V.K

Divers


Dénomination : V.K
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 844.996.692

Publication

09/09/2014 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2013, GEN 25.06.2014, NGL 29.08.2014 14534-0592-014
03/05/2012
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I~ONIQ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanziei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist



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Rechtsform Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz: 4780 ST. V1TH, Hünninger Weg 13

Gegenstand der Berichtigung

Urkunde :

Die Unternehmensnummer der am 16.04.2012 veroeffentlichen und am 03.04.2012 im Handelsgericht Eupen hinterlegten Gruendung lautet wie fofgt : 0844.996.692.

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Bitte auf der [etzten Seite des Teils B arngeben : Vorderseife : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu

ermachtigt sind, die juristische Persan Dutten gegenïiber zu verfreten Rückseite :. Name und Unterschrift

16/04/2012
ÿþv 4 Mod 2,1

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen ist

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Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) : V.K

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung Sitz : 4780 StVith, Hûnninger Weg 13/011

Gegenstand

der Urkunde : GRÜNDUNG » SATZUNGEN - ERNENNUNGEN

Bijlagen bij celre gisch'Staatslifad -16/04/2012 - Annexes du Moniteur belge

AnalytischerAuszug der Urkunde des Notars Edgar HUPPERTZ in St.Vith vom einunddreif(igsten MSrz < zweitausendzwalf, zur Registrierung vorgelegt.

Aufgrund dieser Urkunde haben die hiemach bezeichneten Personen eine Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung gegründet:

1)Frau Heike GERRE I L, wohnhaft in 4750 Bütgenbach, Elsenbom, lm Kulei 8 A;

2)Herr Daniel Michael SCHMITZ, wohnhaft in 4750 Bütgenbach, Elsenbom, lm Kulei 8 A;

KAPITEL I: GRÜNDUDNG

Das Kapital der Gesellschaft betrâgt dreiftigtausend Euro, dargestellt durch dreihundert Anteile, in bar zum Preise von einhundert Euro je Anteil wie foigt gezeichnet:

Frau Heike GERRETZ zeichnet 270 Anteile

Herr Daniel SCHMITZ zeichnet 30 Anteile

Dieser Betrag von dreifligtausend Euro stellt die Gesamtheit des Kapitals dar und foiglich ist das gesamte Gesellschaftskapital gezeichnet.

Die gezeichneten Anteile wurden für einen Gesamtbetrag von dreil3igtausend Euro freigemacht mittels Einzahlung auf das Konto 7512 0593 1040 bei der AXA-Bank.

Der Noter het dies nach Einsichtnahme der Bescheinigung der Bank, bestâtigt. Diese verbleibt in seiner Akte.

KAPITEL IISATZUNGEN

Titel 1: Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer

Artikel 1.- Bezeichnung

Die Gesellschaft nimmt die Form einer PGMBH, Privatgesellschaft mit beschrénkter Haftung, und wird gegründet unter dem Namen  V.K. Sie kann die Handelsbezeichnung  Vegder Kulinarium" tragen.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft und ihre Verroffentlichungen müssen vor oder hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit bes-*chrànkter Haftung" , oder  société privée à respon-'sabilitél1mitée" oder die Abkürzung "PGmbH" oder "SPRL" sowie den Sitz, die Mehrwertsteuemummer/Untemehmensnummer, die Abkürzung R.1P sowie das zustgndige Handelsgericht

tragen.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermdchtigt sind, die juristische Person Driften gegenüber zu verfreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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Artikel 2.- Gesellschaftssitz

Der Gesellschaftssitz befindet sich in 4780 St.Vith, Hünninger Weg Nr. 13/0/1.

Er kann durch einfachen Beschluss der Gener'alversammlung verlegt werden.

Die Generalversammiung kann Zweigstellen, Agenturen und Depots errichten und zwar überall, wo sie es für gut erachtet.

Artikel 3.- Gegenstand

Zweck und Gegenstand der Gesellschaft ist:

-Forstwirtschaft : Schlagen und Verarbeitung von Bâumen, wie Minenholz, Pfâhle und Brandholz -Inventaraufnahme von Wâldem, Bewertung von Wâldem, Brandschutz von Wâldem

-Produktion von Produkten auf Grundiage von Fleisch (Aufschnitt) : Würste, Salami, Pasteten, Gelatinen, Schinken usw.

-Metzgerei; Zerlegen und Zerschneiden von Fleisch, im und aufler Haus

-Zubereitung von Produkten auf Grundiage von Fisch, Schalentieren und Muscheln ; gekochter und/oder

gebratener Fisch, Fischfilets, Kaviar, Fischten-inen, usw.

-Produktion von Produkten auf Grundiage von Gemüse

-Erhalt von Gernüse: Trocknen, Einlegen in (5I oder Essig, usw.

-Produktion von Konfitüren, Marmeladen usw.

-Produktion von jedwelchem Eis, Speiseeis (wie Sorbet) einschliesslich des Eises welches der Produzent direkt

verkauft;

-Produktion von Fertiggerichten auf Grundiage von Fleisch;

-Produktion von Tiefkühlgerichten auf Grundiage von Fleisch;

-Produktion von frischen Fertiggerichten auf Grundlage von Fisch;

-Herstellung von Emâhrungsmitteln für besondere Emührung ; für Sâuglinge, Milch und andere für Kleinkinder

usw,

-Herstellung von Soppen, Eintôpfen, vorbereiteten Brühen;

-Herstellung von Nachtischen auf Basis von Milch

-Einzelhandel in nicht spezialisierten Geschiften, im Besonderen im Lebensmittelbereich

-Einzelhandel mit Wein und Spirltuosen in spezialisierten Geschâften

-Einzelhandel mit Getrânken und spezialisierten Geschôften

-Einzelhandel mit Tabakwaren

-Einzelhandel mit Kaffee

-Einzeihandel mit allen Produkten im Versandverkauf

-Einzelhandel mit allen Produkten anders als hiervor aufgeführt ; Kundenwerber, Automaten, fliegende Hündler

usw.

-Herstellung, Vorbereitung und Auslieferung von Essen, Fertiggerichten und Platten

-Organisation von Hochzeiten, Banketts, Festessen, Cocktails, Buffets, Lunches, Empfôngen usw.

Vorbereitung und Herstellung von Essen und Gerichten in einer Zentralküche für Rechnung Drifter wie

Fluggeseilschaften, Kantinen, Firmenküchen usw.

Catering

-Hatelunterkunft (Bed and Breakfest)

- Zimmervermietung,

-Gâstezimmer (chambre d'hôtes)

-Vermietung von Ferienwohnungen

-Herstellung, Grass- und Einzelhandel von Hackschnitzel,

-Leitung eines Untemehmens zur Produktentwicklung und sàmtliche weiteren Tâtigkeiten, die im Zusammenhang stehen mit z.B. Promotion, Realisierung, Verkauf und Kommerzialisierung van Projekten, sowie Erwerb, Verâuf3erung, Verwaltung, Leitung, Neubewertung, Parzellierung, Sichten, Mieten und Vermieten, Bauen oder Umbauen, Promotion van Immobilien, sowie sârntliche sonstige derartige Transaktionen und Leistungen bei Immobilien im weitesten Sinne, einschlief3lich des Leasing von lmmobilien, jedoch unter Ausschluss der Handiungen als Imrnobilienmakler.

Sie kann im Übrigen alle kaufmânnischen und finanziellen Handiungen in Bezug auf bewegliche und unbewegliche Güter vollziehen, die für die Verwirklichung des Gegenstandes der Gesellschaft notwendig oder auch nur nützlich sind oder welche die Entwicklung der Gesellschaft erteichtem kônnen.

Die Gesellschaft ist zu allen zur Erreichung des Gesellschaftszwecks und -gegenstandes notwendigen oder nützlichen Geschiften und Maflnahmen, zum Erwerb anderer sowohl gleichartiger oder àhnlicher, als nicht gleicher oder âhnlicher Untemehmen, zur Beteiligung an solchen Untemehmen, zum Abschluss von Interessengemeinschaften oder zur Beteiligung an vorübergehenden oder nicht befristeten Untemehmenszusammenschlüssen sowie zur Vergabe von Lizenzen und sonstigen Rechten im In- und Ausland berechtigt.

Sie kann ebenfalls als Verwalter oder Geschâftsführer einer Gesellschaft handeln.

Sie kann ihren Gegenstand sowohl in Belgien als auch im Ausland verwirklichen, auf alle Aden und gemâll den Modalitâten, die ihr als die geeignetesten erscheinen.

Artikel 4.- Bekanntmachungen

Die Gründung der Gesellschaft und deren spâteren Beschlüsse und Bekanntmachungen werden, soweit dies gesetzlich erforderlich ist, im belgischen Staatsblatt verbffentlicht.

Artikel 5.- Dauer

Die Gesellschaft wird ab dem heutigen Tag für eine unbegrenzte Dauer gegründet.

Die Gesellschaft kann durch den Tod, Entmündigung, Konkurs oder Zahlungsunfâhigkeit eines der Gesellschafter nicht aufgeldst werden

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Titel Il : Kapital, Anteile

Artikel 6.- Kapital

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Das Kapital der Gesellschaft wird auf dreilligtausend Euro festgesetzt, dargestelit durch dreihundert Anteile

ohne Nennwert.

Artikel 7, Zeichnung

ri Dieses Kapital ist vollstândig gezeichnet und bel der Gründung vollstândig freigemacht. Titel III : Gesellschafftsanteile

te-+ Artikel 8.- Rechtsgleichheit

Jeder Gesellschaftsanteil gibt ein gleiches Recht an der Aufteilung der Gewinne und der Liquidationsergenisse.

Artikel 9.- Unteilbarkeit der Anteile

re Cà Falls mehrere Personen Eigentümer eines Gesellschaftsanteils sind, und in dem Palle von Streitigkeiten betreffend des Eigentums der Anteile ist die Geschâftsführung berechtigt, die Rechte der Anteile zu suspendieren, bis zu dem Zeitpunkt, wo der Gesellschaft gegenüber nur ein Eigentümer benannt wurde.

In Ermangelung einer Einigung bei Nutzniellung und nacktem Eigentum vertritt der Nutzniet er allein alle berechtigten Personen.

p1p Artikel1B.-

pQ Die Gesellschaftsanteile sind nominativ.

Die Rechte der einzelnen Teilhaber ergeben sich ausschlielllich aus den gegenwârtigen Statuten, den

eventuellen Ânderungen derselben sowie aus den rechtmâllig erfoigten Anteilsübertragungen

Jeder Gesellschefter oder interessierte Dritte kann vom Gesellschaftsregister Kenntnis nehmen.

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Artikel 11.- Abtretung und Übertragung der Anteile

1, Abtretung unter Lebenden

a)Falls die Gesellschaft bei der Abtretung nur zwei Gesellschafter hat, ist die Abtretung eines Gesellschafters aller oder eines Teils seiner Anteile nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung des anderen Gesellschafters müglich.

Diese Zustimmung ist ebenfafls notwendig bei Abtretung an eine Person der Famille.

Die Ablehnung dieser Erlaubnis ist unwiderruflich.

Der sich widersetzende Gesellschafter hat, ab dem Tage des Antrags, sechs Monate Zeit einen Kâufer zu finden, anderenfalls er verpflichtet ist, die Anteile selber zu kaufen oder die Ablehnung zurückzunehmen.

Der Kaufpreis wird wie hiemach erkldrt festgelegt,

b)Falls die Gesellschaft mehr als zwei Gesellschafter hat, kunnen die Anteile eines Gesellschafters nur dann, unter Nichtigkeitsbedingung, unter Lebenden gegen Entgelt oder unentgeltlich abgetreten werden, wenn mindestens die Hâlfte der Gesellschafter, welche mindestens die Hálfte des Kapitafs vertreten müssen, unter Abzug der Anteile, welche für die Übertragung vorgesehen sind, ihr Einverstándnis geben.

Die Entscheidung wird in einer Generalversammlung getroffen, die durch die Geschâftsführung auf Antrag des Gesellschafters, der abzutreten beabsichtigt, einberufen wird.

Besagte Generalversammlung muss innerhaib eines Monats nach dem Antrag abgehalten werden und der Beschluss wird den Beteiligten innerhaib von fünfzehn Tagen nach der Versammlung durch Einschreibebrief mitgeteilt.

Die Abwesenheit eines Gesellschafters bel der Generalversammlung, die über die Frage beschlielIt, es sel denn er habe schriftlich ab-sgestimmt oder sich vertreten lassen, setzt seine Zustimmung voraus. Das Gleiche gift für je-'den weiI en Stimmzettel.

Diese Zustimmung ist ebenfails notwendig, wenn die Anteile einem Mitgesellschafter, dem Ehe-tgatten, den Vor- oder Nachfahren abgetreten werden salien.

Die Ablehnung dieser Zustimmung ist unwiderruflich. Die Gesellschafter die sich widersetzen haben sechs Monate nach der Ablehnung Zeit einen Káufer zu finden, anderenfalls sie verpflichtet sind, die Anteile selbst zu kaufen oder die Ablehnung zurückzunehmén.

Der Kaufpreis der Anteile wird jedes Jahr durch die ordentliche Generalversammlung nach der Zu-istimmung der Bifanz festgelegt. Dieser Punkt muss in der Tagesordnung aufgeführt sein. Dieser Preis ist bis zur nachsten ordentlichen Generalversammlung bindend und kann nurzwischen-'zeitlich durch eine Generalversammlung, welche mit Mehrheiten, die vorgesehen sind für eine Statutenénderung, entscheiden muss, abgeândert werden. Oer Preis ist zahibar spiitestens ein Jahr nach dem Antrag auf Abtretung.

Die Dividenden sind im Verhâltnis zwischen dem Zedenten und dem Übemehmer zu vertellen und zwar gerechnet ab dem Datum derAnfrage auf Ab-'tretung.

In keinem Fall kann der Zedent die Auflüsung der Gesellschaft verlangen, aufrer wenn die Zah-'lung binnen Jahresfrist nach Ablehnung der Zustimmung hiervor erwâhnt, nicht geleistet wur'de.

2. Übertragung durch Erbfolge

a)Falls die Gesellschaft nur zwei Gesellschafter hat, kann der überlebende Gesellschafter: - die Gesellschaft mit den Erben oder Vermâchtnisnehmem weiterführen;

-die Erben oder Vermáchtnisnehmer des verstorbenen Gesellschafters unwiderruflich ablehnen

Der Gesellschafter hat sechs Monate nach der Ablehnung, welche innerhalb eines Monats nach dem Tode des Gesellschafters erfolgen muss, anderenfalls er der Übertragung zustimmt, Zeit, einen Kàufer zu finden, anderenfalls er verpflichtet ist, die Anteile selber zu kaufen, gemâS den hiervor aufgeführten Fristen und Preisen, oder die Ablehnung zurückzuneh-'men;

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b)Falls die Gesellschaft mehr als zwei Anteilhaber hat, kinnen die Anteile durch Erbfolge übertragen werden, wenn mindestens die Hâlfte der Gesellschafter, welche mindestens die Hülfte des Kapitals verfreten mussen, unter Abzug der Anteile die übertragen werden sollen, mit der Übertragung einverstanden sind.

Die Zustimmung het gemâil der unter 1.b) aufgeführten Prozedur zu erfolgen.

Diere Zustimmung ist ebenfalls notwendig, fails die Anteile einem Gesellschafter, dem Ehegatten, Vor- oder Nachfahren des Verstorbenen übertragen werden sollen.

Die Erben und Verrnâchtnisnehmer, welche nicht Gesellschafter werden kdnnen, haben Anrecht auf den Wert der Anteile.

Dieaer Wert wird wie hiervor beschrieben festgelegt.

Die eventuellen Dividenden werden ebenfalls wie hiervor beschrieben geteilt.

Falls die Zahlung nicht binnen Jahresfrist ab dem Todestage geschehen ist, sind die Erben oder Verrnichtnisnehmer berechtigt, die Auflb'sung der Gesellschaft vorzunehmen.

Artikel 12.- Anderung des Kapitals

Bei einer Kapitalerhbhung durch Bareinlagen muss den Gesellschaftem ein Vorkaufsrecht proportionnell zu ihren Beteiligungen gewâhrt werden.

Die Generalversammlung kann das Vorzugsrecht bei ihrem Beschluss zwecks Kapitalerhühung durch neue Einbringung ganz oder teilweise ausschlieI en. Der Beschluss kann nur auf die Art und Weise gefasst werden, die fair eine Satzungsdnderung vorgeschrieben ist.

Artikel 13.-

Die Erben, Glüubiger und anderen Berechtigten des Gesellschafters kdnnen sich in keinem Fall in die Geechâftsführung der Gesellschaft einmischen noch die Versiegelung von Gütem und Werten der Gesellschaft verlangen und die Liquidation sowie die Aufteilung ihres Vermdgens betreiben, mit Ausnahme des Hiervorgesagtem.

Titel IV : Verwaltung und Aufsicht

Artikel 14.-

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschâftsführer gesichert die Mitglied oder Nichtmitglied der Gesellschaft sind und die allein befugt sind, die Leitung der Geschâfte zu übemehmen.

Die Geschâftsführung kann ebenfalls durch eine moralische Persan gewâhrleistet werden, welche verpflichtet sein wird, einen stí3ndigen Vertreter zu benennen.

Die Zahl der Geschâftsführer, sowie die Rechte des alleinigen Geschüftsführers oder der Geschâftsführer und die Dauer ihres Mandats werden durch die Generalversammiung festgelegt. Dem oder die Geschâftsführer werden die ausgedehntesten Verwaltungs- und Verfügungsrechte für die Geschâftsführung der Gesellschaft übertragen. Zu ihrer Zustdndigkeit gehoren alle Handlungen, die durch das Gesetz oder die Satzung nicht der Generalversammiung vorbehalten sind.

Jeder Geschâftsführer besitzt getrennt die smtlichen Verwaltungs- und Verfügungsrechte mit Ausnahme derjenigen, die durch das Gesetz der Generalversammlung vorbehalten sind.

Artikel 15.-

Der oder die Geschâftsführer unterschreiben aile Dokumente, Urkunden und sonstigen Schriftstücke im Namen der Gesellschaft mit ihrem eigenen Namen, mit Angabe ihrer Eigenschaft und Benennung der Gesellschaft.

Alle Urkunden, die die Gesellschaft verpflichten aul er diejenigen der tí3glichen Geschâftsführung, das heilat alle Urkunden über Verfügungshandlungen, mussen rechtmaf3ig durch den oder die Geschâftsführer unterzeichnet werden, ohne dass derselbe sich Driften gegenüber mit einer besonderen Genehmigung ausweisen braucht.

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Artikel 16.-

Mit Genehmigung der anderen Geschâftsführer kann jeder Geschüftsführer, für die Dauer die sie bestemmen, die títgliche Geschâftsführung übertragen.

Diese Persan erhált gegebenenfails den Tite]  beauftragter Geschiftsführer".

Titel V Die Generalversammlung

Artikel 17.-

Die ordentliche Generalversammlung findet statt alljâhrlich am 4. Mittwoch des Monats Juni um 20.00 Uhr. Falls dieser Tag een Feiertag ist, so findet sie am darauffolgenden Werktag zur gleichen Uhrzeit statu

Artikel 18.-

Die auI erOrdentliche Generalversammlung findet statt sobald das Interesse der Geselischaft dies verlangt oder auf Antrag solcher Teilhaber, die een Fünftel des Gesellschaftskapitals vertreten.

Artikel 19-

Jede Generalversammlung muss durch die Geschàftsführung mit der Frist von fünfzehn Tagen im Voraus mit Einschreibebrief, unter Bekanntmachung der Tagesordnung, einberufen werden.

Sie kann auch, wenn alle stimmberechtigten Anteile vertreten sind, ohne die vorgenannte Frist über alle ihr auf der Generalversammlung unterbreiteten Antrfige beraten und entscheiden.

lm Faite eines einstimmigen Beschlusses der Gesellschafter kann die Generalversammlung auch in schriftlicher Farm gemëss den geselzlichen Bestimmungen abgehalten werden.

Artikel 20-

Die ordentliche und aul erordentliche Generalversammlung findet am Gesellschaftssitz oder an einem in der Einladung bezeichneten Ort statt.

Artikel 21-

Jeder Anteil verfügt über eine Stimme.

JederAnteilhaber kann selbst abstimmen.

Die Stimmabgabe durch einen Vertreter ist müglich, wenn dieser eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Teilhabers vorweist und selbst als Gesellschafter stimmberechtigt ist.

Artikel 22.-

Gleich wie hoch die Anzahl der vertretenen Stimmen ist, werden die Gesellschaftsbeschlüsse in den Generalversammlungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit das Gesetz oder der gegenwârtige Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Mehrheit vorschreibt.

Titel VI : Bilanz, Gewinnverteilung

Artikel 23.-

Das Geschaftsjahr beginnt am ersten Januar eines jeden Jahres und endet am einunddreil igsten Dezember

Artikel 24.-

Am Ende aines jeden Jahres werden das Inventer und die Bilanz sowie die Ergebnisrechnung aufgestellt, entsprechend den Bestimmungen des Gesetzbuches der Geselischaften.

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Dem Belgischen Staatsblatt vorbehaiten 3 Artikel 25 - ~



Vom Reingewinn sind jührlich fünf Prozent dem gesetzfichen Reservefonds zuzuführen bis Ietzterer zehn Prozent des Gesellschaftskapitals erreicht hat.



Auf Vorschlag des Geschâftsführers oder der Geschâftsführung entscheidet die Generalversammiung über die Verwendung des hiernach verblelbenden Reingewinns. Die Geschàftsführer sind berechtigt, Vorschüsse auf die eventueil zu zahienden Dividenden auszuzahlen.

Titel Vil : Auflüsung der Gesellschaft



Artikel 26.-

Im Falie der Aufli sung der Gesellschaft aus gleich welchem Grunde erfolgt die Liquidation derselben durch den oder die Geschàftsführer in ihrer Eigenschaft als Liquidatoren soweit nicht durch die Generalversammlung andere Personen zu Liquidatoren bestimmt werden.

Die Liquidatoren verfügen über die weitgehendsten Befugnisse so wie sle in den Bestimmungen des Gesetzbuches der Gesellschaften oder durch die Generalversammiung vorgesehen sind.

Artikel 27.-

Nach Begleichung aller Schulden dient die Nettoaktiva zuerst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren des freigemachten, nicht amortisierten Telles der Gesellschaftsanteile.

Wenn die Gesellschaftsanteile in einem gleichen Verhdltnis nicht alle freigemacht sind, stellen die Liquidatoren vor jeglicher Verteilung zunâchst das Gleichgewicht wieder her, indem alle Geschâftsanteile auf absolut gleichen Ful3 gestellt werden, sei es durch Zahlung zusâtzlicher Summen zu Lasten der nicht hinreichend freigemach-ten Anteile, sel es durch vorherige Rückzahlung in bar zugunsten der in einem hdheren Verh ltnis freigemachten Geschâftsanteile.

Tite! VIII : aligemeine Bestimmungen.

Artikel 28 -

Zwecks Ausführung des Gegenwârtigen wâhlen alle Gesellschafter, Geschüftsführer oder Liquidatoren Wohnsitz am Sitz der Gesellschaft, wo alle Mitteilungen, Vorladungen, Anweisungen und Zustel-'lungen rechtsgültig gecoacht werden kinnen.

KAP1TEL 111: ABSCHLIESSENDE BEST1MMUNGEN

Das erste Geschâftsjahr beginnt am 31. Mdrz 2012 und endet am 31. Dezember 2012

Die erste ordentliche Generalversammlung findet im Jahre 2013 statt.

KAPITEL IV : ERNENNUNGEN

Die Gründungsmitglieder der Gesellschaft emannten für die Dauer der Gesellschaft zum Geschàftsführer:

Herr Daniel SCHMITZ, vorgenannt.

Er hat die weitgehendsten Verwaltungs- und Verfügungsrechte und unterschreibt allein si#mtliche Akten der Gesellschaft.

Herr Daniel SCHMITZ erklârte dieses Amt anzunehmen.

Für analytischen Auszug,

Edgar HUPPERTZ

Notar

Akte gleichzeitig hinterlegt: Ausfertigung der Urkunde.

Bitte auf der letten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu erm5chtigt sind, die juristische Person Driften gegenOber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift

Eijragen billet Belgisch Staatsblad -16/04/2012 - Annexes du Moniteur belge

06/09/2016 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2015, GEN 22.06.2016, NGL 31.08.2016 16555-0003-015

Coordonnées
V.K

Adresse
HUNNINGER WEG 13, P.B 01 4780 SAINT-VITH

Code postal : 4780
Localité : SAINT-VITH
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne