VOG KGL TAMBOURSKORPS ST VITH, ABGEKURZT : KGL TBK

Divers


Dénomination : VOG KGL TAMBOURSKORPS ST VITH, ABGEKURZT : KGL TBK
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 410.931.887

Publication

05/03/2012
ÿþAáOD 3.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veraffentlichen ist

Hinterlegt bah der Kanzlei

des Handel£gerichts EUPEN

2 1 -02- 2012

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Unternehmensnr. ; 410931887

Name der Vereinigung/Stiftung!Organismus

(Ausgeschrieben) : VOG KgI Tambourskorps St Vith

(Abgekürzt) : KgI TBK

Rechtsform : Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : 1, Rodter Strasse, 4780 St. Vith

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 05/03/2012 - Annexes du Moniteur belge Gegenstand Satzungsânderungen, Wahl des Verwaltungsrates, Adressenânderung der Urkunde

Die Satzungen aus dem Gründungsjahr 1955 kônnen aufgrund

-der neuen Gesetzgebung über Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht

-veralteter Artikel der Statuten

-Anderung der sprache

-eingesetzte Veralter

-Sitz der Gesellschaft

nicht mehr oder nur teilweise angewendet werden. Deshalb beschliesst die Generalversammlung

vom 18.02.2012 die bestehenden Statuten wie folgt abzuândern

Kapitel I Bezeichnung, Sitz, Dauer, Zielsetzung

Artikel 1 : Bezeichnung

Die Gesellschaft ohne Erwerbszweck trâgt den Namen KgI Tambourskorps St. Vith, abgekürzt Kgl TBK St. Vith

Artikel 2 : Sitz

Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in 4780 St. Vith, Dhaem Strasse 5,

Gerichtsbezirk Eupen.

Artikel 3 Dauer

Die Gesellschaft besteht fOr eine unbestimmte Dauer.

Artikel 4 : Zielsetzung

Kgl Tambourskorps ist ein Trommier- und Pfeifferkorps (auch Spielmannszug genannt), also eine Musikvereinigung, welche die Tradition der Spielmannszüge pflegt und fdrdert.

Die Aufgaben der Vereinigung sind ausschliesslich gemeinnützig. Sie verfolgt weder direkt noch indirekt politische Ziele.

Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die

dazu ermachtigt sind, der Vereinigung, die Stiftung ader die Organismus Dritten gegenüber zu verfreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift

R.

Moo3.2

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Kapitel Il Mitglieder

ArtiKel 5: Mitglieder

Der Verein besteht aus einero Verwaltungsrat und Mitgliedem. Verwaltungsrat sowie Mitglieder sind bei der Generalversammlung stimmberechtigt

Artikel 6: Beitritt und Ausschluss

Der Beitritt als Mitglied steht jedem Bürger frei, Minderjâhrige bedürfen einer schrifichen Erlaubnis der Erziehungsberechtigten. Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt.

Über einen eventuellen Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit. Ene Mitgliederliste wird am Sitz der Gesellschaft geführt, Die Rechte und Pflichten, Proben und Auftritte der Mitglieder werden in einer intemen Hausordnung festgelegt. Diese wird jedem Mitglied zur Unterzeichnung vorgelegt und ausgehândigt.

Artikel 7; Mitgliedsbeitrag

Aktive Mitgliederzahlen keinen Mitgliedsbeitrag. Der Beitrag für inaktive Mitglieder (sofem vorhanden) wird j5hrlich von der Generalversammlung festgelegt.

Artikel 8; Instrumente

Die Gesellschaft stekt den Musikern die erforderlichen Musikinstrumente zur Verfügung. Diese bleiben jedach Eigentum des Vereines und sind bei Austritt oder Ausschluss unaufgefordert zurück zu geben.

Artikel 9: Versicherung

Aul erhalb einer etwaigen Deckung durch Versicherungsvertrag, Iehnt der Verein jede Verantwortung bei Unfâlien gleich weicher Art ab, die den Mitgliedem des Vereins bel Teilnahme an Versammlungen, Proben und Auftritten zustol en k5nnen.

pas Gleiche gilt für Unfâlle, die anlgsslich gleichwelcher Aktivitâten (auch wie oben genannt) durch die Mitglieder verursacht, Driftpersonen zustol en k5nnten.

ArtiKel 10: Ansprüche

Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder oder ihre Rechtsnachfolger haben keinen Anspruch auf das Gesellschaftsverm5gen und k5nnen aus keinerlei Gründen ihre Beitri ge ganz oder tellweise zurück fordern. Sie k5nnen weder die Vorlage der Geseilschaftsdokumente und 13 uchführungsunteriagen der Gesellschaft, noch Inventer aus irgendwelchen Gründen fordem,

Kapitel III Verwaltungsrat

ArtiKel 11 : Zusammensetzung und Aufgaben

Die Verwaltung und Achtung der Gesellschaft obiregt dem Verwaltungsrat. Zweck und Aufgaben des Verwaltungsrates sind die Beratung und die Beschlussfassung aller wichtigen Vereinsfragen.Er besteht aus mindestens drei gleichberechtigten Mitgliedern deren Aufgabenverteilung unter sich festgelegt wird:

1. Reprâsentieren der Gesellschaft

2. Leitung der Vorstandsversammlungen, Generalversammlung und Veranstaltungenr

3. Schriftverkehr der Gesellschaft, Protokollierung der Versammlungen und Korrespondenz.

4. Kassenführung der Gesellschaft: der gute Umgang mit der Gesellschaftskasse, Erhebung der Beitrâge, Ankauf von Instrumenten und Notenmaterial.

AuBerdem stellt der Verwaltungsrat die Tagesordung auf und beruft Generalversammiungen ein, prüft die Vorschlâge der Vereinsmitglieder und setzt diese in Kenntnis der jeweils getroffenen Entscheidungen.

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MoD 3.2

Artikel 12: Kasse

Die Einnahmen des Vereines setzen sich zusammen aus den jahrlichen Mitgliedsbeitrrgen, Vermdchtnissen, Zuschüssen, Geschenken, Spenden, dem Erlds von Veranstaltungen u.s.w.

Alle Ausgaben unterliegen der Zustimmung des Vorstandes. Am Ende des Rechnungsjahres wird der Generalversammlung eine Bilanz vorgelegt. Die Einnahmen und Ausgaben werden in der Generalversammlung von zwei Kassenrevisoren überprüft und zur Entlastung des Verwaltungsrates unterschrieben. Die zwei Kassenrevisoren werden von der Generalversammlung bezeichnet.

Ein Kassenbuch wird am Sitz der Gesellschaft geführt

Das Geschâftsjahr endet am einundrei6isten Dezember eines jeden Jahres.

Artikel 13: Abwahl und Wahl der Verwaltungsratsmitglieder

Es obliegt der Generalversammlung die Entscheidung, Mitglieder des Verwaltungsrates abzuwühten oder

Neuwahlen einzuberufen.

Verwaltungsmitglieder werden durch eine geheime Stimmabgabe von der Generalversammlung

auf unbestimmte Zeit gewfihlt, kdnnen aber jederzeit und ausschliesslich durch die Generalversammlung

ersetzt werden

Artikel 14: Versammlungen und Beschlüsse

Eine Verwaltungsratsversammiung muss von mindestens zwei Verwaltungsratsmitgliedern einberufen werden. Der Verwaltungsrat versammeit sich so oft, wie es für die Interessen der Gesellschaft erforderlich ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, kdnnen aber nur gefasst werden, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder zu zwel Drittel anwesend ist.

Kapitet IV Generalversammlung

ArtiKel 15: Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das hdchste Organ der Gesellschaft und vertritt die Gesamtheit der Mitglieder, ln den Grenzen des Gesetzes und der Statuten sind ihre Beschlüsse für alle bindend.

Die Generalversammlung ist zustdndig für Satzungsílinderungen, die Einsetzung des Verwaltungsrates, freiwillige Aufldsung der Gesellschaft und den Ausschluss von Mitgliedem.

Die Generalversammlung erhfilt Mitteilung von Berichten und Tâtigkeiten des Verwaltungsrates, beschlieI t den Haushaltsplan und verkündet die jâhrliche Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft.

Der Verwaltungsrat beruft alljâhrilch wenigstens eine Generalversammlung ein, dies vorzugsweise im Monat Februar..

Weitere Generalversammlungen finden statt, wenn der Verwaltungsrat dies für ndtig halt oder die einfache Mehrheit der Mitglieder dies fordert.

Der Verwaltungsrat muss bei Generalversammlungen zu zwel Drittel anwesend sein.

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in einem Protokoll aufgenommen und von den anwesenden Verwaltungsratsmitgliedern unterschrieben.

Artikel 16: Freiwillige Aufldsung

lm Palle einer freiwilligen Aufldsung aus gleich weichen Gründen, bestimmt die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren und legt deren Befugnisse fest. Der Verein kann nicht aufgeldst werden solange sich vier Mitglieder bereit erklâren, denselben weiterzuführen. Bei Aufldsung müssen alle Vereinsschulden durch die Vereinskasse beglichen werden. Das verbleibende Geschdftsvermdgen verfglit einem guten Zweck.

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MQD 3,2

Teil B : Fortsetzung

Für alle Fragen, die nicht ausdrücklich in den vorliegenden Statuten vorgesehen sind, findet das Gesetz vom 27. Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnabsichten Anwendung.

Kapitel Vl Ausscheiden und Einsetzen von Verwaltungsratsmitglieder

Aufgrund der veralteten Statuten scheiden nachfolgende Personen aus dem Verwaltungsrat:

Kreins Karl, St.Vith, verstorben

Dederichs Felix, St.Vith, verstorben

Manz Christian, St.Vith, verstorben

Manz Nikolaus, St.Vith, verstorben

Aufgrund der Neuwahlen zum Verwaltungsrat anlâsslich der Generalversammlung vom '18.022012 haken

die gewah[ten Personen die Wahl angenommen.

Diese als Verwaltungsratsmitglieder emannten Personen bestimmen unter sich als:

Verwalter; Schmitz Günther, von Daehm Sb-aile 5, 4780 St.Vith,

Verwalter: Toussaint Ludwig, Nach Ledescht 7, 4760 Mürringen

Verwaiterin; Pip Marita, von Dhaem Stra1Se 5, 4780 St.Vith

Die Generaiversammiung hat am 18. Februar 2012 die vorüegenden Statuten gutgeheilfen und die vorerwâhnte Wahl des Verwaltungsrates vorgenommen. Vorliegendes Protokoil wird von den ernannten Verwaltungsratsmitgliedem unterschrieben.

Zeichnungsbefugt sind Schmitz Günther,Verwalter, Toussaint Ludwig, Verwalter und Pip Marita, Verwaiterin,

St.Vith, den 18.02.2012

Kapitel V Ânderung der Statuten

Artikel 17: Ânderung der Statuten

Statuten kunnen nur durch den Beschluss der Generalversammlung abgeândert werden, wenn sich mindestens zwel Drittef der anwesenden Mitglieder für eine Abrinderung ausprechen.

Kapitel VI Schlussbestimmung

idem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars ader der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiltung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
VOG KGL TAMBOURSKORPS ST VITH, ABGEKURZT : …

Adresse
RODTER STRASSE 1 4780 SAINT-VITH

Code postal : 4780
Localité : SAINT-VITH
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne