WOHNRAUM FUR ALLE, ABGEKURZT : WFA

Divers


Dénomination : WOHNRAUM FUR ALLE, ABGEKURZT : WFA
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 455.279.990

Publication

02/12/2014
ÿþ4ÎiY Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen ist MOD 3.2



Zusammensetzung Verwaltungsrat:

e

Karin Meskens, Zum Burren 18, 4782 Schönberg, geboren in Schönberg am 16.11,1953

Lambert Jaegers, Rotenberg 55, 4700 Eupen, geboren in Eupen am 03.02.1952

Albert Schugens, Wirtzfelder Weg 9, 4750 Bütgenbach, geboren in Manderfeld am 18,07.1947

le Michels Sarah, Manderfeid 21 C, 4760 Büllingen, geboren in Malmedy am 23,11.1983

Kesseler Nathalie, Weppeler3, 4783 St,Vith, geboren in Malmedy am 07.07,1968

t

Meus Melanie, Weillenbrücke 2, 4770 Amel, geboren in Malmedy am 20.07.1973

Schol) Caroline, Malmedyer Stalle 54 A, 4780 St.Vith, geboren in Eupen am 28.01.1988

se Werding Regina, Lascheid 8, 4790 Burg Reuland, georen in Lascheid am 22.02,1953

< Paul Bongartz, Rodter Stalle 23, 4780 St,Vith, geboren in'Heppenbach am 08.09,1960

d- Melanie Dupont, Schlierbacher Weg 5, 4780 St.Vith, geboren in St.Vith am 06.03.1959

/4+ Veronika Mausen, Hünningen 273, 4760 Büllingen, geboren in St.Vith am 13.06,1971

g Gemeinde Amel, Wittenhof 10, 4770 Amel, vertreten durch Karl-Heinz Marquet, Salzweg 9, 4770 Amel geboren in Weismes am 18.10.1967

a Gemeinde Büllingen, Hauptstralle 16, 4760 Büllingen, vertreten durch Viviane Jost, Zur Rotheck 17, 4760:

ce; Büllingen, geboren in Malmedy am 03.02,1980 '

4>" Gemeinde Burg Reuland, Thommen 64, 4790 Burg Reuland, vertreten durch Karl-Heinz Cornely, Grüfflingen 67, 4790 Burg Reuland, geboren in St,Vith el14.02.1965

" Gemeinde Bütgenbach, Zum Brand 40, 4750 Bütgenbach, vertreten durch Hermann-Josef Schmidt,: Wirtzfelder Stalle 24, 4750 Elsenborn, geboren am 06.06,1960

'IraGemeinde St.Vith, Hauptstralle 43, 4780 St.Vith, vertreten durch Christine Baumann, Neidingen 50, 4780' St.Vith, geboren in Wedel-Holstein (D) am 29.08,1958

cg. OSHZ Amel, Büllinger Stral3e 227, 4770 Amel, vertreten durch Mathilde Cremer-Zanzen, Deller Weg 155,:

4770 Medell, 4770 Amel, geboren in Meyerode am 06.06.1949

08HZ Büllingen, Hauptstrai8e 16, 4760 Büllingen, vertreten durch Heribert Stoffels, Wasserturmstrafse27,

ar 4761 Rocherath, geboren in Rocherath am 21,11.1954

Clà OSHZ Burg Reuland, Burg Reuland 112, 4790 Burg Reuland, vertreten durch Luc Jost, Ouren 43, 4790

Burg Reuland, geboren in St.Vith am 16.01.1979

re

Joi OSHZ Bütgenbach, Zum Brand 40, 4750 Bütgenbach, vertreten durch Erika Heck, Auf dem Wittenberg 15,

e 4750 bidrum, geboren in Malmedy am 19.01 7975

oeÜSHZ St.Vith, Wiesenbach 5, 4780 St.Vith, vertreten durch Hildegard Schneiders-Henkes, Neidingen 59,

t; 4780 St.Vith, geboren in St.Vith am 21.03.1958 .

5 Offentlicher Wohnungsbau, Mühienbachstral e 13, 4780 St.Vith, vertreten durch Emil Nilles, Palmer Stral3e

~' 45, 4780 St,Vith, geboren in Lommersweiler am 05.02.1951

Réseau Wallon de Lutte contre la Pauvreté, Geschâftsnummer 480013804, Rue Marie-Henriette 12, 5000

Namur, vertreten durch Raymond Crabit, Major-Long-Straf e 13, 4780 St,Vith

Syndicat National des Propriétaires et des Copropriétaires Rue du Lombard 79, 1000 Bruxelles,

Geschâftsnummer 419738202,

Pr9sidentin: Christine Baumann

Schriftführerin: Nathalie Kessler-Heinen

fitte auf der leuten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

die daze ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der R0ckseite : Name und (interschrift.

UMM

1

intarletyt hPi r3a

des hlundálsgerichts EU PEN

2 I -II- 2014

In,l

a,,,i GretfiiGÆanzlei



Unternehmensnr : 4552.799.90

Name der Vereinigung / Stiftung / Organismen

(ausgeschrieben) : Wohnraum für Alle

(abgekürzt) : WfA

Rechtsforen : VoG (~ f

Sitz : 4780 St.Vith ` cJ . 1h O S ~~ r 1' " 1

Gegenstand

der Urkunde :

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 02/12/2014 - Annexes du Moniteur belge

MOD 3.2

Kassiererim Karin Meskens

Tâgliche Geschâftsführung: Pierre Vliegen,In der Bracht 10, 4770 Bom, geboren in Malmedy am 15.07.1977

Satzungen (verabschiedet von der Generalversammlung am 02, Oktober 2013)

Wohnraum für Alle Identifizierungsnummern 9678195

Bahnhofstrasse 11 U nternehmensnummer:455279990

4780 Sankt Vith

SATZUNG DER V.o.G,  Wohnraum für Aile"

KAPITEL 1 - Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer 2

Artikel 1 = Bezeichnung 2

Artikel 2 - Sitz 2

Artikel 3 - Zielsetzung 2

Artikel 4 - Dauer 2

KAPITEL 2 - Mitglieder2

Artikel 6  Aufnahme neuer Mitglieder 3

Artikel 7  Austritt oder Ausschluss von Mitgliedern 3

Artikel 8 - Mitgliederregister 3

KAPITEL 3 - Generalversammlung 4

Artikel 9 - Generalversammlung 4

Artikel 10 - Einberufung 4

Artikel 11 -Tagesordnung 4

Artikel 12 - Abstimmungen 5

Artikel 13 - Protokolle der Generalversammlung 5

KAPITEL 4 - Verwaitung 5

Artikel 14 - Verwaltungsrat 5

Artikel 15 - Abstimmungen 6

Artikel 16 - Zustândigkeiten 7

Artikel 17 - Tâgliche Geschâffsführung 7

KAPITEL 5 - Vertretung, Fiaftung 7

Artikel 18 - Vertretung der Vereinigung 7

Artikel 19 .. Konten, Haushalt und Bericht?

KAPITEL 6 - Auflbsung der Vereinigung 8

Artikel 20 - Auflüsung 8

Kapitel 7 - Verschiedene Bestimmungen 8

Artikel 21 - Verpflichtung der Gemeinden8

Artikel 22 - Gesetzgebung. 8

Artikel 23 - Fonds du Logement 8

Artikel 24 - Terminologie 8

KAPITEL 1 - Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer

Artikel 1 - Bezeichnung

Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht lautet  Wohnraum für Alle".

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MOD 3,2

Artikel 2 - Sitz

Der Sitz ist in 4780 Sankt Vith, Bahnhofstrasse 11.

Sie unterliegt dem Gerichtsbezirk Eupen.

Artikel 3 - Zielsetzung

Die Zielsetzungen der Vereinigung sind:

1.das Erzielen einer müglichst guten Übereinstimmung zwischen potentiell verfügbaren Wohnungen und

sozialen Bedürfnissen auf lokaler Ebene;

2.der Abschluss von Verwaltungs- oder Mietvertrâgen für Wohnungen mit 2 ffentltchen oder privaten

Eigentümern;

3.die (Wieder-)Einführung dieser Wohnungen in den Mietkreislauf gesunder Wohnungen für Haushalte in

prekí3ren Verhi3ltnissen oder mit geringem Einkommen;

4.die Mediation zwischen BesitzernNermietern und Mietern mit sozialen Schwierigkeiten;

5.die Unterstützung von Menschen in schwierigen Wohnsituationen bei der Entwickiung von Eigeninitiative

und Verantwortungsbewusstsein,

Um dies zu erreichen, ergreift die V.o.G., gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Privatpersonen, Vereinigungen oder Sffentlichen Instanzen, alle m5glichen lnitïativen, u. a. um die Wohnsituation zu erfassen, Lbsungsvorschlâge zu erarbeiten und anzubieten, Mal nahmen zu ergreifen, bffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung durchzuführen und soziale Begleitarbeit zu leisten.

Artikel 4 - Dauer

Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

KAPITEL 2 - Mitglieder

Artikel 5 : Mitglieder

Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt; sie darfjedoch nicht weniger als vier betragen. Dazu zâhlen wâhrend

des Zeitraums der Anerkennung durch die Wallonische Region auf jeden Fall:

1.jede Gemeinde und jedes Offentliche Sozialhilfezentrum des Tâtigkeitsfeldes der Vereinigung;

2.die soziale Wohnungsbaugesellschaft "Üffentlicher Wohnungsbau Eifel;

3.wenigstens zwei private Partner.

Die angeschlossenen juristischen Personen erteilen einer natürlichen Person eine schriftliche Vollmacht, um ihre Vertretung innerhalb der Organe der V,o.G. ,Wohnraum für Alle" wahrzunehmen.

Die Gemeinden und Offentlichen Sozialhilfezentren dürfen nicht Mitglied einer anderen sozialen Immobilienagentur sein.

Die ersten Mitglieder sind die unterzeichneten Gründungsmitglieder,

Artikel 6 -- Aufnahme neuer Mitglieder

Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern entscheidet die Generalversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder.

Die Mitgliedschaft einer Gemeinde und ihres Offentiichen Sozialhilfezentrums, die an das Tâtïgkeitsfeld der Vereinigung angrenzt, wird von Amts wegen durch den Verwaltungsrat angenommen, insofern das Tütigkeitsgebiet der Sozialen Immobllienagentur mehr als 10 Gemeinden oder mehr als 100.000 Einwohner zi3 hlt.

Artikel 7 -- Austritt oder Ausschluss von Mitgliedern

Ein Mitglied kann zu jeder Zeit mittels einer schriftiichen Mitteilung an den Verwaltungsrat austreten. ,]edoch verpflichten sich die Gemeenden und Offentlichen Sozialhilfezentren ihre Mitgliedschaft zumindest wâhrend des Zeitraums der Anerkennung der Vereinigung durch die Wallonische Region zu behalten.

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M06 3.2

Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden odervertretenen Mitglieder ausgesprochen werden.

Der Verlust der Geschâftsfëhigkeit eines Mitglieds hat von Rechts wegen dessen Austritt aus der Vereinigung zur Polge.

Die Mitglieder dürfen die Betrëge, die sie selbst oder ihre Rechtsvorgânger eingezahit haben, nicht zurückfordern. Sie dürfen weder eine Rechnungsaufstellung Oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von Siegeln, noch ein Inventer anfordern oder beantragen.

Artikel 8 - Mitgliederregister

Am Sitz der Vereinigung führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Die Beschlüsse zum Eintritt, Austritt oder zum Ausschluss werden binnen 8 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des Beschlusses erhâlt, eingetragen.

Gemâl3 dem Gesetz vom 27. Juni 1921 wird ein Einsichtsrecht gewâhrt.

KAPITEL 3 - Generalversammlung

Artikel 9 - Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere zustândig für:

1) die Anderung der Satzung;

2) die Ernennung und Abberufung der Verwaltungsratsmitgiieder;

3) die Ernennung und Abberufung der Kommissare,

4) die Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder und der Kommissare;

5) die Billigung der Haushaltsplfine und der Abrechnungen;

6) die freiwillige Auflësung der Vereinigung;

7) den Ausschluss von Mitgliedern;

8) die Umwandlung der V.o.G, in eine Gesellschaft mit sozialem Zweck;

9) alle Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung verliehenen Befugnisse hinausgehen.

Jedes Mitglied hat das Recht, den Versammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen. Alle Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jedes von ihnen verfügt über eine Stimme. Die Vertreter der ëffentlich-rechtlichen und der privat-rechtlichen Personen kánnen sich nur jeweils untereinander vertreten. Ein Mitglied kann mehrere andere vertreten.

Artikel 10 - Einberufung

Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden; diese findet im ersten Halbjahr statt.

Es kann so oft eine auflerordentliche Generalversammlung einberufen werden, wie es für die Interessenten der Vereinigung erforderlich ist, Eine auI erordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies beantragt,

Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat durch einfachen Brief, e-Mail oder Telefax vorgenommen, der jedem Mitglied wenigstens 8 Tage vor der Versammlung zugesandt wird. Darin werden Tagesordnung, Zeit und Ort der Versammlung angegeben.

Artikel 11 - Tagesordnung

Auf Antrag von 2/3 der anwesenden Mitglieder dart die Versammlung über Punkte beraten, die nicht auf der

Tagesordnung stehen. Dies gilt jedoch nicht für Beschlüsse betreffend:

-den Ausschluss eines Mitgliedes;

-die Aufldsung der Vereinigung;

-die Verabschiedung der Jahreskonten und des Haushalts;

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MOD 3.2

-die Anderung der Satzungen.

Artikel 12 - Abstimmungen

Die Generalversammlung ist nur beschlussfehig, wenn mehr als die Helfte der angeschlossenen Gemeinden und MHZ anwesend oder vertreten sind. Sie fasst ihre Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Presidenten ausschlaggebend,

ln Abweichung von Absatz 1 kann die Generalversammlung

1.über Anderungen der Satzung nur dann gültig beraten und beschliellen, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend oder vertreten sind; een Anderungsbeschluss bedarf Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder,

2.über eine Satzungsenderung, die den Zweck der Vereinigung betrifft, nur dann gültig beraten und beschiieI en, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind; een derartiger Beschiuss bedarf einer Vierfünftelmehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder.

3.den Ausschluss eines Mitgliedes nur mit Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder aussprechen

Sind in den unter den Nummern 1 und 2 angegebenen bei der ersten Versammlung nicht zwei Drittel

der Mitglieder anwesend oder vertreten, kann eine zweite Generalversammlung einberufen werden, die ungeachtet der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder güitig beraten und mit den vorgesehenen Mehrheiten verabschieden kann, Die zweite Versammlung darf nicht binnen fünfzehn Tagen nach der ersten Versammlung stattfinden.

Artikel 13 - Protokolle der Generalversammlung

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in Protokollen festgehalten, die vom Presidenten und vom Sekreter unterschrieben werden; sie werden auI erdem in MI besonderes Verzeichnis eingetragen. Auszüge daraus, die ver Gericht oder anderwertig vorzulegen sind, werden vom Presidenten oder von zwei Verwaltungsratsmitgliedern unterschrieben. Diese Auszüge werden auf einen entsprechenden Antrag hin jedem Mitglied oder jeder Drittperson, die een berechtigtes Interesse daran nachweist, ausgehíndigt.

KAP1TEL 4 - Verwattung

Artikel 14 - Verwaltungsrat

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus wenigstens drei Mitgliedern besteht; diese werden von der Generalversammlung für hbchstens drei Jahre unter den Mitgliedern der Vereinigung gewehlt und kinnen zu jeder Zeit von ihr abberufen werden. Wiederwahl ist mdglich.

Wehrend des Zeitraums der Anerkennung durch die wallonische Region gehoren dem Verwaltungsrat von Reohts wegen een Vertreter der angeschlossenen Gemeinden und der offentlichen Sozialhilfezentren sowie een Vertreter der Vermieter und der Mieter an.

Die Vertreter der Gemeinden und CSHZ werden im proportionalen Verheltnis zur Gesamtheit der Zugehbrigkeitserklerungen der Gemeinderete und Sozialhilferete, gemel3 der Artikel 167 und 168 des Wahlgesetzbuches bestimmt,

Wenn im Laufe einer Legislaturperiode eine neue Gemeinde der Sozialen Immobilienagentur beitritt, muss die emeute proportionale Aufschlüsselung der Vertreter der Gemeinden und OSHZ innerhalb der 6 Monate nach Beitritt durchgeführt werden.

Falls een privates Verwaltungsratsmitglied ausscheidet, obliegt es der Generalversammlung eine Ersatzperson zu bezeichnen. Diese führt das freigewordene Mandat zu Ende.

Bis zu der Bezeichnung eines neuen Verwattungsratsmitgliedes, wird das frei gewordenen Mandat bel dem Anwesenheits- und Abstimmungsquorum nicht berücksichtigt.

Die auf Vollmacht einer juristischen Person bezeichneten Verwalter geiten mit dem Verlust ihres Mandates als zurückgetreten.

Der Verwaltungsrat wehlt unter seinen Mitgliedern einen Presidenten, einen Sekreter und einen Kassierer. Im Palle der Abwesenheit oder Verhinderung des Presidenten wird dessen Amt vom eitesten unter den anderen Verwaltungsratsmitgliedern wahrgenommen.

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MOD 3,2

Der Verwaltungsrat kann beratende Mitgiieder zu seinen Sitzungen hinzuziehen.

Artikel 15 - Abstimmungen

Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom Pràsidenten oder von zwei Verwaltungsratsmitgliedern einberufen. Der Verwaltungsrat ist nur beschlussfühig, wenn mehr als die Hâlfte der angeschlossenen Gemeinden und (MHZ anwesend oder vertreten sind. Jedes Verwaltungsratsmitglied kann ein anderes Verwaltungsratsmitglied mit seiner Vertretung bel einer bestimmten Versammlung des Verwattungsrates beauftragen und an seiner Stelle abstimmen lassen. Die Vertreter der iïffentlich-rechtlichen und der privatrechtlichen Personen k5nnen sich nur jeweils untereinander vertreten. Ein Verwaltungsratsmitglied kann mehrere andere vertreten.

Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten; bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Prâsidenten oder seines Steilvertreters ausschlaggebend.

Die Beschlüsse des Verwaltungsrats werden ins Sitzungsprotokoll eingetragen, vom Prâsidenten und vom Sekretâr unterschrieben und in ein besonderes Verzeichnis aufgenommen. Auszüge daraus, die vor Gericht oder anderswo vorgelegt werden müssen, werden vom Prâsidenten oder von zwei Verwaltungsratsmitgliedern unterschrieben.

Artikel 16 - Zustiândigkelten

Mit Ausnahme der Zustândigkeiten, die das Gesetz der Generalversammlung zuweist, ist der Verwaltungsrat fair alle Handlungen zustândig, die im weitesten Sinne zur Verwaltung der Vereinigung gehiiren.

Die Ernennung und Entlassung aller Angestellten und Personalmitglieder der Vereinigung sowie die Festlegung ihrer Zustândigkeitsbereiche und Entlohnung erfolgt ebenfa Ils durch den Verwaltungsrat.

Artikel 17 - Tâgliche Gescheftsführung

Der Verwaltungsrat kann die tâgliche Geschéâffsführung sowie das damit verbondene Unterschriftsrecht einem oder mehreren Geschâftsführern übertragen. Wenn mehrere Personen bezeichnet werden, bestimmt der Verwaltungsrat, ob diese alleine oder kollegial handeln.

Der Verwaltungsrat ist dazu befugt, die Bezeichnung dieser Personen zu widerrufen.

Die Beschlüsse zur Bezeichnung des oder der Geschâftsführer sowie deren Abberufung werden beim Handelsgericht hinterlegt zwecks auszugsweiser Veroffentlichung 1m Belgischen Staatsblatt.

KAPITEL 5 - Vertretung, Haftung

Artikel 18 - Vertretung der Vereinigung

Für alle anderen Handlungen, die nicht zur tagtâgiichen Verwaltung gehoren, genügen die gemeinsamen Unterschriften von zwei Verwaltungsratsmitgliedem, da mit die Vereinigung ver Drittpersonen gültig vertreten ist. Diese Personen brauchen keinen vorherigen Beschluss des Verwaltungsrates nachzuweisen.

Gerichtsverfahren, sei es als Klâger oder als Beklagter sowie Beitreibungen und Ersuchen werden im Namen der Vereinigung durch den Prâsidenten, den Geschâftsführer oder eine von einer der vorgenannten Personen hierzu beauftragten Person geführt. Der Geschâftsführer ist ausdrücklich und ohne dass es einer besonderen Ermâchtigung bedarf, dazu befugt, die Vereinigung ver Gericht und bei Schlichtungsterminen zu vertreten,

Die Verwalter gepen mit dem Engagement der Vereinigung keinerlel persbnliche Verpflichtung ein. Ihre Haftung ist begrenzt auf die Ausführung ihres Mandates.

Artikel 19 - Konten, Haushait und Bericht

Jedes Jahr werden bis zum 30. Juni die Jahresabrechnungen des abgelaufenen Jahres abgeschlossen und der Haushaltsplan für das folgende Jahr aufgesetzt,

Die Abrechnungen und der Haushaltsplan werden der ordentlichen Generalversammlung zur Billigung unterbreitet.

Die Generalversammlung entscheidet über die Entlastung des Verwaltungsrats.

"

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 02/12/2014 - Annexes du Moniteur belge

MOI) 3.2

KAPITEL 6 - Auflüsung der Vereinigung

Artikel 20 - Auflósung

lm Felle der freiwilligen Auflósung benennt die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren und legt deren Befugnisse Eest. Über die Verwendung des nach der Tilgung der Schulden und der Begleichung der Lasten verbleibenden Nettobestandes entscheidet die Generalversammiung; er muss jedoch einem Zwecke zukommen, der dem Sozialzweck der Vereinigung nahe kommt.

Wenn die Auflósung wóhrend der regionalen Anerkennung der Vereinigung fi3llt, werden die Nettoaktiva der aufgeli sten Vereinigung mit Zustimmung des  Fonds du Logement des Familles Nombreuses de Wallonie" einer anderen Einrichtung mit sozialem Zweck und vorzugsweise einer sozialen Immobilienagentur übertragen, sofern diese der Übertragung zustimmt.

Kagel 7 - Verschiedene Bestimmungen

Artikel 21 - Verpflichtung der Gemeinden

Ein eventuelles Defizit der Vereinigung wird von den angeschlossenen Gemeinden getragen und nach folgendem Schlüssel aufgeteilt;

50% im Verhâltnis zur Einwohnerzahl und 50% im Verhültnis zu den zur Verfügung stehenden Wohneinheiten in jeder Gemeinde.

Artikel 22 - Gesetzgebung,

Die Vereinigung respektiert die Vorschriften des Wallonischen Wohngesetzbuches und des Erlasses der Regierung der Wallonischen Region vom 23. September2004 über die Einrichtungen mit sozialem Zweck.

Artikel 23 - Fonds du Logement

Wóhrend des Zeitraums der Anerkennung durch die wallonische Region wird zu jeder Versammlung eines Verwaltungs- oder Kontroll-Ausschusses der Sozialen Immobilienagentur ein Beobachter des  Fonds du Logement des Familles Nombreuses de Wallonie" eingeladen.

Artikel 24 - Terminologie

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Funktionsbezeichnungen als geschlechtsneutral geiten.

Anderungen im Verwaltungsrat:

Eintritt

Albert Schugens, Wirtzfelder Weg 9 in 4750 Bütgenbach, geboren in Manderfeld am 18.07.1947,

eingetreten am 29/04/2009 als Privatperson

Sarah Michels, Manderfeld 21 C in 4760 Büllingen, geboren in Malmedy am 23.11.1983,

eingetreten am 18/04/2007 als Privatperson

Nathalie Kesseler-Heinen, Weppeler 3 in 4783 St,Vith, geboren in Malmedy am 7.07.1968,

eingetreten am 17/04/2013 als Privatperson

Melanie Maus, Weissenbrücke 2 in 4770 Amel, geboren in Malmedy am 20.07.1973,

eingetreten am 17/04/2013 als Privatperson

Caroline Scholl, Malmedyer Strasse 54A in 4780 St.Vith, geboren in Eupen am 28.01,1988,

eingetreten am 17/04/2013 als Privatperson

Regina Werding, Lastheld 8 in 4790 Burg-Reuland, geboren in Lascheid am 22.02.1953,

eingetreten am 17/0412013 als Privatperson

Melanie Dupont, Schfetbacher Weg 5 in 4780 St.Vith, geboren in St.Vith ani 06.03.1959,

eíngetreten am 29/04/2009 ais Privatperson

Veronika Mausen, Hünningen 273 in 4760 Büllingen, geboren in St,Vith am 13.06.1971,

}

" Aem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

"











MOD3.2

Teil B ; Fortsetzung

eingetreten am 17/04/2013 als Privatperson

Gemeinde Amel (207402331), Wittenhof 10 in 4770 Amel, vertreten seit 13/04/2005 durch

Karl-Heinz Marquet, Salzweg 9 in 4770 Amel, geboren in Waismes am 18.10.1967,

die Gemeinde ist Mitglied des Verwaltungsrates seit 13/04/2005

Gemeinde Bollingen (207400846), Hauptstrasse 16 in 4760 Büllingen, vertreten seit 27/03/2014 durch

Viviane Jost, Zur Rotheck 17 in 4760 Büllingen, geboren in Malmedy am 03.02.1980,

die Gemeinde ist Mitglied des Verwaltungsrates seit 13/04/2005

Gemeinde Burg-Reuland (216694931), Thommen 64 in 4790 Burg-Reuland, vertreten seit 25/02/2014 durch

Karl-Heinz Cornely, Grüfflingen 67 in 4790 Burg-Reuland, geboren in St.Vith am 14.02.1965,

die Gemeinde ist Mitglied des Verwaltunsgrates seit 13/04/2005

Gemeinde Bütgenbach (207541002), Zum Brand 40 in 4750 Bütgenbach, vertreten seit 26/03/2014 durch

Hermann-Joseph Schmidt, Wirtzfelder Strasse 24 in 4750 Bütgenbach, geboren in Elsenborn am 6.6.60,

die Gemeinde ist Mitglied des Verwaltungsrates seit 13/04/2005

Gemeinde St.Vith (207078568), Hauptstrasse 43 in 4780 St.Vith, vertreten seit 13/04/2005 durch

Christine Baumann, Neidingen 50 in 4780 St.Vith, geboren in Wedel-Holstein (D) am 29/08/1958,

die Gemeinde ist Mitglied des Verwaltungsrates seit 13/04/2005

ÛSHZ Amel (212344084), Büllinger Strasse 227 in 4770 Amel, vertreten seit 29/04/2009 durch

Mathilde Cremer-Zanzen, Deller Weg 155 in 4770 Medell-Amel, geboren in Meyerode am 06.06.1949,

das 0SHZ ist Mitglied des Verwaltungsrates seit 13/04/2005

ÜSHZ St.Vith (212346460), Wiesenbach 5 in 4780 St.Vith, vertreten seit 17/04/2013 durch

Hildegard Schneiders-Henkes, Neidingen 59 in 4780 St.Vith, geboren in St.Vith am 21.03.1958,

das (MHZ ist Mitglied des Verwaltungsrates seit 13/04/2005

(MHZ Büllingen (212344480), Hauptstrasse 16 in 4760 Büllingen, verteten seit 17/04/2013 durch

Heribert Stoffels, Wasserturmstrasse 27 in 4760 Büllingen, geboren in Rocherath ani 21,11.1954,

das 'MHZ ist Mitglied des Verwaltungsrates seit 13/04/2005

C SHZ Burg-Reuland (216695030), Burg-Reuland 112 in 4790 Burg-Reuland, vertreten seit 17/04/13 durch '

Luc Jost, Ouren 43 in 4790 Burg-Reuland, geboren in St.Vith am 16.01,1979,

das 0SHZ ist Mitglied des Verwaltungsrates seit 13/04/2005

(MHZ Bütgenbach (212344678), Zum Brand 40 in 4750 Bütgenbach, vertreten seit 3/04/2013 durch

Erika Heck, Auf dem Wittenberg 15 in 4750 Nidrum-Bütgenbach, geboren in Malmedy am 19.01.1975

das (MHZ ist Mitglied des Verwaltungsrates seit 13/04/2005

Offentlicher Wohnungsbau Eifel (402337489), Mühlenbachstrasse 13 in 4780 St.Vith, vertreten seit 17/4/13

durch Emile Nilles, Prümer Strasse 45 in 4780 St.Vith, geboren in Lommersweiier am 05.02.1951

der Offentliche Wohnungsbau Eifel ist Mitglied des Verwaltungsrates seit 13/04/2005

Syndicat National des Propriétaires et des Copropriétaires (419738202),

Rue du Lombard 76 in 1000 Bruxelles, der SNPC ist Mitglied des Verwaltungsrates seit 19/03/2014

Der SNCP muss noch entscheiden wer ihn im Verwaltungsrat von 'Wohnraum für Alle" vertritt.

Réseau Wallon de Lutte contre la Pauvreté (480013804), Rue Mariette-Henriette 12 in 5000 Namur,

vertreten seit 19/03/2014 durch Raymond Crabit, Major-Long-Strasse 13 in 4780 St.Vith,

geboren in St.Vith, am 17.01.1960, der RWLP ist Mitglied des Verwaltungsrates seit 19/03/2014

Austritt:

Coumont Daniela, Thommen 46 in 4791 Burg-Reuland, geboren in St.Vith am 15.09.1987, ausgetreten als Vertreterin für die Gemeinde Burg-Reuland am 17/04/2013

Heinen Helmuth, Lindenstrasse 12 in 4750 Weywertz, geboren in Bütgenbach am 3.10.1949,

ausgetreten als Vertreter der Dienststelle für Personen mit Behinderung am 17/4/2013 Agnès Georges, Prümer Strasse 41 in 4780 St.Vith, geboren in St.Vith am 19.01,1936,

ausgetreten als Privatperson am 18.04.2007

Anderungen in der Geschâftsführung;

Britta Plattes, Thommen 52 in 4790 Burg-Reuland, geboren in St.Vith am 14.03.1978, hat am 15/07/2009 ihre Funktion als Geschüftsführerin abgelegt und arbeitet seitdem als Sozialarbeiterin.

Pierre Vliegen, ln der Bracht 10 in 4770 Bom-Amel, geboren in Malmedy am 15.07.1977, ist am 15/07/2009 als alleiniger volizeitiger Geschaftsführer ernannt worden.

Pierre Vliegen

Geschéftsführer

Eiste auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenilber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

28/06/2011
ÿþt: Belg Star vorb ib

MOF] 3.2

Tell B

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verbffentlichen ist

Hinterlegt ber der Kanzlei

des Handelsgerichts EUPEN

NG~AII~~gImGII~IbIBI~

+11096712+

14 -06- 2011

iA/

der Greffier

Kanzlei

tJnternehrnensnr " 455.279.990

Name der Vereinigung / Stiftung / Organismen

(ausgrschrieher3) : Wohnraum für Aile - V.o.G.

(abgekürzt) : WFA

Rechtstorm : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : Bahnhofstrasse 11 in 4780 St.Vith

Gegenstanci

der Urkunde : Zusammensetzung des Verwaltungsrates seit der

Verwaltungsratsitzung vom 18. Mai 2011

Verwaltungsrat seit der Verwaltungsratsitzung vom 18. Mai 2011:

Karin Meskens, Zum Burren 18 in 4780 Schönberg, geboren in Schönberg am 16.11.53

: Lambert Jaegers, Rotenberg 55 in 4700 Eupen, geboren in Eupen am 03.02.52

Paul Bongartz, Rodterstrasse 23 in 4780 Sankt Vith, geboren in Heppenbach am 08.09.60

C" Sarah Michels, Manderfeld 12C in 4760 Büllingen, geboren in Malmedy am 23.11.83

Linda Kohnen, Grüfflingen 44 C in 4791 Burg-Reuland, geboren in Malmedy am 15.04.82

óGisela Wahle, Iveldingen 64 in 4770 Amel, geboren in Borghorst (BRD) am 22.07.51

Melanie Dupont, Schlierbacher Weg 5 in 4780 St.Vith, geboren in St.Vith am 06.03.59

~oo

Christiane Villers, Stendrich 128 in 4700 Eupen, geboren in Eupen am 01.04.56

Gemeinde Amel, Wittenhof 10 in 4770 Amel, vertreten durch Manfred Lenz, Schoppen 30 in 4770 Amel,

cl geboren in Amel am 25.06.47

Gemeinde Burg-Reuland, Thommen 64 in 4791 Burg-Reuland, vertreten durch Daniela Coumont, Thommen 46

in 4791 Burg-Reuland, geboren in St.Vith am 15.09.87

Gemeinde Büllingen, Hauptstrasse 16 in 4760 Büllingen, vertreten durch Moni Knaus, Malmedyer Strasse 5 in

4760 Büllingen, geboren in Bütgenbach am 03.10.43

Gemeinde Bütgenbach, Zum Brand 40 in 4750 Bütgenbach, vertreten durch Charles Servaty, A. Schwarzbach

2B in 4750 Küchelscheid, geboren in Malmedy am 14.06.66

e

; OSHZ Amel, Büllinger Strasse 227 in 4770 Amel, vertreten durch Mathilde Cremer-Zanzen, Medell 67 in 4770 Amel, geboren in Meyerode am 06.06.49

OSHZ Büllingen, Hauptstrasse 16 in 4760 Büllingen, vertreten durch Veronika Mausen, Hünningen 273 in 4760 , Büllingen, geboren in Sankt Vith am 13.06.71

bSHZ Burg-Reufand, Burg-Reulartd 172 in 4790 Burg-Reuland, vertreten durch Appolorria Schrauben, Oudfer 9 in 4790 Burg-Reuland, geboren in Thommen am 28.07.47

ÜSHZ Bütgenbach, Zum Brand 40 in 4750 Bütgenbach, vertreten durch Rita Faymonville, Triererstrasse 16 in : 4750 Elsenborn, geboren in Weismes am 15.11.64

i3Itte aut der ietzten Seite des Tells i3 angehen : Auf der Vorderseite: Naree und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die daze ermárhtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Britten gegenüber. zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Gemeinde Sankt Vith, Hauptstrasse 43 in 4780 Sankt Vith, vertreten durch Christine Baumann, Neidingen 50 in 4780 Sankt Vith, geboren in Wedef-Holstein (D) am 29.08.58

0SHZ Sankt Vith, Wiesenbach 5 in 4780 Sankt Vith, vertreten durch Nathalie Kessefer-Heinen, Weppeler 3 in 4783 Sankt Vith, geboren in Malmedy am 07/07/68

Mon 3.2

Dem Belgischen Staatsl?tatt { I vorbehalten

r--

Teil B : Fortsetzung

Ôffentlicher Wohnungsbau Eifel, Mühlenbachstrasse 13 in 4780 Sankt Vith, vertreten durch René Hoffmann, Crombach 114B in 4780 St.Vith, geboren in St.Vith am 22.01.64

Dienststelle für Personen mit Behinderung, Vennbahnstrasse 414 in 4780 St.Vith, vertreten durch Helmuth Heinen, Lindenstrasse 12 in 4750 Weywertz, geboren in Bütgenbach am 3.10.49

Folgende Veranderung hat im Verwaltungsrat stattgefunden:

14/04/2011: Aufnahme von Christiane Villers, Stendrich 128 in 4700 Eupen

Pierre Vliegen - Geschaftsführer

Bitte auf der ietzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenscnaft des beurtundenden Notars ader der Personen, ie dazu berechtigt sind die Vereinioung, die Stiftung acier die Organisrnus Dritten gegenüber. zu verfreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnunci.

Coordonnées
WOHNRAUM FUR ALLE, ABGEKURZT : WFA

Adresse
BAHNHOFSTRASSE 11 4780 SAINT-VITH

Code postal : 4780
Localité : SAINT-VITH
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne