrer Zustdndigkeit gehoren alle Handlungen, die durch das Gesetz oder die Satzung nicht der Generalversammiung vorbehalten sind.

Jeder Gesch�ftsf�hrer besitzt getrennt die smtlichen Verwaltungs- und Verf�gungsrechte mit Ausnahme derjenigen, die durch das Gesetz der Generalversammlung vorbehalten sind.

Artikel 15.-

Der oder die Gesch�ftsf�hrer unterschreiben aile Dokumente, Urkunden und sonstigen Schriftst�cke im Namen der Gesellschaft mit ihrem eigenen Namen, mit Angabe ihrer Eigenschaft und Benennung der Gesellschaft.

Alle Urkunden, die die Gesellschaft verpflichten aul er diejenigen der t�3glichen Gesch�ftsf�hrung, das heilat alle Urkunden �ber Verf�gungshandlungen, mussen rechtmaf3ig durch den oder die Gesch�ftsf�hrer unterzeichnet werden, ohne dass derselbe sich Driften gegen�ber mit einer besonderen Genehmigung ausweisen braucht.

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Artikel 16.-

Mit Genehmigung der anderen Gesch�ftsf�hrer kann jeder Gesch�ftsf�hrer, f�r die Dauer die sie bestemmen, die t�tgliche Gesch�ftsf�hrung �bertragen.

Diese Persan erh�lt gegebenenfails den Tite]  beauftragter Geschiftsf�hrer".

Titel V Die Generalversammlung

Artikel 17.-

Die ordentliche Generalversammlung findet statt allj�hrlich am 4. Mittwoch des Monats Juni um 20.00 Uhr. Falls dieser Tag een Feiertag ist, so findet sie am darauffolgenden Werktag zur gleichen Uhrzeit statu

Artikel 18.-

Die auI erOrdentliche Generalversammlung findet statt sobald das Interesse der Geselischaft dies verlangt oder auf Antrag solcher Teilhaber, die een F�nftel des Gesellschaftskapitals vertreten.

Artikel 19-

Jede Generalversammlung muss durch die Gesch�ftsf�hrung mit der Frist von f�nfzehn Tagen im Voraus mit Einschreibebrief, unter Bekanntmachung der Tagesordnung, einberufen werden.

Sie kann auch, wenn alle stimmberechtigten Anteile vertreten sind, ohne die vorgenannte Frist �ber alle ihr auf der Generalversammlung unterbreiteten Antrfige beraten und entscheiden.

lm Faite eines einstimmigen Beschlusses der Gesellschafter kann die Generalversammlung auch in schriftlicher Farm gem�ss den geselzlichen Bestimmungen abgehalten werden.

Artikel 20-

Die ordentliche und aul erordentliche Generalversammlung findet am Gesellschaftssitz oder an einem in der Einladung bezeichneten Ort statt.

Artikel 21-

Jeder Anteil verf�gt �ber eine Stimme.

JederAnteilhaber kann selbst abstimmen.

Die Stimmabgabe durch einen Vertreter ist m�glich, wenn dieser eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Teilhabers vorweist und selbst als Gesellschafter stimmberechtigt ist.

Artikel 22.-

Gleich wie hoch die Anzahl der vertretenen Stimmen ist, werden die Gesellschaftsbeschl�sse in den Generalversammlungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit das Gesetz oder der gegenw�rtige Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Mehrheit vorschreibt.

Titel VI : Bilanz, Gewinnverteilung

Artikel 23.-

Das Geschaftsjahr beginnt am ersten Januar eines jeden Jahres und endet am einunddreil igsten Dezember

Artikel 24.-

Am Ende aines jeden Jahres werden das Inventer und die Bilanz sowie die Ergebnisrechnung aufgestellt, entsprechend den Bestimmungen des Gesetzbuches der Geselischaften.

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Dem Belgischen Staatsblatt vorbehaiten 3 Artikel 25 - ~



Vom Reingewinn sind j�hrlich f�nf Prozent dem gesetzfichen Reservefonds zuzuf�hren bis Ietzterer zehn Prozent des Gesellschaftskapitals erreicht hat.



Auf Vorschlag des Gesch�ftsf�hrers oder der Gesch�ftsf�hrung entscheidet die Generalversammiung �ber die Verwendung des hiernach verblelbenden Reingewinns. Die Gesch�ftsf�hrer sind berechtigt, Vorsch�sse auf die eventueil zu zahienden Dividenden auszuzahlen.

Titel Vil : Aufl�sung der Gesellschaft



Artikel 26.-

Im Falie der Aufli sung der Gesellschaft aus gleich welchem Grunde erfolgt die Liquidation derselben durch den oder die Gesch�ftsf�hrer in ihrer Eigenschaft als Liquidatoren soweit nicht durch die Generalversammlung andere Personen zu Liquidatoren bestimmt werden.

Die Liquidatoren verf�gen �ber die weitgehendsten Befugnisse so wie sle in den Bestimmungen des Gesetzbuches der Gesellschaften oder durch die Generalversammiung vorgesehen sind.

Artikel 27.-

Nach Begleichung aller Schulden dient die Nettoaktiva zuerst zur R�ckzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren des freigemachten, nicht amortisierten Telles der Gesellschaftsanteile.

Wenn die Gesellschaftsanteile in einem gleichen Verhdltnis nicht alle freigemacht sind, stellen die Liquidatoren vor jeglicher Verteilung zun�chst das Gleichgewicht wieder her, indem alle Gesch�ftsanteile auf absolut gleichen Ful3 gestellt werden, sei es durch Zahlung zus�tzlicher Summen zu Lasten der nicht hinreichend freigemach-ten Anteile, sel es durch vorherige R�ckzahlung in bar zugunsten der in einem hdheren Verh ltnis freigemachten Gesch�ftsanteile.

Tite! VIII : aligemeine Bestimmungen.

Artikel 28 -

Zwecks Ausf�hrung des Gegenw�rtigen w�hlen alle Gesellschafter, Gesch�ftsf�hrer oder Liquidatoren Wohnsitz am Sitz der Gesellschaft, wo alle Mitteilungen, Vorladungen, Anweisungen und Zustel-'lungen rechtsg�ltig gecoacht werden kinnen.

KAP1TEL 111: ABSCHLIESSENDE BEST1MMUNGEN

Das erste Gesch�ftsjahr beginnt am 31. Mdrz 2012 und endet am 31. Dezember 2012

Die erste ordentliche Generalversammlung findet im Jahre 2013 statt.

KAPITEL IV : ERNENNUNGEN

Die Gr�ndungsmitglieder der Gesellschaft emannten f�r die Dauer der Gesellschaft zum Gesch�ftsf�hrer:

Herr Daniel SCHMITZ, vorgenannt.

Er hat die weitgehendsten Verwaltungs- und Verf�gungsrechte und unterschreibt allein si#mtliche Akten der Gesellschaft.

Herr Daniel SCHMITZ erkl�rte dieses Amt anzunehmen.

F�r analytischen Auszug,

Edgar HUPPERTZ

Notar

Akte gleichzeitig hinterlegt: Ausfertigung der Urkunde.

Bitte auf der letten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu erm5chtigt sind, die juristische Person Driften gegenOber zu vertreten

Auf der R�ckseite : Name und Unterschrift

Eijragen billet Belgisch Staatsblad -16/04/2012 - Annexes du Moniteur belge

06/09/2016 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2015, GEN 22.06.2016, NGL 31.08.2016 16555-0003-015

Coordonnées
V.K

Adresse
HUNNINGER WEG 13, P.B 01 4780 SAINT-VITH

Code postal : 4780
Localité : SAINT-VITH
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne