WE-CA

Divers


Dénomination : WE-CA
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 839.612.105

Publication

09/07/2014 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2013, GEN 07.06.2014, NGL 01.07.2014 14269-0461-012
11/01/2012
ÿþRéserv

au

Monitet

belge

Med PDF 11.1

Cct i Copie qui sera publiée aux annexes du Moniteur belge après dépôt de l'acte au greffe

Hinterlegt +iel dor !tanglei

des Handelsgerichts =OPEN

2 9 -12- 2011

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N° d'entreprise : 0839.612.105

Dénomination (en entier) : We-CA

(en abrégé):

Forme juridique : Société privée à responsabilité limitée

Siège :

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(adresse complète) Neudorfer Stresse

Objet(s) de l'acte : Nomination d'une gérante

9/c /2 4730 Raeren

Bijlagen bil het Belgisch Staatsblad -11/01/2012 - Annexes du Moniteur belge

Texte:

Extrait du PV de l'assemblée générale extraordinaire du 21/12!2011

Lors de l'assemblée, Madame Wenzeler Denise, domiciliée Neudorfer Strasse 9 C/2 à 4730 Raeren, est nommée comme gérante à partir du 01!01/2012.

Campo Jean-Luc

gérant

Mentionner sur la dernière page du Volet B : Au recto : Nom et qualité du notaire instrumentant ou de la personne ou des personnes

ayant pouvoir de représenter la personne morale à l'égard des tiers

Au verso : Nom et signature

22/11/2011
ÿþ Copie qui sera publiée aux annexes du Moniteur belge après dépôt de l'acte au greffe Motl 2.0

Mentionner sur la dernière page du Volet B : Au recto : Nom et qualité du notaire instrumentant ou de la personne ou des personnes

ayant pouvoir de représenter la personne morale à l'égard des tiers

Au verso : Nom et signature

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 22/11/2011- Annexes du Moniteur belge

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N° d'entreprise : 0839.612.105

Dénomination

(en entier) : We-Ca

Forme juridique . Société privée à responsabilité limitée

Siège : Neudorfer Strasse 91e /2 4730 Raeren

Objet de l'acte : Démission d'un gérant

Texte

Extrait du PV de l'assemblée générale extraordinaire du 24/09/2011

Lors de l'assemblée la démission de Madame Wenzeler Denise, domiciliée Neudorfer Strasse 9 C/2 à 4730 Raeren, en tant que gérante est décidée et acceptée.

Madame Wenzeler est libérée de sa fonction à partir du 24!09/2011.

Campo Jean-Luc

gérant

06/10/2011
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veroffentlichen ist

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Gesellschaftsname

(vols ausgeschrieben) : WE-CA

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4730 Raeren  Neudorferstrasse, 9/C/2

Unternehmensnr : Cf&3 [ ,A0

Gegenstand GRÜNDUNG - ERNENNUNGEN

der Urkunde :

Aus einer Urkunde get5tigt vor assoziierter Noter Antoine RIJCKAERT in Eupen, am 23. September 2011, noch nicht einregistriert, geht hervor dass

1. Herr CAMPO Jean-Luc Eric Winand, geboren zu Verviers, am 12. Dezember 1965, belgischer Staatsangehôrigkeit, Nationalregisternummer 651212-127-89, geschieden, wohnhaft in 4730 Raeren, Neudorferstrasse, 9/C/2.

2. Frau WENZELER Denise Marguerite, geboren zu Eupen, am 17. Dezember 1975, belgischer Staatsangehorigkeit, Nationalregisternummer 751217-124-52, ledigen Standes, wohnhaft in 4730 Raeren, Neudorferstrasse, 91C/2.

eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung gegründet haben und zu diesem Zweck folgenden Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben :

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung'WE-CA", Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verr ffentlichungen rnüssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Geselischaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Geseffschaft ist in 4730 Raeren, Neudorferstrasse, 9/C/2. Sie untersteht dem Gerichtsbezirk

Eupen.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschtuss der Geschâftsleitung und wird in

den Anlagen des Belgischen Staatsblattes verdffentlicht.

Die Geselischafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat folgenden Gegenstand :

I. Für eigene Rechnung :

Den Erwerb dureh Zeichnung oder Kauf und die Verwaltung von Aktien, Obligationen, Kassenbons und

gleichwelcher anderer mobilarischer Werte, von belgischen oder auslândischen bestehenden ader zu gründenden Gesellschaften, sowie die Verwaltung eines mobilarischen Vermogens.

fl. Für eigene Rechnung, for Rechnung eines Driften oder in Zusammenarbeif mit Driften, beitragen zur Entstehung und Entwicklung von Unternehmen, und insbesondere :

a) beitragen zur Gründung von Gesellschaften durch Einlagen, Teilhaberschaft oder gleichwelche I nvestitionen;

b) die Gründung und Verwaltung eines lmmobilienvermdgens und das Leasen von Immobilien an Dritte, insbesondere der Erwerb durch Kauf oder anders, der Verkauf, der Tausch, die Erbauung, der Umbau, die Verbesserung, die Ausstattung, das Herrichten, die Verschbnerung, der Unterhalt, die Vermietung, das Anmieten, die Parzellierung, die Erkundung und Erschlieflung von Immobilien, sowie alle Operationen die direkt oder indirekt mit diesem Gegenstand zu tun haben und die zur Vergrdf erung und zum Ertrag eines tmmobilienvermdgens beitragen kennen, sowie Kaution stellen für Verbindlichkeiten Drifter, die die Nutzung dieser Immobilien haben kdnnten;

c) das Gewdhren von Darfehen oder Krediter6ffnungen an Gesellschaften und nafürtiche Personen unter gleich welcher Form; in diesem Zusammenhang kann die Gesellschaft ebenfalls Kaution stellen oder Bürgschaft leisten im weitesten Sinn, aile kommerzielten oder finanziellen Operationen durchführen, mit Ausnahme derer, die den Depositenbanken, Haltern von kurz-fristigen Termingeldern, Sparkassen, Hypothekengesellschaften und Kapitafisierungsgesellschaften vorbehalten sind;

d) beraten in finanziellen, technischen, kommerzielten oder verwattungsm;3Rigen Angelegenheiten im weitesten Sinne, mit Ausnahme der Beratung in Geldanlagen und àhnlichem, direkt oder indirekt Hilfestellung Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gepen aber. zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung,

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/10/2011- Annexes du Moniteur belge

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/10/2011- Annexes du Moniteur belge

leisten und Ausführen von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Verwaltung und der Finanzen, des Verkaufes, der Produktion und Geschâftsführung im Allgemeinen, aile Dienstleistungen erbríngen und Ausführung aller Mandate in Form von Studien, Organisation, Expertisen, technische Handlungen und Beratung oder anderes in allen Gebieten, die ihren Gegenstand betreffen;

e) das Ausführen von allen Mandaten der Geschâftsführung, und im allgemeinen aller Mandate und Funktionen die direkt oder indirekt mit ihrem Gegenstand zu tun haben.

Die vorstehende Aufzâhlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrdnkend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

1m allgemeinen kann die Gesellschaft jegliche Handlung vornehmen die zivilrechtlichen oder handelsmagigen finanziellen oder industriellen Charakter hat und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter bezieht und direkt oder indirekt, ganzlich oder teilweise mit dem Gegenstand in Verbindung steht oder geeignet ware, die Verwirklichung dieses Gegenstands zu erleichtern oder zu fbrdern.

Die Gesellschaft kann durch Eivlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Intervention oder sonstwie sich an Unternehmen beteiligen, die in Belgien oder !m Auslande bereits bestehen oder noch gegründet werden, wenn diese Unternehmen derselben oder eihen ahnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft haben.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Aufldsungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ).

Es zerfâllt in einhundertsechsundachtzig (186) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert.

Jeder Anteil entspricht einem/ einhundertsechsundachtzigstel (1/186) des Gesellschaft-'svermdgens. ARTIKEL 6.

Diese einhundertsechsundachtzig (186) Geschâftsanteile werden wie folgt gezeichnet

-durch Herrn Jean-Luc CAMPO, vorgenannt, die Summe von neuntausenddreihundert Euro( 9.300,00 ¬ ) oder dreiundneunzig Anteile,

-durch Frau Denise WENZELER, vorgenannt, die Summe von neuntausenddreihundert Euro( 9.300,00 ¬ ) oder dreiundneunzig Anteile.

Die Anteile sind augenblicklich frei-,gemacht bis zum neuntausend Euro (9.000,00 ¬ )und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der KBC BANK unter der Nummer BE96 7310 2038 2705 hinterlegt worden. Die Erschienene erklârt und erkennt an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von neuntausend Euro (9.000,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 10.

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschaftsführem anvertraut, die durch die Satzungen emannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschâftsführung kann die tâgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschaftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anver'trauen und jedem Bevollmachtigten bestirnmte Sondervollmachten übertragen.

Ein Geschâftsführer dari sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tâtigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kdnnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Klâger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschâftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschâftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, welche die Gesellschaft verptlichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfângern durch zwei Geschaftsführer unterzeichnet, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschaftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemaf3 den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschafte zu beraten. Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am ersten Samstag des Monats Juni, um elf Uhr. Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nâchstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls aufrerordentlich, gemal3 den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden. Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erbrtert die Bilanz. Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme. Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zâhlt übt dieser die der Generalversammlung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen. Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handeind stellvertretend für die Generalversammlung, werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register Pestgehalten.

ARTIKEL 17.

Teil B - Fortsetzung

Das Geschüftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreissigsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschüftsführung das Inventer und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen d'se Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Antage, und bilden ein Ganzes. Aullerdem erstellt die Geschâftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschüftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Sozialiasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunüchst mindestens fijnf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschlieI t. Es sei bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgeldst werden. lm Falle der Auflüsung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunüchst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteile. Der verbleibende Überschuss wird, gemüss der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Gesellschaftern verteilt.

ERNENNUNG-BEFUGNISÜBERTRAGUNG

lm gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt sind und die Gesellschaft gegründet ist, ist eine aulIerordentliche Generalversammlung der Gesellschafter zusammengetreten, welche einstimmig beschliesst :

1. dem Herrn Jean-Luc CAMPO und der Frau Denise WENZELER, vorgenannt, als Geschüfts-führern für eine unbestimmte Dauer zu ernennen, welche nehmen dieses Mandat an.

2. keinen Kommissar zu ernennen.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschüftsjahr beginnt am heutigen Tage um am einunddreilligsten Dezember zweitausendzwólf

zu enden. Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach am ersten Samstag des Monats Juni

zweitausenddreizehn statt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug :

Antoine RIJCKAERT, assoziierter Noter

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde.

Dem Belgischer) tfaatsbiatt vorbehalten

"

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber. zu vertreten.

Auf der Rückseite Name und Unterzeichnung

05/08/2015 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2014, GEN 06.06.2015, NGL 29.07.2015 15371-0480-013

Coordonnées
WE-CA

Adresse
NEUDORFERSTRASSE 9/C/2 4730 RAEREN

Code postal : 4730
Localité : RAEREN
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne